SONDERSITZUNG
Eidesleistung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung
Landtagspräsidentin Koslowska betritt den Saal
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
verehrte Gäste und geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
herzlich willkommen im Bayerischen Landtag zu diesem feierlichen Anlass. Es ist mir eine große Ehre und Freude, Sie als Präsidentin dieses Hauses heute hier zu begrüßen. Wir kommen heute zusammen, um einen bedeutsamen Moment in der Geschichte Bayerns zu begehen – die Vereidigung der neuen Staatsregierung.
Gemäß Art. 45 der Verfassung des Freistaates Bayern wurden zu Staatsministerinnen und Staatsministern folgende Personen berufen und vom Landtag in einer Abstimmung - es sei mir der Verweis auf die Abstimmung über den Antrag der Ministerpräsidentin auf Drs. XVIII/006 gestattet - bestätigt:
- Herrn Gerold von Hohenelmen-Lützburg zum Staatsminister der Finanzen und für Wirtschaft
- Herrn Christian von Wildungen zum Staatsminister des Innern
- Herr Nathan Lefèvre zum Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales in der Staatskanzlei
- Frau Dr. Oxana Koslowska zur Staatsministerin der Justiz und für Verfassung
- Herrn Takeru Yamamoto zum Staatsminister für Schulwesen, Wissenschaft und bayerische Kultu
Zum Stellvertreter des Ministerpräsidenten wurde nach Art. 46 der Verfassung des Freistaates Bayern Herr Christian von Wildungen bestimmt.
Gemäß Art. 56 der Verfassung des Freistaates Bayern sind die genannten Personen dazu verpflichtet, einen Eid auf die Staatsverfassung vor dem Amtsantritt vor dem Landtag zu leisten. Entsprechendes ist Zweck dieser Sondersitzung. Ich bitte die genannten Personen, vorzutreten, und nachfolgenden Eid, den ich sogleich verlesen werde, zu leisten.
Sehr geehrte Anwesende,
bitte erheben Sie sich von ihren Plätzen
Sehr geehrte Damen und Herren Staatsminister
Sie wurden dazu berufen, genanntes Amt auszuüben, und wurden darin bereits durch den Bayerischen Landtag gemäß Art. 45 der Bayerischen Staatsverfassung bestätigt. Ich verlese den in Art. 56 der Bayerischen Staatsverfassung in Verbindung mit Art. 2 des Bayerischen Gesetzes über die Rechtsstellung der Mitglieder der Staatsregierung vorgeschriebenen Eid:
"Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten."
Ihnen steht es frei, die religiöse Beteuerung "So wahr mir Gott helfe!" oder jede andere Art der religiösen Beteuerung anzufügen - oder eben nicht anzufügen. Des Weiteren steht es Ihnen frei, statt der Formulierung "ich schwöre" eine andere Form der Bekräftigung zu verwenden. Bitte heben Sie Ihre rechte Hand und sprechen Sie den von mir verlesenen Eid nach.