Alles anzeigenVerehrte Kolleginnen und Kollegen,
geschätzter Bundeskanzler Friedrich Augstein,
Ministerin Ella Löwenstein-Boum ,
dem Präsidium ist bewusst, dass sich der Bundestag gerade konstituiert und aller Voraussicht nach die Allianz ein weiteres mal die Regierungsgeschäfte übernehmen wird, ferne ich dem amtierenden Bundeskanzler eine weitere Amtszeit gönnen würde, haben wir aktuell hier mit dem Mandat des Herrn Bundeskanzlers wie auch der Frau Ministerin allerdings eine Unvereinbarkeit.
Nach Art 66 GG darf der Bundeskanzler kein weiteres besoldetes Amt ausüben. Das Mandat in einem Landtag ist ein besoldetes Amt. Bei aller Bescheidenheit, erwartet das Landtagspräsidium bis Karfreitag eine Entscheidung über das Landtagsmandat.
Frau Ministerin Löwenstein-Boum, als Ministerin für Kinder, Bildung und Wissenschaft sind Sie Teil der Landesregierung NRW. Dies stellt eine Unvereinbarkeit nach § 64 Abs. 4 Landesverfassung NRW da, nachdem Sie nun auch ein Mandat im Bundestag angenommen haben. Daher erwartet das Präsidium ebenfalls bis Karfreitag eine Entscheidung über das Landtagsmandat.
Bleibt eine Stellungnahme aus, behält sich das Präsidium vor nach Ostern zu Zugänge bis auf Weiteres zu deaktivieren.
Mit freundlichem Verbleib
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Gez. Dr. Sascha ende
Präsident des Landtags NRW
//müsste Paragraph 5 vDGB da nicht höher greifen? Da die Unvereinbarkeit da nicht genannt wird, müsste die Regelung aus der Landesverfassung doch eigentlich obsolet sein, oder?