Beiträge von Gerald Möller

    Erhebt sich beim Einzug der Richter und richtet folgenden Antrag an das Gericht


    Herzlichen Dank, Frau Präsidentin!


    Hiermit beantrage ich die Verlängerung der Frist zur Abgabe des Eingangsstatements.

    Betritt das Lokal und bestellt eine Flasche Silvaner

    begrüßt den Minister a.D. ganz herzlich und winkt ihn zum Tisch herüber
    Lange nicht mehr gesehen! Wo waren Sie denn die letzte Zeit?

    Ach, Herr Rehm-Häberlein! Schön, Sie wieder zu sehen! Ich fürchte, das ist eine etwas längere Geschichte… Aber daher bin ich umso froher, wieder zurück zu sein – in welcher Form auch immer!

    Es geht nicht um den Markt, sondern den demokratischen Aufbau von Betrieben. Die Beschäftigten beispielsweise beim Daimler haben keinerlei Mitspracherechte, wie das Unternehmen geführt/regiert wird (außerhalb der Tarifverhandlungen). So z.B. in der Frage, ob das Unternehmen weiter auf den Verbrennermotor setzen soll. Aktuell können die Beschäftigten so eine Frage nur außerhalb des Betriebs durch Wahl von entsprechenden Parteien beeinflussen, die dann ein generelles Verbot für alle Konzerne beschließen könnten.

    Und wer haftet dann für Fehlentscheidungen?

    Sie haben insoweit recht, als dass sich in Art. 146 GG keine direkte Einschränkung finden lässt. Allerdings ist im Schrifttum die Meinung vorherrschend, dass die Ewigkeitsklausel auch analog auf die neue Verfassung anzuwenden ist, da dieses sonst ad absurdum geführt würde. So könnte man ganz einfach einen totalitären Staat errichten, was ja die Ewigkeitsklausel obsolet machen würde. Es wird angenommen, dass in freier Abstimmung de lege late keine andere Staatsform als die Republik angenommen werden kann. Dementsprechend kann es nie wieder eine Monarchie auf deutschem Boden geben.

    Da liegen Sie falsch. Aus juristischer Sicht ist es absolut unmöglich, aus Deutschland wieder eine Monarchie zu machen. Ich erkläre Ihnen auch gern, warum. Das Grundgesetz kennt das sogenannte Republikprinzip aus Art. 20 iVm. Art. 28 GG. Dieses sieht vor, dass alle Staatsgewalt demokratisch legitimiert sein muss und dementsprechend durch Wahlen bestimmt werden muss. Das schließt eine Umwandlung der Bundesrepublik in einer Monarchie zunächst einmal aus. Auch eine Änderung des Grundgesetzes kommt hier nicht in Betracht, weil auch das Republikprinzip durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) geschützt ist, was eine Änderung dieses Prinzips unmöglich macht. Und auch die Option, das Grundgesetz nach Art. 146 GG durch eine neue, monarchistische Verfassung abzulösen ist nicht praktikabel, da sich nach herrschender Lehre auch diese Verfassung an das Republikprinzip halten muss.

    Herr Präsident,


    ich danke dem Minister für die unkomplizierte Übernahme unseres Änderungsantrags. Gleichwohl möchte ich hier nochmal zur Klärung des Fehlers klarstellen, dass der Entwurf zur Stromsteuer in der vierten Legislaturperiode vom Bundestagspräsidium übersehen wurde, weshalb dieses der Diskontinuität zum Opfer fiel.


    Vielen Dank.

    Herr Präsident,


    ich möchte den Antragsteller auf einen mathematischen Fehler in seiner Vorlage hinweisen. Die Senkung der Stromsteuer wurde nie durch den Bundestag beschlossen, wodurch dem Bundeshaushalt eigentlich 3,5 Milliarden Euro mehr Einnahmen zustehen. Ferner enthält dieser Entwurf einen gravierenden haushaltsrechtlichen Fehler, da durch Beschluss dieses Haushaltsgesetzes zwei Haushaltsgesetze gleichzeitig in Kraft wären, wobei das hier vorliegende Haushaltsgesetz sogar mit falschen Angfaben beschlossen würde. Dementsprechend beantragt die FORUM-Fraktion folgende Änderung:


    Herzlichen Dank, Herr Präsident. Ich nehme die Wahl an und bedanke mich für das ausgesprochene Vertrauen.


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    es ist mir eine Ehre, nun die Sitzungsleitung dieses Ausschusses übernehmen zu dürfen. Wir leben nun bereits seit über einem Jahr in einem Land, welches sich in einer Sondersituation befindet – und es ist noch kein Ende in Sicht. Ich freue mich, in diesem Ausschuss nun meinen Teil dazu leisten zu können, um von staatlicher Seite zu gewährleisten, dass wir nun Lehren aus dem vergangenen Jahr ziehen können und die Fehler, die das aktuelle IfSG offensichtlich aufweist, auszumerzen. Lasst uns nicht länger warten und nun auch hier im Ausschuss endlich mit der Arbeit beginnen – es ist viel zu tun. Dementsprechend schlage ich als Prozedere vor, dass hier nun alle Parteien ihre Sichtweisen und Ideen für eine mögliche Novelle des IfSG darstellen; das ist aus meiner Sicht der beste Weg, um einen konsensfähigen Gesetzesentwurf auf den Weg zu bringen.