PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • Du kannst deinen Hauptaccount wechseln. Allerdings ist der Einzug mit Sybille in ein Bundesland nicht möglich, da du mit Wildungen erst vor 2 Wochen in Thüringen eingezogen bist. Es gibt da eine Frist. Ist glaube ich 8 oder 10 Wochen lang.

    Sofern er Lichtenfeld schon hat als Hauptaccount eintragen lassen ist der Wechsel bzw. eher die erstmalige Aufnahme in ein Bundesland schon möglich, das vDGB spricht hier ausdrücklich vom Account, nicht der dahinterstehenden Person.

    Edit: Ein paar Tage ist Thüringen allerdings noch gesperrt.

  • Soo. Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed


    Danke für den schönen Tag,

    er war so wie ich ihn mag.

    Hab gespielt, getanzt, gelacht,

    nun wünsch ich eine gute Nacht.


    :ugly

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    8324-rsz-1rsz-1btlogo-png  Mitglied des Deutschen Bundestages & Präsidium


    8328-rsz-wappenzeichen-nrw-farbig-rgb1-png Minister der Justiz, für Umwelt und Klimaschutz NRW

    Mehr über mich Erfahren sie HIER.

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  • //Ha ha :ugly. Bin ganz heiß am diskutieren jeden Tag was ich Sim-On mache bei den Grünen. :popcorn:

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  • :sleeping::popcorn:

    Ministerpräsidentin des Freistaates Bayern a.D.

  • :thumbup::popcorn:

  • ?

  • Sag doch einfach, das Du Strafpunkte sammeln willst.

    Zitat von Nathan Lefèvre

    Der Beitrag wurde mit der Begründung: „Trolling.“ gemeldet.

    Bei dem inflationären Gebrauch der Bezeichnungen "Mohrenkopf", sowie "Zigeunerschnitzel" durch den Nutzer Dr. Oxana Koslowska handelt es sich um gezielte Provokationen, welche auf einer sachlichen Ebene nicht zum Spiel beitragen, sondern lediglich darauf abzielen, bei anderen Mitspielern Empörung herbeizurufen. Demnach sieht die Moderation §11(2) ModAdminG erfüllt.

    Ministerpräsidentin des Freistaates Bayern a.D.

  • Marlen, es macht wenig Sinn, eine Entscheidung zu zitieren, die man inhaltlich nicht verstanden hat.

  • So, machen wir uns also mal wieder die Mühe. Ich habe auch echt Zeit zuviel...


    Zu Schorl3:

    Warum sollte die Moderatorin es kommentieren, wenn von einem Sänger die Ablehnung gegenüber der AfD zum Ausdruck gebracht wird?



    Zum Gerichtsurteil:

    Der YouTuber behauptet, anzuerkennen, dass es abseits vom deutschen Pass auch noch etwas gebe, was einen deutsch mache und auch das für erhaltenswert, für existenzberechtigt zu halten, sei nach dem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Das allein ist schon faktisch falsch. So erläuterten die Richter, die JA vertrete "einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff", der den Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand und den Ausschluss "ethnisch Fremder" ebenfalls zentral beinhalte.


    Des Weiteren wird kritisiert, dass in einem Artikel von ZDF heute keine umfangreiche Begründung der Erwägungen des Kölner Verwaltungsgerichts geliefert wird. Der Vorwurf ist an sich schon lächerlich.


    Anschließend wird noch thematisiert, dass das Gericht bei der JA eine Feindlichkeit gegen Asylbewerber:innen und Migrant:innen feststellt. Als Beleg dafür, dass Feindlichkeit gegen Asylbewerber:innen und Migrant:innen gerechtfertigt sein soll, wird eine relativ bekannte Statistik mit Informationen des BKA gezeigt, leider ist es dennoch eine vollkommende Falschinformation. So ist in der gezeigten Statistik die Rede von Flüchtlingen, während das BKA von Zuwanderern spricht. Diese werden nach dem BKA wie folgt definiert: "Als tatverdächtige Zuwanderer/Zuwanderinnen (tvZ) sind analog zu den Festlegungen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in diesem Bundeslagebild zugewanderte Personen zu verstehen, die mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutzberechtigte und Asylberechtigte, Kontingentflüchtling“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ registriert wurden." Mit Migrant:innen hat das also überhaupt nichts zu tun (schließlich wird nur eine kleine Teilmenge von Migrant:innen betrachtet), während es auch nur sehr beschränkt etwas über Asylbewerber:innen aussagt, weil eben auch unerlaubte Aufenthalte als Zuwanderer aufgefasst werden. Sprich, darunter fallen auch alle Morde der kolumbianischen Drogenmafia oder von russischen Agenten in Deutschland, eine eindeutig unzureichende Grundlage, um allgemein gegen Migrant:innen zu hetzen.


    Als nächstes beschreibt der YouTuber, dass das Gericht ebenfalls eine Haltung gegen das Demokratieprinzip feststelle, was sich durch das Vergleichen der Bundesrepublik mit dem Dritten Reich oder der DDR zeige. Der YouTuber überträgt dies analog auf die Vergleiche von Demonstrierenden von der AfD mit der NSDAP und behauptet, dass das Verwaltungsgericht Köln bei diesen niemals einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip feststellen würde. Erst einmal ist dabei festzustellen, dass die Behauptung, das Gericht würde das nie tun, nicht belegbar ist, da es noch kein entsprechendes Verfahren gab. Des Weiteren hinkt die Analogie: Der springende Punkt ist, dass die demokratischen Institutionen der Bundesrepublik durch einen Vergleich mit Diktaturen deligitimiert und als undemokratisch beschrieben werden. Dagegen macht der Vergleich AfD/NSDAP höchstens die demokratischen Strukturen innerhalb der AfD verächtlich, welche ja wohl kaum als integraler Bestandteil des Demokratieprinzips gemäß Artikel 20 Grundgesetz betrachtet werden können.



    Zum ganzen Asylkomplex (bitte korrigiert mich, auf diesem Gebiet bin ich überhaupt nicht bewandert):

    Während in Syrien noch Krieg herrscht, haben wir es in Afghanistan und in der Türkei mit autoritären Diktaturen zu tun. Es ist also grundsätzlich davon auszugehen, dass es aus diesen Staaten Menschen gibt, die Konventionsflüchtlinge oder subsidiäre Schutzberechtigte sind. Die Drittstaatenregelung auf Grundlage von §26a AsylG bezieht sich darüber hinaus nur auf das Asyl gemäß Art 16a GG und damit nur auf einen extrem geringen Bruchteil der gestellten Asylanträge. Die Drittstaatenregelung auf Grundlage des Dublin-III-Abkommens gilt des Weiteren nur eingeschränkt, so z.B. wenn schon enge Familienangehörige in einem bestimmten Land wohnen oder wenn ein Land selbst nach Art. 17 der Dublin-III-Verordnung das Verfahren übernimmt, wie es Deutschland z.B. bei syrischen Flüchtenden macht. Damit ist die These des YouTubers klar als realitätsfern einzustufen.


    Anschließend redet man von ca. 300.000 ausreisepflichtigen Personen, welche zur Zeit in Deutschland sein sollen. Dabei wird ignoriert, dass die meisten von ihnen aus guten Gründen über eine Duldung verfügen und nochmal nur ein Teil von diesen überhaupt einen Asylantrag gestellt hat. So gab es z.B. am 30. Juni 2023 lediglich 13.784 ausreisepflichtige, abgelehnte Asylbewerber:innen ohne Duldung in Deutschland.



    Zum Bürgergeld:

    Da wird auf einen Artikel von focus verwiesen. Ich persönlich konnte keine anderen Artikel finden, welche sich nicht auf focus berufen. Focus selbst sagt, die Informationen stammten von "The European". Dort finde ich leider nichts dazu, stattdessen lese ich dort nur Beiträge über die "treusten Vasallen der US-Politik" (bekanntlich die Grünen), über die Gage der Teilnehmer vom Dschungelcamp oder darüber, dass Politiker der SPD eine "DDR light" unterstützen.


    Als nächstes werden zwei Grafiken gezeigt. Die erste stammt vom dänischen Finanzministerium und hat es über The Economist in das Video geschafft. Nachdem ich mich durch einige Seiten dänisch gequält habe, kann ich bestätigen, dass die Grafik tatsächlich vom dänischen Finanzministerium stammt. Sie zeigt allerdings nur den Status quo und ist damit ungeeignet, um langfristige Aussagen über das Thema zu machen; gerade, wenn man bedenkt, dass Migration eher als Investition anzusehen ist. Die zweite Grafik stammt von "Krautzone". Erst einmal ist dabei festzustellen, dass die Zahlen darauf als gewürfelt betrachtet werden können: So beruft man sich bei einem Teil der Zahlen auf eine Studie, die sich sehr konkret auf niederländische Verhältnisse bezieht, während man sich bei anderen Zahlen auf Informationen des Bundesfinanzministeriums stützt, welche sich sehr konkret auf deutsche Verhältnisse beziehen, um dann aus all diesen Zahlen Berechnungen durchzuführen. Die getroffenen Aussagen des YouTubers entbehren also einer faktischen Grundlage, der kleine wahre Kern ist auf Deutschland nicht anwendbar. Wie die Situation in Deutschland aussieht, kann man z.B. hier nachvollziehen.



    Zu der Realsatire:

    Leider wurde kein konkretes Bild des Schneemanns der AfD gezeigt, sodass es schwierig ist, die Einschätzung der Polizist:innen nachzuvollziehen. Da aber kein weiteres Verfahren aufgenommen wurde, ist es doch eigentlich naheliegend, dass das einzelne Polizist:innen waren und das nicht auf alle Polizist:innen übertragen werden kann.

  • Mir komnt das Kotzen von so viel Gendern, kann sie nicht ernst nehmen

  • Aber trotzdem Respekt, das sie sich mit sowas hinterfragen und selbst recherchieren

  • Mir komnt das Kotzen von so viel Gendern, kann sie nicht ernst nehmen

    Welch argumentative Schlagkraft, Chapeau!

  • Ich weiß nicht was ich sagen soll weil ich zu faul bin zum lesen, also rege ich mich über das Gendern als Ausrede auf aber schreibe dann noch aus Respekt Respekt

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  • Einst sagte ein norddeutscher Modezar "„Wer Jogginghosen trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren. “

    Wir aber sagen "Wer Gendert hat die Kontrolle über seine Sprache verloren!"

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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