Beleidigungen und andere extremen können angezeigt werden, dies legitimiert jedoch nicht die Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Natürlich hat die Meinungsfreiheit bei Beleidigungen o.ä. ihre Grenzen. Die Meinungsfreiheit gilt auch nicht uneingeschränkt, viel mehr sieht Art. 5 Abs. 2 GG die Möglichkeit einer Einschränkung bzw. Beschränkung der Meinungsfreiheit explizit vor. Dass die Schwelle zu solchen Beschränkungen bei der Meinungsfreiheit sehr hoch angesetzt ist, ist klar. Entsprechend ist an der Aussage, dass die Meinungsfreiheit ihre Grenzen dort hat, wo eine Aussage als Beleidigung zu sehen ist, nicht falsch. Natürlich ist nicht jede Aussage, die nur als Beleidigung empfunden wird deshalb unzulässig. Das subjektive Empfinden divergiert ja diesbezüglich ganz erheblich. Klar ist aber auch, dass die Meinungsfreiheit nicht schon da endet, wo jemand eine Wortwahl als "unerträglich" empfindet. Wer welche Aussagen wo und wann zu ertragen hat, das klärt am Ende im Zweifelsfall ein Gericht.