PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • Man kann sich jetzt auch dagegen wehren wie man will, die erforderlichen 25% der Mitglieder des Bundestags haben wir zusammen. Im Zweifel kann ich den Antrag gerne mit den betreffenden Personen erneut stellen. Fakt ist, der U-Ausschuss wird kommen.

    Hat dagegen jemand etwas gesagt? Man hat sich bisher nur grotesker Rechtsauslegung erwehrt, meines Wissens nach.

    Friedländer ist übrigens gerne dazu eingeladen, auf inhaltlicher Ebene darzulegen, weshalb eine Abstimmung ein Antrag iSd Art. 44 Abs. 1 GG ist.

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Man kann sich jetzt auch dagegen wehren wie man will, die erforderlichen 25% der Mitglieder des Bundestags haben wir zusammen. Im Zweifel kann ich den Antrag gerne mit den betreffenden Personen erneut stellen. Fakt ist, der U-Ausschuss wird kommen.

    Hat dagegen jemand etwas gesagt? Man hat sich bisher nur grotesker Rechtsauslegung erwehrt, meines Wissens nach.

    Friedländer ist übrigens gerne dazu eingeladen, auf inhaltlicher Ebene darzulegen, weshalb eine Abstimmung ein Antrag iSd Art. 44 Abs. 1 GG ist.

    Wirkt so, weil Sie so mühselig nach Gründen suchen, warum der U-Ausschuss nicht eingerichtet werden kann und wie haben Sie im Bundestags darüber abgestimmt? Haben Sie zugestimmt?

  • Das mühselige Suchen hat sich nicht so schwierig gestaltet, keine Sorge. Ich bin gleich im ersten Satz der entsprechenden Norm fündig geworden.

    Und wieder nix Inhaltliches. Ihr innovativer Stil der Juristerei überzeugt.

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  • Man kann sich jetzt auch dagegen wehren wie man will, die erforderlichen 25% der Mitglieder des Bundestags haben wir zusammen. Im Zweifel kann ich den Antrag gerne mit den betreffenden Personen erneut stellen. Fakt ist, der U-Ausschuss wird kommen.

    Hat dagegen jemand etwas gesagt? Man hat sich bisher nur grotesker Rechtsauslegung erwehrt, meines Wissens nach.

    Friedländer ist übrigens gerne dazu eingeladen, auf inhaltlicher Ebene darzulegen, weshalb eine Abstimmung ein Antrag iSd Art. 44 Abs. 1 GG ist.

    Einen Antrag auf Einrichtung eines Ausschusses zu stellen ist das beantragen eines Verhandlungsgegenstands nach §23 der GO, der damit auf die Tagesordnung gesetzt werden soll. Abschließend wird darüber eine Debatte geführt und in einer Abstimmung wird dann entschieden ob die Mitglieder des Bundestags die Einrichtung eines solchen Ausschusses beantragen oder eben nicht. Eigentlich logisch, sonst hätte die Abstimmung ja gar keinen Sinn und wäre völlig überflüssig.

  • Man kann sich jetzt auch dagegen wehren wie man will, die erforderlichen 25% der Mitglieder des Bundestags haben wir zusammen. Im Zweifel kann ich den Antrag gerne mit den betreffenden Personen erneut stellen. Fakt ist, der U-Ausschuss wird kommen.

    Hat dagegen jemand etwas gesagt? Man hat sich bisher nur grotesker Rechtsauslegung erwehrt, meines Wissens nach.

    Friedländer ist übrigens gerne dazu eingeladen, auf inhaltlicher Ebene darzulegen, weshalb eine Abstimmung ein Antrag iSd Art. 44 Abs. 1 GG ist.

    Einen Antrag auf Einrichtung eines Ausschusses zu stellen ist das beantragen eines Verhandlungsgegenstands nach §23 der GO, der damit auf die Tagesordnung gesetzt werden soll. Abschließend wird darüber eine Debatte geführt und in einer Abstimmung wird dann entschieden ob die Mitglieder des Bundestags die Einrichtung eines solchen Ausschusses beantragen oder eben nicht. Eigentlich logisch, sonst hätte die Abstimmung ja gar keinen Sinn und wäre völlig überflüssig.

    Also bedarf es der Mehrheit der Abgeordneten, um einen Ausschuss ein zu setzen?

  • Man kann sich jetzt auch dagegen wehren wie man will, die erforderlichen 25% der Mitglieder des Bundestags haben wir zusammen. Im Zweifel kann ich den Antrag gerne mit den betreffenden Personen erneut stellen. Fakt ist, der U-Ausschuss wird kommen.

    Hat dagegen jemand etwas gesagt? Man hat sich bisher nur grotesker Rechtsauslegung erwehrt, meines Wissens nach.

    Friedländer ist übrigens gerne dazu eingeladen, auf inhaltlicher Ebene darzulegen, weshalb eine Abstimmung ein Antrag iSd Art. 44 Abs. 1 GG ist.

    Einen Antrag auf Einrichtung eines Ausschusses zu stellen ist das beantragen eines Verhandlungsgegenstands nach §23 der GO, der damit auf die Tagesordnung gesetzt werden soll. Abschließend wird darüber eine Debatte geführt und in einer Abstimmung wird dann entschieden ob die Mitglieder des Bundestags die Einrichtung eines solchen Ausschusses beantragen oder eben nicht. Eigentlich logisch, sonst hätte die Abstimmung ja gar keinen Sinn und wäre völlig überflüssig.

    Seit wann stimmt der Bundestag darüber ab, ob Abgeordnete Anträge stellen dürfen?

    Vizepräsident

    des Obersten Gerichts

  • Man kann sich jetzt auch dagegen wehren wie man will, die erforderlichen 25% der Mitglieder des Bundestags haben wir zusammen. Im Zweifel kann ich den Antrag gerne mit den betreffenden Personen erneut stellen. Fakt ist, der U-Ausschuss wird kommen.

    Hat dagegen jemand etwas gesagt? Man hat sich bisher nur grotesker Rechtsauslegung erwehrt, meines Wissens nach.

    Friedländer ist übrigens gerne dazu eingeladen, auf inhaltlicher Ebene darzulegen, weshalb eine Abstimmung ein Antrag iSd Art. 44 Abs. 1 GG ist.

    Einen Antrag auf Einrichtung eines Ausschusses zu stellen ist das beantragen eines Verhandlungsgegenstands nach §23 der GO, der damit auf die Tagesordnung gesetzt werden soll. Abschließend wird darüber eine Debatte geführt und in einer Abstimmung wird dann entschieden ob die Mitglieder des Bundestags die Einrichtung eines solchen Ausschusses beantragen oder eben nicht. Eigentlich logisch, sonst hätte die Abstimmung ja gar keinen Sinn und wäre völlig überflüssig.

    Also bedarf es der Mehrheit der Abgeordneten, um einen Ausschuss ein zu setzen?

    Um es mal ganz vereinfacht auszudrücken: Nein, weil GG sticht GO.

  • Also egal wie das Ergebnis ausfällt?

    Grundgesetz steht immer über der Geschäftsordnung des Bundestags. So steht es übrigens ja auch in der Go selbst:

    "Soweit das Grundgesetz oder Bundesgesetze die Einsetzung von Ausschüssen vorschreiben oder zulassen, richtet sich die Einsetzung und das Verfahren nach den Bestimmungen dieser Geschäftsordnung, es sei denn, dass im Grundgesetz, in den Bundesgesetzen oder in besonderen Geschäftsordnungen etwas anderes bestimmt ist."

  • Also egal wie das Ergebnis ausfällt?

    Nein, der Antrag muss in jedem Fall mehrheitlich angenommen werden. Lehnt die Mehrheit des Bundestages einen Untersuchungsausschussantrag, der von wenigstens 1/4 der Abgeordneten gestellt wurde, ab, wäre das aber verfassungswidrig und würde Minderheitenrechte verletzen.

    So ein Unsinn, würde man Ihrer Argumentation folgen, dann würde allein die Antragstellung ausreichen und entscheiden, ob der Ausschuss eingerichtet wird oder nicht. Dann wäre jede weitere Abstimmung obsolet. Sie argumentieren unlogisch.

  • Einen Antrag auf Einrichtung eines Ausschusses zu stellen ist das beantragen eines Verhandlungsgegenstands nach §23 der GO, der damit auf die Tagesordnung gesetzt werden soll. Abschließend wird darüber eine Debatte geführt und in einer Abstimmung wird dann entschieden ob die Mitglieder des Bundestags die Einrichtung eines solchen Ausschusses beantragen oder eben nicht. Eigentlich logisch, sonst hätte die Abstimmung ja gar keinen Sinn und wäre völlig überflüssig.

    Sie sagen es ja selber schon.

    Die Abstimmung entscheidet über die Annahme oder Ablehnung eines Antrages. Parlamente sind gemeinhin dafür bekannt, in etwa so zu funktionieren.

    Wie Sie es hier formulieren, der Bundestag sei in der Lage, darüber abzustimmen, ob Abgeordnete oder Fraktionen Anträge stellen dürfen, das ist schlichtgehend absurd.

    Aber wenn es so offensichtlich ist, dann können Sie mir auch sicher einen Kommentar zum Gesetz oder irgendein Beispiel aus der Rechtsanwendung nennen und zukommen lassen. Existiert ja bestimmt, oder?

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • So ein Unsinn, würde man Ihrer Argumentation folgen, dann würde allein die Antragstellung ausreichen und entscheiden, ob der Ausschuss eingerichtet wird oder nicht. Dann wäre jede weitere Abstimmung obsolet. Sie argumentieren unlogisch.

    Die Antragsstellung durch ein Viertel der Mitglieder entscheidet in der Tat, dass ein Untersuchungsausschuss eingerichtet wird, so ist es im Grundgesetz normiert.

    Im Übrigen haben Sie sich selber in Ihrer Argumentation von wegen Abstimmung gleich Antrag jetzt ein bisschen in Widersprüche verstrickt. Sind Sie so lieb, und könnten diese auflösen?

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • So ein Unsinn, würde man Ihrer Argumentation folgen, dann würde allein die Antragstellung ausreichen und entscheiden, ob der Ausschuss eingerichtet wird oder nicht. Dann wäre jede weitere Abstimmung obsolet. Sie argumentieren unlogisch.

    Die Antragsstellung durch ein Viertel der Mitglieder entscheidet in der Tat, dass ein Untersuchungsausschuss eingerichtet wird, so ist es im Grundgesetz normiert.

    Im Übrigen haben Sie sich selber in Ihrer Argumentation von wegen Abstimmung gleich Antrag jetzt ein bisschen in Widersprüche verstrickt. Sind Sie so lieb, und könnten diese auflösen?

    Nein, schauen Sie sich doch einfach an wie der RL Bundestag arbeitet. Dort wird über die Einrichtung solcher Ausschüsse abgestimmt, in der Abstimmung ist dann eine Zustimmung von 25% der Mitglieder des Bundestags notwendig. Sie konstruieren hier etwas, weil Sie nicht wollen, dass der Ausschuss gegen Ihren Willen eingereicht wird. Politisch eigentlich skandalös, dass Grundgesetz mit Nichtachtung strafen zu wollen.


    https://www.bundestag.de/dokum…sschuss-sars-cov-2-798196

  • Also egal wie das Ergebnis ausfällt?

    Nein, der Antrag muss in jedem Fall mehrheitlich angenommen werden. Lehnt die Mehrheit des Bundestages einen Untersuchungsausschussantrag, der von wenigstens 1/4 der Abgeordneten gestellt wurde, ab, wäre das aber verfassungswidrig und würde Minderheitenrechte verletzen.

    So ein Unsinn, würde man Ihrer Argumentation folgen, dann würde allein die Antragstellung ausreichen und entscheiden, ob der Ausschuss eingerichtet wird oder nicht. Dann wäre jede weitere Abstimmung obsolet. Sie argumentieren unlogisch.

    In der Tat ist umstritten, ob über einen Antrag, der von 1/4 der Abgeordneten gestellt wurde, überhaupt abgestimmt werden muss (vgl. dazu S. 3 dieses Aufsatzes). Die Frage stellt sich hier aber schon nicht, weil dieses Antragsquorum nicht erreicht wurde. Der Antrag wurde von einem Abgeordneten oder - bei sehr entgegenkommender Auslegung - von zwei Abgeordneten gestellt. Zum erforderlichen Abstimmungsquorum verhält sich Art. 44 GG nicht, weshalb nach Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Ich höre zum ersten Mal, dass der Bundestag darüber abstimmen muss, ob Abgeordnete Anträge stellen dürfen. Sorry, das Quatsch.


    Wenn Sie schon mir nicht glauben wollen, glauben Sie dem renommierten Staatsrechtler Prof. Dr. Ferdinand Gärditz (Seite 4 ganz oben).

  • Sie irren. Ihrer Logik nach hätte beispielsweise der Unionsantrag zur Einsetzung eines Cumex-Untersuchungsausschusses nicht abgelehnt werden können. Genau das haben die Ampel-Parteien aber jüngst getan: Cum-Ex-Steueraffäre: Ampel-Parteien blockieren Warburg-Untersuchungsausschuss | ZEIT ONLINE

    Vizepräsident

    des Obersten Gerichts

  • Haben Sie den Artikel überhaupt gelesen? Laut Begründung wurde er nicht eingesetzt, weil er wohl nicht verfassungskonform gewesen wäre. Das wird übrigens ja auch in Ihrem Aufsatz erläutert. Dass er nicht eingesetzt wurde hat also nichts mit der Abstimmungsmehrheit zu tun.

  • Nein, schauen Sie sich doch einfach an wie der RL Bundestag arbeitet. Dort wird über die Einrichtung solcher Ausschüsse abgestimmt, in der Abstimmung ist dann eine Zustimmung von 25% der Mitglieder des Bundestags notwendig. Sie konstruieren hier etwas, weil Sie nicht wollen, dass der Ausschuss gegen Ihren Willen eingereicht wird. Politisch eigentlich skandalös, dass Grundgesetz mit Nichtachtung strafen zu wollen.


    https://www.bundestag.de/dokum…sschuss-sars-cov-2-798196

    Entweder SimOn oder SimOff, bitte sich zu entscheiden. SimOff bin ich für den Ausschuss. SimOn aus nachvollziehbaren Gründen nicht.

    Ich sehe im Übrigen nicht, inwiefern das verlinkte Dokument jetzt irgendwie von Relevanz sein sollte. Weder ist es ein Kommentar zum Grundgesetz, noch ein Produkt von Rechtsanwendung. Es informiert vielmehr über solche. Dass bei sowas Nichtjuristen öfters schwammige Formulierungen oder Fehler unterlaufen ("Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wäre die Zustimmung eines Viertels der Mitglieder des Bundestages erforderlich gewesen.", man weiß nicht ganz, ob mit "Zustimmung" jetzt von der Abstimmung über den Antrag oder nicht die Rede ist) ist klar und verständlich. Doch entfalten diese Fehler keinerlei bindende Wirkung und sind ebensowenig mit Meinungen von Experten gleichzusetzen.

    Folgendes Dokument des Bundestages, welches ein kleines bisschen glaubwürdigerer Natur ist, findet da ganz andere Worte: https://www.bundestag.de/resou…ersuchungsausschuesse.pdf

    "Bei der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist zu unterscheiden: Eine Minderheitenenquête ist ein Untersuchungsausschuss, der von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages

    beantragt und deshalb vom Bundestag pflichtgemäß eingesetzt wurde. Von einer Mehrheitsenquête spricht man, wenn der Untersuchungsausschuss von weniger als einem Viertel der Mitglieder beantragt und dieser Antrag von der Mehrheit des Bundestages angenommen worden ist."

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Sehr guter Antrag. :thumbup: