PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • Bei einem Verantwortungslosen bringen auch die besten Regeln nichts.

    Wer ohne Tempolimit bei viel Verkehr beginnt zu Rasen der würd dies auch mit Tempolimit tun.

  • Woher dieser Kinderhass? Jedes Individuum hat ein Recht, zu leben, welches es vom Staat als Kernaufgabe zu beschützen gilt. Die Frau hat sich die Schwangerschaft, sofern der Verkehr denn einvernehmlich war, selbst geschaffen. Das Kind, dessen Negierung seines Lebensrechtes nur daraus resultiert, dass es noch im Bauch der Frau ist, ist nicht in der Lage, sich zu verteidigen. Nun gibt es zwei abzuwägende Rechtsgüter: die Freiheit der Frau und das Lebensrecht des Kindes. Ohne Abbruch würde das Lebensrecht des Kindes gewahrt - die Frau hätte nur temporäre Unannehmlichkeiten zu fürchten. Der Abbruch hingegen ist der absolute Freiheits- und Lebensrechtseingriff, der in keinem Verhältnis zu den temporären Unannehmlichkeiten der Frau steht.

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Woher dieser Kinderhass? Jedes Individuum hat ein Recht, zu leben, welches es vom Staat als Kernaufgabe zu beschützen gilt. Die Frau hat sich die Schwangerschaft, sofern der Verkehr denn einvernehmlich war, selbst geschaffen. Das Kind, dessen Negierung seines Lebensrechtes nur daraus resultiert, dass es noch im Bauch der Frau ist, ist nicht in der Lage, sich zu verteidigen. Nun gibt es zwei abzuwägende Rechtsgüter: die Freiheit der Frau und das Lebensrecht des Kindes. Ohne Abbruch würde das Lebensrecht des Kindes gewahrt - die Frau hätte nur temporäre Unannehmlichkeiten zu fürchten. Der Abbruch hingegen ist der absolute Freiheits- und Lebensrechtseingriff, der in keinem Verhältnis zu den temporären Unannehmlichkeiten der Frau steht.

    Gehört alles zur Agenda der "Entvölkerung". Abtreibungen, Sterbehilfe.. und natürlich sind Kinder schädlich für's Klima. Sind schon auf einem guten Weg, siehe demografischer Wandel, aber es kann ja noch schneller gehen.

    Vielleicht paläolibertär, vielleicht paläokonservativ


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    Staatsminister für Heimatschutz, Remigration und Justiz

    Mitglied des Bundestages

    ehem. Mitglied des Bundesrates


  • Klasse. Können Sie fortan vielleicht auch Aufgaben erledigen, für die Sie zuständig sind?

    Vizepräsident

    des Obersten Gerichts

  • Ist damit die Parität noch gewahrt? Schließlich gehören beide zum bürgerlichen Lager!

    Nicht das wieder eine Hetzjagd der Linkslastigen auf Bürgerliche wegen angeblicher Verstösse gibt!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • :sleeping::sleeping::sleeping:

    Dr. Carmen Schmidt, MdL, MdBR

    Ministerialrätin a.D.

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    Die Ministerin

    Völklinger Straße 49 | 40221 Düsseldorf

    Carmen.Schmidt@bm.nrw-regierung.de

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    Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen
    Platz des Landtags 1 | 40221 Düsseldorf

    Carmen.Schmidt@landtag.nrw.de

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  • Woher dieser Kinderhass? Jedes Individuum hat ein Recht, zu leben, welches es vom Staat als Kernaufgabe zu beschützen gilt. Die Frau hat sich die Schwangerschaft, sofern der Verkehr denn einvernehmlich war, selbst geschaffen. Das Kind, dessen Negierung seines Lebensrechtes nur daraus resultiert, dass es noch im Bauch der Frau ist, ist nicht in der Lage, sich zu verteidigen. Nun gibt es zwei abzuwägende Rechtsgüter: die Freiheit der Frau und das Lebensrecht des Kindes. Ohne Abbruch würde das Lebensrecht des Kindes gewahrt - die Frau hätte nur temporäre Unannehmlichkeiten zu fürchten. Der Abbruch hingegen ist der absolute Freiheits- und Lebensrechtseingriff, der in keinem Verhältnis zu den temporären Unannehmlichkeiten der Frau steht.

    Ich verstehe nicht, warum Sie sich beschweren. Ich habe doch lediglich Ihre Philosophie der Eigenverantwortung übernommen. Schwangere sind nicht verantwortlich für die Zellansammlung, dass sich ohne Zustimmung der Feau angesiedelt hat. Außerdem haben Schwangere ein grundsätzliches Interesse daran, hier eigenständig das richtige zu tun. Nach Ihrer Logik ist also kein staatlicher Eingriff notwendig.

  • Tatsächlich wurde in einem geheimen Hinterzimmertreffen der Geheimen Linksgrünen Loge bereits beschlossen, Ihnen 81423 weitere Strafpunkte zuzuschustern.

  • Woher dieser Kinderhass? Jedes Individuum hat ein Recht, zu leben, welches es vom Staat als Kernaufgabe zu beschützen gilt. Die Frau hat sich die Schwangerschaft, sofern der Verkehr denn einvernehmlich war, selbst geschaffen. Das Kind, dessen Negierung seines Lebensrechtes nur daraus resultiert, dass es noch im Bauch der Frau ist, ist nicht in der Lage, sich zu verteidigen. Nun gibt es zwei abzuwägende Rechtsgüter: die Freiheit der Frau und das Lebensrecht des Kindes. Ohne Abbruch würde das Lebensrecht des Kindes gewahrt - die Frau hätte nur temporäre Unannehmlichkeiten zu fürchten. Der Abbruch hingegen ist der absolute Freiheits- und Lebensrechtseingriff, der in keinem Verhältnis zu den temporären Unannehmlichkeiten der Frau steht.

    Ich verstehe nicht, warum Sie sich beschweren. Ich habe doch lediglich Ihre Philosophie der Eigenverantwortung übernommen. Schwangere sind nicht verantwortlich für die Zellansammlung, dass sich ohne Zustimmung der Feau angesiedelt hat. Außerdem haben Schwangere ein grundsätzliches Interesse daran, hier eigenständig das richtige zu tun. Nach Ihrer Logik ist also kein staatlicher Eingriff notwendig.

    Sie haben keine Philosophie übernommen, sondern geben Unfug von sich. Eigenverantwortung besteht denklogisch nur für eigene Rechtsgüter. Der Nasciturus ist Träger eigener Rechte, v.a. der Menschenwürde. Diese gilt es - notfalls auch vor der eigenen Mutter - zu schützen.

    Vizepräsident

    des Obersten Gerichts

  • Woher dieser Kinderhass? Jedes Individuum hat ein Recht, zu leben, welches es vom Staat als Kernaufgabe zu beschützen gilt. Die Frau hat sich die Schwangerschaft, sofern der Verkehr denn einvernehmlich war, selbst geschaffen. Das Kind, dessen Negierung seines Lebensrechtes nur daraus resultiert, dass es noch im Bauch der Frau ist, ist nicht in der Lage, sich zu verteidigen. Nun gibt es zwei abzuwägende Rechtsgüter: die Freiheit der Frau und das Lebensrecht des Kindes. Ohne Abbruch würde das Lebensrecht des Kindes gewahrt - die Frau hätte nur temporäre Unannehmlichkeiten zu fürchten. Der Abbruch hingegen ist der absolute Freiheits- und Lebensrechtseingriff, der in keinem Verhältnis zu den temporären Unannehmlichkeiten der Frau steht.

    Ich verstehe nicht, warum Sie sich beschweren. Ich habe doch lediglich Ihre Philosophie der Eigenverantwortung übernommen. Schwangere sind nicht verantwortlich für die Zellansammlung, dass sich ohne Zustimmung der Feau angesiedelt hat. Außerdem haben Schwangere ein grundsätzliches Interesse daran, hier eigenständig das richtige zu tun. Nach Ihrer Logik ist also kein staatlicher Eingriff notwendig.

    Ich bin Minarchistin. Jeder soll tun und lassen können, solange er nicht Zwang auf andere ausübt; die Tätigkeit des Staates sollte sich m. E. auf den Schutz der Freiheit seiner Bürger beschränken. Der Schwangerschaftsabbruch - machen wir uns nichts vor - ist die gezielte und finale Ausschaltung eines Menschenlebens. Das Zellhaufenargument ist indes menschenverachtend - Sie sind so gesehen auch nichts anderes als ein Zellhaufen. Legitimiert das Ihre Tötung? Nein, gewiss nicht. Das Zellhaufenargument ist schlicht und ergreifend ein eugenisches Argument, mit dem auf Grund subjektiv-irrationaler Ansichten einem menschlichen Leben die Schutzwürdigkeit abgesprochen wird. Nicht umsonst ist jedes menschliche Leben schützenswert - das Tötungsverbot gilt vorbehaltlos und das Recht auf Leben ist keine Abwägung schuldig. Schlussendlich nimmt die Frau mit der gewollten Beteiligung am Koitus mindestens billigend in Kauf, schwanger zu werden - und hat mit den Konsequenzen entsprechend zu leben.

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Ich verstehe nicht, warum Sie sich beschweren. Ich habe doch lediglich Ihre Philosophie der Eigenverantwortung übernommen. Schwangere sind nicht verantwortlich für die Zellansammlung, dass sich ohne Zustimmung der Feau angesiedelt hat. Außerdem haben Schwangere ein grundsätzliches Interesse daran, hier eigenständig das richtige zu tun. Nach Ihrer Logik ist also kein staatlicher Eingriff notwendig.

    Verhütung ist Ihnen ein Begriff? Gegen Abtreibungen, die infolge von sexuellen Übergriffen notwendig werden, spricht sich keiner von der Allianz aus. Wo ist nun der Widerspruch?

  • Woher dieser Kinderhass? Jedes Individuum hat ein Recht, zu leben, welches es vom Staat als Kernaufgabe zu beschützen gilt. Die Frau hat sich die Schwangerschaft, sofern der Verkehr denn einvernehmlich war, selbst geschaffen. Das Kind, dessen Negierung seines Lebensrechtes nur daraus resultiert, dass es noch im Bauch der Frau ist, ist nicht in der Lage, sich zu verteidigen. Nun gibt es zwei abzuwägende Rechtsgüter: die Freiheit der Frau und das Lebensrecht des Kindes. Ohne Abbruch würde das Lebensrecht des Kindes gewahrt - die Frau hätte nur temporäre Unannehmlichkeiten zu fürchten. Der Abbruch hingegen ist der absolute Freiheits- und Lebensrechtseingriff, der in keinem Verhältnis zu den temporären Unannehmlichkeiten der Frau steht.

    Ich verstehe nicht, warum Sie sich beschweren. Ich habe doch lediglich Ihre Philosophie der Eigenverantwortung übernommen. Schwangere sind nicht verantwortlich für die Zellansammlung, dass sich ohne Zustimmung der Feau angesiedelt hat. Außerdem haben Schwangere ein grundsätzliches Interesse daran, hier eigenständig das richtige zu tun. Nach Ihrer Logik ist also kein staatlicher Eingriff notwendig.

    Ist das für Sie eine Zellansammlung oder ein Mensch?


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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Also aus medizinischer Sicht muss ich da leider einwerfen, dass der Begriff Zellansammlung zutreffender ist, als der Begriff Mensch

  • Und warum?

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Weil die Definition des Begriffs "Mensch" (im med. Sinn) vom geborenen (und lebenden) Zustand ausgeht.
    Ein Fötus, wie er hier abgebildet ist, wird nicht als Mensch bezeichnet, sondern eben als Fötus

  • Woher dieser Kinderhass? Jedes Individuum hat ein Recht, zu leben, welches es vom Staat als Kernaufgabe zu beschützen gilt. Die Frau hat sich die Schwangerschaft, sofern der Verkehr denn einvernehmlich war, selbst geschaffen. Das Kind, dessen Negierung seines Lebensrechtes nur daraus resultiert, dass es noch im Bauch der Frau ist, ist nicht in der Lage, sich zu verteidigen. Nun gibt es zwei abzuwägende Rechtsgüter: die Freiheit der Frau und das Lebensrecht des Kindes. Ohne Abbruch würde das Lebensrecht des Kindes gewahrt - die Frau hätte nur temporäre Unannehmlichkeiten zu fürchten. Der Abbruch hingegen ist der absolute Freiheits- und Lebensrechtseingriff, der in keinem Verhältnis zu den temporären Unannehmlichkeiten der Frau steht.

    Gehört alles zur Agenda der "Entvölkerung". Abtreibungen, Sterbehilfe.. und natürlich sind Kinder schädlich für's Klima. Sind schon auf einem guten Weg, siehe demografischer Wandel, aber es kann ja noch schneller gehen.

    Wissen Sie, wie viele Norweger es gibt? Die stehen schon auf der roten Liste, so schlimm ist es da bestellt.

  • Und der Beginn des menschl. Lebens wird in der hM mit der Befruchtung der Eizelle gesehen. Am Ende trennt doch nur die Positionierung im und außerhalb des Uterus.

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Da hast du recht, aber in dem Zusammenhang ist es falsch die Begriffe "menschliches Leben" und "Mensch" als Synoyme zu verstehen.