PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • Er hat schon mehr als 30 Strafpunkte? 8|

    Da sehe ich mich nicht im Recht, das offenzulegen.

    Aber man kann selbstverständlich selber im Thread der Beschlüsse nachzählen, wenn man ganz hobbylos ist^^

    Aber du kannst mir sicher beantworten, ob er schonmal 3 Tage lang ausgeschlossen war, oder?

    Wenn ich mich recht entsinne, ja.


    Nathan Lefèvre, würdest du mir bitte diesen Satz gerade einmal erläutern? Ich bin mir gerade nicht vollends sicher, ob ich dich richtig verstehe.

    Nach 30 Strafpunkten passiert in Sachen automatische temporäre Sperre nichts mehr.

  • Nathan Lefèvre, würdest du mir bitte diesen Satz gerade einmal erläutern? Ich bin mir gerade nicht vollends sicher, ob ich dich richtig verstehe.

    Nach 30 Strafpunkten passiert in Sachen automatische temporäre Sperre nichts mehr.

    Laut meinem Verständnis sieht das ModAdminG nur vor, dass nach 10, 20 und 30 Strafpunkten automatisch eine Sperre von jeweils einem, zwei, oder drei Tagen erfolgt. Danach wäre jedes Mal ein gesonderter Beschluss erforderlich.

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Nathan Lefèvre, würdest du mir bitte diesen Satz gerade einmal erläutern? Ich bin mir gerade nicht vollends sicher, ob ich dich richtig verstehe.

    Nach 30 Strafpunkten passiert in Sachen automatische temporäre Sperre nichts mehr.

    Laut meinem Verständnis sieht das ModAdminG nur vor, dass nach 10, 20 und 30 Strafpunkten automatisch eine Sperre von jeweils einem, zwei, oder drei Tagen erfolgt. Danach wäre jedes Mal ein gesonderter Beschluss erforderlich.

    Danke.

    So hätte ich das jetzt auch interpretiert, Das ist in der Tat eine recht eklatante Lücke.

  • Nathan Lefèvre, würdest du mir bitte diesen Satz gerade einmal erläutern? Ich bin mir gerade nicht vollends sicher, ob ich dich richtig verstehe.

    Nach 30 Strafpunkten passiert in Sachen automatische temporäre Sperre nichts mehr.

    Laut meinem Verständnis sieht das ModAdminG nur vor, dass nach 10, 20 und 30 Strafpunkten automatisch eine Sperre von jeweils einem, zwei, oder drei Tagen erfolgt. Danach wäre jedes Mal ein gesonderter Beschluss erforderlich.

    Allerdings sieht Absatz 2 vor, dass eine dauerhafte Sperre erst erfolgen kann, wenn man zuvor mindestens 14 Tage lang ausgeschlossen wurde. Das ergibt sich nicht aus Absatz 1, was wiederum bedeutet, dass längere Sperren potentiell im Ermessen der Mods liegen, wenn es über die 30 Punkte hinausgeht. Oder lehne ich mich da zu weit aus dem Fenster?

  • Verstehe ich das richtig, dass man also in der folge mindestens 60 Punkte insgesamt erhalten muss, um die 14 Tage vollzukriegen bevor ein gesonderter Beschluss auf dauerhaften Ausschluss überhaupt möglich wäre?

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  • Das ergibt sich nicht aus Absatz 1, was wiederum bedeutet, dass längere Sperren potentiell im Ermessen der Mods liegen, wenn es über die 30 Punkte hinausgeht. Oder lehne ich mich da zu weit aus dem Fenster?

    Grundsätzlich richtig, mit der Einschränkung, dass dies nur möglich ist "soweit dieses Gesetz hierzu einräumt". Das ist nur bei §14(2) und §15(1) der Fall. Wenn jemand dauerhaft irgendwelche anderen Paragraphen verletzt, hat man gar keine Handhabe, denjenigen zum Beispiel 7 Tage lang auszuschließen.

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Verstehe ich das richtig, dass man also in der folge mindestens 60 Punkte insgesamt erhalten muss, um die 14 Tage vollzukriegen bevor ein gesonderter Beschluss auf dauerhaften Ausschluss überhaupt möglich wäre?

    Sofern überhaupt eine Sperre erfolgt. So jedenfalls nicht, Analogieverbot aus § 5 III ModAdminGG.

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Verstehe ich das richtig, dass man also in der folge mindestens 60 Punkte insgesamt erhalten muss, um die 14 Tage vollzukriegen bevor ein gesonderter Beschluss auf dauerhaften Ausschluss überhaupt möglich wäre?

    Sofern überhaupt eine Sperre erfolgt. So jedenfalls nicht, Analogieverbot aus § 5 III ModAdminGG.

    Wieder mal ein Beweis, dass dieser jursitische Supergau einfachen "Spielregeln" meines Erachtens nach unterlegen ist.

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  • Hat man wieder mal die hetzjagd auf mich eröffnet, plant man wiedereinmal den Rechten los zuwerden um endlich einen Linken Saustall aufmachen zu können?

    Hier wird man für Dinge gemassregelt , die eigentlich kein Schwein interessiren, die völlig normaler Ton sind, jedenfalls zu meiner Zeit!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Seine Exzellenz, es liegt der Mitspielerschaft fern Sie durch eine "Lex Wildungen" in irgendeiner Weise in der Ausübung Ihrer Pflichten zum Wohle des Vaterlandes zu hindern. Da Sie aber, wie das normale Volk, auch Bestandteil einer Gemeinschaft sind, sind natürlich alle Gesetze, die wir uns für unser Zusammenleben gegeben haben, natürlich auch für Sie gültig. Dies heißt aber nicht, dass Sie einer besonderen Aufmerksamkeit oder einer besonderen Härte unterliegen.

  • Hat man wieder mal die hetzjagd auf mich eröffnet, plant man wiedereinmal den Rechten los zuwerden um endlich einen Linken Saustall aufmachen zu können?

    Hier wird man für Dinge gemassregelt , die eigentlich kein Schwein interessiren, die völlig normaler Ton sind, jedenfalls zu meiner Zeit!

    Hetzjagd? Die Wortmeldung bei der von Ihnen getätigten Meldung ist erschreckend und bestätigt alle Vorwürfe.

    Das ist menschenverachtendes Gedankengut und hat hier in der Simulation nichts verloren.

  • Ich möchte es nicht groß kritisieren oder so, aber ich finde das man vom Strafmaß her schon einen gewissen Unterschied machen sollte, ob man jetzt wiederholt eine Gruppe Menschen Homophob beleidigt, oder ob man sich über jemanden lustig macht der sich gerade flüssig einschließt, weil er so viele Strafpunkte gesammelt hat, dass man das ModG erweitern, bzw. anpassen muss.


  • Die Begründung von Wildungen ist schon echt ein hohes Gut. Ich hoffe jetzt, dass zumindest eine 3-Tätige Sperre nicht lange auf sich warten lässt!

  • Da muss klar endlich eine dauerhafte Sperre her, es ist doch wirklich unzumutbar, das man mit so einem Verhalten hier überhaupt noch Teil der Simulation sein darf.

  • Klar geht auch nur gegen meine Person da sich plötzlich einig.

    Mal einmal in aller Deutlichkeit: Das ist wirklich nichts persönliches. Hölle, einer der Gründe, warum ich gegen die Einführung automatischer permanenter Sperren bin, ist, dass ich Sie irgendwie als Person begreife, die einen sehr grundsätzlichen Platz in der Sim haben. Auf eine sehr sehr eigenartige Art und Weise mag ich Sie ja sogar, sozusagen als verschrobenen älteren Herren der Sim. Sie sind ein echtes Original und durchaus außergewöhnlich in Ihren Ansichten, so sehr, dass Sie die Sim durchaus bereichern.


    Aber Sie müssen halt mal verstehen, dass Sie nicht immer so ausfallend werden können. Und das kann doch wirklich nicht so schwer sein. Ich rolle hier ja jetzt auch schon seit 16 Jahren durch die Sims rum, und habe meines Wissens nach nicht einen einzigen Strafpunkt erhalten. Eignen Sie sich doch bitte einfach mal die Contenance des Adels an, den Sie so gerne spielen, oder zumindest den Selbstrespekt eines gestandenen Mannes. Und dann können wir hier auch alle wieder fröhlich zusammen spaßen und streiten und aneinander anecken, okay?

  • Nathan Lefèvre, würdest du mir bitte diesen Satz gerade einmal erläutern? Ich bin mir gerade nicht vollends sicher, ob ich dich richtig verstehe.

    Nach 30 Strafpunkten passiert in Sachen automatische temporäre Sperre nichts mehr.

    Laut meinem Verständnis sieht das ModAdminG nur vor, dass nach 10, 20 und 30 Strafpunkten automatisch eine Sperre von jeweils einem, zwei, oder drei Tagen erfolgt. Danach wäre jedes Mal ein gesonderter Beschluss erforderlich.

    Zu meiner Zeit in der Moderation und davor haben wir das konsequent so ausgelegt, daß eine Person, die mehr als 30 Strafpunkte hat, für jede volle 10 Strafpunkte 3 Tage Auszeit erhalten hat. Und so war es auch ursprünglich angedacht. Wer 40 Strafpunkte angesammelt hat, hat "weitere 10 Strafpunkte erhalten" und ist logischerweise auch schon "bereits nach Nummer 2 automatisch ausgeschlossen" worden. Ergo sind 3 Ausschlußtage anzusetzen. Warum man neuerdings von dieser jahrelangen Handhabung abweichen will, erschließt sich mir persönlich nicht.

  • Zu meiner Zeit in der Moderation und davor haben wir das konsequent so ausgelegt, daß eine Person, die mehr als 30 Strafpunkte hat, für jede volle 10 Strafpunkte 3 Tage Auszeit erhalten hat. Und so war es auch ursprünglich angedacht. Wer 40 Strafpunkte angesammelt hat, hat "weitere 10 Strafpunkte erhalten" und ist logischerweise auch schon "bereits nach Nummer 2 automatisch ausgeschlossen" worden. Ergo sind 3 Ausschlußtage anzusetzen. Warum man neuerdings von dieser jahrelangen Handhabung abweichen will, erschließt sich mir persönlich nicht.

    Es ist halt nirgendswo so festgeschrieben.

    Und außerdem eigentlich nicht rechtens, lässt sich ein temporärer Ausschluss doch nicht auf alle Vergehen anwenden, sondern nur bei §14(2) und §15(1) (sofern ich das gerade richtig im Kopf habe, kann auch ein anderer Paragraph sein). Ab mehr als 30 Strafpunkten benötigt es nämlich jedes Mal einen gesonderten Beschluss, dieser ist nicht in jedem Fall zulässig.


    Edit: Um es noch einmal einfacher formuliert zu beschreiben...

    10 Strafpunkte: Automatischer Ausschluss von einem Tag

    20 Strafpunkte: Automatischer Ausschluss von zwei Tagen

    30 Strafpunkte: Automatischer Ausschluss von drei Tagen

    Jeder weitere Ausschluss bedarf eines Beschlusses

    Dieser ist nur zulässig, bei bestimmten Vergehen


    Außerdem, folgt man deiner Interpretation, könnte man aufgrund des Wordings des Textes verschiedene Ausschlussarten kombinieren und so aufgrund weiterer 10 Strafpunkte (nach 30) bis zu 5 Tage Ausschluss verhängen. Geht nicht. Und da wäre ja auch noch das Wörtchen "automatisch".

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Und außerdem eigentlich nicht rechtens, lässt sich ein temporärer Ausschluss doch nicht auf alle Vergehen anwenden, sondern nur bei §14(2) und §15(1)

    Das widerspricht vollkommen der gängigen Anwendungspraxis seit eigentlich Bestehen der Sim und Bestehen des ModAdminG. Nach §7 Abs. 1 wird der automatische Ausschluß anhand der Strafpunkte festgemacht. Da alle Verbote im vierten Teil des ModAdminG (§§10-16) Strafpunkte nach sich ziehen, ist es nur folgelogisch, daß diese Vergehen in Häufung einen Ausschluß nach sich ziehen können.