Hab da mal was formuliert.
Zur Begründung: nach den heutigen Debatten eigentlich selbsterklärend. Debattendauer: 5 Tage
Hab da mal was formuliert.
Zur Begründung: nach den heutigen Debatten eigentlich selbsterklärend. Debattendauer: 5 Tage
und gesondert als nicht weiter bespielte Accounts im Doppelaccountregister zu führen."
Das halte ich nicht für notwendig. Grade Spieler, die einen Neuanfang machen wollten, sollten diese Chance auch erhalten, ohne dass man sie weiter zuordnen kann. Sonst ein sehr guter, unterstützenswerter Entwurf. Die Administration überlegt sich schon, wie eine effektive Überprüfung des DA-Registers in Zukunft aussehen kann.
und gesondert als nicht weiter bespielte Accounts im Doppelaccountregister zu führen."
Das halte ich nicht für notwendig. Grade Spieler, die einen Neuanfang machen wollten, sollten diese Chance auch erhalten, ohne dass man sie weiter zuordnen kann. Sonst ein sehr guter, unterstützenswerter Entwurf. Die Administration überlegt sich schon, wie eine effektive Überprüfung des DA-Registers in Zukunft aussehen kann.
Kann ich dann entsprechend Deines Vorschlages anpassen
So, ich habe den Entwurf nochmals angepasst und noch eine Regelung zu den BG HAcc und NAcc hinzugepackt.
In diesem Schritt würde es sich eigentlich auch gleich lohnen, im ModAdminG die Zuständigkeit bei der Überwachung des Registers genauer zu definieren. Aktuell heißt es Moderation und Administration sind gemeinsam zuständig, faktisch liegen die Befugnisse allein bei den Admins, denen die Mehraccounts angezeigt werden müssen und die Leiter der Haupt- und Nebengruppe sind.
Denkbar wäre, dass die Admins dafür zuständig sind, dass DA's angezeigt und in den Gruppen sind und die Moderation, dass Gruppe und Register übereinstimmen und ggf. dann Sanktionen aussprechen. Dafür müssten allerdings die Moderator:innen bzw. ein von ihrer Mitte gewählter Vorsitz ebenfalls zur Gruppenleitung der Haupt- und Nebengruppe hinzugefügt wird.
In diesem Schritt würde es sich eigentlich auch gleich lohnen, im ModAdminG die Zuständigkeit bei der Überwachung des Registers genauer zu definieren. Aktuell heißt es Moderation und Administration sind gemeinsam zuständig, faktisch liegen die Befugnisse allein bei den Admins, denen die Mehraccounts angezeigt werden müssen und die Leiter der Haupt- und Nebengruppe sind.
Denkbar wäre, dass die Admins dafür zuständig sind, dass DA's angezeigt und in den Gruppen sind und die Moderation, dass Gruppe und Register übereinstimmen und ggf. dann Sanktionen aussprechen. Dafür müssten allerdings die Moderator:innen bzw. ein von ihrer Mitte gewählter Vorsitz ebenfalls zur Gruppenleitung der Haupt- und Nebengruppe hinzugefügt wird.
Wäre sicherlich eine Idee - ich formuliere morgen oder übermorgen mal was dazu.
Mir ist soeben eingefallen, man könnte eine Definition einsetzen, wann ein Account als aktiv bespielt gilt. "Ein Account gilt als aktiv bespielt wenn er innerhalb der letzten vier Wochen eingeloggt war." Dann hätte man eine festgelegte Frist.
Als Beispiel Dr. Helmut Müller, er scheint nun ein Hauptaccount zu sein mit Wahlberechtigung, sein anderer Account der noch im Wahlregister eingetragen ist, Gerald Möller, ist unter anderem noch in einer Partei und Bayern, was ja eigentlich nicht erlaubt ist. Damit hat er zwei wahlberechtigte Accounts. Da Gerald Möller aber im September zuletzt eingeloggt war kann man diesen als inaktiven Account sehen. Versteht ihr?
Mir ist soeben eingefallen, man könnte eine Definition einsetzen, wann ein Account als aktiv bespielt gilt. "Ein Account gilt als aktiv bespielt wenn er innerhalb der letzten vier Wochen eingeloggt war." Dann hätte man eine festgelegte Frist.
Als Beispiel Dr. Helmut Müller, er scheint nun ein Hauptaccount zu sein mit Wahlberechtigung, sein anderer Account der noch im Wahlregister eingetragen ist, Gerald Möller, ist unter anderem noch in einer Partei und Bayern, was ja eigentlich nicht erlaubt ist. Damit hat er zwei wahlberechtigte Accounts. Da Gerald Möller aber im September zuletzt eingeloggt war kann man diesen als inaktiven Account sehen. Versteht ihr?
Pack ich mal rein.
Es wäre wohl sinnvoll, die gleiche Sprache wie im restlichen vDGB zu verwenden? Sonst ist mWn überall von Mitspielern die Rede und alternativ kann man ja auch die Einzahl verwenden und wie in den anderen Absätzen von jeder Person sprechen.
Mir ist soeben eingefallen, man könnte eine Definition einsetzen, wann ein Account als aktiv bespielt gilt. "Ein Account gilt als aktiv bespielt wenn er innerhalb der letzten vier Wochen eingeloggt war." Dann hätte man eine festgelegte Frist.
Als Beispiel Dr. Helmut Müller, er scheint nun ein Hauptaccount zu sein mit Wahlberechtigung, sein anderer Account der noch im Wahlregister eingetragen ist, Gerald Möller, ist unter anderem noch in einer Partei und Bayern, was ja eigentlich nicht erlaubt ist. Damit hat er zwei wahlberechtigte Accounts. Da Gerald Möller aber im September zuletzt eingeloggt war kann man diesen als inaktiven Account sehen. Versteht ihr?
Das könnte man möglicherweise an Aktivität knüpfen? Z. B. ein Account gilt als unbespielt, wenn dieser nicht innerhalb der letzten zwei Wochen eingeloggt war oder als unbespielt (womit keine spielerischen Aktivitäten erfolgen dürften) angezeigt wurde. Gerade mit Blick darauf, dass wir keine fünf verschiedenen Fristen für Aktivität/Bespieltheit oder ähnliche Sachen einführen, wäre das meines Erachtens nach sinnvoll.
Es wäre wohl sinnvoll, die gleiche Sprache wie im restlichen vDGB zu verwenden? Sonst ist mWn überall von Mitspielern die Rede und alternativ kann man ja auch die Einzahl verwenden und wie in den anderen Absätzen von jeder Person sprechen.
Soeben angepasst ("Mitspieler*innen" ------> zu "Personen").
Weitere Anmerkungen oder Änderungswünsche?
Und wie stellst du das fest wenn jemand den Geistmodus hat? Da ist dann kein Letzter Login sichtbar.