Anträge an das Präsidium der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages

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    Alterspräsident des Deutschen Bundestages

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    Hier können Anträge an das Präsidium des 18. Deutschen Bundestages eingereicht werden.







    Andere Beiträge sind zu unterlassen!

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Achtzehnte Wahlperiode



    Drucksache XVIII/XXX


    Antrag

    der Abgeordneten Dr. Carmen Schmidt


    Antrag auf Übernahme der Geschäftsordnung der 17. Wahlperiode für die 18. Wahlperiode


    Anlage 1


    Antrag auf Übernahme der Geschäftsordnung der 17. Wahlperiode für die 18. Wahlperiode


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags der 17. Wahlperiode wird für die 18. Wahlperiode unverändert übernommen.





    Dr. Carmen Schmidt






    Dr. Carmen Schmidt, MdL, MdBR

    Ministerialrätin a.D.

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    Die Ministerin

    Völklinger Straße 49 | 40221 Düsseldorf

    Carmen.Schmidt@bm.nrw-regierung.de

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    Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen
    Platz des Landtags 1 | 40221 Düsseldorf

    Carmen.Schmidt@landtag.nrw.de

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  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Achtzehnte Wahlperiode



    Drucksache XVIII/XXX


    Antrag

    des Abgeordneten Sebastian Fürst


    Implementierung des höchstmöglichen Beschäftigungsstand als vorrangiges Ziel des ESZB


    Anlage 1


    Implementierung des höchstmöglichen Beschäftigungsstand als vorrangiges Ziel des ESZB


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    1. Der deutsche Bundestag stellt fest,
      1. dass der höchstmögliche Beschäftigungsstand der größte Grant für eine Steigerung des Lebensstandards ist.
      2. dass Arbeitslosigkeit negativ die Löhne, die Staatsverschuldung und Perspektive der Menschen auswirkt.
    2. Der deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung dazu, sich innerhalb der Europäischen Union für die Verankerung des höchstmöglichen Beschäftigungsstands als vorrangiges Ziel des Europäisches System der Zentralbanken auszusprechen.



    Sebastian Fürst

  • Deutscher Bundestag

    Achtzehnte Wahlperiode

    Drucksache XVIII/XXX


    Antrag

    der Allianz-Fraktion und der CDSU-Fraktion


    Erklärung der unerschütterlichen Unterstützung des Deutschen Bundestags für den Staat Israel und zur Verurteilung der Kriegshandlungen gegen Israel durch die Hamas, den Palästinensischen Islamischen Dschihad und assoziierte Kräfte


    Anlage 1


    Erklärung der unerschütterlichen Unterstützung des Deutschen Bundestags für den Staat Israel und zur Verurteilung der Kriegshandlungen gegen Israel durch die Hamas, den Palästinensischen Islamischen Dschihad und assoziierte Kräfte


    I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:


    Der Staat Israel sieht sich seit den Morgenstunden des 07. Oktober 2023 einer noch nie dagewesenen Welle terroristischer Angriffe ausgesetzt. Nie zuvor in seiner 75-jährigen Geschichte war der Staat Israel einer solchen terroristischen Gewalt und Brutalität ausgesetzt. Der abscheuliche Angriff fand kurz nach dem 50. Jahrestag des Beginns des Jom-Kippur-Krieges von 1973 gegen Israel statt. Hamas-Terroristen überquerten die Landgrenze und begannen, Israelis abzuschlachten und Geiseln in Städten im Süden Israels zu entführen, darunter Kinder und ältere Menschen. Seit dem 07. Oktober 2023 haben Hamas-Terroristen über 1.800 Israelis getötet und Tausende weitere verletzt. Die Hamas sind durch ihre Handlungen seit dem 07. Oktober 2023 zudem direkt für den Tod von Hunderten von Palästinensern verantwortlich. Eine Ausweitung dieses Krieges auf andere Fronten durch die Hisbollah, den Iran, der die Hamas und andere terroristische Gruppen seit langem unterstützt, oder andere würde zu einer noch verheerenderen regionalen Katastrophe führen. Die Angriffe auf Israel müssen umgehend beendet und alle Entführten, darunter mehrere deutsche Staatsangehörige, müssen umgehend freigelassen werden. Willkürliche Hinrichtungen und die Verschleppung unschuldiger Menschen sind durch nichts zu rechtfertigen. Der Deutsche Bundestag verurteilt die barbarischen Gewaltakte, die durch die Terroristen an Israels Bevölkerung verübt werden, aufs Schärfste und steht angesichts dieses furchtbaren Angriffs solidarisch und entschlossen an der Seite Israels und seiner Menschen. Israel hat ein Recht auf Selbstverteidigung. Das Existenzrecht Israels ist durch nichts zu relativieren. Die Gedanken der Mitglieder des Deutschen Bundestags sind bei den Opfern der Angriffe, ihren Hinterbliebenen und allen, die um Leib und Leben bangen. Ihre Solidarität gilt den Menschen in Israel und dem einzigen jüdischdemokratischen Staat der Welt. Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson. Das gilt gerade auch angesichts der massiven Angriffe der vergangenen Tage. Israels Existenzrecht und Sicherheit sind für die Mitglieder des Deutschen Bundestags nicht verhandelbar. Der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu erklärte als Reaktion auf den Angriff der palästinensischen Terroristen: «Wir befinden uns im Krieg!» Er rief alle Bürger Israels auf, sich zu vereinen, «um unser höchstes Ziel zu erreichen - den Sieg im Krieg». Israelische Arabaer und Muslime kämpfen in den Israelischen Verteidigungsstreitkräften Seite an Seite mit ihren jüdischen Landsleuten zur Verteidigung des Landes gegen die Terroristen. Hunderttausende Reservisten wurden einberufen und Zehntausende Israelis kehrten seit Kriegsbeginn in ihre Heimat zurück, um diese im Kampf gegen die Terroristen zu unterstützen. Auch Deutschland muss nun alles tun, um Israel zu unterstützen. Deutschland muss Israel alles Notwendige und Erwünschte zur Verfügung stellen, was es für die Verteidigung braucht.


    Bundeskanzlerin Friedrich erklärte, «die Bundesregierung verurteilt die terroristischen Angriffe auf Israel. Bei Israel handelt es sich um einen besonderen Verbündeten der Bundesrepublik. Es ist von großer Bedeutung, dass die israelische Regierung weiß, dass die Bundesrepublik uneingeschränkt an ihrer Seite steht. Deutschland darf nie untätig bleiben, wenn Israel attackiert wird. Wir werden ebenfalls konsequent gegen alle Unterstützer dieser Terrororganisationen in Deutschland vorgehen. Der Schutz jüdischer und israelischer Einrichtungen im Land wird verstärkt. Die Hamas, der islamische Dschihad und alle Verbündeten, die ihnen zur Seite stehen, müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Bundesregierung positioniert sich eindeutig und für die ganze Welt unmissverständlich gegen Judenhass und Israelfeindlichkeit. Dass Israel frei von Angst und Terror leben kann, ist unumstößliche Maxime deutscher Politik. Die Sicherheit Israels ist nicht verhandelbar. Israel hat selbstverständlich das Recht und die Pflicht, seine eigene Bevölkerung vor Terrorattacken und kriegerischen Handlungen zu schützen. Es steht außer Frage, dass die Aggressionen beantwortet werden. Die Bundesregierung wird Israel selbstverständlich mit allen geeigneten Mitteln und Maßnahmen hierbei unterstützen.» Außenminister Lando Miller sagte, «wir verurteilen nachdrücklich jegliche Form von Gewalt oder Angriffen auf unschuldige Zivilisten. Unsere Gedanken sind bei den Menschen in Israel, die von dieser Krise betroffen sind, und wir stehen fest an der Seite unseres engen Partners und Freundes, des Staates Israel. In unserer Telefonkonferenz haben wir auch die Möglichkeit der militärischen Unterstützung diskutiert, um die Sicherheit Israels zu gewährleisten und weitere Angriffe zu verhindern. Wir sind entschlossen, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Stabilität und Sicherheit in der Region zu fördern.» Außenminister Lando Miller besuchte Israel zudem, um seine Solidarität mit dem Land und dem Volk zum Ausdruck zubringen. Während seines Besuchs versicherte der Außenminister seinem israelischen Amtskollegen Eli Cohen, die uneingeschränkte Unterstützung Deutschlands im Kampf gegen die Hamas.


    Bundespräsident Augstein machte deutlich, «dass Israel jedes Recht habe, sich militärisch gegen diese Gräueltaten zu wehren und das Land zu verteidigen. Deutschland stehe eng an der Seite Israels und sei bereit, das Land in seinem Verteidigungskampf zu unterstützen. Für die islamistischen Terrortaten gebe es keine Rechtfertigung.» Bundespräsident Augstein erklärte weiterhin: «1.500 schwer bewaffnete Terroristen haben Jagd auf Jüdinnen und Juden gemacht, sie getötet, vergewaltigt und verstümmelt. Ich kann den Schmerz nur schwer in Worte fassen, der mich überkommt, wenn mein israelischer Amtskollege statuieren muss, dass am 07. Oktober der größte Massenmord an Jüdinnen und Juden seit der Schoah verübt wurde. Mehr als 1.000 wehrlose Zivilisten sind den Barbaren der Hamas zum Opfer gefallen. Das Motiv war der blanke Hass gegen Andersdenkende. Seit diesem Tag ist in Israel nichts mehr wie zuvor. Das Land, das für seine so herzliche und offene Bevölkerung bekannt ist, befindet sich im Krieg gegen einen Feind, der nichts anderes beabsichtigt, als Israel auszulöschen. Jüdisches Leben wird in seiner Existenz bedroht. Millionen unschuldige Bürger müssen Tage und Stunden in Luftschutzkellern verharren. Das darf niemanden kalt lassen. [...] Deutschland muss Israel humanitär und militärisch in seinem Abwehrkampf unterstützen. Der Völkermord an den Juden Europas hat Deutschland diese zwingende historische Verpflichtung auferlegt, die niemals zur Disposition stehen darf. [...] All den israelischen Bürgern und unseren jüdischen Mitbürgern, die mit Sorge nach Deutschland schauen, möchte ich sagen: Deutschland steht unzweifelhaft und eng an der Seite des israelischen Volkes. [...] Israels Sicherheit ist deutsche Staatsräson und die damit einhergehende Verantwortung nehmen wir sehr ernst. Dass jüdisches Leben noch einmal in seiner Existenz bedroht wird, werden wir nicht zulassen. Wir dürfen auf den Straßen in Deutschland dieser Tage große Solidaritätsbekundungen beobachten. Deutsche Landsleute versammeln sich, um ihre Solidarität mit dem israelischen Volk zum Ausdruck zu bringen. Für dieses Engagement bin ich jedem Staatsbürger und jeder Staatsbürgerin zutiefst dankbar, denn es zeigt, dass die Mehrheit in Deutschland auf der richtigen Seite der Geschichte steht. Gleichzeitig müssen wir zu meinem Entsetzen auch erleben, wie die abscheulichen Taten der Hamas auf deutschen Straßen gefeiert werden, und zwar vor allem von Zuwanderern. Ich will in aller Klarheit sagen: Wer in Deutschland willkommen sein möchte, darf die Existenz jüdischen Lebens in Israel wie bei uns nicht infrage stellen. Wer das tut, hat keinen Platz bei uns. Es entsetzt mich, dass Jüdinnen und Juden in Deutschland um ihre Sicherheit fürchten müssen. Das dürfen wir niemals akzeptieren. Es gilt, alle gesetzlichen Möglichkeiten auszunutzen, um ausländische Antisemiten unseres Landes zu verweisen.»


    Der Deutsche Bundestag blickt mit Entsetzen auf die feigen Terrorakte gegen den Staat Israel und seine Bevölkerung. Der Deutsche Bundestag ist zutiefst erschüttert über das Ausmaß an menschenverachtender Gewalt, das von palästinensischen Terroristen gegen israelische Zivilistinnen und Zivilisten verübt wurde und immer noch wird. Israel hat das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich gegen alle Angriffe zu wehren und die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft zu ziehen. Die Verantwortung für die aktuelle Eskalation und ihre Folgen trägt einzig und allein die Hamas. Die jüngsten Angriffe auf Israel zielen auch darauf ab, die Annäherung Israels an seine arabischen Nachbarn zu verhindern. Die bereits geschlossenen Abkommen, die sogenannten Abraham Accords, mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain, Marokko und Sudan sowie die Annäherung mit Saudi-Arabien und weiteren arabischen Staaten haben das Potenzial, Frieden und Stabilität in der Region zu befördern. Diese Entwicklung ist den Terrornetzwerken von Hamas und Hisbollah und deren Drahtziehern im Iran ein Dorn im Auge. Die destabilisierende Rolle und das aggressive Vorgehen iranischer Revolutionsgarden, Milizen, Terrororganisationen und politischer Gruppierungen in Syrien, dem Libanon, im Irak und Jemen stellen eine Gefahr für die gesamte Region dar und in besonderem Maße für Israel. Dem stellt sich der Bundestag entschlossen entgegen. Die schrecklichen Ereignisse in Israel als Vorwand für Gewalt und antisemitische Hetze in Deutschland zu nutzen, ist verabscheuungswürdig. Eine Verhöhnung der Opfer muss klar verurteilt werden und darf nicht folgenlos bleiben. Der Deutsche Bundestag steht entschlossen für den Schutz aller Jüdinnen und Juden, jüdischer Einrichtungen sowie für die unbedingte Freiheit jüdischen Lebens in Deutschland ein. Die Sichtbarkeit jüdischen Lebens ist ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft.


    II. Der Deutsche Bundestag ...


    1. trauert um die mehr als 1.800 Israelis, die bei dem grundlosen Angriff der Hamas auf Israel getötet wurden und erklärt seine unerschütterliche Unterstützung für den Staat Israel, das sich gegen den barbarischen Krieg, der von der Hamas und anderen Terroristen geführt wird, verteidigt und ist bereit, jedwede Unterstützung zu gewähren, die Israel zur Verteidigung seines Volkes und zum Schutz seiner Souveränität benötigt;


    2. bekräftigt das Engagement der Bundesrepublik Deutschland für die Sicherheit Israels und dass Israel als souveräner Staat das Recht hat, zur Selbstverteidigung gegen die Hamas, den Palästinensischen Islamischen Dschihad und damit verbündete Kräfte sowie deren staatliche Sponsoren vorzugehen;


    3. fordert die Bundesregierung auf, weiterhin aktiv für die Existenz und die legitimen Sicherheitsinteressen des Staates Israel als ein zentrales Prinzip der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik einzutreten und Israel und legitime Interessen Israels in internationalen Organisationen vor einseitigen Angriffen zu schützen und der Regierung Israels als Reaktion auf diesen Terroranschlag nachrichtendienstliche, militärische und diplomatische Unterstützung zu gewähren;


    4. fordert die Bundesregierung auf, Israel und internationale Partner bei ihren Bemühungen für die Freilassung der Verschleppten, darunter mehrere deutsche Staatsangehörige, zu unterstützen;


    5. verurteilt den brutalen Krieg der Hamas und anderer Terroristen sowie deren staatlicher Sponsoren gegen Israel und fordert die Hamas und die mit ihnen verbündeten Kräfte auf, ihre gewalttätigen Angriffe unverzüglich einzustellen und alle lebenden Geiseln sicher freizulassen und die Körper der verstorbenen Geiseln zurückzugeben;


    6. fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, die uneingeschränkte Durchsetzung scharfer Sanktionen gegen den Iran in die Wege zu leiten, um zu verhindern, dass der Iran terroristische Gruppen finanziert, und weiterhin mit allen geeigneten Mitteln den Druck auf iranische Revolutionsgarden zu erhöhen und sich wegen der iranischen Finanzierung terroristischer Anschläge gegen Israel aus dem Libanon mit Nachdruck für eine Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation durch die EU aktiv einzusetzen;


    7. fordert die Bundesregierung auf, allen Kräften im Nahen und Mittleren Osten und darüber hinaus auch gegenüber anderen Staaten weltweit entschlossen entgegenzuwirken, die das Existenzrecht Israels sowohl mit aggressiver Rhetorik als auch mit Taten in Frage stellen oder die Sicherheit Israels gefährden und bedrohen; dies gilt auch und insbesondere für Staaten und nicht-staatliche Akteure, die Terrororganisationen wie Hamas und Hisbollah finanziell, materiell oder ideell unterstützen;


    8. fordert alle Regierungen auf, deren Länder Hamas-Vertreter beherbergen, diese Personen unverzüglich aus ihrem Hoheitsgebiet auszuweisen; und


    9. fordert die Bundesregierung auf, das wieder entstandene vielfältige jüdische Leben und seine Institutionen als wichtigen Bestandteil des heutigen Deutschlands zu schützen und zu fördern, Solidarisierungsbekundungen in Deutschland mit den menschenverachtenden Angriffen palästinensischer Terroristen rechtsstaatlich entschlossen zu unterbinden und die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft zu ziehen und sich auch in Zukunft entschlossen und mit allen Mitteln des demokratischen Rechtsstaats dem Antisemitismus entschieden entgegenzustellen. Dabei müssen alle rechtsstaatlichen Mittel ausgeschöpft werden, dazu sollten auch aufenthaltsrechtliche Maßnahmen gehören.

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Oxana Koslowska ()

  • Deutscher Bundestag

    Achtzehnte Wahlperiode

    Drucksache XVIII/XXX


    Antrag

    der Bundesregierung


    Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur militärischen Evakuierung aus Israel


    Anlage 1

    Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur militärischen Evakuierung aus Israel


    Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:


    1. Der Deutsche Bundestag stimmt der am 09. Oktober 2023 durch Beschluss der Bundesregierung getroffenen Entscheidung zur Entsendung erster Einsatzkräfte am 10. Oktober 2023 und dem damit bereits begonnenen Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Evakuierung deutscher Staatsangehöriger, von Personal der internationalen Gemeinschaft und designierter Personen aus Israel zu.


    2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen des Einsatzes


    Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage der fortgeltenden Zustimmung der Regierung des Staates Israel zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Evakuierung deutscher Staatsangehöriger, von Personal der internationalen Gemeinschaft sowie weiterer designierter Personen, wie zuletzt mit Notenwechsel vom 09. Oktober 2023 bestätigt, sowie aufgrund des gewohnheitsrechtlich anerkannten Rechts zur Evakuierung eigener Staatsangehöriger. Der Einsatz erfolgt in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland, insbesondere auf der Grundlage von Artikel 87a Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes.


    3. Auftrag


    Durchführung einer militärischen Evakuierung deutscher Staatsangehöriger, von Personal der internationalen Gemeinschaft sowie weiterer designierter Personen aus Israel. Dies schließt die mögliche spätere Evakuierung eines verbleibenden diplomatischen Kernstabs sowie weiterer Angehöriger des im Folgenden aufgeführten Personenkreises mit ein.


    4. Aufgaben


    - Führung einer nationalen Evakuierungsoperation im Rahmen des nationalen Risiko- und Krisenmanagements zum Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland;

    - Evakuierung deutscher Staatsangehöriger und im Rahmen verfügbarer Kapazitäten von Personal der internationalen Gemeinschaft sowie weiterer designierter Personen aus Israel;

    - Sicherung, Schutz sowie gegebenenfalls Evakuierung diplomatischer und konsularischer Vertretungen (inklusive Bergung von Mitteln), in denen deutsches Personal eingesetzt ist;

    - Abstimmung mit internationalen Verbündeten und Partnern zur Durchführung des Evakuierungsauftrages.


    5. Einzusetzende Fähigkeiten


    - Sicherung, Schutz und Wirkung,

    - Führung und Führungsunterstützung,

    - Aufklärung,

    - Militärisches Nachrichtenwesen,

    - Einsatzunterstützung, einschließlich Transport und Umschlag,

    - Lufttransport,

    - sanitätsdienstliche Versorgung.


    6. Ermächtigung zum Einsatz und geplante Dauer


    Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die Evakuierung deutscher Staatsangehöriger, von Personal der internationalen Gemeinschaft und weiterer designierter Personen aus Israel die in Nummer 5 genannten Kräfte und Fähigkeiten weiterhin einzusetzen, solange die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegt, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2023.


    7. Status und Rechte


    Der Einsatz wird durchgeführt auf der Grundlage des Völkerrechts und der Zustimmung der Regierung des Staats Israel. Dies umfasst den Einsatz militärischer Gewalt zur Durchsetzung des Auftrags, insbesondere zum Schutz der zu evakuierenden Personen und eigener Kräfte, sowie im Rahmen der Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt.


    8. Einsatzgebiet


    Das Einsatzgebiet umfasst das Staatsgebiet Israels. Angrenzende Räume und das Hoheitsgebiet anderer Staaten können insbesondere zu den Zwecken „Vorausstationierung, Zu- und Abgang sowie Versorgung“ mit Zustimmung des jeweiligen Staates und nach Maßgabe der mit ihm getroffenen bzw. zu treffenden Vereinbarungen genutzt werden.


    9. Personaleinsatz


    Für den Einsatz können insgesamt bis zu 600 Soldaten eingesetzt werden. Zur Durchführung von konkreten Operationen kann, zum Zweck der Verlegung von Personal in unterstützender Funktion in angrenzende Räumen, die Personalobergrenze zeitlich befristet überschritten werden. Gleiches gilt in Notsituationen.


    10. Voraussichtliche Kosten und Finanzierung


    Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte werden bis zum 31. Dezember 2023 voraussichtlich insgesamt rund 30 Millionen Euro betragen und aus den verfügbaren Haushaltsmitteln für Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen bestritten.

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Deutscher Bundestag

    Achtzehnte Wahlperiode

    Drucksache XVIII/XXX


    Antrag

    der Allianz-Fraktion und der CDSU-Fraktion


    Erklärung der Solidarität des Deutschen Bundestags mit dem Staat Israel


    Anlage 1


    Erklärung der Solidarität des Deutschen Bundestags mit dem Staat Israel


    Der Bundestag wolle beschließen:


    I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:


    Die deutsch-israelischen Beziehungen sind heute außerordentlich eng und freundschaftlich. Deutschland ist Freund und wichtiger Verbündeter des jüdischen und demokratischen Staates Israel und bekennt sich zur besonderen Verantwortung gegenüber Israel. Deutschland und Israel sind und bleiben auf besondere Weise durch die Erinnerung und das Gedenken an die Shoah verbunden. Hierin liegt auch die bleibende Verantwortung Deutschlands. Auch aus diesem Grund wird der Deutsche Bundestag seine Bemühungen fortsetzen, jedweder Form von Antisemitismus und Israelfeindlichkeit entschieden entgegenzutreten. Antisemitismus und Israelfeindlichkeit müssen mit aller Entschlossenheit und mit allen Mitteln des demokratischen Rechtsstaates bekämpft werden. Es darf nicht sein, dass die Zahl dieser Übergriffe hierzulande weiter steigt und sich Juden ausgerechnet in Deutschland bedroht fühlen. Die Bekämpfung von Antisemitismus stellt nach wie vor eine herausragend wichtige Aufgabe bei der Bildungsarbeit dar. Die Integrationsarbeit erfordert neue Angebote der politischen und historisch-politischen Bildung. Denn eines ist klar: Wer in Deutschland leben will, und sei es nur vorübergehend, muss das Existenzrecht Israels anerkennen. Die Aktivitäten der BDS-Bewegung, die zum Boykott und zur Isolierung Israels aufruft, lehnt der Deutsche Bundestag entschieden ab. Die einzigartigen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel sind und bleiben einer der entscheidenden Grundpfeiler der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik. Israels Existenzrecht und Sicherheit sind für uns nicht verhandelbar. Mit Blick auf die bilateralen Beziehungen stellt der Deutsche Bundestag 75 Jahre nach der Staatsgründung Israels fest, dass die beiden Staaten heute durch ein herausragend dichtes Netz politischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller und zivilgesellschaftlicher Kontakte verbunden sind. Dieses gilt es zu bewahren: Der Weg zur heutigen engen Freundschaft und Partnerschaft bleibt eine historische Errungenschaft, ebenso wie die Tatsache, dass sich seit Aufnahme der diplomatischen Beziehungen die deutsch-israelischen Beziehungen kontinuierlich vertieft haben. Dieses Geschenk ist uns gleichzeitig Verpflichtung. Deshalb gilt es, diesen Weg weiter zu beschreiten. Heute wissen wir, dass uns neben der Vergangenheit auch aktuelle und zukünftige Interessen einen. Die Qualität und Intensität der Beziehungen Deutschlands zu Israel sind Ansporn und Verpflichtung zugleich. Der Deutsche Bundestag wird sich dafür einsetzen, die enge Partnerschaft zukunftsfest zu machen und auch für kommende Generationen als einzigartiges Vermächtnis zu erhalten.


    Der Deutsche Bundestag stellt weiterhin fest, dass jede souveräne Nation nach internationalem Recht und Brauch ihre eigene Hauptstadt bestimmen kann. Seit 1950 ist die Stadt Jerusalem die Hauptstadt des Staates Israel. Die Stadt Jerusalem ist der Sitz des israelischen Präsidenten, des Parlaments und des Obersten Gerichtshofs sowie zahlreicher Ministerien und sozialer und kultureller Einrichtungen. Die Stadt Jerusalem ist das geistige Zentrum des Judentums und wird auch von den Angehörigen anderer Religionen als heilige Stadt betrachtet. Von 1948 bis 1967 war Jerusalem eine geteilte Stadt, und israelischen Bürgern aller Glaubensrichtungen sowie jüdischen Bürgern aller Staaten war der Zugang zu den heiligen Stätten in dem von Jordanien kontrollierten Gebiet verwehrt. 1967 wurde die Stadt Jerusalem während des Sechs-Tage-Krieges wiedervereinigt. Seit 1967 ist Jerusalem eine vereinigte Stadt, die von Israel verwaltet wird, und Personen aller religiösen Bekenntnisse haben uneingeschränkten Zugang zu den heiligen Stätten in der Stadt. Die Bundesrepublik Deutschland führt offizielle Treffen und andere Geschäfte in der Stadt Jerusalem durch, da sie deren Status als Hauptstadt Israels de facto anerkennt. Bundespräsident Ryan Davis dankte dem israelischen Staatspräsidenten Jitzchak Herzog und Regierungschef Jair Lapid im September 2022 «für diesen besonderen Empfang in der israelischen Hauptstadt» Jerusalem. Bundeskanzler Friedrich Augstein erklärte im März 2023: «Für Deutschland ist selbstverständlich, dass die Hauptstadt Israels Jerusalem heißt.»


    II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,


    1. die herausragenden Beziehungen und politischen Verbindungen zwischen Deutschland und Israel weiter zu erhalten, zu vertiefen, auszubauen und zu fördern;

    2. weiterhin für die Existenz und die legitimen Sicherheitsinteressen des Staates Israel als ein zentrales Prinzip der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik aktiv einzutreten und Israel und legitime Interessen Israels in internationalen Organisationen vor einseitigen Angriffen zu schützen;

    3. hierbei insbesondere den Kräften im Nahen und Mittleren Osten entgegenzuwirken, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen oder die Sicherheit Israels offen bedrohen;

    4. dafür Sorge zu tragen, dass die Erinnerung an die Shoah und die damit einhergehende historische Verantwortung in der Bevölkerung, und insbesondere unter jüngeren Deutschen, sowie unter Migranten weiterhin fortbesteht;

    5. das vielfältige jüdische Leben als wichtigen Bestandteil des heutigen Deutschlands zu würdigen, zu schützen und zu fördern, und sich somit stets entschlossen und mit allen Mitteln des demokratischen Rechtsstaats dem Antisemitismus, ob in Deutschland, Europa oder in anderen Teilen der Welt, entschieden entgegenzustellen;

    6. die zivilgesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Israel zu erhalten und fortzuentwickeln;

    7. die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Israel spätestens am 31. März 2024 in der israelischen Hauptstadt Jerusalem einzurichten. Von den Mitteln, die für das Außenministerium im Haushaltsjahr 2024 bewilligt werden, sollten nicht weniger als 25.000.000 Euro bis zu ihrer Verwendung nur für den Bau und andere Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Israel in der Hauptstadt Jerusalem zur Verfügung gestellt werden.

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    Achtzehnte Wahlperiode



    Drucksache XVIII/XXX


    Änderungsantrag

    des Abgeordneten Sebastian Fürst



    zum Antrag auf Drs. XVIII/012


    Anlage 1


    Keine Beerdigung der Zweistaatenlösung


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    1. Abschnitt I. 2 wird wie folgt geändert:


    "Der deutsche Bundestag stellt fest, dass die Stadt Jerusalem auf Grund ihres Status als Corpus separatum nicht als Hauptstadt Israels anerkannt werden kann. Das langfristige Ziel des deutschen Bundestages ist es, nachhaltigen Frieden im Nahen Osten zu ermöglichen, weshalb man diesen Friedensprozess nicht künstlich durch die Verletzung des UN Teilungsplans von 1947 gefährden darf."


    2. Abschnitt II. 7 wird wie folgt geändert:


    "den als Fundament für eine Zweistaatenlösung UN-Teilungsplan von 1947 anzuerkennen und alle Anstrengungen zu unternehmen, um einen fairen Teilungsplan zu ermöglichen, damit der Frieden im Nahen Osten nachhaltig gesichert werden kann. Es ist deshalb unerlässlich die Botschaft der Bundesrepublik in Tel Aviv zu belassen, da Jerusalem durch den UN Beschluss von 1947 als Corpus separatum angesehen wird. Zur Verfolgung der Zweistaatenlösung ist es unerlässlich den umstritten Status der Stadt Jerusalem zu respektieren, um das Herbeiführen einer Zweistaatenlösung nicht künstlich zu erschweren."




    Sebastian Fürst



    Begründung

    Begründung erfolgt im Plenum


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    Achtzehnte Wahlperiode



    Drucksache XIII/XXX


    Kleine Anfrage

    des Abgeordneten Professor Doktor Doktor Finn van der Speed



    Anfrage an den Bundesinnenminister Dr. Georg Gorski


    Anlage 1


    Vereinsverbot gegen den Verein "Rote Hilfe e.V,"



    Wir fragen die den Bundesminister für Vorlagen


    I. In wie weit richtet sich die Rote Hilfe e.V. gegen die verfassungsmäßige Ordnung?




    II. Welche Strafgesetzte werden oder wurden vom Verein Rote Hilfe e.V. direkt oder indirekt gebrochen? Bitte mit den entsprechenden Paragraphen auflisten.




    III. In wie weit richtet(e) sich der Verein Rote Hilfe e.V. gegen den Gedanken der Völkerverständigung?



    Finn van der Speed





  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Achtzehnte Wahlperiode



    Drucksache XVIII/XXX


    Antrag

    des Abgeordneten Sebastian Fürst


    Humanitäre Feuerpause für Gaza


    Anlage 1


    Humanitäre Feuerpause für Gaza


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    I. Der deutsche Bundestag stellt fest,


    1. dass sowohl die Menschen in Gaza als auch in Israel ein unerschütterliches Recht auf Menschlichkeit, körperliche Unversehrtheit und Frieden haben.


    2. dass die Menschen in Gaza ein genau so großes Leid ertragen müssen, wie die Menschen in Israel. Das Leid der Menschen ist unermesslich, egal, auf welcher Seite der Grenze sie leben. Es macht keinen Unterschied, weil das eigene Leid einen immer am meisten belastet.


    3. dass der sich anbahnende humanitäre Katastrophe vorgebeugt wird. Eine humanitäre Katastrophe bahnt sich in Gaza an. Die Lebensmittel werden knapp, Strom und Wasser stehen nicht regelmäßig zur Verfügung und den Krankenhäusern fehlen die Medikamente. Außerdem sieht sich die Zivilbevölkerung in Gaza mit den Folgen der Auseinandersetzung zwischen der israelischen Armee und der Hamas konfrontiert. Diese Faktoren zusammen ergeben eine perfekte Grundlage für eine Hungersnot und den Ausbrauch von Seuchen. Eine solche humanitäre Katastrophe muss unter allen Umständen vermieden werden.


    4. dass dieser Antrag nicht im Widerspruch zum Selbstverteidigungsrechts Israels steht.


    5. dass dieser Antrag keine Unterstützung der Hamas darstellt. Dem deutschen Bundestag liegt es fern Terroristen zu unterstützen. Es liegt aber im Interesse des deutschen Bundestages eine humanitäre Katastrophe in Gaza zu verhindern, um so unzählige Menschenleben retten zu können.


    II. Der deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung dazu auf,


    1. sich gemeinsam unter Mithilfe aller Partner und Verbündeten für die Einrichtung von humanitären Korridore und einer humanitäre Feuerpause in Gaza einzusetzen, damit Hilfskonvois die Region mit Benzin, Medikamenten und Lebensmitteln versorgen können.


    2. sicherzustellen, dass internationale humanitäre Hilfskonvois die notleidenden Menschen in Gaza erreichen können. Es ist auch Verpflichtung der Bundesregierung dafür Verantwortung zu übernehmen, dass die Hilfsgüter nicht der Hamas oder Dritten zu Gute kommen.



    Sebastian Fürst

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Neunzehnte Wahlperiode



    Drucksache XIX/XXX



    Antrag

    der Fraktion der Allianz, vertreten durch den Abgeordneten Toni Kamm


    Antrag auf Übernahme der Geschäftsordnung der 18. Wahlperiode für die 19. Wahlperiode




    Antrag auf Übernahme der Geschäftsordnung der 18. Wahlperiode für die 19. Wahlperiode


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags der 18. Wahlperiode wird für die 19. Wahlperiode unverändert übernommen.





    T. Kamm

    Allianz-Fraktion