Debatte - Regeländerung | Gesetz zur Konkretisierung des vDeutschen Gesetzbuches

  • Gesetz zur Konkretisierung des vDeutschen Gesetzbuches


    Vom ...


    Artikel 1

    Änderung des vDeutschen Gesetzbuches


    Die Spielregeln der Politiksimulation vBundesrepublik, die zuletzt durch Gesetz am 13. Dezember 2021 geändert worden sind, werden wie folgt geändert:


    (1) § 2, Absatz 1, wird wie folgt gefasst:

    "Jede natürliche Person ist berechtigt, einen wahlberechtigten Account (auch: "Hauptaccount") zu besitzen. Ein weiterer bespielter Hauptaccount ist unzulässig."


    (2) § 2, Absatz 5, wird wie folgt gefasst:

    "Jede Person ist berechtigt einen zweiten Account (auch: "Nebenaccount" oder "Zweitaccount"), welcher kein Medienaccount und kein Hauptaccount nach Absatz 1 ist, anzulegen. Dieser darf sich nicht an Parteigründungen beteiligen, nicht Mitglied einer Partei sein und kein Bundestags- und Landtagsmandat oder sonstiges SimOn-Amt mit Ausnahme von Fällen, die eine Ausnahme nach § 2, Absatz 5, Satz 5 darstellen, wahrnehmen. Er ist nicht aktiv wahlberechtigt bei SimOff-Abstimmungen. Dieser Nebenaccount ist bei SimOn-Abstimmungen nicht aktiv wahlberechtigt und in Fällen, die keine Ausnahme nach § 2, Absatz 5, Satz 5 darstellen, nicht wählbar. Hiervon unberührt bleibt das passive Wahlrecht von Zweitaccounts für Richter am Obersten Gericht."


    (3) § 2, Absatz 6, wird wie folgt gefasst:

    "Im Wiki wird ein Doppelaccount-Register geführt. In dieses hat sich jeder, der nach Absatz 5 einen Zweitaccount erstellt, durch Auflistung des Namens des Hauptaccounts und des Zweitaccounts einzutragen. Der Betreiber des Zweitaccounts soll dies der Administration bei der Aufnahme desselben anzeigen. Accounts, die nicht mehr bespielt werden, sind der Administration anzuzeigen, müssen jedoch nicht gesondert als weiter bespielte Accounts im Doppelaccountregister geführt werden."


    (4) Folgender § 2, Absatz 7, wird eingefügt:

    "Personen müssen ihren Hauptaccount in der Forumsbenutzergruppe "vB / Hauptaccount" hinzufügen.Personen müssen ihren Nebenaccount in der Forumsbenutzergruppe "vB / Nebenaccount" hinzufügen. Nicht mehr bespielte Accounts nach § 2, Absatz 6, Satz 4, müssen jedoch nicht in der Forumsbenutzergruppe "vB / Nebenaccount" hinzugefügt werden.


    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Annahme durch Mehrheitsbeschluss in Kraft.


    Hab da mal was formuliert.


    Zur Begründung: nach den heutigen Debatten eigentlich selbsterklärend. Debattendauer: 5 Tage

  • und gesondert als nicht weiter bespielte Accounts im Doppelaccountregister zu führen."

    Das halte ich nicht für notwendig. Grade Spieler, die einen Neuanfang machen wollten, sollten diese Chance auch erhalten, ohne dass man sie weiter zuordnen kann. Sonst ein sehr guter, unterstützenswerter Entwurf. Die Administration überlegt sich schon, wie eine effektive Überprüfung des DA-Registers in Zukunft aussehen kann.

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • und gesondert als nicht weiter bespielte Accounts im Doppelaccountregister zu führen."

    Das halte ich nicht für notwendig. Grade Spieler, die einen Neuanfang machen wollten, sollten diese Chance auch erhalten, ohne dass man sie weiter zuordnen kann. Sonst ein sehr guter, unterstützenswerter Entwurf. Die Administration überlegt sich schon, wie eine effektive Überprüfung des DA-Registers in Zukunft aussehen kann.

    Kann ich dann entsprechend Deines Vorschlages anpassen

  • In diesem Schritt würde es sich eigentlich auch gleich lohnen, im ModAdminG die Zuständigkeit bei der Überwachung des Registers genauer zu definieren. Aktuell heißt es Moderation und Administration sind gemeinsam zuständig, faktisch liegen die Befugnisse allein bei den Admins, denen die Mehraccounts angezeigt werden müssen und die Leiter der Haupt- und Nebengruppe sind.


    Denkbar wäre, dass die Admins dafür zuständig sind, dass DA's angezeigt und in den Gruppen sind und die Moderation, dass Gruppe und Register übereinstimmen und ggf. dann Sanktionen aussprechen. Dafür müssten allerdings die Moderator:innen bzw. ein von ihrer Mitte gewählter Vorsitz ebenfalls zur Gruppenleitung der Haupt- und Nebengruppe hinzugefügt wird.

  • In diesem Schritt würde es sich eigentlich auch gleich lohnen, im ModAdminG die Zuständigkeit bei der Überwachung des Registers genauer zu definieren. Aktuell heißt es Moderation und Administration sind gemeinsam zuständig, faktisch liegen die Befugnisse allein bei den Admins, denen die Mehraccounts angezeigt werden müssen und die Leiter der Haupt- und Nebengruppe sind.


    Denkbar wäre, dass die Admins dafür zuständig sind, dass DA's angezeigt und in den Gruppen sind und die Moderation, dass Gruppe und Register übereinstimmen und ggf. dann Sanktionen aussprechen. Dafür müssten allerdings die Moderator:innen bzw. ein von ihrer Mitte gewählter Vorsitz ebenfalls zur Gruppenleitung der Haupt- und Nebengruppe hinzugefügt wird.

    Wäre sicherlich eine Idee - ich formuliere morgen oder übermorgen mal was dazu.

  • Mir ist soeben eingefallen, man könnte eine Definition einsetzen, wann ein Account als aktiv bespielt gilt. "Ein Account gilt als aktiv bespielt wenn er innerhalb der letzten vier Wochen eingeloggt war." Dann hätte man eine festgelegte Frist.


    Als Beispiel Dr. Helmut Müller, er scheint nun ein Hauptaccount zu sein mit Wahlberechtigung, sein anderer Account der noch im Wahlregister eingetragen ist, Gerald Möller, ist unter anderem noch in einer Partei und Bayern, was ja eigentlich nicht erlaubt ist. Damit hat er zwei wahlberechtigte Accounts. Da Gerald Möller aber im September zuletzt eingeloggt war kann man diesen als inaktiven Account sehen. Versteht ihr?

  • Mir ist soeben eingefallen, man könnte eine Definition einsetzen, wann ein Account als aktiv bespielt gilt. "Ein Account gilt als aktiv bespielt wenn er innerhalb der letzten vier Wochen eingeloggt war." Dann hätte man eine festgelegte Frist.


    Als Beispiel Dr. Helmut Müller, er scheint nun ein Hauptaccount zu sein mit Wahlberechtigung, sein anderer Account der noch im Wahlregister eingetragen ist, Gerald Möller, ist unter anderem noch in einer Partei und Bayern, was ja eigentlich nicht erlaubt ist. Damit hat er zwei wahlberechtigte Accounts. Da Gerald Möller aber im September zuletzt eingeloggt war kann man diesen als inaktiven Account sehen. Versteht ihr?

    Pack ich mal rein.

  • Es wäre wohl sinnvoll, die gleiche Sprache wie im restlichen vDGB zu verwenden? Sonst ist mWn überall von Mitspielern die Rede und alternativ kann man ja auch die Einzahl verwenden und wie in den anderen Absätzen von jeder Person sprechen.

  • Mir ist soeben eingefallen, man könnte eine Definition einsetzen, wann ein Account als aktiv bespielt gilt. "Ein Account gilt als aktiv bespielt wenn er innerhalb der letzten vier Wochen eingeloggt war." Dann hätte man eine festgelegte Frist.


    Als Beispiel Dr. Helmut Müller, er scheint nun ein Hauptaccount zu sein mit Wahlberechtigung, sein anderer Account der noch im Wahlregister eingetragen ist, Gerald Möller, ist unter anderem noch in einer Partei und Bayern, was ja eigentlich nicht erlaubt ist. Damit hat er zwei wahlberechtigte Accounts. Da Gerald Möller aber im September zuletzt eingeloggt war kann man diesen als inaktiven Account sehen. Versteht ihr?

    Das könnte man möglicherweise an Aktivität knüpfen? Z. B. ein Account gilt als unbespielt, wenn dieser nicht innerhalb der letzten zwei Wochen eingeloggt war oder als unbespielt (womit keine spielerischen Aktivitäten erfolgen dürften) angezeigt wurde. Gerade mit Blick darauf, dass wir keine fünf verschiedenen Fristen für Aktivität/Bespieltheit oder ähnliche Sachen einführen, wäre das meines Erachtens nach sinnvoll.

    Es wäre wohl sinnvoll, die gleiche Sprache wie im restlichen vDGB zu verwenden? Sonst ist mWn überall von Mitspielern die Rede und alternativ kann man ja auch die Einzahl verwenden und wie in den anderen Absätzen von jeder Person sprechen.

    Soeben angepasst ("Mitspieler*innen" ------> zu "Personen").


    Weitere Anmerkungen oder Änderungswünsche?