Anträge an den Bundesrat

  • Bundesrepublik Deutschland

    Der Bundeskanzler


    An den
    Präsidenten des Bundesrates
    Herrn Ministerpräsidenten
    Tom Schneider


    Sehr geehrter Herr Präsident,


    hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 20a) mit Begründung und Vorblatt.

    Federführend ist das Bundesministerium für Klima, Umwelt, Energie und Landwirtschaft


    Mit freundlichen Grüßen


    Theodor Leybrock

    Bundeskanzler



  • Bundesrepublik Deutschland

    Der Bundeskanzler


    An den
    Präsidenten des Bundesrates
    Herrn Ministerpräsidenten
    Tom Schneider


    Sehr geehrter Herr Präsident,


    hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen
    Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Cov-Beschäftigungssicherungsgesetz – CovBeschSiG) mit Begründung und Vorblatt.

    Federführend sind das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Familie sowie das Bundesministerium für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Innovation. Es handelt sich hierbei somit um einen gemeinsamen Antrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Familie sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Innovation gemäß § 13 Absatz 3 Nr. 1a Satz 2 vDGB.


    Mit freundlichen Grüßen


    Theodor Leybrock

    Bundeskanzler



    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • Bundesrepublik Deutschland

    Der Bundeskanzler


    An den
    Präsidenten des Bundesrates
    Herrn Ministerpräsidenten
    Tom Schneider


    Sehr geehrter Herr Präsident,


    hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen
    Entwurf eines Gesetzes zur dauerhaften Beseitigung der kalten Progression (Kalte-Progression-Beseitigungsgesetz – KProgBesG) mit Begründung und Vorblatt.

    Federführend sind das Bundesministerium der Finanzen sowie das Bundesministerium für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Innovation. Es handelt sich hierbei somit um einen gemeinsamen Antrag des Bundesministeriums der Finanzen sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Innovation gemäß § 13 Absatz 3 Nr. 1a Satz 2 vDGB.


    Mit freundlichen Grüßen


    Theodor Leybrock

    Bundeskanzler



    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • Bundesrepublik Deutschland

    Der Bundeskanzler


    An den
    Präsidenten des Bundesrates
    Herrn Ministerpräsidenten
    Tom Schneider


    Sehr geehrter Herr Präsident,


    hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen
    Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Viertes Pflegestärkungsgesetz PSG IV
    ) mit Begründung und Vorblatt.


    Federführend sind das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Familie sowie das Bundesministerium für Gesundheit. Es handelt sich hierbei somit um einen gemeinsamen Antrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Familie sowie des Bundesministeriums für Gesundheit gemäß § 13 Absatz 3 Nr. 1a Satz 2 vDGB.


    Mit freundlichen Grüßen


    Theodor Leybrock

    Bundeskanzler



    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • Bundesrepublik Deutschland

    Der Bundeskanzler


    An den
    Präsidenten des Bundesrates
    Herrn Ministerpräsidenten
    Tom Schneider


    Sehr geehrter Herr Präsident,


    hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen
    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Lobbyregisters und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Bundes-Lobbyregister-Gesetz – BLobReG) mit Begründung und Vorblatt.

    Federführend ist das Bundesministerium der Justiz und für Vebraucherschutz.


    Mit freundlichen Grüßen


    Theodor Leybrock

    Bundeskanzler



    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • Bundesrepublik Deutschland

    Der Bundeskanzler


    An den
    Präsidenten des Bundesrates
    Herrn Ministerpräsidenten
    Tom Schneider


    Sehr geehrter Herr Präsident,


    hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen
    Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen und zur Änderung des Grundgesetzes mit Begründung und Vorblatt.

    Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Innovation.


    Mit freundlichen Grüßen


    Theodor Leybrock

    Bundeskanzler



    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • Sehr geehrtes Präsidium,


    ich bitte Sie darum, dass Abstimmungsergebnis auf Drucksache III/011 richtig festzustellen. Der Bundesrat hat mehrheitlich Einspruch gegen den Gesetzesentwurf eingelegt.


    Vielen Dank

    Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Felix Neuheimer,


    in der Geschäftsordnung des Bundesrates heißt es in § 13:

    § 13 - Abstimmungen und Wahlen

    (1) Abstimmungen
    a) Abstimmungen dauern 2 Tage.
    b) Abgestimmt wird durch Handaufheben. Auf Verlangen eines Landes wird durch Aufruf der Länder abgestimmt. Die Länder werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen.
    c) Ein Antrag gilt als angenommen, wenn er die absolute Mehrheit der Stimmen des Bundesrates auf sich vereinigt.
    d) Ein Antrag über die Änderung des Grundgesetzes gilt als angenommen, wenn er eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen des Bundesrates auf sich vereinigen kann.
    d) Das Bundesratspräsidium kann eine Abstimmung vorzeitig beenden, sobald ihr Gegenstand die zum Beschluss erforderliche Mehrheit der Stimmen des Bundesrates erreicht hat.
    (2) Wahlen
    a) Wahlen dauern 2 Tage.
    b) Ein Kandidat ist dann gewählt, wenn er die absolute Mehrheit der Stimmen des Bundesrates auf sich vereinigen kann.
    c) Das Bundesratspräsidium kann Wahlen vorzeitig beenden, wenn ein Kandidat bereits die absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundesrates erreicht hat.
    (4) Abstimmungen und Wahlen sind für nichtig zu erklären, wenn Unbefugte daran teilgenommen haben.


    Da es sich bei dem vorliegenden Gesetz um ein Einspruchsgesetz handelt, geht es um die Frage, ob der Bundesrat Einspruch erhebt, und nicht um die Frage, ob er dem Antrag zustimmt. Hier ist nach meiner Auffassung § 13 Abs. 1 lit. c analog anzuwenden. Demnach benötigt ein Einspruch des Bundesrates die absolute Mehrheit der Stimmen des Bundesrates, nicht die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ich habe dennoch die Überweisung des Gesetzes an den Bundespräsidenten ausgesetzt, um die Sache zu klären. Wenn Sie nach meiner Ausführung immer noch der Auffassung sind, dass der Bundesrat mehrheitlich Einspruch erhoben hat, müssen wir die Sache wohl gerichtlich überprüfen lassen. Das wäre auch völlig in Ordnung, denn dann wäre das für die Zukunft rechtssicher geklärt. Oder Sie belehren mich eines besseren.


    Mit freundlichen Grüßen


    Tom Schneider
    Präsident des deutschen Bundesrates

    Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.


  • Herr Bundesratspräsident Schneider,


    hierzu gibt es einen Präzedenzfall: https://wiki.politik-sim.de/in…p?title=Urteil_3_BvF_1/20

    Demnach werden nicht abgegebene Stimmen nicht als Enthaltungen gezählt.


  • Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.


  • bundesrat_1.pngBundesrat




    Drs. IV/XXX


    Bundesratsinitiative

    des Landes Nordrhein-Westfalen


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes



    Anlage 1

    Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes – Änderung des Artikels 5 (1)


    Vom 00.12.2020



    Artikel 1

    Änderung des Artikels 5 (1)


    Das Grundgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 640), das zuletzt durch Artikel ... des Gesetzes vom ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    (1) Der Artikel 5 Absatz des Grundgesetzes wird durchd die zwei Worte "digitale Netzwerke" erweitert.

    (2) Der aktuelle Wortlaut:


    "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."


    ändert sich demnach wie folgt:


    "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."



    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



    Mit freundlichen Grüßen,
    .

  • Bundesrepublik Deutschland

    Der Bundeskanzler


    An den
    Präsidenten des Bundesrates


    Sehr geehrter Herr Präsident,


    hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen
    Entwurf eines Gesetzes über den Auslauf des Solidaritätszuschlags (Solidaritätszuschlags-Auslaufsgesetz – SolZAusG) mit Begründung und Vorblatt.

    Federführend sind das Bundesministerium der Finanzen sowie das Bundesministerium für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Innovation. Es handelt sich hierbei somit um einen gemeinsamen Antrag des Bundesministeriums der Finanzen sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Innovation gemäß § 13 Absatz 3 Nr. 1a Satz 2 vDGB. Anmerkung: Sowohl das Bundesministerium für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Innovation sowie das Bundesministeriums der Finanzen werden aktuell auf Ersuchen des Bundespräsidenten vom Liberalen Forum geführt.


    Mit freundlichen Grüßen


    Theodor Leybrock

    Bundeskanzler



    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • Bundesrepublik Deutschland

    Der Bundeskanzler


    An den
    Präsidenten des Bundesrates
    Herrn Ministerpräsidenten
    Falk Hildebrandt


    Sehr geehrter Herr Präsident,


    hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen
    Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes – Ermäßigter Steuersatz für die außereheliche Kinderbetreuung mit Begründung und Vorblatt.

    Federführend sind das Bundesministerium der Finanzen sowie das Bundesministerium für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Innovation. Es handelt sich hierbei somit um einen gemeinsamen Antrag des Bundesministeriums der Finanzen sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Innovation gemäß § 13 Absatz 3 Nr. 1a Satz 2 vDGB. Anmerkung: Sowohl das Bundesministerium für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Innovation sowie das Bundesministeriums der Finanzen werden aktuell auf Ersuchen des Bundespräsidenten vom Liberalen Forum geführt.


    Mit freundlichen Grüßen


    Theodor Leybrock

    Bundeskanzler



    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • Bundesrepublik Deutschland

    Der Bundeskanzler


    An den
    Präsidenten des Bundesrates
    Herrn Ministerpräsidenten
    Tom Schneider


    Sehr geehrter Herr Präsident,


    hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs (§ 303a) mit Begründung und Vorblatt.

    Federführend ist das Bundesministerium für Klima, Umwelt, Energie und Landwirtschaft


    Mit freundlichen Grüßen


    Theodor Leybrock

    Bundeskanzler



  • Der Gesetzentwurf wird hiermit zurückgezogen.

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator