[BEFRAGUNG] Befragung der Bundesregierung

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich eröffne die Befragung der Bundesregierung, die durch den Abgeordneten Davis und die Allianz-Fraktion beantragt wurde. Gemäß § 17a (4) unserer Geschäftsordnung bitte ich die Bundesregierung zunächst, das teilnehmende Mitglied oder die teilnehmenden Mitglieder zu benennen. Die Dauer der Befragung dauert 48 Stunden, beginnend mit der ersten Frage des Antragstellers.

  • Als Mitglied der antragstellenden Fraktion erlaube ich mir folgende erste Frage an die Vertreter der Bundesregierung zu stellen:


    Wie bewertet die Bundesregierung Russ ihre Aktivitätsbilanz, insbesondere wenn man das Verhältnis Koalitionsvertragsziele / Umsetzung dieser, in Augenschein nimmt?

  • Ich bewerte die geleistete Arbeit in Form von Anträgen als unzureichend. Der Kriegsausbruch hat vieles verändert und neue Realitäten geschafft. Denoch haben einzelne Ministerien eine durchweg aktive und qualitative Arbeit geleistet - so zum Beispiel das Außenministerium oder das Ministerium des Innern.

  • Frage eins

    Wie will diese Bundfesregierung verhindern,,das sich unter den echten ukrainischen Flüchtlingen, Figuren einschleichen, welche weder Ukrainer, noch Flüchtlinge ,geschweige denn Europäer sind?

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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    2 Mal editiert, zuletzt von Christian von Wildungen ()

  • Herr Kollege, bitte... Gemäß § 17a (2) unserer Geschäftsordnung sollen die Fragen kurz gefasst sein und kurze Antworten ermöglichen. Wenn Sie derart viele unterschiedliche Fragen stellen, ist das nicht möglich. Bitte reformulieren Sie Ihre Frage und beschränken Sie sich dabei auf eine Frage. Sollten Sie detailliertere Antworten und weiteren Gesprächsbedarf zu diesem Thema haben, steht Ihnen das Instrument der Anfrage offen.

  • Dann werde ich die Fragen einzeln stellen.


    Frage zwo

    Ist diese Bundesreriegung wenigstens diesmal so schlau gewesen und hat von Anfang an Rückführungsregelungen getroffen, oder wiederholt sich der Irrsinn von 2015?

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Frage drei


    Wie will diese Bundesregierung verhindert , das Waffen in dieses Land gebracht werden? Es dürfte auch diieser Bundesregierung bekannt sein, das sich in der Ukraine bewaffene Freischärler(was laut Haager Landkriegsordnung von1907 und der 1949 ünerarbeiten Konvention von genf strkt untersagt) tummeln.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Ich bitte Sie, sich noch einmal vertieft mit der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu beschäftigen. Sie dürfen höchstens zweimal zum Fragesteller werden und zu jeder eine Nachfrage stellen, die sich jedoch auf die Ausgangsfrage und die Antwort des Regierungsmitglieds beziehen muss. Der entscheidende Paragraph ist § 17a, falls Sie das nachlesen möchten.

  • Schön dann wird Frage eins und Frage zwei kombiniert, so sind es nur zwei.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Herr Bundeskanzler,


    Sie und die Abgeordneten der Regierungsparteien haben geschlossen gegen den folgenden Antrag votiert:


    [ABSTIMMUNG] X/023 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes


    Gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 braucht es aber zwingend eine Ausgleichsregelung für Investitionen, die im berechtigten Vertrauen in den Kraftwerken vorgenommen wurden. Das Bundesverfassungsgericht stellte im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung fest, dass die Kernkraftwerke, die am 6. August 2011 ihre Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren haben die ihnen zugewiesenen Elektrizitätsmengen nicht vollständig verstromen können. Bei der Prognose, inwieweit diese nach Übertragung auf betriebsfähige Kernkraftwerke innerhalb ihrer Restlaufzeiten zusätzlich zu deren eigenen Elektrizitätsmengen verbraucht werden könnten, gelangte das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass RWE und Vattenfall substantielle Teile ihrer Elektrizitätsmengen von 2002 nicht konzernintern ausnutzen könnten. Laut Bundesverfassungsgericht wiege diese Beeinträchtigung schwer und sei für die Beschwerdeführerinnen unzumutbar. Zudem seien RWE und Vattenfall unzumutbar gegenüber konkurrierenden Unternehmen benachteiligt. Der Gesetzgeber war also dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2018 eine Neuregelung zu schaffen. Doch auch gegen diese wurde seitens der Energieversorgungsunternehmen Verfassungsbeschwerde erhoben. Das Bundesverfassungsgericht entschied daraufhin, dass der Gesetzgeber keine Neuregelung in Kraft gesetzt habe, die einen angemessenen Ausgleich gewährt. Der Gesetzgeber bleibt demzufolge zur Neuregelung verpflichtet, um die bereits 2016 festgestellten verfassungsrechtlichen Beanstandungen zu beseitigen.


    Mit dem entsprechenden Antrag wäre dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 Rechnung getragen und den geschädigten Energieversorgungsunternehmen ein finanzieller Ausgleich für die entwerteten Investitionen und die unverwertbaren Elektrizitätsmengen aufgrund des Atomausstiegs gewährt worden. Somit wären die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellten Grundrechtsverstöße beseitigt, und ein Rechtsfrieden zwischen allen Beteiligten ermöglicht worden. Die einzige mögliche Alternative zur finanziellen Entschädigung der Betreiber wäre gemäß Verfassungsgerichts mutmaßlich die Reaktivierung von individuellen Kraftwerken.


    Leider hat sich weder ein Abgeordneter der drei Regierungsparteien noch ein Vertreter dieser Bundesregierung in der Debatte zu Wort gemeldet. Daher möchte ich gerne Sie fragen, wieso Sie - und die Regierungsparteien - den entsprechenden Antrag abgelehnt haben und welches Ansinnen Sie damit verfolgen?

  • Herr Bundeskanzler,


    meine zweite Frage betrifft die Ukraine und die Reaktion der Bundesregierung auf den russischen Angriffskrieg. Am 26. Februar verkündete Bundesminister Leybrock, dass die Bundesregierung verschiedene auf europäischer Ebene beschlossene Sanktionen mittragen und umsetzen, und zudem weitere Sanktionen fordern wird. Ich darf an dieser Stelle den Bundesminister zitieren:

    Zitat

    Zunächst lässt die Bundesregierung mitteilen, dass die Zulassung der Gaspipeline NordStream 2 gestoppt wird. Die Bundesregierung plante zudem eine Sperrung des Luftraums für russische Fluggesellschaften, dies wurde nun in Zusammenarbeit mit unseren Partnern dann aber doch auf EU-Ebene umgesetzt.


    Zudem stellt die Bundesregierung hiermit einige Forderungen auf europäischer Ebene auf. Zunächst unterstützt die Bundesregierung mit Nachdruck den Ausschluss Russlands aus dem internationalen Swift-Netzwerk, um so die Handelsaktionen der Russischen Föderation zu unterbinden. Ferner werden auch klare und harte Sanktionen gegen russische Industrien, vor allem dem Energiesektor, unterstützt. Auch eine Ausweitung jener Sanktionen wird mit aller klarheit die deutsche Zustimmung erhalten. Zudem sollte dabei auch der Export von Maschinen, Fahrzeugen und Technologie nach Russland mit aller Strenge kontrolliert und restriktiert werden. Denkbar wäre hierbei auch die Sperrung wichtiger Schiffsrouten für russische Schiffe. Zuletzt ist auch das Einfrieren des Privatkapitals vieler wichtiger russischer Personen wichtig. Dies sollte dabei ebenfalls ausgeweitet werden. Auch eine Beschlagnahmung von Kapital sollte auf europäischer Ebene in Betracht gezogen werden. Dies sollte dabei auch auf russische Firmen ausgeweitet werden.


    Dies sind sehr drastische Maßnahmen, die wir nun fordern oder bereits unterstützen. Es könnte dabei sicherlich auch für manche Probleme für die deutsche Wirtschaft sorgen. Als Bundesregierung garantieren wir aber, dass in dieser Situation kein deutsches Unternehmen im Stich gelassen wird. Wir sind auch dazu bereit, finanziell Firmen zu unterstützen, falls diese im Zuge der Sanktionen erhebliche Probleme erhalten sollten. Es muss aber diese Sanktionen geben. Dieser Krieg muss mit allen Mitteln der Wirtschaft bekämpft werden. Das ist unsere Priorität. Aber wir vergessen sicherlich dabei nicht unsere Firmen.

    Am 27. Februar verkündete die Regierung außerdem, dass Waffenlieferungen an die Ukraine beschlossen wurden, nachdem diese zuvor noch abgelehnt und abgesagt wurden. Ich darf an dieser Stelle Bundesverteidigungsminister Merz zitieren:

    Zitat

    In der heutigen Sitzung des Bundessicherheitsrats wurde über mögliche Waffenlieferungen an die Ukraine diskutiert. Nach längerem Austausch aller Argumente zwischen den Regierungsparteien einigte man sich schließlich darauf, die Ukraine mit Waffen- und Munitionslieferungen unterstützen zu wollen. Bundesminister Merz unterbreitete daraufhin den Vorschlag, der Ukraine mit 20 gepanzerten Fahrzeugen, 1.000 Panzerabwehrwaffen, sowie 500 Boden-Luft-Raketen helfen zu wollen. Zusätzlich sollen Munition im Wert von 4 Mio. € und medizinische Hilfsgüter im Wert von 1 Mio. € an die Ukraine geliefert werden.

    Sie selbst haben am 27. Februar diesbezüglich eine Fernsehansprache gehalten. Auch hieraus möchte ich gerne zitieren:

    Zitat

    Gegen Waffengewalt und Waffenlieferung zu sein, ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Berechnung und moralischem Abwägen. Hierfür haben wir aber auch bereits die weitreichenden Sanktionen verhängt. Aber - das stelle ich unveränderbar fest - die deutsche Bundesregierung und die deutsche Bevölkerung stehen hinter der Ukraine, hinter dem Präsidenten Wolodymyr Selenskyj. Wir ergreifen alle notwendigen und machbaren Schritte, um die ukrainische Bevölkerung vor dem Terror Putins zu schützen.


    Aus diesem Grund hat die Bundessicherheitskonferenz heute einen Beschluss gefasst, dem ich mich mit vollem Herzen widmen werde. Die Bundesregierung stellt der Ukrainischen Armee und Bevölkerung in ihrem Kampf verschiedene Waffen zur Verteidigung bereit. Darunter befinden sich 20 gepanzerte Fahrzeuge, 1.000 Panzerabwehrwaffen, 500 Boden-Luft-Raketen und zusätzlich Munition im Wert von 4 Mio. €, sowie medizinische Hilfsgüter im Wert von 1 Mio. €. Es ist nicht ein militaristischer Gedanke dieser Regierung, die uns zu diesem Schritt veranlasst. Nein, es sind großartige Menschen aus und in der Ukraine, die dieses Land verteidigen und sich gegen Invasoren wehren. Ein Land in Not verdient Hilfe, die es braucht und fordert. Das sieht nicht nur der Bundessicherheitssrat so, nicht nur die Regierung, das sieht auch die deutsche Bevölkerung so. Es ist eine gesellschaftliche Entscheidung, der Ukraine in dieser Lage mit allen Mitteln zu unterstützen. Genau diese Entscheidung müssen Personen in Verantwortung umsetzen.

    Da seither, seit Ihrer letzten Ansprache zum Krieg in der Ukraine, nunmehr ein Monat vergangen ist und die Amtszeit der Bundesregierung sich möglicherweise schnell dem entgegen neigt, wäre es für die Bevölkerung sicherlich von Interesse, in Erfahrungen zu bringen, ob möglicherweise Forderungen an der Front der Sanktionen umgesetzt wurden, ob die Regierung möglicherweise weitere Waffenlieferungen freigegeben hat, wie es - auch angesichts der kürzlichen Ablehnung der Senkung der Energiesteuer durch die Regierungsparteien - mit Hilfen für Unternehmen aussieht.


    Was können Sie zur Politik der Regierung in Bezug auf die Ukraine und als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg mitteilen? Ich und mutmaßlich auch ein großer Teil der Nation wäre sehr erfreut, wenn Sie ein kurzes Update liefern könnten. Danke!

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    bevor ich die konstituierende Sitzung eröffne, möchte ich gern hier einige Worte verlieren. Es ist unüblich, dass Sitzungen legislaturübergreifend gehalten werden. Auf Grundlage des § 17a unserer Geschäftsordnung werde ich das jedoch dieses Mal so handhaben, da es nicht vertretbar wäre, die Fragen der Abgeordneten unbeantwortet zu lassen. Ich setze die Frist für die Beantwortung der Fragen des Kollegen auf 24 Stunden ab jetzt, die des Kollegen Davis auf 48 Stunden. Beide haben danach das Recht auf eine Nachfrage pro Frage. Herr Davis kann diese dem Präsidium zukommen lassen, falls Bedarf besteht.

  • Frage eins

    Wie will diese Bundfesregierung verhindern,,das sich unter den echten ukrainischen Flüchtlingen, Figuren einschleichen, welche weder Ukrainer, noch Flüchtlinge ,geschweige denn Europäer sind?

    Die Bundesregierung sieht dazu keinen Anlass und keine Begründung.

    Dann werde ich die Fragen einzeln stellen.


    Frage zwo

    Ist diese Bundesreriegung wenigstens diesmal so schlau gewesen und hat von Anfang an Rückführungsregelungen getroffen, oder wiederholt sich der Irrsinn von 2015?

    In Deutschland gelten seit jeher Rückführungsregeln. An diesen halten wir fest. Ebenso zeigen wir uns verwundert über die Annahme, es würden Waffen nach Deutschland geschmuggelt werden. Auch zu dieser Annahme gibt es nach unserer Auffassung derzeit keinen Anlass.

  • Heißt also, Frage eins will man nicht beantworten und zu Frage zwei hat man keine Meinung?

    Heißt sumasumarum, diese Bundesregierung wurschtelt in Punto Flüchtlinge weiterm wie schon ihre Vorgänger es taten?

    Heißt die Bundesregierung steckt den Kopf in den Sand!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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