Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
hiermit übersende ich Ihnen das folgende vom Bundestag beschlossene Gesetz. Der Bundesrat hat auf einen Einspruch verzichtet
Alles anzeigenBundesrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzesentwurf auf der Drucksache BR/090. Nach § 18 I GO BR erfolgt die Abstimmung öffentlich. Nach § 18 II GO BR setze ich die Abstimmzeit auf 72 Stunden fest, die Abstimmung endet daher am 21. Januar 2022 um 17:40 Uhr.
Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz.
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
Gesetzentwurf
des MdB Dr. von Gröhn
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 1
In § 395 StPO wird eine Nr. 7 angefügt, welche wie folgt lautet:
"7. einer sonstigen Straftat, welche als Verbrechen (§ 12 I StGB) klassifiziert ist."
Artikel 2
Das Bundesgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft
Begründung
Durch die beabsichtigte Änderung wird es allen Opfern von Verbrechensstraftaten ermöglicht, dem Strafverfahren als mitwirkungsberechtigter Nebenkläger beizuwohnen.
Berlin, den 06. Februar 2022
Hochachtungsvoll
Jonathan Schmidt