DEBATTE IX/001 | Geschäftsordnung

  • DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE IX/001

    Geschäftsordnung für den neunten Deutschen Bundestag


    Die Debattendauer beträgt gemäß unserer bisherigen Geschäftsordnung drei Tage.


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    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Maximilian von Gröhn () aus folgendem Grund: Änderung aufgrund erfolgreichen Änderungsantrages des MdB Davis, angenommen am 7. November 2021 mit 8-7-0 Stimmen. https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/4213-abstimmung-ix-001b-änderungsantrag-des-mdb-davis-zu-antrag-xi-001/#wcf10

  • Die Fraktion der SDP unterstützt diesen Antrag.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,


    die Fraktion der Allianz meldet Redebedarf an.

    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Alex Regenborn


    Herr Präsident,


    seit nunmehr 24 Stunden haben sich weder der Kollege Kassab noch weitere Abgeordnete der Allianz zu diesem Entwurf geäußert. Dementsprechend besteht keinerlei Redebedarf mehr gemäß § 15, Satz 5 der alten GO-BT.


    Dementsprechend stellen ich, Herbert Müller, sowie die Abgeordneten Ricarda Fährmann, Alex Regenborn und Caroline Kaiser gemäß § 15, Satz 3 der alten GO-BT den Antrag, die Debatte zu beenden und die Abstimmung einzuleiten. Das notwendige, geforderte Quorum von vier Abgeordneten ist erfüllt. Eine vorzeitige Abstimmung ist, sofern dem nicht alle Fraktionen zustimmen, erst nach 24 Stunden der Aussprache gemäß § 15, Satz 3 der alten GO-BT möglich. Da diese Debatte allerdings bereits 27 Stunden und 21 Minuten andauert (und diese 24 Stunden somit deutlich überschritten worden sind), ist eine vorzeitige Abstimmung bereits durch den Antrag von vier Abgeordneten möglich. Dies ist der Fall - dementsprechend ist die Abstimmung unverzüglich einzuleiten. Herr Präsident, bitte kommen Sie dem nach.


    Herzlichen Dank.

  • Herr Präsident,


    ich stelle hiermit einen Änderungsantrag, fristgerecht binnen der 72 Stunden Debattenzeit, welche bis Einreichung des Änderungsantrages nicht beendet wurde. Rein hilfsweise ist der Antrag als Gegenantrag zu behandeln, wobei ich ausdrücklich darauf hinweise, dass darin eine Verletzung der Rechte des Bundestages zu sehen ist, denn ein Änderungsantrag kann gemäß GO solange gestellt werden, bis die vollständige Debattenzeit zeitlich abgelaufen ist, oder die Debatte formell durch den Sitzungsleiter beendet wurde, somit ist der Änderungsantrag zulässig.


    Der Änderungsantrag stellt exakt die Geschäftsordnung dar, wie sie bisher angewandt wurde. Der Antragsteller hat mehrere Änderungen in seinem Antrag eingesetzt, die von der bisherigen Go abweichen, ohne darauf einzugehen.


    So wurde beispielsweise die Möglichkeit der Debattenverlängerung beschränkt, was wir für nicht interessengerecht halten. Vielmehr soll so die Fehlleistung der letzten Bundesregierung kompensiert werden, die Anträge so spät eingereicht hat, dass bereits das Verlängern der Debatte, zwecks Redebedarf, den nicht nachvollziehbaren Zeitplan der Bundesregierung unterminiert hat.


    Des Weiteren wird u. a. grundlos die Vorschrift des § 10 - Ordnungsrufe geändert, so soll Mitgliedern des Bundestages - im Gegensatz zur bisherigen Regelung - sofort das Wort entziehbar sein, auch ohne das ein Ordnungsruf ergangen ist.


    Ich beantrage folgenden Änderungsantrag zu beschließen, auf die Vorgaben der Geschäftsordnung, hinsichtlich Unterbrechung der Debattenzeit bis zum Ende der Abstimmung über den Änderungsantrag wird hingewiesen.



  • Herr Präsident,

    Herr Dr. von Gröhn,


    die SDP-Fraktion wird diesen Änderungsantrag NICHT mittragen, wie lehnen ihn entschieden ab, - und zwar aus folgenden Gründen:


    1. Wir wollen diese Art Filibuster eindeutig aus der Geschäftsordnung streichen. Es kann eben auch sein, dass die Regierungsbildung länger dauert. Wenn dann noch größere Projekte hinzukommen, so bedarf dies entsprechender Zeit, damit die Entwürfe qualitativ auf einer angemessenen Höhe sind. Dementsprechend kann es sein, dass manche Gesetzesentwürfe relativ spät eingereicht werden. (SO: außerdem können rL-Ereignisse entsprechendes Hindernis darstellen)


    Und nun darf es nicht so sein, dass das Regieren dann behindert wird, nur weil die Gesetzentwürfe einer Fraktion nicht passen - dafür gibt es immer noch Abstimmungen. Es ist an der Zeit, dass dieser, ich nenne es mal "Allianz-Filibuster" aus der GO gestrichen wird, denn dieser kann notwendige Änderungen blockieren. Hiermit werden Regelungen, wie es sie früher einmal gab, wiedereingeführt.


    2. Ihr Entwurf beinhaltet keine eindeutigen Regelungen für Sach- u. Ordnungsruf für Rednerinnen und Redner, die der Bundesregierung, aber nicht dem Bundestag angehören. Darüber könnten Sie auch mal nachdenken.


    Wir lehnen den Änderungsantrag ab, herzlichen Dank.

  • Sehr geehrter Herr Kollege,


    dies steht der SDP-Fraktion selbstverständlich frei, ich finde es jedoch gelinde gesagt verwunderlich, denn die SDP-Fraktion hat den Antrag noch in der letzten Legislatur angenommen und sogar auf eine Abstimmung darauf verzichtet und die Änderung freiwillig als Hauptantrag übernommen.

    Ich rege bei allen Fraktionen, unabhängig von etwaigen späteren Regierungsbündnissen und Koalitionsdiziplin an, zu überdenken, wieso die SDP nun plötzlich die Geschäftsordnung in ihrem Sinne ändern möchte, dies auch noch versteckt und ohne jegliche Änderungsbegründung. Die bisherige Geschäftsordnung war gut geeignet und hat keine Fraktion bevorteilt.



    Führt der Antragsteller aus, die reguläre Debattenverlängerung sei ein „Filibuster“ so sei ein Blick in den Senat der Vereinigten Staaten geraten, dann ist leicht erkennbar, was ein Filibuster ist und was eine maßvolle Debattenverlängerung. Auch wenn die Regierungsbildung lange dauert, so kann erwartet werden, dass die Bundesregierung, und alle weiteren Fraktionen, Anträge nicht so knapp einbringen, dass der Bundestag noch rechtzeitig darüber kann. Selbst mit Debattenverlängerung und voller Abstimmungszeit wäre die Einreichungsfrist gerade einmal neun Tage vor Legislaturende.



    Hinsichtlich des zweiten Einwurfes hat der Antragsteller jedoch Recht, ich habe meinen Änderungsantrag insoweit ergänzt, dass das zur Ordnung rufen auch ggü. anderen Rednern, als Abgeordneten, möglich sein soll. Jedoch bleibt es weiterhin dabei, dass das zur Ordnung rufen Voraussetzung für den Wortentzug ist.

    Die Fassung des Antragstellers trägt diktatorische Züge, im ersten gesamtbundesdeutschen und frei gewählten Parlament, darf keinem Redner einfach und ohne Vorwarnung das Wort entzogen werden.


    Herr Alterspräsident, im Namen der Allianz-Fraktion beantrage ich gemäß § 16 Abs. 2 über den Änderungsantrag geheim abzustimmen, damit kein Abgeordneter Gefahr läuft, unberechtigte Konsequenzen aus seinem Abstimmungsverhalten zu ziehen, auch wenn er die bisherige, gut geeignete, Geschäftsordnung unterstützt.


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    die Geschäftsordnung sollte von keiner Seite in ihrem Sinne instrumentalisiert werden, ich bitte Sie deshalb, der bisherigen und gut bewährten GO, also dem Änderungsantrag zuzustimmen, herzlichen Dank!

  • Herr Präsident,


    die Debatte kann ohnehin nicht beendet werden.

    Der Antragsteller übersieht hierbei die Geschäftsordnung, nämlich § 24 Abs. 3 GO-BT, welcher wie folgt lautet:


    Findet eine mündliche Begründung durch den Antragsteller oder andere MdB der antragstellenden Fraktion nicht statt, so ist die vorzeitige Beendigung der Debatte auch auf Antrag der Mehrheit unzulässig.


    Genau so liegt die Sache hier, der Antragsteller hat den Antrag weder schriftlich noch mündlich in der Debatte begründet, somit ist jede vorzeitige Debattenveränderung unzulässig.

    Bitte stellen Sie geschäftsordnungskonform fest, dass die Debatte ab dem Zeitpunkt der Stellung des Änderungsantrages unterbrochen ist und diese Zeit, inklusive des übrigen Teils der 72 Stunden, vollständig nachzuholen ist (§ 26 II GO-BT).

  • Werte Kolleginnen und Kollegen,

    Herr Dr. von Gröhn,


    gut, dass Sie mich darauf hingewiesen haben, schließlich bin ich noch neu in diesem Hause:
    Die SDP hält diesen Entwurf einer Geschäftsordnung, der - bis auf wenige Passagen - zur vorherigen GO-BT identisch ist, für eine gute Grundlage, um durchgehend eine gute, durchgehende Arbeit des Bundestags und einen geregelten Ablauf der parlamentarischen Vorgänge zu gewährleisten. Bis auf den Punkt mit den Debattenverlängerungen und den Ordnungsrufen für Mitglieder der Bundesregierung ändert sich nichts an den Regeln und Grundsätzen der parlamentarischen Arbeit - aus diesem Grund bitte ich, werte Mitglieder das Hauses, um Zustimmung für den SDP-Entwurf.


    Zu Ihrem Argument, wir würden uns gerne durch diesen Geschäftsordnungsentwurf bevorteilen wollen, kann ich nur alle Abgeordneten darum bitten, in sich zu gehen: Warum soll ein Entwurf einer Geschäftsordnung, der inhaltlich gesehen hinsichtlich des Aspekts der Debattenverlängerungen in der letzten Woche vor der Wahl noch mit der GO-BT des siebten deutschen Bundestag identisch ist, falsch sein? Warum? Diese Regelung mit der Unzulässigkeit einer Debattenverlängerung in der letzten Woche vor der Wahl gab es in den Legislaturperioden Sieben, Sechs, Fünf, Vier und Drei. Über fünf Legislaturperioden mit unterschiedlichen Regierungen mit unterschiedlichen Parteien, die jeweils beteiligt waren - mal Konservative, mal Liberale, mal Grüne, mal Sozialdemokraten. Fünf Legislaturperioden hat sich diese Praxis bewährt. Fünf. Ganze. Legislaturperioden. Meine Damen und Herren, in diesem Land gibt es eine parlamentarische Demokratie. Die Regierung braucht die Unterstützung anderer Fraktionen, um kontinuierlich gute Arbeit zu leisten. Bei den Bundestagswahlen haben die Bürgerinnen und Bürger ihr Vertrauen in die Partei gesetzt, die ihrer Meinung nach etwas bewegen können soll, entscheiden soll, ja regieren soll. Wir haben eine Demokratie - das Wort leitet sich von δῆμος (demos) = das Staatsvolk und κράτος (kratos) = Herrschaft ab. Die Herrschaft liegt beim Volk - das entscheidet, wer die Geschicke des Landes lenken soll - das Volk legitimiert die Regierung. Diese Legitimation durch das VOLK sorgt erst dafür, dass eine Regierung durch die Parteien, die Parlament sitzen und zusammenkommen, gebildet werden kann. Meine Damen und Herren, die Mehrheit des Volkes hat den Regierenden das Vertrauen gegeben und möchte, dass es das auch umsetzen kann. Stehen wir dem nicht weiter im Wege. Sie haben die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass die alte Regelung inhaltlich gesehen wieder in Kraft tritt. Und denken Sie einmal in die Zukunft: Sollte die Allianz an die Macht kommen und Seniorpartner in einer Regierung werden - und sollte dann die gleiche Frage erneut debattiert werden: Wie würde die Meinung der Allianz dann aussehen? Wie würde die Allianz reagieren? Stellen Sie sich das einmal vor und kommen Sie dann zum realistischen Schluss.


    Sorgen wir dafür, dass das Vertrauen in die Tat umgesetzt werden kann, indem Sie für unseren Entwurf, der sich inhaltlich gesehen mit den Regelungen zwischen September 2020 und August 2021, also gut Elfeinhalb Monaten gleicht und der sich bewährt hat, stimmen und lassen Sie sich nichts von der Allianz erzählen - herzlichen Dank!

  • Herr Präsident,

    geschätzte Kolleginnen und Kollegen,


    wir werden eine solch maßlose Geschäftsordnungsänderung nicht mittragen. Es ist unverantwortlich, dass sich die Sozialdemokraten nun anscheinend noch mehr Zeit für eine Debatte herausschlagen möchten, da sie ohnehin nicht in der Lage sind Anfragen fristgemäß und sachlich zu beantworten. Dieses Dilemma haben wir bereits in der vergangenen Legislaturperiode beobachten können.


    Eine vorzeitige Debattenverlängerung ist daher untragbar und dient nicht dem deutschen Volke, sondern ausschließlich den "Aussitzern" in den Ministerien, wie dem bisher amtierenden Vizekanzler Rütt oder Ihnen, Herr Finanzminister. Sie haben in der vergangenen Wahlperiode ebenfalls Rügen für die verspäteten Stellungnahmen kassiert. Dem Volk darf nicht verschwiegen werden, welche Gebaren tatsächlich in den Amtsstuben "ausgeklüngelt" werden, damit man die fristgerechte Beantwortung der Anfragen umgeht. Ebenso ist eine Regierung auch in der letzten Woche der Legislaturperiode noch im Amt. Wenn Sie es nicht für nötig erachten, dass Anträge kurz vor der Wahl noch ausführlich behandelt werden, dann ist dies bestenfalls ein Affront gegen die Demokratie. Eine Bundesregierung ist nämlich bekanntermaßen durch die Kanzlerwahl immer für eine komplette Legislatur im Amt und nach einer Neuwahl weiterhin geschäftsführend tätig, dies ist ein Markenkern unseres Grundgesetzes und sorgt für Stabilität. Das Grundgesetz ist nicht mit Füßen zu treten, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind hier ein Rechtsstaat und nicht im derzeitigen Polen!


    Diese Änderung der Geschäftsordnung dient daher also in keiner Weise der Demokratie, sondern ausschließlich den Regierenden selbst. Das FFD wird daher die von der SDP vorgeschlagene Geschäftsordnung nicht mittragen und ich bitte alle anderen Demokraten ebenso um Ablehnung!


    Vielen Dank.

    7 Mal editiert, zuletzt von Harald F. Rache ()

  • Herr Präsident,


    die Fraktion der SDP ändert den Entwurf wie folgt ab: § 15, Ziffer 4 soll wie folgt gefasst werden:


    "Auf Antrag eines Mitgliedes des Bundestages oder einer Fraktion wird die Debatte um weitere 72 Stunden verlängert. Der Präsident kann die Debatte eigenmächtig um 72 Stunden verlängern, wenn offensichtlich noch Redebedarf besteht. Die Verlängerung einer Debatte, deren Ende in die letzte Sitzungswoche fällt, ist unzulässig, wenn der Präsident nicht feststellt, dass diese aufgrund des Umfangs des Beratungsgegenstandes erforderlich ist."


    Herzlichen Dank.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    werte Kolleginnen und Kollegen,


    die Allianz-Fraktion hat einen Änderungsantrag eingebracht. Über die Annahme oder Ablehnung dieses Änderungsantrages ist gemäß § 26, Ziffer 2, Satz 1 der alten GO-BT, die bis zum Beschluss einer neuen GO-BT die Grundlage unserer parlamentarischen Arbeit bildet, abzustimmen. Dies hat zu erfolgen; die Debatte wird gemäß § 26, Ziffer 2, Satz 2 der alten GO-BT unterbrochen. Die restliche Debattenzeit ab Einreichung des Änderungsantrages wird gemäß § 26, Ziffer 2, Satz 2 der alten GO-BT nachgeholt.


    Darüber hinaus hat die Fraktion der Allianz gemäß § 16, Ziffer 2 der alten GO-BT einen Antrag auf geheime Abstimmung gestellt. Dementsprechend erfolgt eine geheime Abstimmung über diesen Änderungsantrag.


    Die Debatte wird unterbrochen.

  • Werte Kolleginnen und Kollegen,


    die Debatte wird hiermit wieder eröffnet. Gegenstand der Debatte bleibt der Entwurf der SDP-Fraktion unter Berücksichtigung der Abänderung des Entwurfs durch ebenjene antragsstellende Fraktion. Gemäß den in der alten GO-BT vorgeschriebenen Regularien dauert diese 43,84 Stunden, also bis Dienstag, 17:00 Uhr, an.


    Die Aussprache wird hiermit wieder eröffnet.

  • Herr Abgeordneter Davis,


    das Präsidium nimmt hiervon Kenntnis.

  • Herr Präsident,


    ich muss mit großem Bedauern feststellen, dass die Sozialdemokratische Partei und der Bundestagspräsident die Rechte der Abgeordneten untergraben möchten. Die Sozialdemokratische Partei beschränkt mit dem hier vorliegenden Entwurf die Möglichkeit der Debattenverlängerung. Diese soll in der letzten Sitzungswoche von nun an nur noch nach Ermessen des Präsidenten möglich sein. Die Befugnisse des Präsidenten werden damit extrem ausgeweitet. Er dürfte die Rechte der Abgeordneten bei Debattenverlängerungen beschneiden, ohne sich mit seinem Stellvertreter abstimmen zu müssen. Die im Laufe dieser Debatte vorgenommene Änderung des Paragraphen stellt keine annehmbare Lösung dar. Die Änderung ist mehr Schein als Sein. Dem Präsidenten werden die Rechte gegeben, Verlängerungen in der letzten Sitzungswoche stets abzulehnen. Das halte ich keinesfalls für vertretbar. Ich möchte natürlich auch gerne unterstreichen, wieso diese Änderung katastrophal wäre.


    Gemäß offizieller Daten gab es in der vergangenen Legislaturperiode 26 Anträge, die in diesem Parlament debattiert wurden, und zudem sechs Aktuelle Stunden. Mehr als ein Drittel der Anträge - 9 von 26 - und die Hälfte der Aktuellen Stunden sind auf die letzten zehn Tage der Legislaturperiode entfallen. Bei nur einem Drittel dieser Anträge wurde die Verlängerung der Debatte beantragt. Sechs der neun Debatten - fünf zu Regierungsanträgen - sind in der letzten Sitzungswoche gestartet. Die letzten sieben Tage entsprechen einem Zehntel der Legislaturperiode. Zu keinem anderen Zeitpunkt laufen gewöhnlich so viele Debatten parallel wie in der letzten Sitzungswoche. Auf den Zeitraum entfällt in den meisten Parteien zudem auch die Vorbereitung auf die nächste Bundestagswahl und der Start in den Wahlkampf. Es ist bei einer Vielzahl an gleichzeitigen Debatten schlichtweg nicht möglich, sich mit allen Themen in der Form auseinanderzusetzen, wie es die Wähler erwarten dürfen sollten. Selbst eine größere Fraktion kann dies kaum bewerkstelligen, wenn es bei den Anträgen nicht nur um Formalitäten geht. Für Einzelkämpfer stellt dies in der Regel eine unmögliche Aufgabe dar. Nur Parteien und Abgeordneten, die sich ohnehin nicht um die Debatten scheren, kann die Änderung egal sein. Für sie ändert sich nichts. Es ist absurd, ausgerechnet in der letzten Sitzungswoche, Debatten beschränken zu wollen.


    Wie der Antragsteller korrekt festgestellt hat, kommen gerade zum Ende der Legislaturperiode häufig größere Projekte auf die Tagesordnung. Die Abgeordneten sollten die Chance haben, sich angemessen mit diesen auseinanderzusetzen. Es sollte nicht der Sinn der Arbeit im Bundestag sein, möglichst schnell zu Abstimmungen zu kommen, sondern uns ausführlich mit den Themen auf der Tagesordnung auseinanderzusetzen. Dazu gehört es natürlich auch, sie zu debattieren. Das sollte übrigens auch im Sinne der Regierung und aller Antragsteller sein. Drei Tage sind keinesfalls immer ausreichend. Durch die Änderung im Vergleich zur Geschäftsordnung der letzten Legislaturperiode wird die Bedeutung der Debatten in diesem Parlament leider weiter sinken. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben sich neben den Abgeordneten der Allianz-Fraktion nur die Kollegen Wildungen und Wexler regelmäßig an Debatten beteiligt. Das Freiheitliche Forum hat sich in der vergangenen Legislaturperiode mit nur einem Abgeordneten an doppelt so vielen Debatten wie die SDP beteiligt, die Grünen zumindest nicht an weniger. Bei dieser Rechnung werden schon die Redebeiträge der Vertreter der Bundesregierung und nicht nur die der SDP-Abgeordneten berücksichtigt. Ansonsten würde es noch deutlich schlechter aussehen. Auf die Allianz-Fraktion entfielen hingegen circa Zweidrittel der Redezeit und etwa die Hälfte aller Redebeiträge. Alle Abgeordneten haben sich an mindestens einer Debatte beteiligt. Ich freue mich natürlich über diese Bilanz der Liberal-Konservativen Allianz und die umfangreiche Sendezeit auf Phoenix, aber ich halte diese Entwicklung mit der geringen Beteiligung an Debatten nicht für gut. Ich würde mich über ein lebendigeres Parlament freuen, das nicht nur durch die Allianz getragen wird.


    Außer Bundesminister Lando Miller hat in der letzten Legislaturperiode kein einziger Vertreter der Sozialdemokratischen Partei in diesem Parlament zu Anträgen aus den eigenen Reihen gesprochen. Bundesminister Russ war meines Wissens nach bei der Debatte zu den Laufzeitverlängerungen der einzige Sozialdemokrat, der zu einem der insgesamt zwölf Anträge der Allianz gesprochen hat. Bei drei SDP-Anträgen, die in der letzten Sitzungswoche auf der Tagesordnung standen, erfolgte nicht einmal die angekündigte mündliche Begründung, bei zwei erfolgte angesichts des Umfangs des Beratungsgegenstands anschließend die Verlängerung der Debatte. An den anderen Debatten wurde seitens der SDP zwar auch nicht partizipiert, aber immerhin wurde dort auch keine mündliche Begründung angekündigt. Fragen der Opposition blieben leider unbeantwortet und auf Redebeiträge wurde nicht reagiert. Es verwundert also keinesfalls, dass die Sozialdemokraten Debatten lediglich eine äußerst geringe Bedeutung beimessen und das auch mit dem vorliegenden Entwurf zum Ausdruck bringen. Den Abgeordneten und den Parteien, die sich ausführlich mit den Themen auf der Tagesordnung beschäftigen möchten, sollte aber auch in der letzten Sitzungswoche weiterhin die Möglichkeit dazu gegeben werden - nicht nur nach Ermessen des Präsidenten.


    Ohnehin greift die aktuell vorgeschlagene selbst bei zu erwartender Neutralität, doch eine gewisse Subjektivität wird niemals zu verhindern zu sein, viel zu kurz. Wie bereits dargelegt, laufen gerade zum Ende der Legislaturperiode oft viele Debatten zeitgleich. Durch die aktuelle Formulierung könnte der Präsident bei einzelnen Anträgen feststellen, dass eine Verlängerung aufgrund des Umfangs des jeweiligen Beratungsgegenstandes nicht erforderlich ist. Eine mögliche Masse an Debatten, die bei Verlängerungen aber auch Relevanz haben kann, wird dabei aber nicht berücksichtigt. Unabhängig hiervon sehe allerdings sowieso keine akzeptable Lösung, die auf der subjektiven Einschätzung des Präsidenten beruht. Rechte der Abgeordneten sollten nicht aufgrund des schlechten Zeitmanagements von Antragstellern beschränkt werden können.


    Ich bitte alle Abgeordneten noch einmal darum, darüber nachzudenken, ob die aktuelle Fassung in Bezug auf Debattenverlängerungen in der letzten Sitzungswoche wirklich so erstrebenswert ist und unterstützt werden sollte. Ich denke, es gibt deutlich mehr Gründe, die für die Fassung der Geschäftsordnung der letzten Legislaturperiode sprechen, die auch durch die SDP-Fraktion übernommen und bei der Abstimmung in der letzten Legislaturperiode durch alle Abgeordneten angenommen wurde, als für die vorgeschlagene Änderung seitens der Sozialdemokratischen Partei.

  • Herr Abgeordneter Davis,


    Ihr Antrag ist zulässig - die Debatte wird bis Freitag, 05. November 2021, 17:00 Uhr verlängert.