Beiträge von Elias Jakob Lewerentz

    Liebe Alle,


    auch ich möchte für die Position als Wahl-Administrator kandidieren. Ich bin dieser Simulation nun schon einige Jahre treu und habe während dieser Zeit viele verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen dürfen. Ich war Moderator, ich war glaube ich schon mal Wahl-Admin, ganz sicher war ich Wahl-Admin bei Election Day. Kurzum: Ich habe an verschiedenen Stellen dieser Sim auch Sim-Off schon gemeinsam mit euch arbeiten dürfen. Wer mich kennt, weiß, dass ich Sim-On niemandem etwas schenke in Diskussionen und Debatten. Wer mit mir Sim-Off schon mal zusammengearbeitet hat, hat mich hoffentlich auch als fairen, diskursoffenen und engagierten Menschen kennengelernt. Ich habe weder als Moderator noch als Wahl-Admin, noch im damaligen Spielerrat immer populäre Entscheidungen getroffen, darum soll es auch nicht gehen. Es soll um Aktivität, Transparenz, Offenheit und Konstruktivität gehen. Ich möchte euch das Angebot machen, mich für die kommenden Monate wieder in den Dienst der Simulation zu stellen und in den Dienst von euch. Ihr entscheidet, ob ihr mir dieses Mandat gebt, ich bin gespannt und freue mich auf eure Entscheidung.


    Herzliche Grüße


    Euer Elias,


    der schon so alle populäre männliche Vornamen hier bald durch hatte (Jonas, Simon, gerade Leon)

    Am heutigen Montag informiere ich, Elias Jakob Lewerentz, darüber, dass ich nach der anstehenden Bundestagswahl meine Ämter in Partei und Staat ruhen lassen werde. Ich werde die Konservative Partei verlassen und mich in das Private zurückziehen. Einen Wechsel zur „Allianz“ schließe ich, wie zu jedem Zeitpunkt klar formuliert, eindeutig aus. Zur anstehenden Bundestagswahl wird die Konservative Partei nicht mehr antreten. Vielen Dank für die tolle Zeit, insbesondere an Christopher Heusinger, Wilhelm von Eichendorff und Kathrin Hirsch. Zusammenarbeiten und für dieselben Ideale einstehen - das hat uns immer geeint. Einige von euch führen ihren Kampf in der Allianz weiter, euch wünsche ich dort viel Erfolg. Ansonsten verbleibt mir nur noch zu sagen: Adieu!

    Der Bundesminister entschuldigt sich und verweist auf die schriftliche Entschuldigung, die er der Abgeordneten Dr. Klinkert und dem Bundestagspräsidenten zukommen ließ.


    1. Nein.


    2. Diskriminierende Daten dürfen nicht erhoben werden. In diesem Fall ermöglicht das Scoring aber eine sinnvolle Unterscheidung und es ermöglicht eine vernünftige Handlungsbasis für Geschäfte. Ich sehe in dem konkreten Fall keine Diskriminierung.


    3. Ich kommentiere laufende Modellprojekte nicht vor Abschluss. Nein.


    4. Diskriminierende Daten dürfen nicht erhoben werden, dies gilt es zu verhindern. Ansonsten steht die Antwort zu 3.

    Die Angelegenheit erscheint mir zu wichtig, als dass man sie nur auf das Asylverfahren bezieht. Für einen niedrigschwelligen Zugang zu rechtlichem Rat erscheint es mir zielführender, die Beratungsbeihilfe für Rechtsanwälte attraktiver zu machen, indem man die Pauschalgebühr i.H.v. 35 Euro zzgl. Umsatzsteuer im RVG streicht und somit den Weg frei macht für eine bessere Vergütung der beratenden Personen. In diesem Zusammenhang könnten auch ausgewählte Stellen mit der Erlaubnis ausgestattet werden, auf Grundlage einer Genehmigung ähnlich der Inkassolizenz nach dem RDG Rechtsberatung zu erteilen. Das Kostenproblem kann so gelöst werden, ohne dass es zusätzlicher Subventionen bedarf. Jedenfalls ist eine große Lösung geboten.


    Wichtige Anmerkung. Das nehme ich mit in weitere Beratungen.

    1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass Auskunfteien, wie die Schufa, intransparent mit den gesammelten Daten und der Bewertungsgrundlage, dem sogenannten „Scoring“ zu intransparent und verbraucherfeindlich umgeht?


    Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf im Bereich „Verbraucherschutz bei Auskunfteien“. Zu der vorgetragenen Auffassung hat die Bundesregierung keine homogene Meinung.


    2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das wohnortbezogene Scoring diskriminierend ist?

    Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf im Bereich „Verbraucherschutz bei Auskunfteien“. Die oben genannte Äußerung teilt der Bundesminister des Inneren und der Justiz nicht. Diskriminierungen seien zu unterbinden.


    3. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um einen transparenten Rahmen für die Auskunfteien zu schaffen? Das betrifft insbesondere die Einführung einer Verpflichtung zur Veröffentlich des Scoringverfahrens.

    Das ist nicht geplant.

    3.1. Wenn ja, welche?

    3.2. Wenn nein, warum?


    Die Anfragende kann sich über das vielfältige Engagement des BMIJ informieren. Die verbleibende Legislaturperiode kann für dieses Thema nicht genutzt werden.



    4. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um eine faire Grundlage oder gar Vorgabe zu einem (transparenten) Scoring zu schaffen?


    Nein.

    5. Wie bewertet die Bundesregierung die neue Methode einiger Auskunfteien, wie bspw. der Schufa, nach Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher die Kontoauszüge für 12 Monate zu „Zwecken der Aufgaben der Auskunfteien“ zu verarbeiten und so ein Superscoring zu schaffen?

    Es handelt sich hierbei um ein Modellprojekt und einen Testlauf der Schufa. Die Bundesregierung kommentiert das weitere Vorgehen nicht.

    5.1. Sieht die Bundesregierung positive Aspekte bei diesem Verfahren? (Bitte aufschlüsseln)

    5.2. Sieht die Bundesregierung negative Aspekte bei diesem Verfahren? (Bitte aufschlüsseln)


    Es wird auf die Antwort zu 5. verwiesen.


    5.3. Wird eine rechtliche Prüfung zum Geschäftsmodell stattfinden?


    Das ist derzeit nicht geplant.


    5.4. Teilt die Bundesregierung die Kritik der Fragesteller, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher durch unklare Einwilligungsbedingungen sensible Kontodaten von sich preisgeben?


    Das gilt es zu verhindern.


    5.4.1. Wenn ja, wie sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor diesem Superscoring geschützt werden?

    5.4.2. Wenn nein, warum?


    5.4.1 + 5.4.2: Es wird auf die Antwort zu 5.4 verwiesen


    – Pressemitteilung


    IIIIIIIII Bevölkerungs- und Katastrophenschutz wird grundlegend reformiert


    Der Bundesminister des Inneren und der Justiz Elias Jakob Lewerentz hat in den vergangenen Tagen, die bereits kurz nach den Unwettern angekündigten Gespräche geführt. Dabei ging es vor allem um eine grundlegende Weiterentwicklung des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes, den Aufbau resilienter Strukturen sowie um wichtige praktische Fragen. Konsens der Beratungen sei es gewesen, die föderale Struktur des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes nicht an sich zu tangieren, sondern einen komplementären Ansatz zu wählen. Dafür müsse es aber eine grundsätzliche Veränderung beim Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz geben. Zudem wurde festgelegt, dass spätestens zum Sommer 2022 das Warnsystem Cell Broadcast flächendeckend in Deutschland eingesetzt werden soll. Bundesminister Lewerentz hierzu:


    "Ich habe ein sehr gutes und selbstkritisches Gespräch mit BBK-Chef Armin Schuster geführt. Dabei sind wir gemeinsam übereingekommen, dass eine grundlegende Reform des Bevölkerungs- und Katastrophenschutz dringend notwendig ist. Das fängt bereits in der öffentlichen Wahrnehmung an. Das BBK wurde schon während der Anfänge der COVID-19-Pandemie kritisch beäugt. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich gefragt, welche Kompetenzen und Leistungen das BBK abdeckt. Das nehme ich als Auftrag für die kommenden Wochen und Monate mit. Das BBK muss grundlegend verändert werden. Dabei geht es auch darum Aufgaben klarer zu kommunizieren und eine stärker vernetzende Struktur anzunehmen. In meinen Augen ist das BBK die zentrale Koordinierungs- und Vernetzungsstruktur. Neben einer vernünftigen nationalen Gesundheitsreserve brauchen wir vor allem auch Strukturen, um ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zu listen. Wir brauchen für unterschiedliche Lagebilder unterschiedliche Kartierungen. Wer erklärt sich bereit im Notfall einzuspringen und auszuhelfen? Wo sind die schweren Geräte? Wo sind die Pumpen? Wo sind die willigen und motivierten freiwilligen Feuerwehren? Wo sind die Katastrophenschützer der Länder? Wir brauchen Expertenpanels, die sich zu schwierigen Themen mit bestmöglichen Lösungen auseinandersetzen. Das BBK muss ein nationales Kompetenzzentrum werden und es muss da auch einfach stärker präsent werden. Wir müssen da selbstkritisch sein. Alles andere ist in dieser Lage nicht hinnehmbar. Dass wir und Vorgängerregierungen es versäumt haben, Cell Broadcast flächendeckend einzuführen ist beispielsweise einer dieser Fehler, die wir nun offen und deutlich kommunizieren müssen. Es darf nicht sein, dass unzählige Menschen nicht wissen, was die NINA-App ist. Das zeigt, dass wir es nicht geschafft haben, die Gefahren die beispielsweise von Extremwetterlagen ausgehen können, klar genug an die Menschen zu bringen. Da müssen wir besser werden - gerade auch, weil wir es tendenziell nicht mit weniger Extremlagen in Zukunft zu tun haben werden."

    Bundesrepublik Deutschland

    Der Bundeskanzler


    An die
    Präsidentin des Bundesrates
    Frau Ministerpräsidentin
    Ricarda Fährmann


    Sehr geehrter Frau Präsidentin,


    hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes mit Begründung und Vorblatt.

    Federführend ist das Bundesministerium des Inneren und der Justiz.


    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Thomas Merz

    Bundeskanzler



    _______________________________________________________________________________________________________________________________________________



    Bundesrat120px-Bundesrat_Logo.svg.png



    Drucksache BR/XXX


    Gesetzentwurf

    der Bundesregierung


    Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes



    A. Problem und Ziel

    Die nach §12a AsylG geschaffene Asylverfahrensberatung erfüllt noch nicht ihren Zweck einer wirklichen und umfassenden Beratung und Begleitung sowie regelt noch nicht hinreichend die Unterscheidung zwischen staatlich organisierter und durch staatliche Stellen durchgeführte Beratung und Beratung durch freie Träger, wie etwa Wohlfahrtsverbände.

    Ziel ist neben einer besseren Beratung von Asylsuchenden, auch eine Senkung des Aufwands für die Verwaltungsgerichte, da bei ausführlicher und individueller Aufklärung eher mit einer Senkung von Widersprüchen gerechnet werden kann. Bei der Beratung zu Rückkehrmöglichkeiten und Anreizen der freiwilligen Ausreise sollen zudem weitere Potenziale genutzt werden, um Asylsuchende bestmöglich und umfassend über Chancen und Perspektiven aufzuklären.


    B. Lösung

    Die Asylverfahrensberatung wird prinzipiell erweitert um einen Anspruch von Asylsuchenden auf Inanspruchnahme der Beratungsleistung, sowie die Möglichkeit auf Antrag ausschließlich durch freie Träger beraten zu werden. Außerdem werden die freien Träger nun stärker finanziert und können Leistungen und Personalkosten für die Asylverfahrensberatung zuverlässiger und besser abrechnen.



    C. Alternativen

    Beibehaltung des Status Quo.


    D. Kosten

    ca. 59.100.000€ p.a.






    Anlage 1


    Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes


    Vom ...


    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Änderung des Asylgesetzes


    §12a des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 165 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt neu gefasst:


    "§12a

    Asylverfahrensberatung


    (1) Asylsuchende haben Anspruch auf unentgeltliche und unabhängige Beratung.

    (2) Vor der Antragstellung werden alle Asylsuchende in Gruppengesprächen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Informationen zum Ablauf des Asylverfahrens, zu Rückkehrmöglichkeiten und zu Rechten und Pflichten im Asylverfahren zur Verfügung gestellt.

    (3) Während des gesamten Asylverfahrens steht allen Asylsuchenden eine individuelle Beratung zur Verfügung, bei der die Asylsuchenden so zügig wie möglich über ihre Chancen im Asylverfahren aufgeklärt werden sollen. Die Beratung wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder durch private Wohlfahrtsverbände durchgeführt. Auf Antrag des Asylsuchenden muss die Beratung durch einen freien Träger durchgeführt werden.

    (4) Zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie den freien Trägern findet ein regelmäßiger Informationsaustausch zur Koordination der Aufgaben und zur Qualitätssicherung statt.

    (5) Der Bund entschädigt die freien Träger durch Vereinbarung für die Information und Beratung der Asylsuchenden. IN der Entschädigung sind ebenso ein Beitrag zu Verwaltungs- und Personalkosten, sowie für die Organisation der Beratung enthalten. Die Abgeltung wird pauschal festgesetzt. Ausnahmsweise können die Beiträge nach Aufwand festgesetzt werden, insbesondere zur Abgeltung einmalig anfallender Kosten.


    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt zum 01. Januar 2022 in Kraft.




    Begründung

    siehe Vorblatt

    Zitat

    Elias Jakob Lewerentz


    Niemand soll sich durch die Asylbehörden über den Tisch gezogen fühlen, aber niemand soll auch unser Asylsystem über den Tisch ziehen wollen.

    Niemand kann kann sich von der Asylbehöde über den Tisch gezogen fühlen! Denn seit wann haben unwillkomme Bittsteller etwas zu fordern?

    Natürlich ziehen die Dahergelaufenen, das im übrigen grottenschlechte Asylsystem über den Tisch, daher die Grenzen dicht , keinen einzigen mehr in das Land und die sich hier bereits tummeln raus aus dem Land!!

    Bitte im dazugehörigen Thread, wir sind hier nicht auf dem Polterabend.


    – Pressemitteilung


    IIIIIIIII Asylverfahrensberatung stärken


    Das Bundesministerium des Inneren und der Justiz hat vermeldet, dass am heutigen Donnerstag die Planungen für die geplanten Veränderungen des Bundes in der Asylpolitik begonnen haben. Ziel der Bestrebungen sei eine Stärkung des Asylverfahrens und eine Verbesserung im Sinne einer Effizienzsteigerung. Bundesinnenminister Lewerentz zeigte sich zufrieden mit der heutigen Sitzung:


    „Wir haben heute begonnen wichtige Eckpunkte im Sinne der Beschleunigung der Asylverfahren zu tätigen. Im ersten Schritt wollen wir vor allem von erfolgreichen Modellen anderer europäischer Staaten lernen. Die Schweiz und die Niederlande machen es vor: Eine gute, unabhängige Rechtsberatung kann ein gutes Instrument sein, um die Asylsuchenden rechtlich zu beraten und umfassend aufzuklären. Wenn wir die Asylverfahrensberatung stärken, stärken wir damit auch unseren Gerichten den Rücken. Denn wenn Asylsuchende besser über die Chancen ihres Verfahrens und die Bleibeperspektiven aufgeklärt sind, dann verringern sich auch merkbar die Widersprüche. Das zeigen uns Zahlen aus der Schweiz, wo eine umfassende Rechtsberatung bereits früh und konstant angeboten wird. Ich werde in den kommenden Tagen mit dem Innenminister der Schweiz zusammenkommen und mich mit ihm über das Schweizer Asylverfahren austauschen. Ich denke, dass wir viel von der Effizienz, der Effektivität und der Schnelligkeit der Schweizer lernen können. Man ist nie gefeit vor Fehlentscheidungen - auch nicht bei Asylverfahren. Unser monatelanges Hin und Her kann jedoch nicht mehr auf Dauer die Lösung sein. Wir müssen hier strukturell umdenken und wir müssen hierzu an Stellschrauben drehen.


    Eine Stellschraube werden wir bereits in der kommenden Woche drehen. Neben dem BAMF sind auch die freien Träger mit der Rechtsberatung in Stufe 2 des nach Paragraph 12a des Asylgesetzes festgelegten Beratungsprozesses beauftragt. Diese sind aber chronisch unterfinanziert. Das ist kein haltbarer Zustand. Die Personalkosten für mehr Vollzeitstellen in der unentgeltlichen Rechtsberatung müssen geschaffen werden. Das ist im Übrigen eine Win-Win-Situation. Niemand soll sich durch die Asylbehörden über den Tisch gezogen fühlen, aber niemand soll auch unser Asylsystem über den Tisch ziehen wollen. Realismus in der Beratung wird da gute Ergebnisse erzielen. Dem bin ich mir sicher.