Alles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenWertes Präsidium,
Liebe Anwesende,
Sehr geehrter Herr Hacke,
Wo blieb der Antrag bezüglich der Legitimation des Judentums nach den Angriffen der Hamas am 7. Oktober und dem daraus resultierten, offen zur Schau gestellten Judenhass auf deutschen Straßen?
Er kam nicht, da man trotz brennender Israelflaggen, niemals daran zweifeln würde, dass das Judentum zu Deutschland gehört. Warum also bestehen bei Ihnen Zweifel, dass dies für den Islam nicht zutrifft?
Ja, die von Ihnen genannte Person ist ein Würdenträger der vBundesrepublik Deutschland.
Deswegen bedarf es aber einer Legitimation des Islams aus Ihrer Sicht?
Tut mir leid Herr Hacke, das sehe ich anders.
Die Legitimation ist längst durch die Gesellschaft erfolgt.
Ich verstehe Ihre Aufregung nicht. Wenn die Sache klar ist, dann wird der Antrag ja sicherlich auch mit überwältigender Mehrheit von den Mitgliedern der Regierungsfraktionen beschlossen werden. Die Wortmeldungen jedoch zeigen ja mitunter, dass es eben doch nicht ganz so ist, wie Sie es darstellen.
Ich wusste im Übrigen gar nicht, dass Sie muslimischen Glaubens sind. Die Angriffe Ihres Kabinettskollegen gegen Ihren Glauben müssen ja für Sie wirklich besonders unschön sein.
Sie wissen vieles nicht von mir, Herr Friedländer. Was aber auch nicht weiter schlimm ist.
Ja diese stoßen mir sehr auf, werden aber innerhalb der Regierung geklärt, intern.
Dann wünsche ich Ihnen viel Erfolg dabei. Der Bundestag jedenfalls hat ja dann bald die Chance ein klares Bekenntnis abgeben zu dürfen.
Der Bundestag tut gut daran den Antrag abzulehnen. Nicht, um eine Religion zu kritisieren, sondern um deutlich zu machen, dass der Staat keine Religion zu bewerten hat.
Was ist denn das für eine Aussage, haben Sie sich den Antrag überhaupt durchgelesen? Der Staat hat die Freiheit des religiösen Bekenntnisses zu schützen und nach mehr fragt der Antrag nicht.
Natürlich habe ich den Antrag gelesen. Es verbietet sich, dass der Staat einzelne Religionen als legitim oder illegitim bewertet. Der Bundestag hat auch nicht von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 GG geschützte Meinungsäußerungen ("Der Koran hat in Deutschland keinen Platz") zu bewerten,
Natürlich darf der Bundestag zu bestimmten Themengebieten Stellung nehmen, damit verbietet er ja nicht die freie Meinungsäußerung. Das gilt besonders, wenn, wie im vorliegenden Fall, die Religionsfreiheit bestätigt werden muss.
Ich habe einen Vorschlag für alle, die denken, der Bundestag wäre nicht befugt, solch einen Antrag zu verabschieden: Wir verabschieden ihn einfach und fechten es dann vor dem Obersten Gericht aus.
Der Bundestag muss die Religionsfreiheit nicht bestätigen, sie gilt schlicht. Ich habe auch nicht behauptet, dass der Antrag rechts-/verfassungswidrig sei. Politisch sollte der Bundestag m.E. einzelne, legitime Meinungsäußerungen nicht bewerten. Das Oberste Gericht hat damit überhaupt nichts zu tun.