Sehr geehrte Abgeordnete,
hiermit eröffne ich die Abgeordnetenzählung.
Laut § 4 Abs. 1 der GO sind die Voraussetzungen gegeben.
Nach § 4 Abs. 2 hat sich jeder Abgeordnete mit seinem Namen, seiner Fraktionszugehörigkeit, fraktionslos zu melden.
Auch freie mitwirkende Bürger müssen sich melden.
Die Abgeordnetenzählung dauert bis zum bis zum 14.03.2021.