SONDERSITZUNG | XIV/011: Eidesleistung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung

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    SONDERSITZUNG

    Eidesleistung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung



    Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,

    sehr geehrte Anwesende,

    liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,


    ich begrüße Sie anlässlich dieser Sondersitzung. Lassen Sie uns nun direkt in die Tagesordnung einsteigen: Gemäß Art. 45 der Verfassung des Freistaates Bayern wurden zu Staatsministerinnen und Staatsministern folgende Personen berufen und vom Landtag in einer Abstimmung - es sei mir der Verweis auf die Abstimmung über den Antrag des Ministerpräsidenten Frédéric Bourgeois auf Drs. XIV/009 gestattet - bestätigt:


    • Herr Paul Fuhrmann zum Staatsminister des Innern, der Justiz und für Heimatschutz
    • Frau Dr. Oxana Koslowska zur Staatsministerin für Volksbildung und Volkserziehung
    • Herr Nathan Lefèvre zum Staatsminister für Remigration
    • Herr Jonas Wolf zum Staatsminister für für Familie, Arbeitsmoral und Volksgesundheit
    • Herr Takeru Yamamoto zum Staatsminister für internationale patriotische Zusammenarbeit
    • Herr Frédéric Bourgeois zum Staatsminister für Finanzen und Verkehr (in Personalunion)



    Ferner wurde gemäß Art. 46 der Verfassung des Freistaates Bayern Herr Jonas Wolf zum Stellvertreter des Bayerischen Ministerpräsidenten berufen und per ebengenannter Abstimmung in dieser Position durch den Bayerischen Landtag bestätigt.


    Gemäß Art. 56 der Verfassung des Freistaates Bayern sind die genannten Personen dazu verpflichtet, einen Eid auf die Staatsverfassung vor dem Amtsantritt vor dem Landtag zu leisten. Entsprechendes ist Zweck dieser Sondersitzung. Ich bitte die genannten Personen, vorzutreten, und nachfolgenden Eid, den ich sogleich verlesen werde, zu leisten.



    Sehr geehrte Anwesende,


    bitte erheben Sie sich.


    Sehr geehrte Damen und Herren Staatsminister,


    Sie wurden dazu berufen, genanntes Amt auszuüben, und wurden darin bereits durch den Bayerischen Landtag gemäß Art. 45 beziehungsweise im Falle des Herrn Jonas Wolf gemäß Art. 45 und Art. 46 der Bayerischen Staatsverfassung bestätigt. Ich verlese den in Art. 56 der Bayerischen Staatsverfassung in Verbindung mit Art. 2 des Bayerischen Gesetzes über die Rechtsstellung der Mitglieder der Staatsregierung vorgeschriebenen Eid:


    "Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten."


    Ihnen steht es frei, die religiöse Beteuerung "So wahr mir Gott helfe!" oder jede andere Art der religiösen Beteuerung anzufügen - oder eben nicht anzufügen. Des Weiteren steht es Ihnen frei, statt der Formulierung "ich schwöre" eine andere Form der Bekräftigung zu verwenden. Bitte heben Sie Ihre rechte Hand und sprechen Sie den von mir verlesenen Eid nach.


  • Tritt vor


    Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten. So wahr mir Gott helfe.

    Vielleicht paläolibertär, vielleicht paläokonservativ


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    Staatsminister für Heimatschutz, Remigration und Justiz

    Mitglied des Bundestages

    ehem. Mitglied des Bundesrates


  • Jonas Wolf

    Hat das Thema geschlossen