Hierzu bedarf es eines Verfahrens und dies stellt einen längeren Prozess dar.
Ein längerer Prozess muss irgendwann gestartet werden, dafür wäre jetzt der perfekte Zeitpunkt.
Ich darf Sie herzlich einladen, sich einmal mit der Satzung meiner Partei auseinanderzusetzen. Einem Parteiausschlussverfahren hat grundsätzlich eine Abmahnung aus dem Parteivorstand vorauszugehen. Erst bei einem weiteren Fehlverhalten ist ein Parteiausschlussverfahren statthaft. Parteiintern wurde im Übrigen mehr als deutlich gemacht, dass diese Rede von keinem anderen Parteimitglied unterstützt wird.
Zitat(2) Der Parteiausschluss ist erst nach vorheriger Abmahnung desjenigen Verhaltens zulässig, auf welchem der Parteiausschluss beruht. Die Abmahnung ist entbehrlich, wenn
1. ein großer Schaden bereits entstanden ist;
2. eine Abmahnung keinen Erfolg verspricht; oder
3. besondere Umstände vorliegen, die den sofortigen Parteiausschluss rechtfertigen.
Da sehe ich alle drei Punkte als erfüllt an.
Des Weiteren sollte, wenn unbedingt benötigt, doch eine Abhmahnung durch den Parteivorstand kein Problem darstellen, oder?