[Regeländerung] Verlust von Ämtern

  • 5 Tage Debatte


    § 5a

    VERLUST VON ÄMTERN


    (1) Der Verlust jeglicher Ämter erfolgt durch 14-tägige Inaktivität.

    (2) Ein Amtsinhaber muss sein Amt aufgeben, wenn er mehr als 14 Tage abwesend gemeldet ist.

    (3) Meldet ein Amtsinhaber sich nicht abwesend, aber ist die Amtsführung offensichtlich mangelhaft verliert er ebenfalls sein Amt.


    Das wurde ja bereits vor einiger Zeit mal angesprochen das man die 14tägige Inaktivität etwas strenger fassen sollte. Hier ein grober erster Entwurf. Mir ist bewusst, dass insbesondere die offensichtliche Amtsführung schwierig ist festzustellen, vor allem durch wen... Ideen?

  • Abs. 3 halte ich für schwierig. Wann ist denn die Amtsführung "offensichtlich mangelhaft"? Da bräuchte man ja - wie du gesagt hast - ein Gremium, dass darüber entscheidet. In meinen Augen ist das so nicht handhabbar. Es gibt doch durch das Einbauen von Misstrauensvoten in den Parlamenten die Möglichkeit, inaktive Leute wieder z. B. aus dem Präsidium zu voten. Andere Möglichkeiten sehe ich da nicht wirklich...

    Gruppe_396.png


    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Administrator


    Wünsche, Anliegen, Anregungen gerne hier.

  • Mit offensichtlich mangelhaft meine ich Leute die sich nicht abwesend melden, nicht 14 Tage weg bleiben, sich also schon alle paar Tage einloggen aber trotzdem ihre Aufgaben nicht erfüllen. Insbesondere Richter und Bundespräsidenten. Da gibt es ja nicht Mal eben Parlamente die das selbst regeln können und ein Misstrauensvotum durchführen können.

  • Mit offensichtlich mangelhaft meine ich Leute die sich nicht abwesend melden, nicht 14 Tage weg bleiben, sich also schon alle paar Tage einloggen aber trotzdem ihre Aufgaben nicht erfüllen. Insbesondere Richter und Bundespräsidenten. Da gibt es ja nicht Mal eben Parlamente die das selbst regeln können und ein Misstrauensvotum durchführen können.

    Hm, ich verstehe die Intention dahinter, finde es aber schwierig das umzusetzen.

    Gruppe_396.png


    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Administrator


    Wünsche, Anliegen, Anregungen gerne hier.

  • Sehe es ähnlich wie der Kollege Brandstätter( übrigens ist der Name gefährlich, es wird stets Brandstifter als Korrektur angeboten), es ist schwierig umsetzbar, das es nur eine Suggestion beschreibt, was also für den einen bereits "mangelhaft" muss für den anderen nicht so sein.

    Wie gesagt. es betrifft nur den Absatz (3), alles andere einverstanden.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Die Alternative die ich da sehe wäre an anderer Stelle strenger zu fassen sowas wie "Eine Klageerhebung muss innerhalb von 7 Tagen bearbeitet werden, ein Urteil ist innerhalb von 4 Wochen ab Klageerhebung zu fällen. " Mit bearbeitet werden meine ich das anfangen. Also zum Beispiel den Angeklagten kontaktieren, Stellungnahmen einfordern usw.

    Beim Bundespräsidenten wäre es vorrangig das ausfertigen der Bundesgesetze. Da könnte man ja auch eine Frist setzen. Ab Zustellung aus dem Bundestag muss es innerhalb von 7 Tagen ausgefertigt oder eben aktiv verweigert werden.

  • Die Alternative die ich da sehe wäre an anderer Stelle strenger zu fassen sowas wie "Eine Klageerhebung muss innerhalb von 7 Tagen bearbeitet werden, ein Urteil ist innerhalb von 4 Wochen ab Klageerhebung zu fällen. " Mit bearbeitet werden meine ich das anfangen. Also zum Beispiel den Angeklagten kontaktieren, Stellungnahmen einfordern usw.

    Beim Bundespräsidenten wäre es vorrangig das ausfertigen der Bundesgesetze. Da könnte man ja auch eine Frist setzen. Ab Zustellung aus dem Bundestag muss es innerhalb von 7 Tagen ausgefertigt oder eben aktiv verweigert werden.

    Bei allem Respekt, aber das kann man so nicht pauschalisieren. Manche Urteile/Beschlüsse benötigen viel Zeit, weil die Materie einfach teilweise extrem komplex ist, gerade wenn es sich um Sachverhalte handelt, die so noch nie entschieden wurden. Ich finde es nicht richtig, hier von außen Druck auf die Richter auszuüben. Am Ende kriegt man dann minderwertige Beschlüsse, die keinerlei Qualitätsstandards gerecht werden. Das sollte nicht Sinn der Sache sein.

    Vizepräsident des Obersten Gerichts

  • mhm- Im Falle des BP könnte man auch einführen, dass Bundestag und Bundesrat gemeinsam diesen bei inaktivität des Amtes entheben können - ggf. mit Zweidrittelmehrheit, wenn man die Hürde hoch ansetzen möchte. §5a (3) würde ich aber ansonsten komplett streichen.


    Ich würde noch Vorschlagen, dass Sperren zum Verlust von Ämtern und Mandaten führen.

  • Die Alternative die ich da sehe wäre an anderer Stelle strenger zu fassen sowas wie "Eine Klageerhebung muss innerhalb von 7 Tagen bearbeitet werden, ein Urteil ist innerhalb von 4 Wochen ab Klageerhebung zu fällen. " Mit bearbeitet werden meine ich das anfangen. Also zum Beispiel den Angeklagten kontaktieren, Stellungnahmen einfordern usw.

    Beim Bundespräsidenten wäre es vorrangig das ausfertigen der Bundesgesetze. Da könnte man ja auch eine Frist setzen. Ab Zustellung aus dem Bundestag muss es innerhalb von 7 Tagen ausgefertigt oder eben aktiv verweigert werden.

    Bei allem Respekt, aber das kann man so nicht pauschalisieren. Manche Urteile/Beschlüsse benötigen viel Zeit, weil die Materie einfach teilweise extrem komplex ist, gerade wenn es sich um Sachverhalte handelt, die so noch nie entschieden wurden. Ich finde es nicht richtig, hier von außen Druck auf die Richter auszuüben. Am Ende kriegt man dann minderwertige Beschlüsse, die keinerlei Qualitätsstandards gerecht werden. Das sollte nicht Sinn der Sache sein.

    Ich glaube, über das Thema "Richter" müsste man sich ohnehin noch mal separat unterhalten. Ich bin sicher, dass man hier einiges noch effizienter und effektiver gestalten könnte. Zumal sich SDP und Allianz schon wieder wegen Richterposten prügeln.


    Dies sei jetzt aber nicht hier diskutiert.

  • Es kann aber auch nicht Sinn der Sache sein Klagen über Monate hinweg oder bald sogar Jahre schleichen zu lassen. Wir sind wie so oft gesagt keine Jura-Sim! Die letzten Monate kam vom Gericht keinerlei Aktivität hervor, und das ist nicht nur an den letzten Wahlen gelegen die für neue Richter ewig gebraucht haben. Ich bin der Meinung das OG sollte gegenüber Bundestag & Bundesrat Rechenschaft ablegen in Form von z.B. 14tägige Protokolle, wieviele und welche Verfahren laufen und auf welchem Stand sie sind. Es wird doch immer gern Transparenz gewünscht, vom Gericht hört und sieht man aber leider garnichts.


    Ich habe ja von Anfang an gesagt, der dritte Punkt mit der mangelhaften Amtsführung ist schwierig. Das ist mir klar, aber dennoch sollte auch allen klar sein das es immer mal wieder Leute gab die ihre Ämter nicht ausreichend gefüllt haben. Daher ist der Punkt 2 schonmal sehr richtig.


    Dazu sollten alle angehalten sein strenger darauf zu achten ob jemand abwesend ist. Der Bot funktioniert ja leider nur einmalig, danach muss jeder seine Kollegen kontrollieren, in den jeweiligen Parlamenten usw. Und Inaktiv heißt eben auch wenn man 14 Tage keine öffentlich einsehbaren SimOn Beiträge schreibt, ein bloßes einloggen sollte definitiv nicht als Aktivität zählen! Jemand der einmal die Woche im Preuß ein Bier trinkt ist kein aktiver Politiker, so dahergesagt xD



    Edit: Und wenn wir schon bei Fristen sind, die Regel mit dem Archivieren der Gesetze funktioniert ja leider auch seit längerem nicht mehr so... Wenn die zuständige Partei ihre Gesetze nicht archiviert, müsste man drüber nachdenken ob die ab einem bestimmen Punkt als "nicht beschlossen" gelten und erneut durch alle Gesetzgebende Instanzen müssen.

  • Und wenn wir schon bei Fristen sind, die Regel mit dem Archivieren der Gesetze funktioniert ja leider auch seit längerem nicht mehr so

    Ich weiß warum! ^^


    Es kann aber auch nicht Sinn der Sache sein Klagen über Monate hinweg oder bald sogar Jahre schleichen zu lassen.

    Dem stimme ich zu. Es wäre in den letzten Wochen/Monaten sehr sehr viel zu tun gewesen tatsächlich. Es ist schon schade, dass sich (zu) oft Leute ans Gericht wählen lassen, die keine Zeit oder Lust auf den Job haben.

    Gruppe_396.png


    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Administrator


    Wünsche, Anliegen, Anregungen gerne hier.

  • Es kann aber auch nicht Sinn der Sache sein Klagen über Monate hinweg oder bald sogar Jahre schleichen zu lassen. Wir sind wie so oft gesagt keine Jura-Sim! Die letzten Monate kam vom Gericht keinerlei Aktivität hervor, und das ist nicht nur an den letzten Wahlen gelegen die für neue Richter ewig gebraucht haben. Ich bin der Meinung das OG sollte gegenüber Bundestag & Bundesrat Rechenschaft ablegen in Form von z.B. 14tägige Protokolle, wieviele und welche Verfahren laufen und auf welchem Stand sie sind. Es wird doch immer gern Transparenz gewünscht, vom Gericht hört und sieht man aber leider garnichts.

    Wir können das OG unter diesem Gesichtspunkt auch einfach abschaffen.



    Das OG ist dahingehend ja interessant, dass es die Möglichkeit gibt, gegen Gesetze usw vorzugehen. Durch die Professionalität, die die Richter sich zum Ziel nehmen, wirkt es auch weniger wie ein Laientheater um Parteipolitische oder Machtpolitische Ziele zu erfolgen. Wenn man den Juristischen Teil vollkommen ausklammern möchte, dann wäre das OG nicht mehr nötig, sowie die Rechtswege die dorthin führen.


    Es hat übrigens einen Grund, wieso IRL die Protokolle des BVerfG einige Jahrelang unter Verschluss stehen. Es geht der politischen Welt nichts an, wie die Abwägungen aussahen und wie die Entscheidungsfindung zusammen kam. Oder soll das Gericht einmal alle 14 Tage schreiben "Wir haben verhandelt." das wäre aber auch nicht wirklich hilfreich.


    Das OG handelt übrigens die Spieler ab, die juristisch interessiert oder eben Juristen sind. Die, die für einen vors OG ziehen oder dort Richter sind, fokussieren sich dann auch mehr darauf, anstatt andere SimOn für Formfehler in Gesetzen während einer Debatte anzuschwärzen, was dann wieder zu einer SimOff Debatte führt, inwieweit ein Gesetz formrichtig geschrieben wurde. "Wir sind keine Jura-Sim" ist in einer PolitikSim eben kein gutes Argument; Recht hat unmittelbar mit Politik zutun. Und ich denke, wir sind alle zufrieden, wenn Rechtsprechung hier so gut und realistisch wie möglich geschieht. Das OG hier arbeitet übrigens schneller als es üblicherweise das BVerfG tut. Und da es sich nicht um eine Jurasim handelt, bzw man damit nichts zutun hat, kann es einem ja recht egal sein, was dort geschieht. Dann kann man den Fokus auch auf die restliche Politische Aktivität richten. Wieso man sich darüber dann aber dennoch beschwert, ist mir ein Rätsel.



    Ich glaube, über das Thema "Richter" müsste man sich ohnehin noch mal separat unterhalten. Ich bin sicher, dass man hier einiges noch effizienter und effektiver gestalten könnte.

    Ich würde das Gericht, gerade bei Grundsatzentscheidungen hier schon als recht effizient bezeichnen. Für solche Entscheidungen brauchen echte Staatsrechtler (bzw. Verfassungsrichter) üblicherweise viele viele Monate oder Jahre.



    Am Ende kriegt man dann minderwertige Beschlüsse, die keinerlei Qualitätsstandards gerecht werden.

    Was auch wieder zu Kritik führen würde. Das ist ja das Paradoxe.



    -----


    Punkt zwei ist aber richtig und wichtig, um ein fließendes Simgeschehen zu ermöglichen.

    Anwalt ihres Vertrauens


    Verrückter Vogel

  • Wir haben alle Verständnis und alle sagen "Reallife geht vor". Das ist auch richtig, aber das Reallife darf dann nicht anderen den Spielspaß verderben indem Ämter inaktiv besetzt werden. Sicher kann jedem mal was dazwischen kommen, mal ein oder auch mal 2 Wochen keine Zeit haben. Aber jeder sollte soviel Anstand haben und dann eingestehen wenn er zum derzeitigen Zeitpunkt ein Amt nicht so aktiv ausfüllen kann wie es sollte, dass er dann lieber zurücktritt und jemand anderen die Chance lässt dieses Amt mit Spaß auszufüllen. Wir haben hier keine Jahrelangen Amtszeiten, wir rechnen in Wochen. Und wenn dann jemand 3 Wochen oder noch mehr davon nicht anwesend ist, ist man falsch in diesem Amt und sollte alles abgeben bis man wieder Zeit hat und dann neu durchstarten.

  • Manche Urteile/Beschlüsse benötigen viel Zeit, weil die Materie einfach teilweise extrem komplex ist, gerade wenn es sich um Sachverhalte handelt, die so noch nie entschieden wurden. Ich finde es nicht richtig, hier von außen Druck auf die Richter auszuüben. Am Ende kriegt man dann minderwertige Beschlüsse, die keinerlei Qualitätsstandards gerecht werden. Das sollte nicht Sinn der Sache sein.

    Das ist klar. Wenn man für eine umfangreiche, komplexe Klage mal ein paar Wochen braucht, finde ich das auch nicht schlimm. Aber Sinn der Sache ist es auch nicht, dass man sich sehr viel Mühe bei der Erstellung von Klagen gibt und die dann einfach komplett Links liegen gelassen werden. Klar, wir haben wohl nicht viele Mitspieler die sich mit solchen juristischen Sachen gerne auseinandersetzen. Aber insgesamt haben die letzten Wochen und Monate doch sehr klar dargestellt, dass es am Gericht nicht so läuft, wie es laufen sollte. Ich hab da mit Prof. Gierke jetzt zum Glück einen Kollegen, der auch wirklich was macht, das war ich sonst am OG (zumindest in den letzten Monaten) ja eher weniger gewohnt.


    Nur um die Ausmaße zu zeigen: Wir haben 3 Klagen der Causa Yersin (März 2021) komplett unbearbeitet, zwei Klagen hinsichtlich des BUW-Verbotsverfahrens und eine einstweilige Anordnung. Bei allen Sachverhalten war ich und auch Prof. Gierke (als Verteidiger) involviert und können deshalb fairerweise wohl keine absolut objektive Entscheidung treffen. Ist zwar schade, aber die Welt geht davon jetzt auch nicht unter, klar. Ich habe mir auf jeden Fall vorgenommen, selbst in Zukunft nicht mehr zu klagen, sondern mich wirklich nur auf meine Richtertätigkeit zu konzentrieren, damit wir so einem Stillstand entgegenwirken können.

    Gruppe_396.png


    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Administrator


    Wünsche, Anliegen, Anregungen gerne hier.

  • Wir haben alle Verständnis und alle sagen "Reallife geht vor". Das ist auch richtig, aber das Reallife darf dann nicht anderen den Spielspaß verderben indem Ämter inaktiv besetzt werden. Sicher kann jedem mal was dazwischen kommen, mal ein oder auch mal 2 Wochen keine Zeit haben. Aber jeder sollte soviel Anstand haben und dann eingestehen wenn er zum derzeitigen Zeitpunkt ein Amt nicht so aktiv ausfüllen kann wie es sollte, dass er dann lieber zurücktritt und jemand anderen die Chance lässt dieses Amt mit Spaß auszufüllen. Wir haben hier keine Jahrelangen Amtszeiten, wir rechnen in Wochen. Und wenn dann jemand 3 Wochen oder noch mehr davon nicht anwesend ist, ist man falsch in diesem Amt und sollte alles abgeben bis man wieder Zeit hat und dann neu durchstarten.

    Absolute Inaktivität sollte nicht sein (Ich bin da ja auch ein negativbeispiel dafür (Sorry nochmal dafür <3)


    Ich vertraue aber bspw. darauf, dass das Gericht gegenwärtig an den Fällen arbeitet und es sicher auch eine Entscheidungsfindung geben wird.



    Natürlich treffen beim Gericht auch Negativbeispiele zu. Natürlich. Ich denke auch nicht, dass alle immer 100% aktiv sind. Die Thematik ist ja auch recht trocken. wenn dann etwas liegen bleibt, oder entfällt, ist das natürlich schade.

    Anwalt ihres Vertrauens


    Verrückter Vogel

  • Punkt zwei ist aber richtig und wichtig, um ein fließendes Simgeschehen zu ermöglichen.

    Nur noch maximal 14 Tage abwesend melden darüber hinaus die Abgabe des Amtes.


    Wieso ich aber dann weiter gesponnen habe, was machen wir denn wenn sich jemand nicht abwesend meldet, aber auch nicht aktiv ist. Der Thread "Abwesenheitsmeldung" wird ja nicht von jedem genutzt, da sind Leute einfach mal Tage/Wochen nicht wirklich da und gelten dann nicht als inaktiv weil sie sich mal eingeloggt haben. Genau da braucht man eine Vorgabe wie man vorgeht wenn einer sich nicht abwesend meldet, keine SimOn Beiträge schreibt, aber alle paar Tage mal einloggt.


  • § 5a

    VERLUST VON ÄMTERN


    (1) Der Verlust jeglicher Ämter erfolgt durch 14-tägige Inaktivität.

    a. Inaktiv ist, wer 14 Tage nicht eingeloggt oder 14 Tage keine SimOn Beiträge verfasst hat. Vereinshaus ist SimOff!

    (2) Ein Amtsinhaber muss sein Amt aufgeben, wenn er mehr als 14 Tage abwesend gemeldet ist.


    Also so wäre irgendwie der aktuelle Stand für mich.