Beiträge von Luitpold Fürst von Burghausen

    Name: Fürst von Burghausen, Luitpold

    Geboren: 17. Januar 1961, Burghausen

    Anschrift: Am Schloss 1, Burghausen OT Schloss, D-84561

    Antragsbegründung:

    • Schutz der traditionellen Familie, die in ihrer Grundeinheit aus Vater, Mutter und Kindern besteht, aber auch weitere Generationen, Großeltern und Enkel, beinhalten kann
    • Die Familie gilt als einer der Grundwerte des Adels. Im Adel gehören zu einer Familie oft mehrere Dutzend Personen, die einander unterstützen. Im Uradel gilt sogar jeder Standesgenosse als entfernter Verwandter.
    • Förderung der Zeugung von Kindern. Im Adel gelten 4 Kinder seit jeher als Minimum, denn nur so können wir (zusammen mit der Aufnahme verdienter Bürgerlicher durch Nobilitierungen) unseren Stand vom Aussterben bewahren. Auch im Bürgertum sollten wir kinderreiche Familien fördern, denn ansonsten kommt es zu einer ethnisch-demografischen Katastrophe. Gerade für bessergestellte Familien ist es Pflicht, dem Volk möglichst viele Nachkommen zu schenken!

    Sehr gut...für uns, die vereinigten patriotischen und kapitalistischen Kräfte vom BUW.


    Lassen Sie sich eines sagen, liebe Kollegen von der Konservativen Partei...wenn Sie in einer Koalition mit Kommunisten nicht jeden Tag zeigen, wer die Hose anhat und Herr im Haus ist, wird man Sie zerreiben, zu immer mehr Zugeständnissen zwingen. Das ist die Lieblingstechnik der Kommunisten. Mit Nichtlinken Koalitionen eingehen, um sie zu entmannen und links zu machen.


    Nur ein gutgemeinter Ratschlag. Wobei ich eigentlich so eine Koalition gar nicht eingegangen wäre. Echte konservative Politik geht nur in einer bürgerlich-patriotisch-konservativen Koalition. Ich mag Kompromisse nicht so sehr, Koalitionen sind dazu da, um ähnlich denkenden Parteien zum Machterwerb zu verhelfen.

    Meine Herren!


    Ich behaupte nicht, und habe auch nie behauptet, dass der Adelsstand gesetzlich wiederhergestellt sei!


    Der Adelsstand existiert im Rahmen des Sonderprivatrechtes weiter, welches vom Deutschen Adelsverband e.V. zur Bestimmung der Berechtigung zur Mitgliedschaft herangezogen und verwaltet wird. Viele Gerichtsurteile bestätigen die Gültigkeit der sonderprivatrechtlichen Autonomie und unser Recht, etwa nach salischem Recht eine adelige Frau, die einen bürgerlichen Mann ohne Nichtbeanstandung der Weiterführung des Adels oder seine Nobilitierung heiratet, aus dem Verein auszuschließen oder ihr bestimmte Rechte zu entziehen.


    Als soziale Schicht gibt es uns noch immer. Wir organisieren Bälle, Veranstaltungen, zu denen nur Adelige eingeladen sind. Wir treffen uns in Clubs, zu denen nur Adelige Zutritt haben. Wir legen Wert darauf, dass unsere Kinder im Jugendalter andere Adelige kennenlernen, und es freut es uns jedes Mal, wenn eine solche Bekanntschaft dann auch Früchte trägt, auch, wenn eine standesgemäße Ehe nicht mehr so wichtig ist wie früher.


    Im Rahmen des Sonderprivatrechtes war der Adel und damit die Vollmitgliedschaft in unserem Verein sowie die Teilnahme am Adel als exklusiven sozialen Kreis bis jetzt, außer in wenigen Ausnahmefällen, nur durch legitime oder legitimierte eheliche Abstammung von einem adeligen Vater oder als Frau durch die Ehe mit einem adeligen Mann (für die Dauer des Bestehens der Ehe) , zu erwerben.


    Nun haben wir uns entschieden, den Erwerb des Adels auch auf meritokratischem Wege, also unabhängig von der Herkunft, allein durch Leistung zu ermöglichen, wie es früher in den meisten funktionierenden Monarchien war.


    Das Grundgesetz ist hier zwar belanglos, doch ich denke, dass wir uns damit dem Geiste dieses Grundgesetzes annähern. Selbst, wenn Sie den Fortbestand unseres Standes als Dorn im Auge ansehen (Warum denn? Wir lassen Sie doch in Ruhe!), so werden Sie doch einen Adel, der sich nun auch auf meritokratischem Wege erneuert und nicht mehr so "exklusiv" und "abgeschlossen" ist, wie oft vorgeworfen wurde, sicher höher schätzen.

    Mal eine Frage an die Beamten hier: Wie sieht es eigentlich das Standesamt mit diesen ganzen Nobilitierungen? Im Grunde genommen dürfte es doch die Ämter herzlich wenig interessieren, wie sich die Herrschaften untereinander zu bezeichen pflegen. Sprich: Dieser Spaß stellt keinen "triftigen Grund" für eine Namensänderung dar. Oder etwa nicht?

    Alle Nobilitierten wurden darüber belehrt, dass die bürgerliche Namensänderung angesichts der derzeitigen Gesetzeslage illusorisch ist.


    So tragen die österreichischen Adeligen im Pass nicht mal ein "von", geschweige denn, sofern sie einen haben, einen Titel. Dort ist sogar das "von" als Bestandteil nichtadeliger, bäuerlicher Namen verboten. Lediglich der dem russischen Adel angehörende Bundespräsident Alexander van der Bellen trägt einen Adelspartikel, er hat Glück, dass es ein "van" und kein "von" ist beziehungsweise dass sein Adel eben nicht österreichisch ist.


    So einen Status haben alle Nobilitierten in Deutschland. Der adelsrechtlich korrekte Name wird mitsamt allen Titeln ins Gothaische Genealogische Handbuch eingetragen und in unserem Schriftverkehr verwendet.


    Der adelsrechtlich korrekte Name ist bei den meisten Adeligen auch in Deutschland auch ganz anders als der bürgerliche Name. Die meisten Fürsten und Herzöge bleiben ihr Leben lang im Pass Prinz, selbst wenn sie die primogene Nachfolge antreten. Lediglich bei mir wurde eine Ausnahme gemacht, da eine Verbindung zu Unternehmen, die "Fürstlich Burghausisch" im Namen tragen, besteht, so etwas gibt es ab und zu. Aber mein Vater hat von dieser Regelung nie Gebrauch genommen und blieb sein Leben lang offiziell Prinz, obwohl er natürlich auch in den Zeitungen Fürst genannt wurde.


    Und überhaupt sind Titel laut Adelsrecht keine Bestandteile des Nachnamens, sondern werden dem Vornamen vorangestellt, ein Adelstitel ist damit eigentlich nur so etwas wie ein "Dr." oder "Prof.", mit dem Unterschied, dass er erblich ist. Das "von" sowie "Edler von" und "Ritter von" sind Prädikate und waren schon seit jeher Bindeglied zwischen dem Vor- und Nachnamen beziehungsweise Bestandteil des Letzteren. Aber der Staat sieht diese, zumindest "Edler von" und "Ritter von", als Titel an und verbietet auch hier eine Neuanlegung bei Namensänderung.

    Haben wir nicht mittlerweile genügend adlige?:D


    Ich glaube, so langsam reicht es damit



    Sie haben beide hier nichts zu befugen und nichts zu entscheiden. Haben Sie wenigstens ein wenig Respekt vor einer jahrtausendalten Tradition.

    Deutscher Adelsverband e.V. - Pressemitteilung


    Nun wurde die dritte Nominierung und die zweite Adelserhebung seit 1918 vollzogen. Paul Fuhrmann wurde, wie den beiden anderen Adelskandidaten der letzten Tage, in den primogenen Ritter- und erblichen Adelsstand durch Seine Durchlaucht, Fürst Heinrich XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz, erhoben. Auch er hat das Adelspatent bereits unterschrieben, sodass die Adelserhebung wirksam ist.


    Der Präsident des Deutschen Adelsverbandes glaubt, dass das neue ritterliche Haus derer von Fuhrmann im Dienste für das Vaterland Großes erreichen wird und gratuliert dem Nobilitierten zu seinem Beitritt zum Adelsstand.

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    ALLERHÖCHSTER GNADENAKT ZUR ERHEBUNG EINES BÜRGERLICHEN IN DEN ERBLICHEN RITTER- UND ADELSSTAND (-ADELSPATENT-)

    Zu SCHLEIZ, der Dreizehnte des Monats Juni im Jahre des Herrn Zweitausendeinundzwanzig.


    Wir, Fürst Heinrich der XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz, Herr in den reußischen Landen, als solcher von allen reußischen Häusern anerkannter Thronfolger ruhender Krone für das Fürstentum Reuß-Schleiz-Greiz, Mitherr über den Adel deutscher Zunge in Reuß-Schleiz-Greiz und allen reußischen und deutschen Landen, entschließen Uns, in Ausübung des Uns mit der Krone zuständigen Prädikats der Quelle aller Ehre, einen Allerhöchsten Gnadenakt zu beschließen mit dem Zwecke, den Hanseaten, Leutnant zur See, Rechtsgelehrten Herrn Paul Fuhrmann, geboren am Achtundzwanzigsten des Monats November im Jahre des Herrn Neunzehnhundertdreiundachtzig zu Bremen, wohnhaft zu Erfurt, für seine Verdienste und Heldentaten für das Vaterland zu beehren mit der Erhebung in den erblichen Ritter- und Adelsstand deutscher Zunge seiner, seines Weibes und aller Mündel seines Blutes.


    Dem geehrten Herrn Paul Fuhrmann erteilen Wir den in Primogenitur, an den ältesten Sohn und von da abgehend stets den ältesten Sohn, erblichen Ritteradel mit dem Namen Paul Ritter von Fuhrmann und ansonsten Ritter von Fuhrmann, an die Ehefrau sowie die weiblichen und nachgeborenen Nachkommen im Mannesstamme der Ritter von Fuhrmann erteilen Wir hingegen den vollständig erblichen einfachen Adel ritterlichen Blutes mit dem Namen von Fuhrmann, mit der Anrede Hochwohlgeboren für alle.


    Der geehrte Herr Paul Fuhrmann bei seiner Adelung zum geehrten Herrn Paul Ritter von Fuhrmann als Stammvater, und alle Ritter von Fuhrmann und Adeligen ritterlichen Blutes von Fuhrmann mögen vom Zeitpunkt der Nobilitierung an das ritterliche Geschlecht derer von Fuhrmann bilden, mit einem Wappen, welches zeige über goldenen Schildfuß zwei Reihen Pfahlfeh, Silber und Blau. Auf dem Helm mit blau-silberne Decken ein offener Flug, besetzt mit zwei Reihen Pfahlfeh.


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    Die Rechtswirkung dieses Gnadenaktes möge eintreten, wenn der zu Erhebende seinen Namen und Wappen wie von Uns vorgegeben annimmt und diesen Unseren Allerhöchsten Gnadenakt zur Kenntnis nimmt in Huldigung Unserer Person und Unseres Thrones, kraft seiner Unterschrift, ansonsten, wenn der zu Erhebende seinen Namen oder Wappen oder beides verändern mag und aber diesen Unseren Allerhöchsten Gnadenakt zur Kenntnis nimmt in Huldigung Unserer Person und Unseres Thrones, sobald Unser Heroldmeister zu Reuß-Schleiz-Greiz, oder aber ein ihn zu vertretender Heroldmeister, den Namen und das Wappen der Zensur zugetragen und gebilligt hat. Dabei gelte eine Frist von einem Monat vom Tage Unserer Unterschrift an, nach der ohne Kenntnisnahme und Huldigung der Adel als ausgeschlagen gelte, diese Frist ende mit der Unterschrift und sei nicht durch die Zensur des Heroldmeisters gefährdet, ob die Veränderungen des Namens oder des Wappens als zu vertreten anzusehen seien oder nicht.



    GEZEICHNET


    Seine Durchlaucht

    Fürst Heinrich XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz

    als Landesherr über Reuß-Schleiz-Greiz

    als Mitherr über den Deutschen Adel

    als Befugte Fürstlichkeit in Ausübung des Prärogativs des Allerhöchsten Gnadenaktes



    GEGENGEZEICHNET UND RATIFIZIERT


    Seine Durchlaucht

    Fürst Luitpold Carl Adalbert von Burghausen

    als Präsident des Deutschen Adelsverbandes




    ZUR KENNTNIS GENOMMEN UND IN HULDIGUNG DES ERTEILENDEN HERREN UND SEINES THRONES ANGENOMMEN:


    Seine Hochwohlgeboren

    Paul Ritter von Fuhrmann

    als Nobilitierter


    - DAMIT RECHTSWIRKSAM -

    Da haben Sie mich erwischt, Ich bleibe allerdings verwundert: In Deutschland dürfen keine Adelstitel mehr vergeben werden. Wie vereinbaren sie dieses Zeremoniell mit dem Verbot?

    Das Verbot der Vergabe von Adelstiteln laut §109 WRV ist nur namensrechtlich wirksam. Die bürgerlichen Namen der Nobilitierten ändern sich nicht, nur erhalten sie einen zusätzlichen adelsrechtlichen Namen, mit dem sie von uns angesprochen werden, sowie ein Wappen, sofern sie nicht bereits eins haben.


    Wenn im Rahmen des Deutschen Adelsverbandes ein Adelstitel vergeben wird, so hat das mangels einer Anerkennung des Adels als gesetzlichen Stand keine gesetzliche Wirkung, sondern nur eine sonderprivatrechtliche. Der Deutsche Adelsverband e.V. entscheidet im Rahmen des Sonderprivatrechtes, wer Mitglied werden darf. Und das sind einerseits Personen, die Abstammung im ungebrochenen ehelichen Mannesstamm von einer Person nachweisen können, die zum Zeitpunkt seiner Abschaffung im Jahre 1919 dem gesetzlich geschützten Adelsstand angehörten, andererseits wiederum Personen, die auch ohne diese Eigenschaft von uns das im salischen Recht vererbliche Recht zum Beitritt zuerkannt bekommen. Wir laden diese Menschen zu unseren Veranstaltungen und Bällen ein und geben ihnen unsere Töchter.


    Würde der Gesetzgeber uns verbieten, in diesem Sinne gesetzlich gesehen inoffiziellen Neuadel zu schaffen, so wäre das ein schwerer Eingriff in die sonderprivatrechtliche Autonomie und würde zudem gegen die egalitär-meritokratischen Prinzipien, die die Bundesrepublik zu achten vorgibt, verstoßen, da der Staat damit das Adelsrecht als öffentliches Recht und auch strenger als wir auslegen würde.


    Kurzum: wen wir in unsere Kreise aufnehmen, hat Sie nichts zu kümmern, da es sich um unser adeliges Sonderprivatrecht handelt. Wen der Adel nicht interessiert, der ist davon auch nicht betroffen.

    Sie Verwundern mich:

    Von den Reußischen Linien existiert heute nur noch Reuß-Köstritz, zugehörig zur jüngeren Linie. Ein Reuß Schleiz-Greiz hat es nie gegeben.

    Da haben Sie aber in Geschichte nicht aufgepasst. Der dritte und gleichzeitig größte reußische Staat, angeführt von der 1704 abgespaltenen Linie Reuß-Schleiz-Greiz. Da kennen Sie sich vielleicht einfach nicht so gut aus.


    Das „republikanische Regime“ wurde im Gegensatz zu der, von ihnen propagierten, Monarchie von einer Mehrheit des Volkes durch Wahlen legitimiert. Aber das war es nicht, was ich meinte.

    Die "Mehrheit des Volkes" wurde irregeleitet und bedroht, und noch dazu war es keinesfalls eine "Mehrheit des Volkes", sondern eine kleine Clique sozialistischer Rädelsführer, die den Staatsstreich 1918/19 durchführten.

    Reichte es nicht einmal?

    100 Jahre lang wurde der Adel nicht mehr verliehen. In nächster Zeit wird es sehr oft passieren, da wir teilweise auch tote Personen (und damit ihre Nachkommen) in den Adelsstand erheben wollen. Denn niemand ist daran schuld, zur falschen Zeit (nach dem Staatsstreich 1918/19) im falschen Land (einem republikanischen Regime) zu leben.

    Deutscher Adelsverband e.V. - Pressemitteilung



    Die Unterschrift von Dr. Benedikt Dregger auf seinem Adelspatent steht noch aus.


    Doch der zweite der drei durch Seine Durchlaucht, Fürst Heinrich XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz für die Nobilitierung vorgesehenen Herren hat dafür seines bereits unterschrieben. Anders als ursprünglich vorgesehen wurde er nicht in den einfachen Adelsstand, sondern ebenfalls in den Ritterstand erhoben. Dr. Frank Kliemann ist soeben rechtswirksam nobilitiert und in den Deutschen Adelsverband e.V. aufgenommen worden, nachdem er das vorgeschlagene Wappen und den vorgeschlagenen Namen angenommen hat.


    Damit wurde zum ersten Mal seit mehr als hundert Jahren eine bürgerliche Person tatsächlich allein aufgrund ihrer Verdienste in den Adelsstand erhoben. Der Präsident des Deutschen Adelsverbandes e.V., Seine Durchlaucht Fürst Luitpold Carl Adalbert von Burghausen, gratuliert zu diesem geschichtsträchtigen Ereignis.


    Das neue ritterliche Geschlecht derer von Kliemann steht nun vor einem langen Integrationsprozess, welchen alle Adelige einmal durchgehen mussten. Doch aufgrund der vom Stammvater bewiesenen Tugenden kann von der Familie sicher bereits in der nahen Zukunft Großes erwartet werden.


    Der Präsident des Deutschen Adelsverbandes betont, dass die Nobilitierungen den ursprünglichen Charakter des Adels betonen: einer Aristokratie, die auf meritokratischem Wege entsteht.


    Was bis jetzt nur, und auch nicht in allen, Monarchien möglich ist, steht nun trotz des republikanischen Regimes auch jedem Deutschen offen: durch Dienst für das eigene Vaterland, besondere Leistungen zugunsten des Volkes und einen einwandfreien Charakter in den erblichen Adel aufzusteigen.

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    ALLERHÖCHSTER GNADENAKT ZUR ERHEBUNG EINES BÜRGERLICHEN IN DEN ERBLICHEN RITTER- UND ADELSSTAND (-ADELSPATENT-)

    Zu SCHLEIZ, der Dreizehnte des Monats Juni im Jahre des Herrn Zweitausendeinundzwanzig.


    Wir, Fürst Heinrich der XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz, Herr in den reußischen Landen, als solcher von allen reußischen Häusern anerkannter Thronfolger ruhender Krone für das Fürstentum Reuß-Schleiz-Greiz, Mitherr über den Adel deutscher Zunge in Reuß-Schleiz-Greiz und allen reußischen und deutschen Landen, entschließen Uns, in Ausübung des Uns mit der Krone zuständigen Prädikats der Quelle aller Ehre, einen Allerhöchsten Gnadenakt zu beschließen mit dem Zwecke, den Großbürger und Kaufmann Doktor Frank Kliemann, geboren am Sechzehnten des Monates Mai im Jahre des Herrn Neunzehnhundertsiebenundfünfzig im einst preußischen Thüringen, für seine Verdienste und Heldentaten für das Vaterland zu beehren mit der Erhebung in den erblichen Ritter- und Adelsstand deutscher Zunge seiner, seines Weibes und aller Mündel seines Blutes.


    Dem geehrten Doktor Frank Kliemann erteilen Wir den in Primogenitur, an den ältesten Sohn und von da abgehend stets den ältesten Sohn, erblichen Ritteradel mit dem Namen Doktor Frank Ritter von Kliemann und ansonsten Ritter von Kliemann, an die Ehefrau sowie die weiblichen und nachgeborenen Nachkommen im Mannesstamme der Ritter von Kliemann erteilen Wir hingegen den vollständig erblichen einfachen Adel ritterlichen Blutes mit dem Namen von Kliemann, mit der Anrede Hochwohlgeboren für alle.


    Der geehrte Doktor Frank Kliemann bei seiner Adelung zum geehrten Doktor Frank Ritter von Kliemann als Stammvater, und alle Ritter von Kliemann und Adeligen ritterlichen Blutes von Kliemann mögen vom Zeitpunkt der Nobilitierung an das ritterliche Geschlecht derer von Kliemann bilden, mit einem Wappen, welches zeige in Silber einen schwarzen, gold gekrönten Löwen. Auf dem gekrönten Helm mit schwarz-silbernen Decken der Löwe wachsend zwischen einem silbernen Flug.


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    Die Rechtswirkung dieses Gnadenaktes möge eintreten, wenn der zu Erhebende seinen Namen und Wappen wie von Uns vorgegeben annimmt und diesen Unseren Allerhöchsten Gnadenakt zur Kenntnis nimmt in Huldigung Unserer Person und Unseres Thrones, kraft seiner Unterschrift, ansonsten, wenn der zu Erhebende seinen Namen oder Wappen oder beides verändern mag und aber diesen Unseren Allerhöchsten Gnadenakt zur Kenntnis nimmt in Huldigung Unserer Person und Unseres Thrones, sobald Unser Heroldmeister zu Reuß-Schleiz-Greiz, oder aber ein ihn zu vertretender Heroldmeister, den Namen und das Wappen der Zensur zugetragen und gebilligt hat. Dabei gelte eine Frist von einem Monat vom Tage Unserer Unterschrift an, nach der ohne Kenntnisnahme und Huldigung der Adel als ausgeschlagen gelte, diese Frist ende mit der Unterschrift und sei nicht durch die Zensur des Heroldmeisters gefährdet, ob die Veränderungen des Namens oder des Wappens als zu vertreten anzusehen seien oder nicht.



    GEZEICHNET


    Seine Durchlaucht

    Fürst Heinrich XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz

    als Landesherr über Reuß-Schleiz-Greiz

    als Mitherr über den Deutschen Adel

    als Befugte Fürstlichkeit in Ausübung des Prärogativs des Allerhöchsten Gnadenaktes



    GEGENGEZEICHNET UND RATIFIZIERT


    Seine Durchlaucht

    Fürst Luitpold Carl Adalbert von Burghausen

    als Präsident des Deutschen Adelsverbandes




    ZUR KENNTNIS GENOMMEN UND IN HULDIGUNG DES ERTEILENDEN HERREN UND SEINES THRONES ANGENOMMEN:


    Seine Hochwohlgeboren

    Dr. Frank Ritter von Kliemann

    als Nobilitierter


    - DAMIT RECHTSWIRKSAM -

    Deutscher Adelsverband e.V. - Pressemitteilung


    Seine Durchlaucht, Fürst Heinrich XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz, hat sich entschlossen, in einem seit Vorgang, der seit mehr als 100 Jahren nicht mehr erfolgt ist, von seinem Prärogativ des Fons honorum als Chef eines ehemals regierenden Hauses I. Abteilung des G.G.H. und Thronprätendent für das Fürstentum Reuß-Schleiz-Greiz, welches zusammen mit Reuß jüngerer und älterer Linie den Reußischen Haus- und Staatsverband bildete, Gebrauch zu machen. Als langjähriger Freund unseres Präsidenten, Seiner Durchlaucht, des Fürsten Luitpold Carl Adalbert von Burghausen, ist Fürst Heinrich XXVIII. (dessen Ordnungszahl einen notwendigen Namensbestandteil darstellt, da seit Jahrhunderten sämtliche Erstgeborene der reußischen Häuser Heinrich heißen), davon überzeugt, dass der Adel auch im republikanischen Regime von Zeit zu Zeit durch neue Mitglieder verjüngt werden muss, und dass niemandem zum Vorwurf gemacht werden kann, dass er zur falschen Zeit im falschen Land geboren wurde.


    Es ist die erste Erhebung einer bürgerlichen Person in den Adelsstand seit dem Ende der Monarchien in Deutschland. Der Deutsche Adelsverband e.V. sieht sich in seiner Rolle als legitimistische Organisation und Erneuerer des Adels verpflichtet, solche Adelserhebungen anzuerkennen.


    Herrn Dr. Benedikt Dregger wird aufgrund seiner außergewöhnlichen Verdienste für das Vaterland und die monarchistische Idee, für Taten und Betragen, welche ihn als im Geiste Adeligen auszeichnen, in den Ritterstand erhoben. Der Rittertitel vererbt sich im absteigenden Mannesstamm, also jeweils vom ältesten Sohn zum ältesten Sohn, alle anderen Mitglieder der Familie nach salischem Recht führen den untitulierten Adel und damit lediglich das Prädikat "von".


    Wir freuen uns, Dr. Benedikt Ritter von Dregger schon bald als neuen Standesgenossen in unserer Vereinigung zu begrüßen, wenn er den Adel annimmt.


    Selbstverständlich tritt die Adelsverleihung nur bei Zustimmung des zu Nobilitierenden in Kraft. Ein "Nein danke" ist also möglich und ist in der Geschichte des Adels durchaus vorgekommen. Dr. Dregger hat einen Monat Zeit, um der Adelsverleihung zuzustimmen, ansonsten gilt diese als ausgeschlagen.


    Zwei weitere Personen wurden ebenfalls für eine Adelsverleihung nominiert, für sie werden gesonderte Pressemitteilungen und Adelspatente bald veröffentlicht.

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    ALLERHÖCHSTER GNADENAKT ZUR ERHEBUNG EINES BÜRGERLICHEN IN DEN ERBLICHEN RITTER- UND ADELSSTAND (-ADELSPATENT-)

    Zu SCHLEIZ, der Zwölfte des Monats Juni im Jahre des Herrn Zweitausendeinundzwanzig.


    Wir, Fürst Heinrich der XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz, Herr in den reußischen Landen, als solcher von allen reußischen Häusern anerkannter Thronfolger ruhender Krone für das Fürstentum Reuß-Schleiz-Greiz, Mitherr über den Adel deutscher Zunge in Reuß-Schleiz-Greiz und allen reußischen und deutschen Landen, entschließen Uns, in Ausübung des Uns mit der Krone zuständigen Prädikats der Quelle aller Ehre, einen Allerhöchsten Gnadenakt zu beschließen mit dem Zwecke, den Großbürger und Kaufmann Doktor Benedikt Dregger, geboren am Sechsten des Monates Mai im Jahre des Herrn Neunzehnhundertfünfzig zu Erfurt im einst preußischen Thüringen, wohnhaft zu Erfurt, für seine Verdienste und Heldentaten für das Vaterland zu beehren mit der Erhebung in den erblichen Ritter- und Adelsstand deutscher Zunge seiner, seines Weibes und aller Mündel seines Blutes.


    Dem geehrten Doktor Benedikt Dregger erteilen Wir den in Primogenitur, an den ältesten Sohn und von da abgehend stets den ältesten Sohn, erblichen Ritteradel mit dem Namen Doktor Benedikt Ritter von Dregger und ansonsten Ritter von Dregger, an die Ehefrau sowie die weiblichen und nachgeborenen Nachkommen im Mannesstamme der Ritter von Dregger erteilen Wir hingegen den vollständig erblichen einfachen Adel ritterlichen Blutes mit dem Namen von Dregger, mit der Anrede Hochwohlgeboren für alle.


    Der geehrte Doktor Benedikt Dregger bei seiner Adelung zum geehrten Doktor Benedikt Ritter von Dregger als Stammvater, und alle Ritter von Dregger und Adeligen ritterlichen Blutes von Dregger mögen vom Zeitpunkt der Nobilitierung an das ritterliche Geschlecht derer von Dregger bilden, mit einem Wappen, welches zeige in gespaltenem Schild rechts in Silber eine aufwärts wachsende, schwarz gefiederte goldene Adlerklaue am Spalt, links in Rot einen silbernen Balken, darin einen grünen Dreiberg auf der Teilungslinie. Auf dem Helm mit rot-silbernen Decken die Adlerklaue zwischen zwei Straußenfedern, die rechte rot, die linke silbern.


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    Die Rechtswirkung dieses Gnadenaktes möge eintreten, wenn der zu Erhebende seinen Namen und Wappen wie von Uns vorgegeben annimmt und diesen Unseren Allerhöchsten Gnadenakt zur Kenntnis nimmt in Huldigung Unserer Person und Unseres Thrones, kraft seiner Unterschrift, ansonsten, wenn der zu Erhebende seinen Namen oder Wappen oder beides verändern mag und aber diesen Unseren Allerhöchsten Gnadenakt zur Kenntnis nimmt in Huldigung Unserer Person und Unseres Thrones, sobald Unser Heroldmeister zu Reuß-Schleiz-Greiz, oder aber ein ihn zu vertretender Heroldmeister, den Namen und das Wappen der Zensur zugetragen und gebilligt hat. Dabei gelte eine Frist von einem Monat vom Tage Unserer Unterschrift an, nach der ohne Kenntnisnahme und Huldigung der Adel als ausgeschlagen gelte, diese Frist ende mit der Unterschrift und sei nicht durch die Zensur des Heroldmeisters gefährdet, ob die Veränderungen des Namens oder des Wappens als zu vertreten anzusehen seien oder nicht.



    GEZEICHNET


    Seine Durchlaucht

    Fürst Heinrich XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz

    als Landesherr über Reuß-Schleiz-Greiz

    als Mitherr über den Deutschen Adel

    als Befugte Fürstlichkeit in Ausübung des Prärogativs des Allerhöchsten Gnadenaktes



    GEGENGEZEICHNET UND RATIFIZIERT


    Seine Durchlaucht

    Fürst Luitpold Carl Adalbert von Burghausen

    als Präsident des Deutschen Adelsverbandes




    ZUR KENNTNIS GENOMMEN UND IN HULDIGUNG DES ERTEILENDEN HERREN UND SEINES THRONES ANGENOMMEN:


    - Unterschrift wird erwartet -

    Grüß Gott Erlaucht, die Anreise war sehr angenehm. Der neue Pilot meines Jets ist gut. Meine ältere Tochter besucht jetzt ihren Galan in Dahlem, einen jungen Leutnant, wie immer... Die anderen sind auf dem Zimmer. Wir wollen heute Abend in die Oper. Wie ist das werte Wohlbefinden?

    Servus.

    Mit dem Aufblühen des Monarchismus aktuell kann es bestimmt recht spannend werden. Welche politischen Positionen möchtest du denn abseits dessen vertreten. z.B. Wirtschafts- und sozialpolitisch, oder auch umweltpolitisch?

    Wirtschaft: Chicago School, maximale Eigenverantwortung, Förderung des Unternehmertums, Steuern runter, Trickle-Down-Effekt (je besser es den Reichen geht, desto besser geht es auch den Armen), Privatisierungen, aber inländische Unternehmen sollen natürlich Vorrang haben vor ausländischen


    Sozial: bin halt ziemlich konservativ, Ehe ist für mich eine Verbindung zwischen Mann und Frau. Finde, dass Adelsverleihungen an Bürgerliche dazu beitragen können, eine gesunde und funktionsfähige Oberschicht aufrechtzuerhalten, in der Leistung und Leistungsbereitschaft vererbt werden. Einwanderung nach Leistung. Ein Punktesystem machen. Um Führungskräfte, Spezialisten, Reiche und Unternehmer werben. Aber natürlich an vorderster Stelle gegen die AUSwanderung kämpfen und auch dafür sorgen dass die Geburtenraten wieder hochgehen. Ansonsten ist das Rentensystem im Eimer.


    Umwelt: Der derzeitige "Klimaschutz" hat nichts mit echtem Umweltschutz zu tun. Es ist eine organisierte Deindustrialisierungsagenda mit dem Ziel, das Land zu schwächen. Bin stattdessen für Kernkraft, insb. Fusion, Wasserstoff usw. Windkraftwerke sind gefährlich, und vor allem ist es heuchlerisch, dafür Wälder und sogar Nationalparks aufzureißen.