Beiträge von Dr. Thomas Merz

    Bundespräsident Merz hat am Montag der Obersten Richterin Dr. Simone Langenfeld ihre Entlassungsurkunde ausgehändigt und sie erneut zur Obersten Richterin ernannt.


    Frau Dr. Langenfeld,


    bitte leisten Sie den folgenden Eid:


    "Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter allezeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe."


    Bekennen Sie sich zu einer Religionsgemeinschaft, deren Angehörigen das Gesetz die Verwendung einer anderen Beteuerungsformel gestattet, so können Sie diese gebrauchen. Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerungsformel geleistet werden.


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    ENTLASSUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ENTLASSE ICH
    FRAU


    DR. SIMONE LANGENFELD


    AUS IHREM AMT ALS
    RICHTERIN AM OBERSTEN GERICHT.



    BERLIN, DEN 08. MAI 2023



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    DR. THOMAS MERZ






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    ERNENNUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    FRAU


    DR. SIMONE LANGENFELD


    ZUR
    RICHTERIN AM OBERSTEN GERICHT.



    BERLIN, DEN 08. MAI 2023



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    DR. THOMAS MERZ



    Zur Kenntnisnahme

    Montag, den 01. Mai 2023


    Bundespräsident Merz spricht zum Tag der Arbeit


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,


    am heutigen 1. Mai möchte ich mich als Bundespräsident an Sie wenden.


    Der 1. Mai ist ein Tag der Arbeit und ein Tag, an dem wir uns bewusst machen sollten, welch wichtige Rolle die Arbeit in unserem Leben spielt. Arbeit bedeutet nicht nur das tägliche Brot, sondern auch Würde und Selbstverwirklichung. Arbeit gibt uns die Möglichkeit, unser Leben und das unserer Familien zu gestalten und uns in unserer Gesellschaft zu integrieren. In diesem Zusammenhang möchte ich die Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land würdigen. Sie sind es, die durch ihre tägliche Arbeit den Wohlstand in unserem Land schaffen und unsere Wirtschaft am Laufen halten. Daher ist es wichtig, dass wir uns für faire Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung einsetzen.


    Der 1. Mai ist auch ein Tag der Solidarität. In einer Zeit, in der die Herausforderungen immer größer werden, müssen wir zusammenstehen und füreinander einstehen. Nur so können wir gemeinsam die Zukunft meistern und eine Gesellschaft schaffen, in der jeder eine faire Chance hat. Ich möchte daher alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen, sich für eine solidarische Gesellschaft einzusetzen, in der jeder die Möglichkeit hat, seine Talente und Fähigkeiten zu entfalten. Lasst uns gemeinsam an einer Gesellschaft arbeiten, die auf Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität basiert. Ich wünsche allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen schönen 1. Mai und bedanke mich für ihren unermüdlichen Einsatz für unser Land und unsere Gesellschaft.


    Vielen Dank.

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    Gesetz zur Aufhebung von Gas- sowie Strompreisebremse und zur Verhinderung von Gas- und Stromknappheit


    Vom 01. Mai 2023


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Artikel 1

    Aufhebung der Strompreisbremse


    Das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz - StromPBG) vom 27. Januar 2023 wird wie folgt geändert:


    1. In Artikel 3 Absatz 1 werden die Wörter "1. Januar 2024" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.

    2. Artikel 3 Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen.

    3. In Artikel 4 Absatz 1 Nr. 1 werden die Wörter "1. Juli 2023" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.

    4. In Artikel 4 Absatz 1 Nr. 2 werden die Wörter "1. Juli 2023" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.

    5. Artikel 4 Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen



    Artikel 2

    Aufhebung der Gaspreisbremse


    Das Gesetz zur Einführung einer von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG) vom 27. Januar 2023 wird wie folgt geändert:


    1. In Artikel 1 Absatz 1 Nr. 2 werden die Wörter "1. Januar 2024" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.

    2. Artikel 1 Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen.

    3. In Artikel 2 werden jeweils die Wörter "31. Dezember 2023" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.

    4. In Artikel 4 werden jeweils die Wörter "1. Juli 2023" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.



    Artikel 3
    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt zum 1. April 2023 in Kraft.



    Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.


    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.


    Berlin, den 01. Mai 2023



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    Dr. Thomas Merz


    Der Bundeskanzler

    Friedrich Augstein

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    Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Einkommen und Unternehmen


    Vom 01. Mai 2023


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Artikel 1

    Änderung des Einkommensteuergesetzes


    Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366), das zuletzt durch das Gesetz vom 03. November 2022 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    1. § 32a Absatz 1 wird wie folgt gefasst:


    "„(1) Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2023 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen


    1. bis 11 186 (Grundfreibetrag): 0;

    2. von 11 187 Euro bis 16 136 Euro: (1 007,05 · y + 1 513,47) · y;

    3. von 16 137 Euro bis 63 345 Euro: (190,95 · z + 2 591,27) · z + 869,32;

    4. von 63 346 Euro bis 300 342 Euro: 0,42 · x – 10 093,16;

    5. von 300 343 Euro an: 0,45 · x – 19 103,43


    Die Größe „y“ ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. Die Größe „z“ ist ein Zehntausendstel des 16 136 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. Die Größe „x“ ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.“




    2. § 39b Absatz 2 Satz 7 wird wie folgt gefasst:


    „In den Steuerklassen V und VI ist die Jahreslohnsteuer zu berechnen, die sich aus dem Zweifachen des Unterschiedsbetrags zwischen dem Steuerbetrag für das Eineinviertelfache und dem Steuerbetrag für das Dreiviertelfache des zu versteuernden Jahresbetrags nach § 32a Absatz 1 ergibt; die Jahreslohnsteuer beträgt jedoch mindestens 14 Prozent des zu versteuernden Jahresbetrags, für den 12 749 Euro übersteigenden Teil des zu versteuernden Jahresbetrags höchstens 42 Prozent, für den 31 673 Euro übersteigenden Teil des zu versteuernden Jahresbetrags 42 Prozent und für den 240 274 Euro übersteigenden Teil des zu versteuernden Jahresbetrags 45 Prozent.“



    Artikel 2

    Änderung des Körperschaftssteuergesetzes


    In § 23 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4144) wird die Angabe "15 Prozent" durch die Angabe "12,5 Prozent" ersetzt.



    Artikel 3

    Aufhebung des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995


    Das Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2020 geändert worden ist, wird aufgehoben.



    Artikel 4
    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt zum 01. Januar 2023 rückwirkend in Kraft.



    Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.


    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.


    Berlin, den 01. Mai 2023



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    Dr. Thomas Merz


    Der Bundeskanzler

    Friedrich Augstein

    Am heutigen Samstag ernannte Bundespräsident Merz das Bundeskabinett Augstein II. Er händigte den Bundesministern ihre Ernennungsurkunde aus und wünschte ihnen viel Glück und ein glückliches Händchen in ihrer Amtsführung.



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    ERNENNUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    FRAU


    Dr. Oxana Koslowska


    ZUR
    BUNDESMINISTERIN DER FINANZEN.



    BERLIN, DEN 15. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ



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    ERNENNUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN


    Paul Fuhrman


    ZUM
    BUNDESMINISTER DER JUSTIZ.



    BERLIN, DEN 15. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ



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    ERNENNUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN


    Nathan Lefévre


    ZUM
    BUNDESMINISTER DER VERTEIDIGUNG.



    BERLIN, DEN 15. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ



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    ERNENNUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN


    Takeru Yamamoto


    ZUM
    BUNDESMINISTER DES INNERN.



    BERLIN, DEN 15. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ



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    ERNENNUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN


    Prof. Ignaz Yzer


    ZUM
    BUNDESMINISTER FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, VERKEHR UND DIGITALISIERUNG.



    BERLIN, DEN 15. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ



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    ERNENNUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN


    Fadi von Schöneberg


    ZUM
    BUNDESMINISTER FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG.



    BERLIN, DEN 15. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ



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    ERNENNUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN


    Ernst Haft


    ZUM
    BUNDESMINISTER FÜR ARBEIT UND SOZIALES.



    BERLIN, DEN 15. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ



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    ERNENNUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN


    Toni Kamm


    ZUM
    BUNDESMINISTER DES AUSWÄRTIGEN.



    BERLIN, DEN 15. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ



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    ERNENNUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN


    Dr. Lukas Obner


    ZUM
    BUNDESMINISTER FÜR FAMILIE, GESUNDHEIT UND BILDUNG.



    BERLIN, DEN 15. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ



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    ERNENNUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN


    Nino König


    ZUM
    BUNDESMINISTER FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT.



    BERLIN, DEN 15. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ



    Am Freitagabend wurde Friedrich Augstein von Bundespräsident Merz zum Bundeskanzler ernannt.


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich stehe heute vor Ihnen, um die Wiederernennung unseres Bundeskanzlers zu würdigen. Unser Bundeskanzler trägt nicht nur eine enorme Verantwortung für die Regierung, sondern auch für unser Land und seine Bürgerinnen und Bürger. Die Wiederwahl des Bundeskanzlers zeigt, dass das Vertrauen in seine Fähigkeiten und seine Führungskraft weiterhin besteht.


    Ich möchte daher unserem Bundeskanzler herzlich zu seiner Wiederwahl gratulieren und ihm alles Gute für seine weitere Amtszeit wünschen. Ich bin überzeugt, dass er auch in den kommenden Jahren mit großer Weitsicht, Tatkraft und Verantwortungsbewusstsein für das Wohl unseres Landes arbeiten wird. Gleichzeitig möchte ich auch den anderen Parteien und dem Parlament für die Unterstützung bei der Wiederwahl des Bundeskanzlers danken. Als Bundespräsident stehe ich dem Bundeskanzler und seiner Regierung mit Rat und Tat zur Seite und werde mich auch weiterhin für ein starkes, demokratisches und erfolgreiches Deutschland einsetzen.


    Ich wünsche dem Bundeskanzler und seiner Regierung alles Gute für die Zukunft und dass sie weiterhin zum Wohle unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger arbeiten werden.


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    ERNENNUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN


    FRIEDRICH AUGSTEIN


    ZUM
    BUNDESKANZLER.



    BERLIN, DEN 14. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ



    Der Bundespräsident hat am Dienstagvormittag dem Kanzler und den Bundesministern die Entlassungsurkunden ausgehändigt.


    Sehr geehrte Damen und Herren, die Amtszeit der Regierung kommt gem. Art. 69 II GG zu einem Schluss. Alles Gute Ihnen für Ihre weitere Zukunft! Gleichzeitig ersuche ich Sie, Herr Bundeskanzler, die Geschäfte der Bundesregierung gemeinsam mit Ihren Bundesministern weiter zu führen. Ich bedanke mich und überreiche Ihnen nun Ihre Entlassungsurkunden:


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    ENTLASSUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ENTLASSE ICH
    HERRN


    FRIEDRICH AUGSTEIN


    AUS SEINEM AMT ALS
    BUNDESKANZLER.



    BERLIN, DEN 11. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ




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    ENTLASSUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ENTLASSE ICH
    HERRN


    PAUL FUHRMANN


    AUS SEINEM AMT ALS
    BUNDESMINISTER DES INNERN.



    BERLIN, DEN 11. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ




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    ENTLASSUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ENTLASSE ICH
    FRAU


    DR. OXLANA KOSLOWSKA


    AUS IHREM AMT ALS
    BUNDESMINISTERIN FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, VERKEHR UND DIGITALISIERUNG..



    BERLIN, DEN 11. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ




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    ENTLASSUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ENTLASSE ICH
    HERRN


    FADI VON SCHÖNEBERG


    AUS SEINEM AMT ALS
    BUNDESMINISTER FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT.



    BERLIN, DEN 11. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ



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    ENTLASSUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ENTLASSE ICH
    HERRN


    FABIAN LEYBROCK


    AUS SEINEM AMT ALS
    BUNDESMINISTER DES AUSWÄRTIGEN.



    BERLIN, DEN 11. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ



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    ENTLASSUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ENTLASSE ICH
    HERRN


    CHRISTOPHER HEUSINGER


    AUS SEINEM AMT ALS
    BUNDESMINISTER DER VERTEIDIGUNG.



    BERLIN, DEN 11. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ



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    ENTLASSUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ENTLASSE ICH
    HERRN


    MARKO KASSAB


    AUS SEINEM AMT ALS
    BUNDESMINISTER FÜR ARBEIT, SOZIALES UND FAMILIE.



    BERLIN, DEN 11. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ



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    ENTLASSUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ENTLASSE ICH
    HERRN


    TONI KAMM


    AUS SEINEM AMT ALS
    BUNDESMINISTER FÜR BILDUNG UND GESUNDHEIT.



    BERLIN, DEN 11. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ



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    ENTLASSUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ENTLASSE ICH
    HERRN


    FADI VON SCHÖNEBERG


    AUS SEINEM AMT ALS
    BUNDESMINISTER FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG.



    BERLIN, DEN 11. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ



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    ENTLASSUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ENTLASSE ICH
    HERRN


    TAKERU YAMAMOTO


    AUS SEINEM AMT ALS
    BUNDESMINISTER FÜR BESONDERE AUFGABEN.



    BERLIN, DEN 11. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ



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    ENTLASSUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ENTLASSE ICH
    HERRN


    PAUL FUHRMANN


    AUS SEINEM AMT ALS
    BUNDESMINISTER DER JUSTIZ.



    BERLIN, DEN 11. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ



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    ENTLASSUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ENTLASSE ICH
    FRAU


    DR. OXANA KOSLOWSKA


    AUS IHREM AMT ALS
    BUNDESMINISTERIN DER FINANZEN.



    BERLIN, DEN 11. APRIL 2023



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    DR. THOMAS MERZ



    Zur Kenntnisnahme

    Sonntag, den 09. April 2023


    Ansprache des Bundespräsidenten zum Ostersonntag


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,


    ich freue mich, heute am Ostersonntag zu Ihnen sprechen zu dürfen. Es ist eine Ehre und eine Freude für mich, an diesem bedeutenden Fest teilzuhaben und meine Gedanken mit Ihnen zu teilen. Heute feiern wir eines der wichtigsten Feste im christlichen Kalender und erinnern uns daran, wie Jesus Christus von den Toten auferstanden ist und uns damit Hoffnung und Glauben schenkt.


    Ostern ist ein Moment der Freude und des Zusammenkommens, der uns daran erinnert, wie wichtig es ist, füreinander da zu sein und uns gegenseitig zu unterstützen. Es ist eine Zeit der Besinnung, in der wir uns auf das Wesentliche besinnen und uns bewusst machen, was im Leben wirklich zählt. In dieser Zeit der Entbehrungen und Unsicherheiten haben wir uns alle mehr denn je auf die Werte besonnen, die uns als Gesellschaft auszeichnen: Solidarität, Zusammenhalt, Verantwortungsbewusstsein und Empathie. Wir haben uns als Land bewiesen und in der Krise den Zusammenhalt gestärkt.


    Das Osterfest erinnert uns daran, dass auch nach dunklen Tagen immer wieder ein neuer Morgen anbricht. Es gibt uns Hoffnung und Kraft für die Zukunft und zeigt uns, dass es immer eine Möglichkeit gibt, einen Neuanfang zu wagen und positiv in die Zukunft zu blicken. In diesem Sinne möchte ich heute auch all jenen danken, die in den letzten Monaten auf ihre ganz eigene Art und Weise für das Gemeinwohl und für ihre Mitmenschen da waren. Ich denke dabei an all diejenigen, die sich ehrenamtlich engagiert haben. Ihr Engagement und Ihre Einsatzbereitschaft sind unverzichtbar und ein wichtiger Beitrag für unsere Gesellschaft.


    Wir haben in den letzten Monaten alle viel gelernt. Wir haben gelernt, wie wichtig es ist, aufeinander zu achten und Verantwortung für unser Handeln zu übernehmen. Wir haben aber auch gelernt, dass wir als Gesellschaft stark sind, wenn wir zusammenstehen und uns füreinander einsetzen.


    Ich möchte Ihnen allen ein frohes und gesegnetes Osterfest wünschen. Lassen Sie uns gemeinsam in Freude und Zuversicht auf die Zukunft blicken und uns weiterhin für unsere Mitmenschen und unser Land einsetzen.


    Vielen Dank.

    Zur Kenntnisnahme

    Samstag, den 08. April 2023


    Bundespräsident Merz in Hamburg


    Bundespräsident März besuchte am Donnerstag gemeinsam mit König Charles die schöne Stadt Hamburg. Der Besuch begann mit einem herzlichen Empfang auf dem Rathausmarkt, wo die Bürgermeisterin von Hamburg, Anni Rosenthal, den Bundespräsidenten und König Charles begrüßte:


    "Ich begrüße Sie herzlich zum Besuch Seiner Majestät König Charles III. in unserer wunderschönen Stadt Hamburg. Es ist eine große Ehre für uns, den britischen Monarchen hier begrüßen zu dürfen. Hamburg und Großbritannien verbindet eine langjährige Geschichte und enge Beziehungen. Schon seit Jahrhunderten pflegen wir wichtige Handelsbeziehungen und kulturellen Austausch zum Vereinigten Königreich Diese Verbindung hat auch heute noch eine große Bedeutung für uns. Trotz Austritt aus der Europäischen Union, den ich im Übrigen sehr bedaure, wollen wir weiterhin unseren guten Beziehungen pflegen. Als eine der bedeutendsten Handelsmetropolen Europas, ist Hamburg ein wichtiger Partner für Großbritannien. Wir haben enge Beziehungen zu vielen britischen Unternehmen und gemeinsam treiben wir Innovationen voran. Insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien und der Digitalisierung arbeiten wir eng zusammen. Aber es geht bei dieser Beziehung nicht nur um wirtschaftliche Interessen. Wir teilen auch viele kulturelle und gesellschaftliche Werte. Hamburg und Großbritannien sind Orte, an denen Freiheit, Toleranz und Demokratie großgeschrieben werden. Wir haben viel voneinander gelernt und können stolz auf unsere Zusammenarbeit sein. Ich bin mir sicher, dass der Besuch Seiner Majestät dazu beitragen wird, unsere Beziehungen weiter zu stärken und auszubauen. Wir werden die Gelegenheit nutzen, um uns über aktuelle Themen auszutauschen und neue Ideen zu entwickeln. Hamburg ist bereit, seine Partnerschaft mit Großbritannien weiter auszubauen und zu vertiefen. Abschließend möchte ich mich noch einmal herzlich bei König Charles III. für seinen Besuch bedanken und bei Ihnen allen für Ihre Aufmerksamkeit. Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam eine erfolgreiche und enge Partnerschaft zwischen Hamburg und Großbritannien aufbauen und pflegen."

    Gemeinsam mit der Bürgermeisterin unternahmen die Gäste einen Rundgang durch die Hamburger Innenstadt und besuchten unter anderem die Speicherstadt und die HafenCity.


    Merz hierzu: "Es freut mich, heute gemeinsam mit König Charles die wunderschöne Stadt Hamburg besuchen zu dürfen und besonders die Hafencity und Speicherstadt kennenzulernen. Diese historischen Stadtteile haben sich zu einem einzigartigen Ort der Kultur, des Handels und des Wohnens entwickelt und sind ein wichtiger Teil der Stadtgeschichte. Die Speicherstadt, die seit 2015 zum Weltkulturerbe gehört, ist ein beeindruckendes Beispiel für den Handel und die Wirtschaftskraft, die Hamburg in der Vergangenheit geprägt haben. Hier spürt man noch heute den Puls der Stadt und erlebt hautnah die Verbindung zwischen Vergangenheit und Gegenwart. Die Hafencity hingegen ist ein Ort der Modernität und Innovation, der für Hamburgs Zukunft und internationale Ausrichtung steht. Hier entstehen neue Wohn- und Arbeitsformen, die Hamburg als weltoffene Stadt für zukünftige Generationen attraktiv machen. Wir können uns glücklich schätzen, diese einzigartigen Stadtteile heute besuchen zu dürfen und ich möchte mich an dieser Stelle bei den Hamburgerinnen und Hamburgern für ihre Gastfreundschaft bedanken. Ich bin mir sicher, dass wir einen unvergesslichen Tag erleben werden und uns von der einzigartigen Atmosphäre und Schönheit der Hafencity und Speicherstadt inspirieren lassen."


    Im Anschluss daran führte der Besuch die beiden hochrangigen Gäste in die Elbphilharmonie, wo sie an einer Probe des NDR Elbphilharmonie Orchesters teilnahmen. Hier erwartete sie eine besondere Überraschung: Der Bundespräsident und König Charles wurden gebeten, das Orchester zu dirigieren. Die beiden zeigten sich sichtlich begeistert von dieser Herausforderung und es entstand eine ausgelassene Stimmung im Konzertsaal.


    Nach diesem musikalischen Highlight führte der Besuch die beiden zum Abschluss in ein typisches Hamburger Fischrestaurant, wo sie gemeinsam zu Mittag aßen und sich über aktuelle politische Themen und die deutsch-britischen Beziehungen austauschten. Hierbei betonte die Bürgermeisterin die Wichtigkeit von guten Beziehungen zwischen Hamburg und Großbritannien und bedankte sich für den Besuch des Bundespräsidenten und König Charles.


    Der Besuch des Bundespräsidenten und König Charles in Hamburg war ein besonderes Ereignis und hat gezeigt, wie wichtig gute Beziehungen zwischen den Staaten sind. Wir sind uns sicher, dass dieser Besuch einen wichtigen Beitrag zur Vertiefung der deutsch-britischen Beziehungen leisten wird.

    Zur Kenntnisnahme

    Mittwoch, den 05. April 2023


    Bundespräsident Merz begrüßt König Charles III. in Berlin


    Am Mittwochmorgen empfing Bundespräsident Merz König Charles auf seiner Deutschlandreise. Dem Bundespräsident war es eine besondere Ehre, den britischen König in Deutschland zu begrüßen. Das Treffen fand im Schloss Bellevue statt, wo Merz König Charles in einer feierlichen Zeremonie begrüßte.


    In seiner Begrüßungsrede betonte Bundespräsident Merz die Bedeutung der Beziehungen zwischen Deutschland und Großbritannien und wie sehr er sich über den Besuch des Königs freue. Im Anschluss zeigte Merz König Charles die Schönheit Berlins und die wichtigsten Sehenswürdigkeiten. Beide besuchten unter anderem das Brandenburger Tor, den Berliner Dom und das Reichstagsgebäude. Merz äußerste sich am Abend vor der Presse wie folgt:


    Wir hatten ein sehr angenehmes und konstruktives Gespräch, in dem wir eine Reihe von Themen besprachen, einschließlich der bilateralen Beziehungen zwischen unseren Ländern, der aktuellen politischen Lage und der internationalen Zusammenarbeit. Ich war beeindruckt von König Charles' klugen und einfühlsamen Worten und seiner umfangreichen Kenntnis über Deutschland und seine Kultur. König Charles zeigte sich sehr interessiert an der Geschichte und Kultur Berlins und stellte viele Fragen, die ich gerne beantwortete. Ich war sehr beeindruckt von König Charles' Bescheidenheit und seiner freundlichen Art. Sein Besuch war ein wichtiger Moment in den Beziehungen zwischen unseren Ländern und wird sicherlich dazu beitragen, unsere Freundschaft und Zusammenarbeit zu stärken. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal herzlich bei König Charles für seinen Besuch in Deutschland bedanken und freue mich bereits auf unsere gemeinsame Reise nach Hamburg.


    Am Donnerstag werden Bundespräsident und König Charles zu einem Besuch in Hamburg erwartet.

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    Gesetz zur Verschärfung des Asylrechts


    Vom 04. April 2023


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Artikel 1

    Änderung des Asylgesetzes


    Das Asylgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 61 des Gesetzes vom 18. Oktober 2022 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    1. In § 73 wird Absatz 1 wie folgt gefasst:


    "(1) Die Anerkennung als Asylberechtigter oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für sie nicht mehr vorliegen oder der Ausländer auf Grund eines Verbrechens nach § 12 Absatz 1 Strafgesetzbuch verurteilt wurde. Der Verlust der Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist insbesondere der Fall, wenn der Ausländer


    1. sich freiwillig erneut dem Schutz des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, unterstellt,

    2. nach dem Verlust seiner Staatsangehörigkeit diese freiwillig wiedererlangt hat,

    3. auf Antrag eine neue Staatsangehörigkeit erworben hat und den Schutz des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er erworben hat, genießt,

    4. freiwillig in das Land, das er aus Furcht vor Verfolgung verlassen hat oder außerhalb dessen er sich aus Furcht vor Verfolgung befindet, zurückgekehrt ist und sich dort niedergelassen hat,
    5. nach Wegfall der Umstände, die zur Anerkennung als Asylberechtigter oder zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft geführt haben, es nicht mehr ablehnen kann, den Schutz des Landes in Anspruch zu nehmen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, oder
    6. als Staatenloser nach Wegfall der Umstände, die zur Anerkennung als Asylberechtigter oder zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft geführt haben, in der Lage ist, in das Land zurückzukehren, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die Veränderung der Umstände nach Satz 2 Nummer 5 und 6 muss erheblich und nicht nur vorübergehend sein, sodass die Furcht des Ausländers vor Verfolgung nicht länger als begründet angesehen werden kann."



    2. In § 73a wird ein Satz 5 angefügt, der wie folgt gefasst wird:

    "Die Anerkennung als Asylberechtigter ist auch dann zu widerrufen, sofern der Ausländer auf Grund eines Verbrechens nach § 12 Absatz 1 Strafgesetzbuch verurteilt wurde."



    Artikel 2
    Änderung des
    Aufenthaltsgesetzes


    Das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 169 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    1. In § 23 Absatz 1 werden nach den Wörtern "Die oberste Landesbehörde kann" die Wörter "im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern" angefügt.

    2. In § 53 Absatz 1 wird ein zweiter Satz angefügt, der wie folgt gefasst wird: "Ein Ausländer ist auszuweisen, sofern dieser nach § 12 Absatz 1 Strafgesetzbuch auf Grund eines Verbrechens verurteilt wurde."

    3. In § 60 wird ein Absatz 11 angefügt, der wie folgt gefasst wird: "(11) Die Absätze 1 bis 10 finden keine Anwendung für Ausländer, die nach § 12 Absatz 1 Strafgesetzbuch auf Grund eines Verbrechens verurteilt wurden."

    4. In § 60a Absatz 1 werden nach den Wörtern "Die oberste Landesbehörde kann" die Wörter "im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern" angefügt.

    5. Nach § 71 Absatz 3 wird nachfolgender Absatz 3a angefügt:
    „(3a) Ungeachtet der Zuständigkeit nach Absatz 3 ist die Bundespolizei für Abschiebungen und Zurückschiebungen von Drittstaatsangehörigen zuständig, sofern
    1. diese im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei festgestellt wurden,
    2. diese vollziehbar ausreisepflichtig sind und
    3. deren Abschiebung nicht ausgesetzt ist oder deren Abschiebung innerhalb von sechs Monaten durchführbar ist, insbesondere, wenn nach § 60a Absatz 2 Satz 1 Alternative 1 die Abschiebung aufgrund von fehlenden Reisedokumenten ausgesetzt ist und nach Einschätzung der Bundespolizei die notwendigen Reisedokumente innerhalb dieser Frist beschafft werden können. Die Zuständigkeit der Bundespolizei nach Satz 1 endet, wenn
    1. im Falle der Aussetzung der Abschiebung aufgrund von fehlenden Reisedokumenten nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Feststellung des Drittstaatsangehörigen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei die Beschaffung von Reisedokumenten gelungen ist und eine Beschaffung nicht unmittelbar bevorsteht oder
    2. nach Feststellung des Drittstaatsangehörigen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei andere rechtliche oder tatsächliche Gründe aufgetreten sind oder fortbestehen, die einer Abschiebung innerhalb von sechs Monaten nach der Feststellung entgegenstehen oder
    3. die zuständige oberste Landesbehörde widerspricht. Die Zuständigkeiten nach Absatz 3 Nummer 1e und 2 gelten in den Fällen des Satzes 1 entsprechend.“


    Artikel 3
    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt zum 01. April 2023 in Kraft.



    Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.


    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.


    Berlin, den 04. April 2023



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    Dr. Thomas Merz


    Der Bundeskanzler

    Friedrich Augstein

    Zur Kenntnisnahme

    Dienstag, den 04. April 2023


    Bundespräsident Merz zum Ausgang der Bundestagswahl


    Bundespräsident Merz äußerte sich am Dienstagabend zum Wahlausgang der Bundestagswahl.


    Wahlen sind ein wichtiges Ereignis in unserer Demokratie und ich möchte zunächst allen Bürgerinnen und Bürgern danken, die von ihrem Recht auf Wahl Gebrauch gemacht haben. Sie haben damit gezeigt, dass Sie an unserer Demokratie teilhaben und sich für die Gestaltung unserer Zukunft einsetzen. Die Ergebnisse der Wahl zeigen, dass sich die politische Landschaft in Deutschland verändert hat. Ich gratuliere allen gewählten Kandidatinnen und Kandidaten und wünsche ihnen viel Erfolg bei der Arbeit für unser Land. Das Ergebnis zeigt einen klaren Regierungsauftrag für die Liberal-Konservative Allianz. Hierzu möchte ich gratulieren.


    Ich möchte betonen, dass ich mich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der neuen Regierung und dem neuen Parlament freue. Wir alle haben die Verantwortung, uns für das Wohl unseres Landes und unserer Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Ich bin mir sicher, dass die neue Regierung sich den Herausforderungen, vor denen unser Land steht, stellen wird. Als Bundespräsident werde ich die Regierung dabei unterstützen, diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern und unseren Wohlstand und unsere Sicherheit zu sichern.


    Ich möchte auch hervorheben, dass es in diesen Zeiten wichtig ist, dass wir als Gesellschaft zusammenstehen und uns für unsere Werte und unser Zusammenleben einsetzen. Wir müssen uns für die Integration unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen, für die Chancengleichheit und die Teilhabe aller Menschen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir auch in Zukunft ein starkes und erfolgreiches Land bleiben werden.


    Abschließend sei gesagt, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der neuen Regierung und dem neuen Parlament von essenzieller Bedeutung ist. Ich werde mich hierzu in den kommenden Tagen mit den Parteien in Verbindung setzen.


    Am Mittwoch empfängt der Bundespräsident König Charles III. in Berlin, am Donnerstag besuchen beide die Hansestadt Hamburg.

    Bundespräsident Merz empfing die neuen Minister zur Übergabe der Ernennungsurkunden.


    Guten Tag allerseits! Gemäß Artikel 64 I des Grundgesetzes hat Bundeskanzler Augstein die folgenden Personen zur Ernennung als Bundesminister vorgeschlagen: Herrn Paul Fuhrmann als Bundesminister des Innern, Frau Dr. Oxana Koslowska zur Bundesministerin für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Digitalisierung und Herrn Fadi von Schöneberg zum Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt.


    Meine Damen und Herren, herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Ernennung! Nachdem ich sehr überrascht über das Ausscheiden der CDSU aus der Regierung war, ist es nun IhreAufgabe, diese Aufgaben in der Regierung zu übernehmen. Es ist sicherlich keine einfache Aufgabe, die Sie zu bewältigen haben. Ich wünsche Ihnen hierfür viel Glück und ein glückliches Händchen in Ihrer Amtsführung, auch in diesen äußerst schweren Zeiten der Regierung. Aber diese schwierigen Zeiten vergehen und werden die Regierung nur stärker werden lassen. Ich wünsche viel Erfolg!




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    ERNENNUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN


    PAUL FUHRMANN


    ZUM
    BUNDESMINISTER DES INNERN.



    BERLIN, DEN 27. MÄRZ 2023



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    DR. THOMAS MERZ





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    ERNENNUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    FRAU


    DR. OXLANA KOSLOWSKA


    ZUR
    BUNDESMINISTERIN FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, VERKEHR UND DIGITALISIERUNG.



    BERLIN, DEN 27. MÄRZ 2023



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    DR. THOMAS MERZ





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    ERNENNUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN


    FADI VON SCHÖNEBERG


    ZUM
    BUNDESMINISTER FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT.



    BERLIN, DEN 27. MÄRZ 2023



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    DR. THOMAS MERZ



    Der Bundespräsident hat am Montagvormittag den nachfolgenden Bundesministern die Entlassungsurkunden ausgehändigt.


    Guten Morgen allerseits! Der Bundeskanzler hatte mich aufgesucht und mir mitgeteilt, dass die CDSU nicht länger Teil der Bundesregierung sein möchte. Zwar bedauere ich diese Entscheidung zu tiefst, jedoch möchte ich Ihnen nun alles erdenklich Gute für Ihren weiteren Weg wünschen. Ich entlasse Sie hiermit gem. Art. 64 I GG und überreiche Ihnen nun Ihre Entlassungsurkunden.


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    ENTLASSUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ENTLASSE ICH
    HERRN


    DR. GEORG GORSKI


    AUS SEINEM AMT ALS
    BUNDESMINISTER DES INNERN UND FÜR HEIMAT.



    BERLIN, DEN 27. MÄRZ 2023



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    DR. THOMAS MERZ




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    ENTLASSUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ENTLASSE ICH
    HERRN


    GEROLD VON HOHENELMEN-LÜTZBURG


    AUS SEINEM AMT ALS
    BUNDESMINISTER FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, VERKEHR UND DIGITALISIERUNG..



    BERLIN, DEN 27. MÄRZ 2023



    2919-logo-print-removebg-preview-png


    DR. THOMAS MERZ




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    ENTLASSUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ENTLASSE ICH
    HERRN


    HEINZEL KNOLLER


    AUS SEINEM AMT ALS
    BUNDESMINISTER FÜR ERNÄHRUNG, KLIMASCHUTZ UND UMWELT.



    BERLIN, DEN 27. MÄRZ 2023



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    DR. THOMAS MERZ



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    Gesetz zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016


    Vom 20. März 2023


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Artikel 1


    Dem in Brüssel am 28. Oktober 2016 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016 wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht und ratifiziert.



    Artikel 2


    (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

    (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 30.7 Absatz 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.



    Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.


    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.


    Berlin, den 20. März 2023



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    Dr. Thomas Merz


    Der Bundeskanzler

    Friedrich Augstein

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    Gesetz zur strafrechtlichen Behandlung klimaaktivistischer Blockaden


    Vom 20. März 2023


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Artikel 1

    Änderung des Strafgesetzbuches


    1. § 34 wird folgender Satz 3 angefügt:


    "Die Tat ist kein angemessenes Mittel zur Abwendung der Gefahr, wenn der andere die Gefahr verursachen durfte und der Täter oder der Dritte sie zu dulden hatte."



    2. § 240 wird wie folgt geändert:


    a) Absatz 2 wird folgender Satz 2 angefügt:

    "Eine Nötigung, die aus einer Versammlung unter freiem Himmel (Art. 8 Absatz 2 des Grundgesetzes) heraus begangen wird, ist stets dann rechtswidrig, wenn die Versammlung nach § 15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes oder entsprechenden landesrechtlichen Regelungen verboten wurde oder die Versammlung gemäß § 15 Absatz 3 des Versammlungsgesetzes oder entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen aufgelöst werden kann."


    b) Es wird folgender Absatz 3 angefügt:

    "Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer durch die Nötigung Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Wird die Gefahr fahrlässig verursacht, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren."



    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



    Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.


    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.


    Berlin, den 20. März 2023



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    Dr. Thomas Merz


    Der Bundeskanzler

    Friedrich Augstein

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    Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes


    Vom 20. März 2023


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Artikel 1

    Änderung des Atomgesetzes


    Das Atomgesetz wird wie folgt geändert:


    § 1

    § 1 Nr. 1 wird wie folgt formuliert:


    "die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität zu regeln,"


    § 2

    § 7 Absatz 1 wird wie folgt formuliert:

    "(1) Wer eine ortsfeste Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe errichtet, betreibt oder sonst innehat oder die Anlage oder ihren Betrieb wesentlich verändert, bedarf der Genehmigung."


    § 3

    § 7 Absatz 1a Nr. 5 wird wie folgt gefasst:


    "mit Ablauf des 31. Dezember 2033 für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland, Neckarwestheim 2, Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf."


    § 4

    § 7 Absatz 1a Nr. 6 wird gestrichen.


    § 5

    § 7 Absatz 1a wird um den folgenden Satz 8 ergänzt:


    "Das Bundesministerium für Wirtschaft, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Umwelt werden ermächtigt, für die Bundesrepublik Deutschland mit den Eigentümern/Genehmigungsinhabern der Kernkraftwerke Isar 2, Emsland, Grohnde, Neckarwestheim 2, Gundremmingen C und Brokdorf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu schließen, in dem Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Verlängerung der Berechtigung zum Leistungsbetrieb gemäß Satz 1 Nummer 5 und Satz 8 geregelt werden"


    § 6

    § 7 Absatz 3 wird wie folgt formuliert:

    "(3) Die Stilllegung einer Anlage nach Absatz 1 Satz 1 sowie der sichere Einschluss der endgültig stillgelegten Anlage oder der Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen bedürfen der Genehmigung. Absatz 2 gilt sinngemäß. Eine Genehmigung nach Satz 1 ist nicht erforderlich, soweit die geplanten Maßnahmen bereits Gegenstand einer Genehmigung nach Absatz 1 Satz 1 oder Anordnung nach § 19 Abs. 3 gewesen sind."


    § 7

    § 9a Absatz 1 Satz 2 wird gestrichen.


    § 8

    Die Tabelle in Anlage 3 des Atomgesetzes wird wie folgt geändert:


    1. In Zeile 15, Spalte 2 wird die Angabe '200,90' durch die Angabe '320,90' ersetzt.

    2. In Zeile 16, Spalte 2 wird die Angabe '168,35' durch die Angabe '288,35' ersetzt.

    3. In Zeile 17, Spalte 2 wird die Angabe '217,88' durch die Angabe '337,88' ersetzt.

    4. In Zeile 18, Spalte 2 wird die Angabe '231,21' durch die Angabe '411,21' ersetzt.

    5. In Zeile 19, Spalte 2 wird die Angabe '230,07' durch die Angabe '410,07' ersetzt.

    6. In Zeile 20, Spalte 2 wird die Angabe '236,04' durch die Angabe '380,04' ersetzt.


    § 9

    § 19a Absatz 2 wird wie folgt geändert:


    a) Satz 2 wird aufgehoben.

    b) In dem neuen Satz 2 werden die Wörter „Die Sätze 1 und 2 gelten“ durch die Wörter „Satz 1 gilt“ ersetzt.

    c) Der folgende Satz wird angefügt:

    „Für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland, Neckarwestheim 2, Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf sind die Ergebnisse der erneuten Sicherheitsüberprüfung und Bewertung gemäß Absatz 1 Satz 3 bis zum 31. Januar 2024 vorzulegen.“


    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



    Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.


    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.


    Berlin, den 20. März 2023



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    Dr. Thomas Merz


    Der Bundeskanzler

    Friedrich Augstein

    Zur Kenntnisnahme

    Montag, den 20. März 2023


    Bundespräsident Merz zu Antrittsbesuchen in NRW und Thüringen


    Bereits vergangenen Montag besuchte Bundespräsident Merz im Rahmen seiner Antrittsbesuche seine Heimat in Nordrhein-Westfalen. Hier wurde er am Morgen von der Ministerpräsidentin Haßelmann in der Staatskanzlei empfangen. Nach einigen Gesprächen ging es für den Bundespräsidenten in den Landtag. In seiner Rede vor dem Landtag sprach Merz über die Herausforderungen und Chancen der aktuellen Zeit für NRW aber auch ganz Deutschland. Die Rede finden Sie hier.


    Nach seinem Besuch in Nordrhein-Westfalen absolvierte Bundespräsident Dr. Thomas Merz am vergangenen Wochenende seinen Antrittsbesuch in Thüringen. Lara Lea Friedrich, die Ministerpräsidentin des Freistaats, begrüßte das Staatsoberhaupt am Samstagvormittag in der Staatskanzlei in Erfurt. Die amtierende Präsidentin des Bundesrats und der Bundespräsident besprachen hier die aktuelle politische Lage in Thüringen und im Bundesrat. „Es freut mich, den Bundespräsidenten schon wenige Wochen nach meinem Amtsantritt hier in Thüringen begrüßen zu dürfen. Die letzten Wochen waren nicht einfach für die Landespolitik. Es gab fast zwei Monate keine Regierung und kein Parlament. Jetzt geht es langsam wieder bergauf! Auch der heutige Antrittsbesuch des Bundespräsidenten ist ein wichtiges Zeichen an die Bürger des Freistaats“, erklärte Ministerpräsidentin Friedrich. Merz nutzte die Gelegenheit, um den Beschäftigten der Staatskanzlei nach dem ausführlichen Gespräch mit der Regierungschefin für ihre besonderen Verdienste in den letzten Monaten zu danken. Danach durfte sich der Bundespräsident ins Goldene Buch des Freistaats Thüringen eintragen.


    Unmittelbar im Anschluss an den Empfang in der Staatskanzlei machten sich Merz und Friedrich zusammen auf den Weg zum Erfurter Domplatz, um dort bei der „Rostkultur“ dem offiziellen Start in die diesjährige Grillsaison beizuwohnen. „Es ist unglaublich schön, dass dieses beliebte Fest nach dem pandemiebedingten Ausfall der letzten Jahre endlich wieder stattfinden kann. Mit bis zu 20.000 Besuchern aus dem ganzen Bundesgebiet den Start in die neue Grillsaison zu feiern, ist wirklich besonders und vermutlich einzigartig. Das ist auch für mich eine ganz neue Erfahrung“, so Friedrich. Der Bundespräsident gestand, dass er „ein absoluter Grill-Fan“ ist. „Ich liebe auch die Thüringer Bratwurst. Es hat mich daher sehr gefreut, diesem Event einen Besuch abzustatten. Ich habe beobachtet, wie stolz die Menschen hier auf ihre Bratwurst sind. Völlig zurecht! Eine tolle Stimmung, leckere Wurst und kühles Bier, die Grillsaison ist eröffnet“, erklärte Merz.


    Gemeinsam mit der Ministerpräsidentin informierte er sich bei frühlingshaftem Wetter und bester Stimmung auch über die Herstellung der regionalen Spezialitäten und nutzte den Besuch des besonderen Events auch, um mit Bürgern ins Gespräch zu kommen und deren Anliegen Gehör zu schenken. Nach einem längeren Aufenthalt bei der Rostkultur besuchten der Bundespräsident und die Ministerpräsidentin gemeinsam das Landesfunkhaus in Erfurt. Hier hat der Kinderkanal KiKA seine Räumlichkeiten. Die Gäste durften einen Blick hinter die Kulissen des Senders werfen, mit den Mitarbeitern sprechen und sich anschließend den Fragen einiger Kinder, Eltern und Pädagogen stellen. „Den Kindermedien kommt in der Entwicklung unserer jüngsten Mitbürger eine unglaublich wichtige Rolle zu. Kindermedien können die Fantasie anregen, Kreativität fördern und dabei helfen, die soziale Kompetenz und das Selbstbewusstsein zu stärken. Darüber hinaus können sie Kindern helfen, die kulturelle Vielfalt zu verstehen und ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Der Kinderkanal leistet mit seinen Sendungen seit Jahren tolle Arbeit“, lobte Merz anschließend.


    Die nächste Station im Rahmen des Antrittsbesuchs war Weimar. Bundespräsident Merz und Ministerpräsidentin Friedrich besuchten dort gemeinsam das Goethe- und Schillerarchiv, das älteste Literaturarchiv Deutschlands. Die Klassik Stiftung Weimar führte die Gäste durch das Haus, das einen unerschöpflichen Fundus zur Literatur-, Musik- und Kulturgeschichte des 18., 19. und 20 Jahrhunderts bietet. Das historische Gebäude, das Großherzogin Sophie von Sachsen-Weimar-Eisenach zur Aufbewahrung und Bearbeitung der Nachlässe Goethes und Schillers errichten ließ, gilt als Weimars letzter großer Bau des Historismus. „Die Werke von Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich Schiller gehören zu den bedeutendsten der deutschen Literaturgeschichte. Sie haben nicht nur die deutsche Kultur und Sprache geprägt, sondern auch Einfluss auf die weltweite Literatur und Kunst genommen. Es ist daher von unschätzbarem Wert, dass ihre Werke im Goethe- und Schillerarchiv aufbewahrt und erforscht werden“, erklärte Bundespräsident Merz. Insgesamt werden heutzutage mehr als 130 Autorennachlässe und institutionelle Archive hier aufbewahrt. Nach dem Rundgang durch das Archiv und der Betrachtung verschiedener Teile der Sammlung führte die Ministerpräsidentin den Bundespräsidenten zum Abschluss seines Antrittsbesuchs nach Jena.


    In Jena besichtigten Merz und Friedrich schließlich das Zeiss-Planetarium. Die deutsche Erfindung des Planetariums wird in diesem Jahr 100 Jahre alt. Das Zeiss-Planetarium Jena ist weltweit das betriebsälteste Planetarium und wurde 1926 eröffnet. Bereits 1923 stellte die Firma Carl Zeiss in Jena den ersten Planetariumsprojektor fertig. Während der ersten öffentlichen Versuchsvorführungen in einer provisorischen Kuppel bestaunten ab Juli 1924 schon etwa 80.000 Besucher den künstlichen Sternenhimmel. Die Presse feierte das „Wunder von Jena“. 2006 wurde das Zeiss-Planetarium dank der technischen Unterstützung regionaler Unternehmen zum ersten laserbasierten Fulldomeplanetarium Europas. Das 3D-Sound-System „Spatial Sound Wave“ ist die weltweit erste Festinstallation vom Ilmenauer Fraunhofer-Institut für digitale Medientechnologie IDMT in einer Planetariumskuppel und sorgt für ein Raumklangerlebnis der besonderen Art. Neben den klassischen Sternführungen wird in Jena ein breites Spektrum multimedialer Bildungs- und Unterhaltungsveranstaltungen gezeigt. Merz und Friedrich besuchten am Samstagabend die „Best of Show“, die einen Einblick in alle Bildungs- und Musikprogramme bietet. Nach der außergewöhnlichen Reise durch das Sonnensystem verabschiedete die Ministerpräsidentin das Staatsoberhaupt. „Es war mir ein großes Vergnügen, dass ich Sie heute in Thüringen begrüßen und bei Ihrem Antrittsbesuch begleiten durfte. Sie sind jederzeit herzlich im Freistaat willkommen“, erklärte die Ministerpräsidentin und übermittelte dem Bundespräsidenten noch viele Grüße an ehemalige Kollegen im Bundespräsidialamt. Dieser dankte der Regierungschefin für den herzlichen Empfang in Thüringen und trat schließlich die Rückreise nach Berlin an.