Landtag Nordrhein-Westfalen
Fünfte Wahlperiode
Anfrage
des Abgeordneten Gerald Möller
Drucksache V/XX
Landtag Nordrhein-Westfalen
Fünfte Wahlperiode
Anfrage
des Abgeordneten Gerald Möller
Drucksache V/XX
Sehr geehrtes Landtagspräsidium,
um die Anwesenheit der Mitglieder des Landtags festzustellen, beantrage ich eine erneute Abgeordnetenzählung.
Landtag Nordrhein-Westfalen
Fünfte Wahlperiode
Gesetzentwurf
der Landesregierung, vertreten durch Bildungsministerin Dr. Theresa Klinkert und Ministerpräsident Alex Regenborn.
Drucksache VI/03
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen
A. Problem
Das Bildungssystem in NRW benötigt eine Reform. Näheres folgt in der Debatte.
B. Lösung
Die Änderung des Schulgesetzes ist ein Teil einer das Problem lösenden Reform.
C. Alternativen
keine.
D. Kosten
keine bzw. nicht absehbar.
Landtag Nordrhein-Westfalen
Fünfte Wahlperiode
Gesetzentwurf
der Landesregierung, vertreten durch Bildungsministerin Dr. Theresa Klinkert, dem Minister des Innern und der Justiz Kai Baum und Ministerpräsident Alex Regenborn.
Drucksache VI/04
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen
A. Problem
Die Änderung der Verfassung geht auf unterschiedliche Probleme ein. Einerseits werden im Rahmen der Bildungsreform Teile der Verfassung überarbeitet, andererseits ist es fraglich, dass Trinkwasser nicht als Menschenrecht gilt.
B. Lösung
Durch Änderungen der Landesverfassung kann eine bessere Bildung und das Trinkwasser als MEnschenrecht gewährleistet werden.
C. Alternativen
keine.
D. Kosten
keine.
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Fraktion der Grünen im Landtag, vertreten durch die Parlamentarische Geschäftsführerin Victoria Mechnachanov,
beantragt zur Festellung der Anwesenheit der Mitglieder des Landtags , eine Abgeordnetenzählung.
Herzlichen Dank
Sehr geehrter Herr Präsident,
ich beantrage die K-Phase für den Stellvertretenden Landtagspräsidenten zu beenden und in Bälde die Wahl einzuleiten.
Herr Präsident,
gemäß §15 Absatz 3 des vDGB beantrage ich die Einleitung einer offenen Kandidturenphase für das Amt des Ministerpräsidenten.
Landtag Nordrhein-Westfalen
Sechste Wahlperiode
Antrag
der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei NRW, vetreten durch Alex Regenborn
Drucksache VI/07
Antrag über die Gebung einer Geschäftsordnung
A. Problem
Der Landtag hat keine in dieser Legislaturperiode beschlossene Geschäftsordnung, wodurch ein geregelter Parlamentsbetrieb auf Rechtsunsicherheiten besteht.
B. Lösung
Der Landtag beschließt eine neue Geschäftsordnung.
C. Alternativen
Keine bzw. das Fehlen einer neuen geschäftsordnung.
D. Kosten
Keine.
Landtag Nordrhein-Westfalen
Sechste Wahlperiode
Gesetzentwurf
der Landesregierung, vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Drucksache VI/08
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes - LÖG NRW
A. Problem
Durch den immer stärker zunehmenden Online-Versandhandel und die andauernde Covid-Pandemie geraten unsere vielen mittelständischen Einzelhändler immer mehr in finanzielle Schwierigkeiten.
B. Lösung
Durch Änderungen des Ladenöffnungsgesetzes und die damit verbundene Erhöhung von 8 auf 11 verkaufsoffene Sonntage wird die Landesregierung unseren Kommunen zusätzliche Öffnungstage bieten, sobald die allgemeine Pandemielage wieder Öffnungen unserer Geschäfte zulässt. Die hiesigen Einzelhändler sollen somit gestärkt werden und das Kaufen vor Ort neue Anreize erhalten. Das Massensterben der Innenstädte wird durch mehr Flexibilität eingedämmt und der Erhalt der Arbeitsplätze sichergestellt werden.
C. Alternativen
keine.
D. Kosten
keine.
Landtag Nordrhein-Westfalen
Sechste Wahlperiode
Antrag
der Landesregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten
Drucksache VI/09
Landtag Nordrhein-Westfalen
Sechste Wahlperiode
Gesetzentwurf
der Landesregierung, vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Drucksache VI/10
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
A. Problem
Die seit Februar 2020 anhaltende Covid19-Pandemie und die mit ihr einhergehenden gesundheitlichen Gefahren und Belastungen, die zum Gesundheitsschutz notwendigen Hygienemaßnahmen sowie die wiederholt angeordneten Kontaktbeschränkungen und Schließungen, insbesondere von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen und anderen Pflege- und Betreuungsangeboten, beeinträchtigen in zunehmendem Maße die Arbeit der Gremien der kommunalen Selbstverwaltung.
Insbesondere der vielfache Ausfall von Sitzungen kommunaler Gremien bremst die demokratische Willensbildung zunehmend aus und mindert gleichzeitig die Transparenz kommunaler Entscheidungen.
Dieses Problem kann auch nicht durch den Verzicht auf die Reduzierung der Anzahl und der Dauer von Sitzungen der kommunalen Gremien gelöst werden. Denn aufgrund der gesundheitlichen Gefahren und Belastungen während der Sitzungen sowie der An- und Abreise zu selben, aber auch aufgrund temporär fehlender Pflege- und Betreuungsangebote für Familienangehörige, können viele kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger regelmäßig nicht an den Präsenzsitzungen kommunaler Gremien teilnehmen.
Die Durchführung von Sitzungen von Gremien der kommunalen Selbstverwaltung ohne Anwesenheit der Mitglieder im Versammlungsraum, z.B. in Form einer Videokonferenz, sieht die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bislang nicht vor.
B. Lösung
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist an die besonderen Anforderungen einer anhaltenden Einschränkung der Tätigkeit von Gremien der kommunalen Selbstverwaltung durch außergewöhnliche äußere Umstände, wie einer festgestellten pandemischen Lage landesweiter Tragweite, anzupassen. Zur Gewährleistung einer verfassungskonformen demokratischen Willensbildung und der Aufrechterhaltung der kommunalen Selbstverwaltung wird die GO NRW um einen rechtlichen Rahmen zur Durchführung von Sitzungen kommunaler Ausschüsse ohne Anwesenheit der Mitglieder im Versammlungsraum, insb. in Form einer Videokonferenz, ergänzt.
C. Alternativen
Ohne eine entsprechende Ergänzung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen haben die Gremien der kommunalen Selbstverwaltung weiterhin nur die Möglichkeit, Anzahl und Dauer der Sitzungen für die Dauer der pandemischen Lage zu reduzieren, um den Gesundheitsschutz der Mitglieder zu gewährleisten.
D. Kosten
Für den Landeshaushalt entstehen aus dieser Gesetzesänderung keine unmittelbaren Kosten.
E. Zuständigkeit
Zuständig ist das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
F. Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände
Das Gesetz stärkt die kommunale Selbstverwaltung, indem es die demokratische Willensbildung und die kommunale Entscheidungsfindung unter anhaltenden, außergewöhnlichen und einschränkenden Bedingungen, wie einer pandemischen Lage landesweiter Tragweite, erleichtert.
Den Kommunen entstehen durch die zusätzlichen technischen und organisatorischen Anforderungen zusätzliche Kosten. Da diese Kosten im Rahmen der Wahrnehmung der kommunalen Selbstverwaltung entstehen, sind diese von den Kommunen zu tragen.
G. Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen und private Haushalte
Die vom Gesetz getroffenen Regelungen haben keine finanziellen Auswirkungen auf private Haushalte.
Unternehmen können im Einzelfall aufgrund der Umsetzung der vom Gesetz getroffenen Regelungen über öffentliche Auftragsvergaben finanziell profitieren.
H. Gender Mainstreaming
Die vom Gesetz getroffenen Regelungen haben keine unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Auswirkungen, so dass Aspekte des Gender Mainstreaming nicht betroffen sind.
I. Befristung
Die Gesetzesänderung gilt unbefristet.
Landtag Nordrhein-Westfalen
Sechste Wahlperiode
Gesetzentwurf
der Fraktion der SDP und des Abgeordneten Alex Regenborn
Drucksache VI/13
Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Transparenz im Landtag und zur Bekämpfung von Korruption im Landtag
A. Problem
Das Vertrauen in die Politik und die Abgeordnetinnen und Abgeordneten durch die Bürgerinnen und Bürger des Landes ist nach diversen Korruptions-, Spenden- und Lobbyaffären stark beschädigt. Dieses Missvertrauen führt zu Politikverdrossenheit und einem Erstarken extremistischer Kräfte. Das tut weder der Demokratie noch einem gesunden politischem Klima gut.
B. Lösung
Die Regeln für Abgeordnete bei möglicher Einflussnahme durch Dritte werden verschärft.
C. Alternativen
Die jetzigen Regeln bleiben bestehen und das Vertrauen wird weiter beschädigt.
D. Kosten
Keine.
Landtag Nordrhein-Westfalen
Sechste Wahlperiode
Anfrage
der Fraktion der SDP und des Abgeordneten Alex Regenborn.
Drucksache VI/14
Landtag Nordrhein-Westfalen
Sechste Wahlperiode
Anfrage
der Fraktion der SDP und des Abgeordneten Alex Regenborn.
Drucksache VI/15
Landtag Nordrhein-Westfalen
Sechste Wahlperiode Drucksache VI/15
Antwort auf Anfrage
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Landtag Nordrhein-Westfalen
Sechste Wahlperiode
Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache VI/16
Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie
Landtag Nordrhein-Westfalen
Sechste Wahlperiode
Antrag
der Fraktion des lieberalen Forums und des Abgeordneten Dennis Willenburg
Drucksache VI/17
Antrag zur Änderung des Bildungsplans
A. Problem
Die Schule ist realitätsfern, da Inhalte unterrichtet werden, die man in der Zukunft nicht brauchen wird. Deutschland ist ein Industriestaat und dies wird nicht in der Bildung wiedergespiegelt. Ohne Wirtschaft funktioniert praktisch nichts. Nach Beendigung der Schulzeit haben die ehemaligen Schüler kein Wissen im dem wichtigen Bereich Wirtschaft. Doch nicht nur Wirtschaftsfern ist die Schule, sondern, bemägeln die Schüler auch, dass Sie keine Kompetenzen für ihr späteres alleinständiges Leben übermittelt bekommen.
Die Schule muss in die Zunkuft schauen. Deutschland kann nur erfolgreich sein, wenn Innovation und Fortschritt stattfindet. Keine Sozialwissenschaften oder Litterarischen Kompetenzen fördern diese zwei wichtigen Bereiche. Doch der dafür wichtige Bereich ist MINT.
B. Lösung
Die optimale Lösung ist, wenn man den Bereich Wirtschaft von dem Fach Politik loslöst und ihm ein eigenes Fach widmet. Dieses Fach wird verpflichtent eingeführt.
Da Haushaltslehre sich in keinem Schulfach annähernd wiederspiegelt, muss das Schulfach Haushaltslehre eingeführt werden.
Die Stärkung der MINT-Fächer soll für die zukunftsorientiere Bildung stattfinden. Es muss als ein Wahlpflichtfach angeboten werden.
C. Alternativen
Beibehaltung der jetztigen Regelungen
D. Kosten
Keine
Landtag Nordrhein-Westfalen
Sechste Wahlperiode
Antrag
der Fraktion der SDP und des Abgeordneten Alex Regenborn
Drucksache VI/18
Antrag zur Bekämpfung von Einsamkeit
A. Problem
Gerade durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen strengen Kontaktbeschränkungen und anderen Maßnahmen wurde das Problem der Einsamkeit verstärkt. Doch schon vorher bestand das Problem der Einsamkeit. So gibt es Studien, die die Verbreitung von Einsamkiet in Deutschland auf bis zu 10% schätzen, wobei diese Studie 2017 und damit vor der Pandemie durchgeführt wurde. Das betrifft auch viele junge Menschen, Menschen, die ihr Leben noch vor sich haben und durch die Einsamkeit und dessen gesundheitlichen Folgen massiv eingeschränkt werden. Einsamkeit kann auch der Auslöser für Depressionen etc. sein, sodass das Krankheitsbild noch gefährlicher werden kann.
B. Lösung
Der Landtag erkennt die Gefahren und die Gründe der Einsamkeit an und fordert die Landesregierung dazu auf, Maßnahmen, auch mit finanziellen Mitteln, zu ergreifen, um Einsamkeit zu bekämpfen.
C. Alternativen
Die Bekämpfung von Einsamkeit bleibt unverändert.
D. Kosten
Mindestens 100.000€.
Landtag Nordrhein-Westfalen
Sechste Wahlperiode
Gesetzentwurf
der Fraktion der SDP und des Abgeordneten Alex Regenborn
Drucksache VI/19
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühren
A. Problem
2006 wurde durch die damals schwarz-gelbe Regierung eine Kirchenaustrittsgebühr geschaffen, die die SDP nicht als zeitgemäß betrachtet. Gerade die Tatsache, dass die Kosten von Kircheneintritten von den Kirchen übernommen werden, gibt der Gebühr den Beigeschmack einer Missionierung durch das Gesetz. Kirchenaustritte sollen wie Kircheneintritte kostenfrei geschehen.
B. Lösung
Die Gebühr wird zukünftig durch die Kirchen übernommen.
C. Alternativen
Die Gebühr wird weitehrin von den Personen bezahlt, die austreten wollen.
D. Kosten
Keine.
Landtag Nordrhein-Westfalen
Sechste Wahlperiode
Große Anfrage
der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei und der Abgeordneten Dr. Theresa Klinkert
Drucksache VI/XX