Sehr geehrte Herr Präsident,
hiermit übersende ich Ihnen nachfolgenden vom Bundestags beschlossenen Antrag.
Mit der Bitte um weitere Bearbeitung.
Alles anzeigenAn den
Präsidenten des Bundestags
Herrn Jan Friedländer
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Coronavirus-Impfgesetz – CoronaImpfG mit Begründung und Vorblatt. Der Bundesrat hat eine Stellungnahme zum Entwurf abgegeben. Der Entwurf wurde entsprechend der Stellungnahme geändert.
Federführend ist das Bundesministerium für Gesundheit
Mit freundlichen Grüßen
Caroline Kaiser
Bundeskanzlerin
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Bundestag
Drucksache VI/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Coronavirus-Impfgesetz – CoronaImpfG
A. Problem und Ziel
1. Als im Dezember des vergangenen Jahres dieses Gesetz, inklusive einer Impfpriorisierung für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen verabschiedet wurde, war das für den vorhandenen Kenntnisstand eine angemessene Maßnahme. Heute wissen wir, dass sich durch das Auftreten und die schnelle Verbreitung der Mutanten die Gefährdungslage geändert hat. Auch wenn ältere, oder gesundheitlich vorbelastete MitbürgerInnen noch immer die am stärksten gefährdete Gruppe sind, so sind junge Menschen bei weitem nicht so ungefährdet, wie damals angenommen. Vor allem der Systemrelevante Einzelhandel lässt kaum eine effektive Kontaktnachverfolgung und Absicherung durch Tests zu, weshalb dieser ein großes Gefahrenpotential für Kunden und Beschäftigte darstellt.
2. Aufgrund struktureller und sozioökonomischer Differenzen bilden sich in den verschiedenen Bundesländern auch Abweichungen beim Impffortschritt heraus. Eine bundesweit zentralisierte Festlegung darüber, welche Priorisierungsgruppe berechtigt sein sollte und welche nicht, kann diese Unterschiede nicht angemessen berücksichtigen und kann so möglicherweise zu unnötigen Verzögerungen, oder Überlastungen führen.
3. Tritt der zu erwartende Fall ein, dass Impfstoffreserven und Verabreichungsinfrastruktur ein Impfangebot für alle Bundesbürger zulassen, so müsste dieses Gesetz auf dem regulären Amtsweg entsprechend abgewandelt werden. Dies führt möglicherweise zu einer unnötigen Verzögerung. Analog dazu kann dieser Fall auch für bestimmte Bundesländer im einzelnen eintreten, bevor dieser Zustand bundesweit erreicht wird.
B. Lösung
1. Die Priorisierung wird so angepasst, dass sie das erhöhte Gefahrenpotential im systemrelevanten Einzelhandel berücksichtigt und dort beschäftigte Personen höher einstuft, als es bislang der Fall war.
2. Die Entscheidung über die Öffnung der Priorisierungsgruppen wird an die jeweiligen Landesregierungen abgetreten.
3. Die Landesregierungen, sowie die Bundesregierung werden ermächtigt, die Impfpriorisierung per Verordnung außer Kraft zu setzen, um einen reibungslosen Übergang zu einem offenen Impfangebot zu ermöglichen.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Keine.
Anlage 1
Begründung
siehe Vorblatt
Jan Friedländer
Bundestagspräsident