ANTRÄGE | Anträge an den 17. Deutschen Bundestag

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Siebzehnte Wahlperiode



    Drucksache XVII/XXX


    Kleine Anfrage

    der Abgeordneten Anni Rosenthal und der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei im Deutschen Bundestag



    Justizreform in Israel - ein Angriff auf die Demokratie?





    Anlage 1




    Justizreform in Israel - ein Angriff auf die Demokratie?



    Die kürzlich durchgeführte Justizreform in Israel hat Besorgnis und Unruhe in der internationalen Gemeinschaft ausgelöst. Während Befürworter behaupten, dass sie notwendig sei, um die Effizienz und Transparenz des Justizsystems zu verbessern, zeichnet sich ein beunruhigendes Bild ab, dass diese Reform tatsächlich die Unabhängigkeit der Justiz untergräbt und damit ein Fundament der israelischen Demokratie gefährdet. Insgesamt lässt die Justizreform in Israel ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Stabilität und Integrität der israelischen Demokratie aufkommen. Der Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und der Gewaltenteilung sind grundlegende Prinzipien einer funktionierenden Demokratie. Es ist zu hoffen, dass die internationale Gemeinschaft diese Entwicklungen genau im Auge behält und Israel dazu anregt, auf den eingeschlagenen Kurs zurückzukehren und die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger sowie die demokratischen Prinzipien zu schützen.


    Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen an den Bundesminister des Auswärtigen:


    1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Entwicklungen und die vorgeschlagene Justizreform in Israel?
    2. Welche genauen Änderungen sind Teil der vorgeschlagenen Justizreform und wie könnten diese Änderungen die Unabhängigkeit und Integrität des Justizsystems in Israel beeinflussen?
    3. Hat die Bundesregierung bereits bilateral oder auf internationaler Ebene mit israelischen Vertretern über diese Justizreform diskutiert? Wenn ja, welche Erkenntnisse oder Reaktionen sind daraus hervorgegangen?
    4. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die Justizreform in Israel im Einklang mit den grundlegenden demokratischen Prinzipien und internationalen Menschenrechtsstandards steht?
    5. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die Bedenken und Kritik von internationalen Akteuren und Menschenrechtsorganisationen hinsichtlich der vorgeschlagenen Justizreform in Israel in ihrer Außenpolitik?
    6. Wie könnte die Justizreform in Israel die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel beeinflussen, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um etwaige Auswirkungen zu bewerten und zu berücksichtigen?
    7. Plant die Bundesregierung, ihre Haltung zur umstrittenen Justizreform in Israel auf internationaler Ebene zu kommunizieren oder Unterstützung für Maßnahmen zu leisten, die die Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz in Israel gewährleisten?
    8. Welche Auswirkung hat die Justizreform auf die wirtschaftliche, militärische und humanitäre Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Isreal?





    Anni Rosenthal und Fraktion






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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Herr Präsident,


    ich bitte um die Bearbeitung der Anfrage.

    Herzlichen Dank.



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    Siebzehnte Wahlperiode



    Drucksache XVII/XXX


    Antrag

    des Abgeordneten Alex Regenborn und der Fraktion Sozialdemokratische Partei


    Regelmäßige Datenerhebung zur sozialen Lebenslage queerer Menschen


    Anlage 1


    Regelmäßige Datenerhebung zur sozialen Lebenslage queerer Menschen


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
      1. Die Lebensrealität queerer Menschen hat sich in den letzten Jahren stetig verbessert. Viele rechtliche und auch gesellschaftliche Hürden zur Akzeptanz queerer Menschen wurden genommen. Nichtsdestotrotz fehlt es an klaren Daten zur sozialen Lebenslage queerer Menschen. Einkommen, Familienverhätltnisse, Diskriminierungen, Einstellungen und Lebensstrategien queerer Menschen werden nicht ausreichend statistisch erfasst, um umfassend gesicherte Aussagen zur Lebenslage queerer Menschen zu treffen. Daher ist es nötig, um auch die Gesetze zur Verbesserung der Lebenslage zu überprüfen, regelmäßige Datenerhebungen durchzuführen.
    2. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
      1. eine mit jeweils zwei Millionen Euro finanzierte Studie zur sozialen Lebenslage queerer Menschen zu beauftragen, deren Ergebnisse alle drei jahre dem Deutschen Bundestag vorzulegen sind.



    Alex Regenborn und Fraktion



    Begründung

    folgt in der Debatte



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    Siebzehnte Wahlperiode



    Drucksache XVII/XXX


    Gesetzentwurf

    der Sozialdemokratischen Fraktion



    Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)






    Anlage 1


    Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)






    Vom ...


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)



    Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wird wie folgt geändert:


    § 1 Absatz 1 Satz 2 AÜG wird wie folgt neu gefasst:

    "Ein Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes liegt nicht vor, wenn ein Werkvertrag vorliegt und die Arbeitsleistung nicht aufgrund einer Überlassung, sondern zur Erbringung eines Werks oder einer Dienstleistung erfolgt."


    § 1a AÜG wird wie folgt eingefügt:


    "§ 1c Werkverträge und Mitbestimmung

    (1) Bei Ausgliederungen, bei denen ein Werkvertrag vorliegt und die Arbeitsleistung nicht aufgrund einer Überlassung, sondern zur Erbringung eines Werks oder einer Dienstleistung erfolgt, haben Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes.

    (2) Tarifverträge, die für das Unternehmen gelten, müssen auch beim Subunternehmen Anwendung finden, sofern die Arbeitsleistung aufgrund eines Werkvertrags erbracht wird.

    (3) Unternehmen, die Werkverträge abschließen, haben nachzuweisen, dass es sich nicht um verdeckte Leiharbeit handelt. Die Beweislast liegt beim Unternehmen. Bei Zweifeln wird vermutet, dass es sich um verdeckte Leiharbeit handelt."



    Artikel 2

    Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)



    Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wird wie folgt geändert:

    § 80 Absatz 1 BetrVG wird wie folgt neu gefasst:

    "(1) Der Betriebsrat hat in Angelegenheiten, die die Arbeitsverhältnisse der im Betrieb beschäftigten Personen betreffen, insbesondere bei Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen, Kündigungen und Betriebsänderungen ein Mitbestimmungsrecht."

    (2) Der Betriebsrat hat auch ein Mitbestimmungsrecht bei Ausgliederungen, bei denen Werkverträge oder Dienstverträge zum Einsatz kommen.


    Artikel 3

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf seine Verkündung folgenden Monats in Kraft.








    Anni Rosenthal und Fraktion



    Begründung



    Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern und den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken. Es ist wichtig sicherzustellen, dass Werkverträge nicht als Mittel zur Umgehung von Arbeitsrechten und Tarifverträgen genutzt werden.


    Die Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) definieren klar den Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen. Werkverträge, bei denen die Arbeitsleistung nicht aufgrund einer Überlassung erfolgt, unterliegen nicht den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Dadurch wird vermieden, dass Werkverträge als verdeckte Formen von Leiharbeit missbraucht werden.


    Die Einführung des § 1a AÜG gewährleistet, dass Betriebsräte bei Ausgliederungen, bei denen Werkverträge zum Einsatz kommen, ein Mitbestimmungsrecht haben. Dies stärkt ihre Rolle bei der Sicherung der Arbeitsbedingungen und schützt die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

    Zusätzlich wird sichergestellt, dass Tarifverträge, die für das Unternehmen gelten, auch beim Subunternehmen Anwendung finden, wenn die Arbeitsleistung aufgrund eines Werkvertrags erbracht wird. Dies gewährleistet eine einheitliche Anwendung von Tarifverträgen und verhindert Lohn- und Sozialdumping.

    Die Beweislastumkehr im Zusammenhang mit Werkverträgen stellt sicher, dass Unternehmen nachweisen müssen, dass es sich nicht um verdeckte Leiharbeit handelt. Dies schützt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung und fördert die Transparenz in Bezug auf die Beschäftigungsverhältnisse.

    Mit diesem Gesetzentwurf werden die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestärkt und faire Arbeitsbedingungen gefördert, während gleichzeitig die unternehmerische Flexibilität gewahrt bleibt. Es wird angestrebt, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer herzustellen.



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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.