XV / 017 - Gesetz zur Abschaffung der Vermögensbesteuerung

  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    die Präsidentin des Bundesrates hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zugesandt.

    Der Bundesrat hat keine Stellung hierzu genommen.


    Ich eröffne die Debatte, welche 3 Tage dauert.



    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Herr Präsident,

    werte Damen und Herren,

    liebe Kollegen,


    die Bundesregierung hat sich dazu entschlossen, das Vermögensteuergesetz aufzuheben und die Möglichkeiten zur Erhebung einer Vermögensabgabe und einer Vermögensteuer aus dem Grundgesetz zu entfernen. Damit wollen die Koalitionäre die Gewichtung der Eigentumsrechte stärken und verhindern, dass bereits als Einkommen versteuertes Vermögen nochmals doppelt besteuert wird. Das ist schlicht unfair und schmälert individuelles Engagement. Uns als Bundesregierung ist klar: es sind die Bürger, die vielen Leistungsträger, die unsere Volkswirtschaft am Laufen halten, nicht irgendwelche Bürokraten oder Beamte. Nicht umsonst gilt es, die Gans, die die goldenen Eier legt, zu hegen und zu pflegen und nicht auszubeuten. Uns als liberal-konservative Regierungsfraktionen ist klar: der Staat sollte nicht der Vormund oder der Herr der Bürger sein, nein, im Gegenteil: er sollte den Bürgern dienen. Und dazu gehört es, das individuelle Engagement der Leute wertzuschätzen und ihnen möglichst viel vom Lohn und dem Ertrag ihrer Schaffenskraft zu lassen und ihnen die Möglichkeit zu lassen, Ertrag von der Suche nach ihrem besten Selbst zu erwirtschaften. Deutschland hat eine der höchsten Abgabenlasten in Europa, doch in anderen Ländern verdienen die Leute mehr. So kann es jedenfalls nicht weitergehen. Ja, in manchen Zeiten müssen Investitionen getätigt werden, doch sollten diese gezielt erfolgen. Gleichzeitig kommen aber auch ökonomische und juristische Gründe hinzu, die für die Aufhebung dieser Steuer- und Abgabenarten sprechen: eine Vermögensteuer kann - vor dem Hintergrund der rechtlichen Anforderungen des Vermögensteuerurteils der 1990er-Jahre - nicht hinreichend ertragbringend und wirtschaftlich erhoben werden und das Reichsnotopfer von 1919 hat zu massiver Abwanderung geführt. Machen wir endlich Schluss mit diesen leistungsfeindlichen Regelungen und streichen endlich diese Regelungen, besten Dank!

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.