Ich kandiere für das hohe Amt.
Zur Kandidatur berechtigt sind nur Hauptaccounts...
Aber wo ist das geregelt? Habe in § 2 vDGB nur den Nebenaccount-Ausschluss vom aktiven Wahlrecht, Parteigründungen, Parteimitgliedschaften und Wahrnehmung von Landtagsmandaten, feststellen können.
§ 2 Abs. 5 vDGB bezieht sich wohl auf Wahlberechtigung allgemein - Ausnahme: Kandidaturen für das Richteramt. Möglicherweise ist Konkretisierung nötig.
Ja, das kann man so sehen, aber es ergibt sich eben nicht aus dem aktuell geltenden Normstand und damit kann die Kandidatur wohl auch nicht als unzulässig von der Wahl zurückgewiesen werden.
Unabhängig davon ist der Spieler derzeit für drei Tage gesperrt und sollte daher auch gar nicht die Möglichkeit haben zu kandidieren.