ANTRÄGE AN DAS BUNDESTAGSPRÄSIDIUM
Andere Beiträge sind zu unterlassen.
ANTRÄGE AN DAS BUNDESTAGSPRÄSIDIUM
Andere Beiträge sind zu unterlassen.
Deutscher Bundestag
Sechste Wahlperiode
Drs. VI/001
ANTRAG
der Fraktion des FORUM und der Abgeordneten Gerald Möller, Dr. Thomas Merz und Carsten Müller
Beschluss einer Geschäftsordnung für die sechste Wahlperiode
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:
Für die FORUM-Fraktion
Gerald Möller
Fraktionsvorsitzender
Begründung:
optional
Deutscher Bundestag
Sechste Wahlperiode
ANTRAG
der Fraktion des BUW und des Abgeordneten Dr. Christian Schrenk von Wildungen.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:
Für die Fraktion des BUW
Dr. Schenk von Wildungen
Partei-und-Fraktuonschef
Begründung:
Nach dem der Berliner Senat unter der Führung, seines völlig unter dem Einfluß der "Grünen" stehenden Regierende Bürgermeisters, jegliche Feierlichkeit verbot, da es genannten"Grünen" nicht passte, soll zumindst der Bundestag und der verkehrsminister an das Ereignis erinnern,.
Deutscher Bundestag
Sechste Wahlperiode
DrucksacheVI/XXX
Antrag
des Abgeordneten Gerald Möller, Dr. Thomas Merz, Carsten Müller und der Fraktion des FORUM
auf Eröffnung eines Sonderausschusses zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes
Anlage 1
Gerald Möller und Fraktion
Begründung
[optional]
Deutscher Bundestag
Sechste Wahlperiode
Drucksache VI/004
Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Maria Cortez, Sebastian Fürst, Victoria Mechnachanov und Fraktion der Grünen
zum Antrag auf Drs. V/001
Anlage 1
Dr. Maria Cortez und Fraktion
Begründung
Damit es im Bundestag zu einem Entwurf zu einer angeregten Debatte kommt, bedarf es einer, wenn auch kurzen, Begründung durch den Antragsteller. Diese Begründung soll künftig nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen müssen, sondern mündlich im Zuge der entsprechenden Debatte über den Antrag oder Gesetzentwurf. Die schriftliche Begründung soll fortan nur mehr fakultativ sein, während eine mündliche Begründung als Soll-Bedingung eingefügt wird.
Alternativ wäre eine Verpflichtung zur mündlichen Begründung von Gesetzesvorlagen und Anträgen denkbar. Hiervon wurde vorliegend jedoch abgesehen.
Deutscher Bundestag
Sechste Wahlperiode
Drucksache VI/XXX
Gesetzentwurf
der Abgeordneten Gerald Möller, Dr. Thomas Merz, Carsten Möller und der Fraktion des FORUM
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes – Wiedereinführung der Spekulationsfrist für Wertpapiere
A. Problem und Ziel
Seit knapp zehn Jahren liegen die Leitzinsen in Europa auf historisch niedrigem Niveau. Tagesgeld, die immer noch beliebteste Anlageform der Deutschen, wird so durch die Inflation beständig entwertet. So liegt der Hauptrefinanzierungssatz der EZB seit 2016 bei 0,0 %, Zinserträge für Tagesgeld fallen stetig und liegen im Durchschnitt nicht viel höher. Währenddessen liegt aber die Inflationsrate in Deutschland zwischen 1 und 2 %. Dadurch entgehen den deutschen Sparern jährlich Milliarden an Zinszahlungen.
Wertpapiersparen hat sich dagegen in den letzten Jahrzehnten immer als sicher wertsteigernde Anlageform erwiesen. Allen Krisen zum Trotz haben beispielsweise Aktien nach einer Haltedauer von wenigen Jahren immer Gewinne erzielt. Dadurch ist diese Assetklasse insbesondere für nachhaltige langzeitliche Investments zur Vermögensbildung und Altersvorsorge geeignet: In Ländern, in denen die Bürger stärker an der Börse anlegen, sind nicht nur ihre Vermögenszuwächse, sondern auch ihre Vermögen größer: So zeigt der Credit Suisse Global Wealth Report 2019, dass das Medianvermögen in Deutschland bei nur 35.000 US-Dollar liegt – weit abgeschlagen von Län- dern wie den USA (66.000), dem Vereinigten Königreich (97.000) oder der Schweiz (228.000).
Das ist jedoch dramatisch – einerseits gehen die Deutschen mit weitaus weniger privatem Vermögen aus dem Berufsleben, andererseits ist unser umlagefinanziertes Ren- tensystem im Vergleich sehr schwach: Deutschlands zukünftige Rentner erwarten laut OECD nur ca. 50 % ihres vorherigen Gehalts als Rente. Das liegt weit unter dem Durchschnitt von ca. 60 %. Besonders Geringverdiener und Frauen sind davon stark betroffen. Und zukünftig wird die finanzielle Tragfähigkeit durch die Alterung der Bevölkerung (die Babyboomer gehen in den kommenden Jahren in Rente) weiter herausgefordert werden. Als wäre dies nicht genug, wurden in der Vergangenheit etwa mit der Rente mit 63, der Mütterrente und der Grundrente, weitere Belastungen auf das Rentensystem gelegt.
Die richtige Reaktion auf diese Befunde wäre eine breit angelegte Stärkung der Wertpapierkultur. Doch das Gegenteil ist der Fall, die Sparer werden vom Kapitalmarkt geradezu abgeschreckt: Der Sparerpauschbetrag ist seit seiner Einführung 2009 nicht an die Inflation angepasst worden; die Europäische Zentralbank (EZB) betreibt durch ihre seit Jahren ultralockere Geldpolitik und ihre Staatsanleihenkäufe über den Sekundärmarkt mittelfristig Staatsfinanzierung, was den Druck auf die Politik in den krisenhaften Euro-Mitgliedstaaten, ihre Haushalte und Verschuldung zu konsolidieren sowie Reformen durchzuführen, verringert. Die EZB verquickt ihre Geldpolitik faktisch mit nationalstaatlichen und politischen Interessen und zahlreiche Maßnahmen, einen wirklich europäisch integrierten Kapitalmarkt zu schaffen, werden auf europäischer Ebene nicht verfolgt.
Eine schlechte Ausgangslage und die abschreckende Regulierung zementieren den vergleichsweise miserablen Stand der privaten Altersvorsorge in Deutschland und schwächen zusätzlich die ohnehin belastete staatliche Rentenversicherung.
B. Lösung
Eine Möglichkeit zur Förderung der privaten Altersvorsorge bietet der Schutz von langfristig am Kapitalmarkt erwirtschafteten Gewinnen vor dem Zugriff des Staates durch die Wiedereinführung der Haltefrist von Wertpapieren – denn das pauschale Abschöpfen eines Viertels des erwirtschaften Gewinns trifft bei weitem nicht nur Spekulanten und Menschen, die das schnelle Geld am Kapitalmarkt verdienen möchten, sondern vor allem Bürger, die sich ein zusätzliches Standbein in der Altersvorsorge aufbauen möchten. Dieser Gesetzentwurf sieht neben der Anhebung des Sparerpauschbetrags und der Ermöglichung der vollen Anrechnung von Verlusten auf die Steuerschuld die Einführung einer Haltefrist für langfristig angespartes Vermögen an, bei welchem eine Kapitalertragsteuer nicht fällig werden soll. Das hilft beim langfristigen Vermögensaufbau und unterstützt vor allem Selbstständigen und Mittelständlern, die abseits der zum Scheitern verurteilten gesetzlichen Rentenversicherung ihre Altersvorsorge sichern möchten.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
2021: schätzungsweise 2 Mrd. Euro
Ab 2022: schätzungsweise 4 Mrd. Euro p.a.
Anlage 1
Gerald Möller und Fraktion
Begründung
siehe oben
Deutscher Bundestag
Sechste Wahlperiode
Drucksache VI/XXX
Gesetzentwurf
der Abgeordneten Gerald Möller, Dr. Thomas Merz, Carsten Müller und der Fraktion des FORUM
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer
A. Problem und Ziel
In Deutschland ist jeder Unternehmer in der Industrie- und Handelsbranche dazu verpflichtet, der Industrie- und Handelskammer beizutreten und dementsprechend Mitgliedsbeiträge in Höhe von mindestens 150€ zu entrichten. So greift der Gesetzgeber ohne gewichtigen Grund in die allgemeine Handlungsfreiheit eines Unternehmers ein, über Mitgliedschaften seines Unternehmens in irgendwelchen Verbänden selber zu entscheiden und dementsprechend Mitgliedsbeiträge zu entrichten.
.
B. Lösung
Dieses Gesetz dient dem Zweck, Unternehmern die Möglichkeit einzuräumen, aus der Industrie- und Handelskammer auszutreten und auf die Dienstleistungen und Angebote zu verzichten, die diese zur Verfügung stellt. Nach Verabschiedung dieses Gesetzes läge es in der Hand des Unternehmers, abzuwägen, inwiefern er eine Mitgliedschaft in einer Kammer für erforderlich hält. Einem mündigen Bürger und Unternehmer ist eine solche Abwägung durchaus zuzutrauen.
C. Alternativen
Die generelle Abschaffung der Kammerpflicht dient als Alternative zur hier vorgeschlagenen Schaffung einer Opt-out Option für Unternehmer.
D. Kosten
Keine.
Anlage 1
Gerald Möller und Fraktion
Begründung
siehe oben
Deutscher Bundestag
Sechste Wahlperiode
Drucksache VI/XXX
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Jonas Wolf und der Fraktion der Konservativen Partei
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reservistengesetzes
A. Problem und Ziel
Derzeit gilt nach §4 des Reservistengesetzes ein Höchstalter für den Reservewehrdienst. Gerade während der COVID-19-Pandemie erwies sich diese Regelung als ein Hindernis. Ehemalige Soldatinnen und Soldaten, die sich für einen Reservewehrdienst melden wollten, weil sie etwa als Lungenfacharzt direkt bei der Bekämpfung der Pandemie in der Truppe helfen wollten, konnten aufgrund ihres Alters nicht berücksichtigt werden. Bereits jetzt wird vor jedem Reservewehrdienst eine medizinische Tauglichkeitsüberprüfung durchgeführt. Es ist daher nicht ersichtlich, warum eine Altersgrenze für den Reservewehrdienst gelten soll. Gerade in Ausnahmefällen wie der COVID-19-Pandemie sollte hier ein deutlich flexibleres Regelungsinstrument gefunden werden.
B. Lösung
§4 des Reservistengesetzes wird entsprechend abgeändert, sodass eine altersbedingte Höchstgrenze künftig bei Reservewehrdienstleistenden entfällt.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Keine.
Anlage 1
Jonas Wolf und Fraktion
Begründung
Es wird auf die Beschreibung des Problems verwiesen. Eine Neuregelung des Reservistengesetzes ist zwingend geboten, um ehrenamtliches gesellschaftliches Engagement von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten gewährleisten zu können, die beispielsweise in der Pandemie helfen wollen. Es kann nicht sein, dass durch eine starre und unverhältnismäßige Altersbegrenzung Menschen von ehrenamtlichen Gesellschaftsdiensten abgehalten werden oder ihnen verwehrt bleibt, sie in einem ihnen bekannten Kontext ableisten zu können. Es kann keine Alternative für ehemalige Soldatinnen und Soldaten sein, ihren ehrenamtlichen Dienst nicht in der Truppe absolvieren zu dürfen, wenn sie körperlich dazu absolut im Stande wären. Daher ist eine Abschaffung der Altersgrenze für Reservewehrdienstleistende dringend geboten.
Deutscher Bundestag
Sechste Wahlperiode
Drs. IV/003
GESETZENTWURF
der Abgeordneten Caroline Kaiser, Richard Düvelskirchen, Jan Friedländer, Dr. Theresa Klinkert, Emilia von Lotterleben, Alex Regenborn und Fraktion der Sozialdemokratischen Partei
sowie
den Abgeordneten Dr. Maria Cortez, Sebastian Fürst, Victoria Mechnachanov und der Fraktion der Grünen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG)
A. Problem und Ziel
Mit der Verringerung des Bundestages von der Regelgröße 598 Sitze auf 15 Sitze hat sich die Auswahl der Ministerinnen und Minister für parlamentarische Staatssekretäre drastisch verringert. Da sich die Rechte parlamentarischer Staatssekretäre jedoch maßgeblich von denen der beamteten Staatssekretäre unterscheiden, wollen wir die Voraussetzung der Mitgliedschaft im Bundestag aufheben. Somit haben die Ministerinnen und Minister wieder mehr Möglichkeiten sich in ihrer Arbeit durch Staatsekretäre unterstützen, und im Parlament vertreten zu lassen.
B. Lösung
Die Voraussetzung der Mitgliedschaft des Bundestages wird aufgehoben.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Keine.
Anlage 1
Begründung
Siehe Oben
Berlin, den 06.04.2021
Theresa Klinkert und Fraktion
Maria Cortez und Fraktion
Deutscher Bundestag
Sechste Wahlperiode
Drucksache VI/008
Gesetzentwurf
der Abgeordneten Dr. Maria Cortez, Sebastian Fürst, Victoria Mechnachanov und Fraktion der Grünen
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Oberste Gericht
A. Problem und Ziel
Durch die Novelle des Gesetzes über die Administration und Moderation in der vBundesrepublik wurden auch diverse Änderungen getätigt, die das Oberste Gericht und seine Tätigkeiten berühren. Namentlich hervorzuheben sind die Einführung des Amtsenthebungsverfahrens sowie die Einführung des Schiedsverfahrens und eines entsprechenden Rechtsbehelfs. Ziel des vorliegenden Entwurfes ist es, die notwendigen Konkretisierungen im Gesetz über das Oberste Gericht vorzunehmen.
B. Lösung
Es werden die notwendigen Konkretisierungen in das Oberstes-Gericht-Gesetz implementiert. Insbesondere wird ein neues Unterkapitel zur Konkretisierung des Amtsenthebungsverfahrens angefügt. Dazu wird, um im Eilrechtsschutzverfahren besonders eilbedürftige Anordnungen schon vor Formulierung einer Begründung erlassen zu können, die Möglichkeit eines Hängebeschlusses eingeführt. Die Erforderlichkeit eines solchen besonders schnellen Handelns des Obersten Gerichts hat sich in der Vergangenheit mehrfach gezeigt. Weiter ermöglicht der Entwurf Strafverfahren, soweit es sich um Privatklagedelikte nach § 374 StGB handelt.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Keine.
Anlage 1
Dr. Maria Cortez und Fraktion
Deutscher Bundestag
Sechste Wahlperiode
Drucksache VI/XXX
Antrag
des Abgeordneten Elias Jakob Lewerentz und der Fraktion der Konservativen Partei
Ein neuer transatlantischer Aufbruch - Klares NATO-Bekenntnis
Anlage 1
Elias Jakob Lewerentz und Fraktion
Begründung
mündlich
Deutscher Bundestag
Sechste Wahlperiode
Drucksache VI/ 009
Große Anfrage
der Fraktions des BUW und des Abgeorgneten Dr.Reichsgraf Schenk von Wildungen
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Sechste Wahlperiode
Drucksache VI/ 009
Große Anfrage
der Fraktions des BUW und des Abgeorgneten Dr.Reichsgraf Schenk von Wildungen
Herr Präsident,
Ich möchte mich in aller Deutlichkeit dieser Anfrage anschließen! Ein solches Verhalten ist indiskutabel!
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Sechste Wahlperiode
Drucksache VI/ 009
Große Anfrage
der Fraktions des BUW und des Abgeorgneten Dr.Reichsgraf Schenk von Wildungen
Herr Kollege von Wildungen,
1. Anfragen an das Bundestagspräsidum sind unzulässig.
2. Anfragen an einen Minister oder an eine Ministerin sind als Kleine Anfragen zu deklarieren.
3. Anfragen dürfen keine unsachlichen Feststellungen oder Wertungen enthalten
4. achten Sie auf Ihren Ton.
Die Anfrage wird in dieser Form abgewiesen.
Sehr geehrtes Präsidium,
hiermit beantrage ich nach § 13 Abs. 4 vDGB die Offenlegung der Aktivitätsdaten im Deutschen Bundestag.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Merz
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei beantragt hiermit eine Aktuelle Stunde zur Abgabe einer Regierungserklärung. Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Theresa Klinkert
Fraktionsvorsitzende
Deutscher Bundestag
Sechste Wahlperiode
Drucksache VI/XXX
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Elias Jakob Lewerentz und der Fraktion der Konservativen Partei
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Regelungen im Bezug auf Homeoffice (Homeoffice-Anpassungsgesetz)
A. Problem und Ziel
Die bisherigen rechtlichen Lösungen zum Homeoffice sind unzureichend und passen sich nicht an die wirklichen Gegebenheiten im Homeoffice an. Das ist zum einen hinderlich für die Flexibilität von Arbeitnehmer und Arbeitgeber und macht zum anderen unnötige bürokratische Aufwände. Es ist angesichts der fortwährenden COVID-19-Pandemie vonnöten einen konsequenten und machbaren Regulationsrahmen einzurichten.
B. Lösung
Die tägliche Arbeitszeit wird durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt, um eine bessere Praktikabilität und Flexibilität der Arbeitszeiteinteilung ermöglicht werden kann. Zudem werden die Regelungen in der Gewerbeordnung hinsichtlich der Fristenregelungen zur Anmeldung von Homeoffice beidseitig verkürzt, um kurzfristige Anwendbarkeit der Regelungen zu ermöglichen.
C. Alternativen
Beibehaltung des Status Quo.
D. Kosten
Keine.
Anlage 1
Elias Jakob Lewerentz und Fraktion
Begründung
siehe oben; kann bei Bedarf mündlich spezifiziert werden
Alles anzeigenSehr geehrtes Präsidium,
hiermit beantrage ich nach § 13 Abs. 4 vDGB die Offenlegung der Aktivitätsdaten im Deutschen Bundestag.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Merz
Wenn ich freundlich hieran erinnern dürfte.
Alles anzeigenAlles anzeigenSehr geehrtes Präsidium,
hiermit beantrage ich nach § 13 Abs. 4 vDGB die Offenlegung der Aktivitätsdaten im Deutschen Bundestag.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Merz
Wenn ich freundlich hieran erinnern dürfte.
Herr Kollege,
ich habe Ihren Antrag vernommen, bin allerdings noch nicht dazu gekommen. Wird in Bälde bearbeitet.
Alles anzeigenSehr geehrtes Präsidium,
hiermit beantrage ich nach § 13 Abs. 4 vDGB die Offenlegung der Aktivitätsdaten im Deutschen Bundestag.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Merz