Neufassung der Spielregeln

  • Hallo zusammen,


    nachdem in den letzten Tagen der Wunsch nach klareren, übersichtlicheren Spielregeln geäußert wurde, hab ich mich mal ein einer Neufassung unseres Regelwerks versucht.


    Um einen leichteren Zugang zu der Sim zu gewähren soll, zusätzlich zu übersichtlicheren Spielregeln, ein FAQ erstellt werden, wo Neumitglieder schnell und einfach verständlich die grundlegenden Prinzipien der Sim erklärt kriegen. Ich werde in Bälde auch einen entsprechenden Thread eröffnen, wo wir Fragen & Antworten sammeln können, die für Neumitglieder hilfreich sein könnten.


    Die Spielregeln sind hinsichtlich des Umfanges in etwa gleich geblieben. An einigen Stellen habe ich mich an Formulierungen versucht, die mehr Klarheit und weniger Raum für Interpretation lassen.


    Ich habe auch diverse kleinere und größere inhaltliche Änderungen vorgenommen, die ich als sinnvoll erachte, über die wir aber auf jeden Fall gemeinsam nochmal reden sollten. Hier die wichtigsten Änderungen:

    1. Neueinführung eines Paragraphen zur Parteiauflösung (§ 8),

    2. Beschränkung der Voraussetzungen für das Wahlregister auf 18 Sim-On-Beiträge und 14-tätige Mitgliedschaft auf der Plattform,

    3. Mathematisierung der Berechnungen für die Aktivitätsstimmen im Bundestag (§ 19, ich fand die wörtliche Beschreibung da sehr verwirrend; da sollte aber noch mal jemand drüberschauen, ob ich das richtig hingeschrieben habe),

    4. Wegfall der Verknüpfung von Election Day (die Plattform ist sei geraumer Zeit nicht aktiv),

    5. Wegfall der erforderlichen Archivierung der Gesetze (hier sollten wir uns aber noch einmal darüber unterhalten, wie wir das sinnvoll gestalten könnten),

    6. Festgeschriebene niedrige Hürden für Klagen (§ 16 Abs. 1).


    Ich wäre sehr froh darüber, wenn sich der ein oder andere ein wenig mit den Regeln beschäftigen würde. Verbesserungsvorschläge sind gerne gesehen, wenn ihr gewisse Formulierungen von mir unklar, schwer verständlich, unvollständig oder oder zu schwammig findet. Auch Änderungsvorschläge inhaltlicher Natur sind natürlich erwünscht!


    Bei Fragen, meldet Euch einfach.


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    Administrator


    Wünsche, Anliegen, Anregungen gerne hier.

  • Hier mal meine Anmerkungen.


    1.


    a)

    Das OG hat - im Zusammenhang zu § 5 V Satz 1 - noch vor der Aufteilung der Kammern entschieden, dass sich aus § 10 III ModAdminG mit Blick auf das sanktionsrechtliche Bestimmtheitsgebot aus § 22 IV ModAdminG, § 1 StGB kein generelles Realismusgebot ableiten lässt (vgl. insoweit: 3 BvB 1/21 - Bundesrat ./. Freiheitliches Forum Deutschlands - Parteiverbotsverfahren, mündliche Verhandlung), sondern nur eines, das mit der Trennung von SimOn- und SimOff-Ereignissen selbst zusammenhängt und sich etwa auf die Informationsbeschaffung bezieht. Diese Rechtslage hat auch schon so ihren Sinn. Der Realismusbegriff ist nicht hinreichend - höchstseltenst für evidente, sich geradezu aufdrängende Fälle - objektivierbar, sodass es im Einzelfall von den mit einer Klärung eines Falles betrauten Personen abhängt, ob eine Sanktion ergeht. Das ist insoweit schon problematisch und sollte tatbestandlich - wenn überhaupt - auf klar und engabgegrenzte Ausnahmen beschränkt werden. Insoweit kann ich § 5 V Satz 1 nicht mittragen.


    b)

    Außerdem wäre zu befürchten, dass Sanktionierungs- oder Einstellungsbescheide der Moderation durch § 5 V Satz 1 rechtsfehlerhaft ergehen könnten, soweit er nicht dem § 10 III ModAdminG nachgebildet wird (Stichwort Lex-Posterior-Grundsatz), da die Moderation eher auf das ModAdminG schauen dürfte. Schon vor diesem Hintergrund sollten sanktionsrelevante Ge- und Verbote abschließend im ModAdminG geregelt werden, was auch gegen § 5 V Satz 1 spricht.


    2.

    § 5 II Satz 4 würde ich eher auf das Preuß statt auf das Vereinshausforum beschränken, da die SimOn/-Off-Mischung eigtl. nur das Preuß betrifft. Vereine können so gut wie immer als SimOn betrachtet werden. Insoweit wäre es ja sinnvoll, das nochmal entsprechend anders zu fassen.


    3.

    Man könnte ja nochmal klarstellen, dass die Wahlleitung - in Anbetracht ihrer Tätigkeit zu Wahlen von SimOff-Ämtern - ebenfalls SimOff zu werten ist.


    4.

    In diesem Zuge wäre es vielleicht nochmal sinnvoll, ein festes Mehrheitsquorum für SimOff-Ämter - absolute Mehrheit etwa - festzuschreiben, um weitere Änderungen zu ersparen.

  • Zuerst einmal danke für die Arbeit - gefällt mir gut, viele der Reformen sind nötig.


    Ich hätte zwei Anmerkungen:

    1. Zu Parteiauflösungen: Absolut sinnvoll, wollte auch da mal ne Änderung einbringen. bei §8, (2). 2. würde ich beim Nachweis von Mitgliedern aber explizit eine Regelung treffen, dass nur aktive Mitglieder gelten, also die zB. in den letzten 14 Tagen in einem öffentlichen Sim-On Forum einen Beitrag geschrieben haben.

    2. Zum Thema Archivierung: Ich bin ein absoluter Befürworter darin, die Archivierungspflicht fortzusetzen. Wenn jemand seine eigenen beschlossenen Anträge nicht archiviert, hat er eben Pech. Hier könnte der jeweilige Parlamentspräsident ja bspw. nach dem Beschluss immer den Antragssteller taggen und zum archivieren auffordern.
    Grund für meine vehemente Unterstützung: Ich erinnere mich noch zu gut an vD. Hauptgrund des damaligen Neustarts zu vD 3.0 waren nämlich die Gesetze. Keiner wusste mehr, was es schon gibt und was nicht, wie die aktuellen Sozialgesetzbücher, das aktuelle Grundgesetz, das aktuelle StGB aussieht. Das Wiki war unübersichtlich (Wir haben doch mittlerweile eine echt tolle Plattform!) und mit der Zeit war vieles untergegangen. Das darf nicht nochmal passieren, sonst müssen wir hier spätestens in zwei Jahren über vB 2.0 reden - und dann wird es wieder viele enttäuschte Spieler geben, die nicht wollen, dass ihre (nicht oder doch archivierte) Gesetze verschwinden.
    Einfach mal ein bisschen mehr Disziplin von den Antragsstellern wäre gut - ihr schreibt stundenlang einen Antrag, aber dann wollt ihr keine 10 Minuten zum archivieren aufwenden?

  • §4 (1) ist ein kann und ein sein zu viel.


    §8 (1) 3. Durchlaufenem (2) einer Partei

    hier wird für die eigene Parteiauflösung die Zweidrittelmehrheit genannt, wird hier die absolute oder die einfache nach den später definierten Mehrheiten gebraucht? Sollte man dann auch klar benennen.


    §17 (3) Unabhängige Kandidaten dürfen die ganze laufende Legislatur keiner Partei angehört haben. Das wurde bis jetzt nicht direkt kontrolliert, also die müssen parteilos sein, aber ob die am Anfang der Legislatur in einer Partei waren und vielleicht ausgetreten sind weiß man nicht sofort. Sollte man das eventuell abändern das eher nur die Zeit der Kandidatur gilt? Könnte ja sein das jemand in seiner Partei unzufrieden ist austritt und dann paar Wochen später unabhängig kandidieren will.

    (5) 2. Das hieße nun tatsächlich, jeder alteingesessene Spieler darf sich einen Tag vor der Wahl einen neuen Account erstellen und die 18 Beiträge "erspammen"?


    §19 Hier sollte vielleicht außerhalb der Formel nochmal klar gesagt werden, dass Anfragen nur 0,5 zählen


    §21 Hier müssen wir ja, wie bekannt ist, mal überlegen wie wir das mit den inaktiven Ländern machen, ob jetzt überlaufene Länder gesperrt werden oder eine Deckelung der Mandate ab X Stimmen und dann nicht mehr eine Stimme gleich ein Mandat gilt. Oder ob grundsätzlich echte Wahlen stattfinden sollen bei der dann beispielsweise immer 15 Mandate verteilt werden egal ob dann nur 5 da sind.


    §22 (2) Du hast das schon öfters genutzt, was sind denn "dreitätige"? Auch im Bundestag hast du eine dreitätige Kandidaturenphase eingeleitet xD


    §26 (2) Also ich finde es ja gut das man es nun einfacher gestalten will und immer Enthaltungen zur Verfügung stellen soll. Aber, das hieße ich muss das auch bei den Direktmandaten und Zweitstimmen, neben den Listen auch die Enthaltung anbieten?! Also so wäre die aktuelle Formulierung für mich :D Also vielleicht eine Ausnahme "Gilt nicht für die Bundestagswahlen und Landtagswahlen"

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    Bundesminister für Gesundheit, Pflege und Bildung in der 13. Legislatur

    MdB des 13. & 14. Bundestags

    Senator für Arbeit, Digitalisierung und Gesundheit in der 6. Bürgerschaft

    Senator für Bildung und Berufsausbildung in Hamburg der 5. Bürgerschaft

    Leiter der Senatskanzlei Hamburg der 4. & 5. Bürgerschaft


    Schiedskommissar der SDP sowie Sprecher für Arbeit, Soziales & Familie

  • Zuerst einmal danke für die Arbeit - gefällt mir gut, viele der Reformen sind nötig.


    Ich hätte zwei Anmerkungen:

    1. Zu Parteiauflösungen: Absolut sinnvoll, wollte auch da mal ne Änderung einbringen. bei §8, (2). 2. würde ich beim Nachweis von Mitgliedern aber explizit eine Regelung treffen, dass nur aktive Mitglieder gelten, also die zB. in den letzten 14 Tagen in einem öffentlichen Sim-On Forum einen Beitrag geschrieben haben.

    Es kann natürlich nicht die Mitgliederliste des Parteientools oder der Benutzergruppe rangezogen werden. Die Bundeswahlleitung eröffnet ein Thema "Parteiauflösungsverfahren der XYZ" Und in diesem Thema kann dann die nötige Anzahl an Mitgliedern innerhalb der Frist schreiben "Hier ich bin Mitglied und widerspreche"

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    Bundesminister für Gesundheit, Pflege und Bildung in der 13. Legislatur

    MdB des 13. & 14. Bundestags

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    Senator für Bildung und Berufsausbildung in Hamburg der 5. Bürgerschaft

    Leiter der Senatskanzlei Hamburg der 4. & 5. Bürgerschaft


    Schiedskommissar der SDP sowie Sprecher für Arbeit, Soziales & Familie

  • Zuerst einmal danke für die Arbeit - gefällt mir gut, viele der Reformen sind nötig.


    Ich hätte zwei Anmerkungen:

    1. Zu Parteiauflösungen: Absolut sinnvoll, wollte auch da mal ne Änderung einbringen. bei §8, (2). 2. würde ich beim Nachweis von Mitgliedern aber explizit eine Regelung treffen, dass nur aktive Mitglieder gelten, also die zB. in den letzten 14 Tagen in einem öffentlichen Sim-On Forum einen Beitrag geschrieben haben.

    Es kann natürlich nicht die Mitgliederliste des Parteientools oder der Benutzergruppe rangezogen werden. Die Bundeswahlleitung eröffnet ein Thema "Parteiauflösungsverfahren der XYZ" Und in diesem Thema kann dann die nötige Anzahl an Mitgliedern innerhalb der Frist schreiben "Hier ich bin Mitglied und widerspreche"

    Dies finde ich eine gute Idee.

    Stellvertretender Bundeswahlleiter

  • Zuerst einmal danke für die Arbeit - gefällt mir gut, viele der Reformen sind nötig.


    Ich hätte zwei Anmerkungen:

    1. Zu Parteiauflösungen: Absolut sinnvoll, wollte auch da mal ne Änderung einbringen. bei §8, (2). 2. würde ich beim Nachweis von Mitgliedern aber explizit eine Regelung treffen, dass nur aktive Mitglieder gelten, also die zB. in den letzten 14 Tagen in einem öffentlichen Sim-On Forum einen Beitrag geschrieben haben.

    Es kann natürlich nicht die Mitgliederliste des Parteientools oder der Benutzergruppe rangezogen werden. Die Bundeswahlleitung eröffnet ein Thema "Parteiauflösungsverfahren der XYZ" Und in diesem Thema kann dann die nötige Anzahl an Mitgliedern innerhalb der Frist schreiben "Hier ich bin Mitglied und widerspreche"

    Das wäre denke ich die einfachste und sinnvollste Lösung

  • Ich würde da ein "insbesondere" davorsetzen. Abschließend kann man das denke ich nicht definieren. Das sind die wichtigsten Punkte, aber nicht alle.


    Alle realen und nach dem 10. August 2020 beschlossenen Gesetze gelten nicht für diese Simulation

    Ich würde da eher für die Beibehaltung deiner bisherigen Formulierung plädieren. Also: "Alle realen und nach dem 10. August 2020 in Deutschland beschlossenen Gesetze gelten nicht für diese Simulation."

    Das "in Deutschland" soll insbesondere sicherstellen, dass EU-"Gesetze" auch für uns gelten. Ein Schaden entsteht dadurch nicht. Wenn wir bspw. eine EU-Richtlinie- oder Verordnung nicht umsetzen, gibt es ja keine Konsequenzen. Es eröffnet aber die Möglichkeit, sich auf neue Rechtsvorschriften auf EU-Ebene politisch wie rechtlich (also durch Verweisungen) beziehen zu können.

    Für die Bundesregierung finden die Vorschriften des VI. Abschnittes des Grundgesetzes Anwendung.

    Soweit ich das sehe, ist das eine rein deklaratorische Feststellung. Die Vorschriften des Grundgesetzes bezüglich Bundestag oder Bundesrat finden ja bspw. auch noch Anwendung.

    Zur Einreichung von Listen berechtigt sind

    1. Parteien und

    2. Parteien, die mit anderen Parteien oder unabhängigen Listen eine gemeinsame Liste (Listenvereinigung) bilden.

    Dort sollten wir eine realistische Simulation versuchen. In den echten Bundestagswahlen sind Listenvereinigungen auch unzulässig, selbiges sollte auch für uns gelten.

    Sie müssen die Bundestagswahlliste und die Direktkandidatinnen und -Kandidaten für die Bundestagswahl durch demokratische Wahl bestimmen.

    Ich würde gerne zu Protokoll geben, dass die demokratische Wahl bei Ein-Mann-Landesverbänden praktisch immer gegeben ist, da sich alle betroffenen Parteimitglieder einig sind.

    Landtagswahlen in einem Bundesland finden im Abstand von zehn Wochen statt. Die Wahl beginnt jeweils am Donnerstag um 18 Uhr und endet am Sonntag um 18 Uhr.

    Das geht nicht auf eine mögliche Auflösung des Landtages warum auch immer ein. Müsste man finde ich auch nicht erwähnen. Aber wollte bloß mal anmerken, dass das Neuwahlen nicht betrifft.

    Die Regierungschefin oder der Regierungschef in den Bundesländern wird auf Vorschlag einer oder mehrere Parteien gewählt.

    Hier bezieht sich der Parteibegriff wie auch im aktuellen vDGB auf materielle Parteien. Präzedenzfall dazu gibt es in Thüringen. Entweder man konkretisiert das oder lässt die bisherige Formulierung stehen, die bisher auch nie Probleme gemacht hat und vom OG im Falle des Falles so ausgelegt werden könnte. (Durch einstweilige Anordnung auch ohne Nachteile für irgendwen.)

    7. die fristgerechte Durchführung der Wahl der Bundeswahlleiterin oder des Bundeswahlleiters,

    8. die fristgerechte Durchführung der Wahl der Moderation,

    9. die fristgerechte Durchführung der Wahl der Wahl-Admins,

    10. die fristgerechte Durchführung der Wahl der Richterinnen und Richter der Sim-Off-Kammer des Obersten Gerichts und

    Haben wir doch gerade im aktuellen vDGB geändert :) Ich habe da mal noch eine Fußnote hinzugefügt, dass klar ist auf welche Wahlen sich das bezieht.

    Die Bundeswahlleitung hat unzulässige Bewerbungen zurückzuweisen. Unzulässig sind Bewerbungen, die

    1. nicht von einem Medienaccount abgegeben wurden oder

    2. nicht bis spätestens drei Tage vor der entsprechenden Wahl bei der Bundeswahlleitung eingingen.

    Ich merke gerade, dass ich und Elke wohl mal gegen das vDGB verstoßen haben ^^

    Ich (also: die Kratzer Medien GmbH, mit der ich gegen keine Ahnung wie viele Transparenzvorschriften verstoßen habe) hab' mal eine Berichterstattung für eine LTW in Niedersachsen gemacht. Wollte mir aber dazu keinen extra Medienaccount erstellen, also habe ich halt meinen Hauptaccount verwendet. Besser als keine Berichterstattung war's allemal.

    Würde deswegen dafür plädieren, das Erfordernis von einem Medienaccount wegzulassen. Ist aber jetzt auch kein Punkt, der sooo wichtig ist.

  • Zur Einreichung von Listen berechtigt sind

    1. Parteien und

    2. Parteien, die mit anderen Parteien oder unabhängigen Listen eine gemeinsame Liste (Listenvereinigung) bilden.

    Dort sollten wir eine realistische Simulation versuchen. In den echten Bundestagswahlen sind Listenvereinigungen auch unzulässig, selbiges sollte auch für uns gelten.

    Wenn wir hier das Fass mit dem "Realismus" auf machen wollen, schmeiße ich mal die nichts mit der Realität zutun habende Berechnung der Wahlergebnisse in den Raum bzgl. "Aktivitätsstimmen".
    Und man könnte bestimmt an einigen Stellen noch Punkte anbringen wo wir Kompromisse schließen.
    Außerdem könnte es interessant werden, sollte es mal zu richtigen Brüchen o.ä. kommen, was ja oftmals hier der Fall ist bei so einigen Parteihüpfern. Zusätzlich kommt noch hinzu, dass das Konstrukt einer Wählerliste noch mal etwas ganz anderes dar stellt als eine Koalition.
    Wie gesagt, dass ist jetzt so ein Beispiel zum Thema Realität, ich hätte jetzt auch ein anderes nehmen können.

  • Das OG hat - im Zusammenhang zu § 5 V Satz 1 - noch vor der Aufteilung der Kammern entschieden, dass sich aus § 10 III ModAdminG mit Blick auf das sanktionsrechtliche Bestimmtheitsgebot aus § 22 IV ModAdminG, § 1 StGB kein generelles Realismusgebot ableiten lässt (vgl. insoweit: 3 BvB 1/21 - Bundesrat ./. Freiheitliches Forum Deutschlands - Parteiverbotsverfahren, mündliche Verhandlung), sondern nur eines, das mit der Trennung von SimOn- und SimOff-Ereignissen selbst zusammenhängt und sich etwa auf die Informationsbeschaffung bezieht. Diese Rechtslage hat auch schon so ihren Sinn. Der Realismusbegriff ist nicht hinreichend - höchstseltenst für evidente, sich geradezu aufdrängende Fälle - objektivierbar, sodass es im Einzelfall von den mit einer Klärung eines Falles betrauten Personen abhängt, ob eine Sanktion ergeht. Das ist insoweit schon problematisch und sollte tatbestandlich - wenn überhaupt - auf klar und engabgegrenzte Ausnahmen beschränkt werden. Insoweit kann ich § 5 V Satz 1 nicht mittragen.


    b)

    Außerdem wäre zu befürchten, dass Sanktionierungs- oder Einstellungsbescheide der Moderation durch § 5 V Satz 1 rechtsfehlerhaft ergehen könnten, soweit er nicht dem § 10 III ModAdminG nachgebildet wird (Stichwort Lex-Posterior-Grundsatz), da die Moderation eher auf das ModAdminG schauen dürfte. Schon vor diesem Hintergrund sollten sanktionsrelevante Ge- und Verbote abschließend im ModAdminG geregelt werden, was auch gegen § 5 V Satz 1 spricht.

    Das Realismusgebot ist ja in diesem Falle nicht strafbewährt. Eine Sanktionierung ist nicht vorgesehen. Dennoch kann bei einem Verstoß eine Klärung des Sachverhaltes erfolgen.



    § 5 II Satz 4 würde ich eher auf das Preuß statt auf das Vereinshausforum beschränken, da die SimOn/-Off-Mischung eigtl. nur das Preuß betrifft. Vereine können so gut wie immer als SimOn betrachtet werden. Insoweit wäre es ja sinnvoll, das nochmal entsprechend anders zu fassen.

    Wenn wir das so formulieren ist es halt einfacher, auch mal im "Knick-Knack" oder sonst wo Sim-Off-Beiträge zu posten, ohne das uns da ein Strick daraus wird. Bei konkreten Vereinen greift ja die Ausnahme, dass sich aus dem Kontext der Beiträge ergibt, dass diese als Sim-On zu werden sind.

    3.

    Man könnte ja nochmal klarstellen, dass die Wahlleitung - in Anbetracht ihrer Tätigkeit zu Wahlen von SimOff-Ämtern - ebenfalls SimOff zu werten ist.


    4.

    In diesem Zuge wäre es vielleicht nochmal sinnvoll, ein festes Mehrheitsquorum für SimOff-Ämter - absolute Mehrheit etwa - festzuschreiben, um weitere Änderungen zu ersparen.

    Das bau ich ein, danke!

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    Wünsche, Anliegen, Anregungen gerne hier.

  • Zum Thema Archivierung: Ich bin ein absoluter Befürworter darin, die Archivierungspflicht fortzusetzen. Wenn jemand seine eigenen beschlossenen Anträge nicht archiviert, hat er eben Pech. Hier könnte der jeweilige Parlamentspräsident ja bspw. nach dem Beschluss immer den Antragssteller taggen und zum archivieren auffordern.
    Grund für meine vehemente Unterstützung: Ich erinnere mich noch zu gut an vD. Hauptgrund des damaligen Neustarts zu vD 3.0 waren nämlich die Gesetze. Keiner wusste mehr, was es schon gibt und was nicht, wie die aktuellen Sozialgesetzbücher, das aktuelle Grundgesetz, das aktuelle StGB aussieht. Das Wiki war unübersichtlich (Wir haben doch mittlerweile eine echt tolle Plattform!) und mit der Zeit war vieles untergegangen. Das darf nicht nochmal passieren, sonst müssen wir hier spätestens in zwei Jahren über vB 2.0 reden - und dann wird es wieder viele enttäuschte Spieler geben, die nicht wollen, dass ihre (nicht oder doch archivierte) Gesetze verschwinden.
    Einfach mal ein bisschen mehr Disziplin von den Antragsstellern wäre gut - ihr schreibt stundenlang einen Antrag, aber dann wollt ihr keine 10 Minuten zum archivieren aufwenden?

    Ich glaube auch, dass wir eine Archivierung dringend brauchen, allerdings sollten wir uns da noch mal etwas genauer überlegen, wie wir diese sl

    a) aufwandsarm und

    b) übersichtlich

    wie möglich gestalten können.

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  • Es kann natürlich nicht die Mitgliederliste des Parteientools oder der Benutzergruppe rangezogen werden. Die Bundeswahlleitung eröffnet ein Thema "Parteiauflösungsverfahren der XYZ" Und in diesem Thema kann dann die nötige Anzahl an Mitgliedern innerhalb der Frist schreiben "Hier ich bin Mitglied und widerspreche"

    Ja, so war das gedacht. Das formuliere ich noch mal etwas klarer, danke!

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    Wünsche, Anliegen, Anregungen gerne hier.

  • Ich würde da ein "insbesondere" davorsetzen. Abschließend kann man das denke ich nicht definieren. Das sind die wichtigsten Punkte, aber nicht alle.

    Ah ja. Das hab ich mir beim Schreiben schon gedacht, aber dann vergessen. Danke!

    Ich würde da eher für die Beibehaltung deiner bisherigen Formulierung plädieren. Also: "Alle realen und nach dem 10. August 2020 in Deutschland beschlossenen Gesetze gelten nicht für diese Simulation."

    Das "in Deutschland" soll insbesondere sicherstellen, dass EU-"Gesetze" auch für uns gelten. Ein Schaden entsteht dadurch nicht. Wenn wir bspw. eine EU-Richtlinie- oder Verordnung nicht umsetzen, gibt es ja keine Konsequenzen. Es eröffnet aber die Möglichkeit, sich auf neue Rechtsvorschriften auf EU-Ebene politisch wie rechtlich (also durch Verweisungen) beziehen zu können.

    Stimmt, das "in Deutschland" ist mir da irgendwie abhandengekommen. Danke für den Hinweis!


    Soweit ich das sehe, ist das eine rein deklaratorische Feststellung. Die Vorschriften des Grundgesetzes bezüglich Bundestag oder Bundesrat finden ja bspw. auch noch Anwendung.

    Das stimmt. Sollte nur noch mal zur Klarstellung dienen, wie die Bundesregierung sich bildet.



    Ich würde gerne zu Protokoll geben, dass die demokratische Wahl bei Ein-Mann-Landesverbänden praktisch immer gegeben ist, da sich alle betroffenen Parteimitglieder einig sind.

    Jo. Ich denke aber, dass muss man nicht eigens festhalten, das würde ich als logisch ansehen.



    Das geht nicht auf eine mögliche Auflösung des Landtages warum auch immer ein. Müsste man finde ich auch nicht erwähnen. Aber wollte bloß mal anmerken, dass das Neuwahlen nicht betrifft.

    Stimmt. Sollte man vielleicht analog zur 14-Tage-Regelung bei der BTW auch noch anführen.



    Hier bezieht sich der Parteibegriff wie auch im aktuellen vDGB auf materielle Parteien. Präzedenzfall dazu gibt es in Thüringen. Entweder man konkretisiert das oder lässt die bisherige Formulierung stehen, die bisher auch nie Probleme gemacht hat und vom OG im Falle des Falles so ausgelegt werden könnte. (Durch einstweilige Anordnung auch ohne Nachteile für irgendwen.)

    Hm, das stimmt, der Parteienbegriff ist auf Landesebene ja schwierig, weil wir da auch möglicherweise größere unabhängige Listen haben können. Da sollte man wohl noch mal ran...


    Haben wir doch gerade im aktuellen vDGB geändert :) Ich habe da mal noch eine Fußnote hinzugefügt, dass klar ist auf welche Wahlen sich das bezieht.

    Danke!


    Ich merke gerade, dass ich und Elke wohl mal gegen das vDGB verstoßen haben ^^

    Ich (also: die Kratzer Medien GmbH, mit der ich gegen keine Ahnung wie viele Transparenzvorschriften verstoßen habe) hab' mal eine Berichterstattung für eine LTW in Niedersachsen gemacht. Wollte mir aber dazu keinen extra Medienaccount erstellen, also habe ich halt meinen Hauptaccount verwendet. Besser als keine Berichterstattung war's allemal.

    Würde deswegen dafür plädieren, das Erfordernis von einem Medienaccount wegzulassen. Ist aber jetzt auch kein Punkt, der sooo wichtig ist.

    Da hast du Recht, ist eigentlich egal.

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  • Ich glaube auch, dass wir eine Archivierung dringend brauchen, allerdings sollten wir uns da noch mal etwas genauer überlegen, wie wir diese sl

    a) aufwandsarm und

    b) übersichtlich

    wie möglich gestalten können.

    Eine Idee von mir war mal, alle Gesetze aus den öffentlichen Datenbanken rauszukopieren und mit Vorlagen formatiert ins Wiki zu stellen. Die Durchführung von Änderungsgesetzen wäre damit extrem einfach, einfach im Wiki bearbeiten.

    Problem an der Sache ist aber das geltende Urheberrecht (es ist immer das Urhberrecht, nicht?). § 87b UrhG sagt: "Der Datenbankhersteller hat das ausschließliche Recht, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben." Was auch gemäß den Nutzungshinweisen unberührt bleibt: "Der Datenbankschutz nach §§ 87a ff. UrhG für den Bürgerservice BAYERN.RECHT bleibt von den hier eingeräumten Nutzungsrechten unberührt."


    Was man möglicherweise machen könnte wäre, erst die aktuelle Fassung eines speziellen Gesetzes aus dem Sim-Off zu "importieren" und dann zu ändern - Nachteil: man hat möglicherweise Referenzen auf nicht erlassenes Bundesrecht oder setzt dieses anderweitig voraus. Somit müsste man sich nicht erst die Änderungen in den Sim-Off-Gesetzesblättern zusammensuchen und dann rückwärts anwenden - wenn es denn keine Dienste wie buzer gibt, die das schon für einen gemacht haben. Da gäbe es dann auch keinen Datenbankschutz.

    Das könnte auch dafür nützlich sein, um bestimmte Rechtsgebiete auf den aktuellen Stand des Sim-Off-Rechts anzupassen, da man sich ja fragt, wie man das möglicherweise besser machen kann und nicht bereits wieder verworfene Vorschriften.

    Solch eine Möglichkeit sollte man dann aber auch in den Spielregeln festhalten.

  • Problem an der Sache ist aber das geltende Urheberrecht (es ist immer das Urhberrecht, nicht?). § 87b UrhG sagt: "Der Datenbankhersteller hat das ausschließliche Recht, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben." Was auch gemäß den Nutzungshinweisen unberührt bleibt: "Der Datenbankschutz nach §§ 87a ff. UrhG für den Bürgerservice BAYERN.RECHT bleibt von den hier eingeräumten Nutzungsrechten unberührt."

    Eine von einer staatlichen Institution veröffentlichten Gesetzesdatenbank fällt unter das Urheberrecht? Das ist ja wohl hoffentlich auch ein schlechter Scherz.


    Was man möglicherweise machen könnte wäre, erst die aktuelle Fassung eines speziellen Gesetzes aus dem Sim-Off zu "importieren" und dann zu ändern - Nachteil: man hat möglicherweise Referenzen auf nicht erlassenes Bundesrecht oder setzt dieses anderweitig voraus. Somit müsste man sich nicht erst die Änderungen in den Sim-Off-Gesetzesblättern zusammensuchen und dann rückwärts anwenden - wenn es denn keine Dienste wie buzer gibt, die das schon für einen gemacht haben. Da gäbe es dann auch keinen Datenbankschutz.

    Das könnte auch dafür nützlich sein, um bestimmte Rechtsgebiete auf den aktuellen Stand des Sim-Off-Rechts anzupassen, da man sich ja fragt, wie man das möglicherweise besser machen kann und nicht bereits wieder verworfene Vorschriften.

    Das hab ich jetzt ehrlicherweise nicht so wirklich verstanden...

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  • Beispiel Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG). Nehmen wir mal an, dieses Gesetz wurde noch nicht archiviert und auch noch nicht anderweitig durch uns geändert.

    Neulich wurden dort im Sim-Off (a) Regelungen über digitalen Unterricht eingeführt und (b) die Regelungen für Handygebrauch etwas gelockert.

    Wir haben davon erfahren und wollen in der Koalition die Handyregeln nun noch weiter lockern als es die echte Politik gemacht hat.

    Wir schreiben also ein Änderungsgesetz: "Art. blabla wird wie folgt geändert: soundso" Das wird verabschiedet und ausgefertigt.

    Jetzt kommt die Archivierung:

    1. Wir kopieren das BayEUG ins Wiki.

    2. Da es einen Gesetzesstichtag gibt / geben muss, müssen wir das BayEUG aber in der Fassung am 10. August 2020 als Grundlage für unser Änderungsgesetz nehmen. Wir müssen also die Fassung am 10. August 2020 wiederherstellen.

    3. Wir schauen in den Fundstellennachweis. Das BayEUG wurde geändert durch Gesetz vom 23.07.2021 (GVBl. S. 432), vom 10.05.2022 (GVBl. S. 182) und vom 05.07.2022 (GVBl. S. 308).

    4. Wir schlagen diese Änderungen im GVBl. auf und machen diese per Hand rückgängig, um die Fassung des 10. August 2020 wiederherzustellen.

    5. Nun ändern wir tatsächlich den Art. blabla.

    6. Das Gesetz ist nun korrekt archiviert.


    Das ganze könnte man wenn dann nur abkürzen, indem man die Wayback Machine oder etwas ähnliches benutzt. Gibt aber halt keine Garantien, dass die tatsächlich die Fassung archiviert haben. (Bei Thüringen und Hamburg gibt es da oftmals keine archivierten Fassungen, wegen den Besonderheiten deren Rechtsdatenbank.)

    Dazu kommen noch neue Gesetze, deren aktuelle Fassung zwar die politisch wichtige aber für uns nicht existente ist. Oder Gesetze die für uns juristisch noch existieren, in den Landesrechtsdatenbanken aber aufgehoben sind.

    Beispiel: Das BayEGovG wurde durch das BayDiG ersetzt. Wenn ich nun irgendwas ändern möchte, will ich natürlich die aktuelle Rechtslage, das BayDiG ändern und kein Gesetz von vor 2 Jahren. Das gibt es aber Sim-On nicht, also muss ich das erstmal abschreiben. Die Fassung des BayEGovG hätte ich nur über eine Wayback Machine, was ja nicht garantiert ist.


    Man könnte das natürlich kompliziert irgendwie übernehmen, oder man erlaubt einfach die Möglichkeit, Sim-On Sim-Off-Änderungen zu übernehmen, z.B. durch einen Satz wie "Die Sim-Off-Änderungen des BayEUG gelten als beschlossen." oder so. Damit ist dann die aktuelle Fassung des BayEUG gleich mit der Fassung in der Datenbank des Landesrechts, die zumindest für mich Ausgangspunkt der Änderung war.

    Oder aber: "Das Sim-Off-BayDiG gilt als beschlossen."


    Ich finde das ist einfach eine ganz wichtige Quality-of-Life-Verbesserung, um Archivierungen und Gesetzgebung und letztlich auch die tatsächliche Simulation von Politik zu erleichtern, wenn man sich auf aktuelle Gesetze beziehen kann.

  • Also das ist der Weg, den kaum einer gehen wird, weil viel zu aufwändig, glaube ich.


    Man könnte das natürlich kompliziert irgendwie übernehmen, oder man erlaubt einfach die Möglichkeit, Sim-On Sim-Off-Änderungen zu übernehmen, z.B. durch einen Satz wie "Die Sim-Off-Änderungen des BayEUG gelten als beschlossen." oder so. Damit ist dann die aktuelle Fassung des BayEUG gleich mit der Fassung in der Datenbank des Landesrechts, die zumindest für mich Ausgangspunkt der Änderung war.

    Oder aber: "Das Sim-Off-BayDiG gilt als beschlossen."

    Das finde ich ne gute Idee, das würde einiges an unnötiger Arbeit beim Gesetze schreiben ersparen, sodass mehr Kraft für Diskussionen bleiben. Wobei so natürlich die Aktivitätswertung missbraucht werden könnte.

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    Wünsche, Anliegen, Anregungen gerne hier.

  • In § 20 II wäre folgender Satz noch gut: "Ein Direktmandat in einem Wahlkreis wird nur dann nicht vergeben, wenn auf keine kandidierende Person wenigstens eine Stimme entfallen ist, oder, wenn sich in einem Wahlkreis keine Person zur Wahl gestellt hat."

  • In § 20 II wäre folgender Satz noch gut: "Ein Direktmandat in einem Wahlkreis wird nur dann nicht vergeben, wenn auf keine kandidierende Person wenigstens eine Stimme entfallen ist, oder, wenn sich in einem Wahlkreis keine Person zur Wahl gestellt hat."

    "Ein Direktmandat in einem Wahlkreis wird nur dann nicht vergeben, wenn auf keine kandidierende Person wenigstens eine Stimme entfallen ist, oder, auf eine alleinige kandidierende Person mehr "Nein" als "Ja" Stimmen entfallen sind, oder, wenn sich in einem Wahlkreis keine Person zur Wahl gestellt hat."

    Ministerpräsidentin von NRW a.D.


    Wahladministrator

    Erbarmungslose Jägerin von Doppelaccounts

  • "Ein Direktmandat in einem Wahlkreis wird nur dann nicht vergeben, wenn auf keine kandidierende Person wenigstens eine Stimme entfallen ist, auf eine alleinige kandidierende Person mehr "Nein" als "Ja" Stimmen entfallen sind, oder, wenn sich in einem Wahlkreis keine Person zur Wahl gestellt hat."

    das Oder da ist zu viel. Das brauchts nicht <3