[Debatte] BR/195 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 87a)

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    Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,


    die Bundesregierung hat den folgenden Gesetzesentwurf an den Bundesrat übersendet.


    Für die Debatte sind 3 Tage vorgesehen.


  • Sehr geehrter Herr Präsident Theo Pahlke ,


    gemäß Paragraph 13, Absatz 1 und 2 der Geschäftsordnung des Bundesrats bitte ich Sie, die amtierende Bundesfinanzministerin Dr. Oxana Koslowska herbeizuzitieren, um die Begründung für dieses Vorhaben zu konkretisieren.


    Herzlichen Dank.

  • Herr Präsident,


    ich beantrage vorsorglich gemäß Paragraph 17, Absatz 4 unserer Geschäftsordnung die Verlängerung der Debatte.


    Herzlichen Dank.

  • Frau Bürgermeisterin,


    gerne gehe ich auf Ihre Frage ein. Die Bundesregierung sieht angesichts der derzeitigen geopolitisch kritischen Situation vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine und den in den letzten Jahren aufgetretenen Problemen mit der Ausstattung der Bundeswehr den Bedarf, der Bundeswehr finanzielle Mittel bereitzustellen, damit diese wieder den Auftrag der Bündnis- und Landesverteidigung wahrnehmen kann. Zwar wurde unter der letzten Allianz-geführten Bundesregierung der Verteidigungsetat bereits auf 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erhöht; dies stellt jedoch nach Auffassung der Bundesregierung nur der längerfristige Bedarf dar, weswegen die Bundesregierung die Möglichkeit eines einmaligen Sondervermögens für die Bundeswehr von 100 Milliarden Euro im Grundgesetz verankern möchte. Die Sicherheit unseres Landes ist die Grundlage dafür, dass sich dieses weiter entwickeln und die Lebensqualität der Menschen erhalten werden kann - entsprechend sollte die Bundeswehr nach Auffassung unsererseits nicht vernachlässigt werden. Besten Dank!

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Meine Damen und Herren,


    da Frau Barley eine Verlängerung der Debatte beantragt hat, dauert die Debatte bis Dienstag, den 1. August 2023 an.

  • Dr. Oxana Koslowska Was unterscheidet das Sondervermögen von Schulden?

    Dr. Oxana Koslowska Ich möchte Sie in aller Höflichkeit an meine Frage erinnern, die Sie gemäß §10 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantworten müssen. Danke!

  • Frau Bürgermeisterin,


    gerne gehe ich auf Ihre Frage ein. Die Bundesregierung sieht angesichts der derzeitigen geopolitisch kritischen Situation vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine und den in den letzten Jahren aufgetretenen Problemen mit der Ausstattung der Bundeswehr den Bedarf, der Bundeswehr finanzielle Mittel bereitzustellen, damit diese wieder den Auftrag der Bündnis- und Landesverteidigung wahrnehmen kann. Zwar wurde unter der letzten Allianz-geführten Bundesregierung der Verteidigungsetat bereits auf 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erhöht; dies stellt jedoch nach Auffassung der Bundesregierung nur der längerfristige Bedarf dar, weswegen die Bundesregierung die Möglichkeit eines einmaligen Sondervermögens für die Bundeswehr von 100 Milliarden Euro im Grundgesetz verankern möchte. Die Sicherheit unseres Landes ist die Grundlage dafür, dass sich dieses weiter entwickeln und die Lebensqualität der Menschen erhalten werden kann - entsprechend sollte die Bundeswehr nach Auffassung unsererseits nicht vernachlässigt werden. Besten Dank!

    Frau Bundesfinanzministerin,


    herzlichen Dank für dieses Statement.

    Ohne die Notwendigkeit einer gut ausgestatteten und voll einsatzfähigen Bundeswehr in Frage zu stellen, sehe ich es doch kritisch, mit welcher Leichtfertigkeit hier mal eben 100 Milliarden Euro in ein System gepumpt werden, das von innen heraus krankt. Zweifellos muss neue Ausrüstung beschafft und alte instand gesetzt werden, um die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr wiederherzustellen. Doch es kann nicht sein, dass unsere Streitkräfte immer horrendere Summen verschlingen, ohne dass tatsächlich Besserung eintritt.

    Das Beschaffungswesen des Verteidigungsministerium ist offen gesagt marode, die Strukturen undurchsichtig, die Bürokratie ausufernd. Bevor solch eine hohe Summe in einem System ziellos "verbrannt" wird, sollte immerhin ein Versuch unternommen werden, zuerst interne Reformen vorzunehmen, damit das später investierte Geld auch adäquat und effektiv eingesetzt werden kann.

    Ich weiß, dass Sie mitnichten Bundesverteidigungsministerin sind. Und doch verwundert mich die Naivität, mit der Sie an diese Sache herangehen. Eine derart hohe Summe treibt die Verschuldung immerhin rapide nach oben, ohne dass überhaupt ein Profit daraus entsteht. Anstelle dringend gebotene soziale Investitionen zu tätigen und eine effektive Strukturreform der Bundeswehr in Gang zu setzen, wird das Geld der Steuerzahler verpulvert. Ich kann das nicht gutheißen. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird folglich mit Nein stimmen, wenn dieses Gesetz dem Bundesrat zur Abstimmung vorliegt.


    Herzlichen Dank.

  • Theo Pahlke

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