Man kann sich jetzt auch dagegen wehren wie man will, die erforderlichen 25% der Mitglieder des Bundestags haben wir zusammen. Im Zweifel kann ich den Antrag gerne mit den betreffenden Personen erneut stellen. Fakt ist, der U-Ausschuss wird kommen.
Hat dagegen jemand etwas gesagt? Man hat sich bisher nur grotesker Rechtsauslegung erwehrt, meines Wissens nach.
Friedländer ist übrigens gerne dazu eingeladen, auf inhaltlicher Ebene darzulegen, weshalb eine Abstimmung ein Antrag iSd Art. 44 Abs. 1 GG ist.