Folgender Antrag wird hiermit für die nächste 5 Tage zur Debatte gestellt. Die Spielregeln im DGB werden in §12 entsprechend geändert:
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§ 12
ORGANISATION DER BUNDESTAGSWAHL
(1) Die Bundestagswahl findet in regelmäßigen Abständen von 10 Wochen statt.
(2) Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet eine Neuwahl innerhalb von 14 Tagen statt.
(3) Der Bundeswahlleiter eröffnet eine Woche vor jeder Bundestagswahl einen öffentlichen Thread "Listen für die XX. Bundestagswahl" und "Direktkandidaten für die XX. Bundestagswahl".
(4) Listen für die Bundestagswahl sind im dafür vorgesehenen Thread bis zum Tag vor Beginn der Bundestagswahl in Textform zu veröffentlichen. Verspätet eingereichte Listen werden nicht berücksichtigt. Zur Einreichung von Listen sind ausschließlich Parteien berechtigt; Listenvereinigungen mehrerer Parteien sind zulässig.
(5) Kandidaturen für die Direktmandate sind im dafür vorgesehenen Thread unter Nennung des Bundeslandes bis zum Tag vor Beginn der Bundestagswahl bekanntzugeben. Bei der Bekanntgabe ist ebenfalls mittzuteilen, ob die Person Kandidat einer Listen nach Absatz 4 oder unabhängiger Kandidat nach Absatz 7 ist. Verspätet eingereichte Kandidaturen werden nicht berücksichtigt.
(6) Eine Parteimitgliedschaft ist zur Kandidatur für eine Partei in einem Wahlkreis nicht nötig. Die Kandidatur für eine Partei muss bei parteifremden Personen vom Parteivorstand innerhalb der Frist nach Absatz 5 im Thread bestätigt werden. Das Direktmandat wird der unterstützenden Partei zugerechnet.
(7) Unabhängige Kandidaten können nur solche Kandidaten sein, die in der Legislaturperiode des Bundestages bis zum Wahltag keiner Partei angehörten. Sie dürfen sich in der Legislaturperiode nach der Wahl keiner Partei oder Fraktion anschließen.
(8) Es wird ein Wahlregister in Form einer Benutzergruppe geführt. Die Benutzergruppe wird 2 Wochen vor jeder Bundestagswahl geöffnet und mit Beginn der Wahl geschlossen. Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer dieser Benutzergruppe. Nach jeder Wahl werden alle Teilnehmer aus dem Wahlregister entfernt. In das Wahlregister kann nur eingetragen werden, wer mit seinem Account
1. mindestens 18 Sim-On-Beiträge verfasst hat,
2. in der letzten Legislaturperiode mindestens einen Beitrag in einem öffentlichen Sim-On-Forum verfasst hat und
3. seit mindestens 14 Tagen Mitglied der Simulation ist.
Beiträge, die in den Bereichen
1. "Vereinshaus",
2. "Sim-Off" oder
3. "Reale Themen"
gepostet wurden, zählen nicht als Sim-On Beiträge