Zumal es vollkommen unerheblich ist, wie im RL da die Regelungen sind. Laut GG sind 25% der Mitglieder des Bundestags nötig um einen U-Ausschuss einzusetzen.
Das bedeutet in unseren Fall, dass sobald 4 MdB's einen U-Ausschuss fordern, dieser ohne Abstimmung einzurichten ist. So würde ich das z.B. interpretieren.