PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • Ich bin sehr gespannt, wie Sie es mit der FDGO vereinbaren wollen, irgendeinen Menschen dazu zu zwingen, gegen seinen Willen eine Abschiebung durchzuführen. Sie können in Deutschland, aus sehr guten Gründen, nicht einmal Menschen zum Dienst an der Waffe im Kriegsfall verpflichten. Nun bin ich gespannt, wen sie so alles zwingen wollen. Aber "Liberal" sein wollen, ja klar...


    Vielleicht sage ich es nochmal so deutlich, weil scheinbar auch recht vernünftige Leute verwirrt werden: Jeder Mensch kann sich frei entscheiden, für wen und für was er arbeitet. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den Sicherheitsbehörden zu dienen, ohne Abschiebungen durchzuführen. Es gibt noch viel zahlreichere Möglichkeiten, mindestens genauso sinnvolle Arbeit zu verrichten, ohne überhaupt in die Gefahr zu kommen, das zu tun. darauf hinzuweisen und aufzufordern, sich nicht in die Situation zu begeben, eine Abschiebung durchzuführen, ist einfach nicht gesetzeswidrig oder verfassungsfeindlich. Ich breche kein Gesetz und fordere nicht zum Brechen irgendwelcher Gesetze auf.

  • Sie haben gesagt, nur, wer auf dem Boden der fdGO steht, hält die Satzung ein. Dann hat Herr Meier mit seiner Aufforderung zum Rechtsbruch mehrere Grundfesten der fdGO - Rechtsstaatsprinzip und Volkssouveränität etwa - missachtet und müsste dann eigentlich, wenn man konsequent wäre, sanktioniert werden. Jetzt sagen Sie, seine Äußerungen seien nicht sanktionswürdig. Entweder, Sie widersprechen sich gerade selbst, oder Sie haben es doch nicht so mit der fdGO.

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Ich bin zwar kein MdL Bayerns, aber steht nicht in der GO des bayrischen Landtages das die K-Phase, auch für das Amt des Ministerpräsidenten, 48 Stunden beträgt?

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Herr Meier hat lediglich gesagt, Niemand müsse Polizist sein und im selben Atemzug auch gesagt, niemand müsse daher Abschiebungen vornehmen. Das ist korrekt, denn nur unsere Polizei als Hoheitsträger kann diese durchführen. Was auch immer Sie ihm anrichten wollen, undemokratisch zu sein, weise ich zurück. Seine Aussagen kann man kritisieren, das tue auch ich, aber nicht so.

  • für die MP-Wahl gilt § 52 der GO

  • Sie haben zum Rechtsbruch aufgefordert - und das sogar unter Zurhilfenahme staatlicher Ressourcen, siehe hier:

    Und deswegen möchte ich heute mit euch skandidieren: "Niemand muss abschieben!" Ich kritisiere die Entscheidung, Abschiebungen durchzuführen und fordere als Privatperson auch künftig alle Polizist*innen und Mitglieder sonstiger Sicherheitsbehörden dazu auf, keine Abschiebungen durchzuführen. Das habe ich den Mitarbeiter*innen in den mir unterstellten Mail bereits am heutigen Morgen in einer Mail mitgeteilt.

    Sie haben nicht dazu aufgefordert, zu kündigen, um Abschiebungen zu verhindern (was ja jeder Person unbenommen ist, wenn sie einer Tätigkeit, die mit ihren moralischen Grundsätzen schwer zu vereinbaren ist, nicht weiter nachgehen will). Sie haben zum Rechtsbruch aufgefordert und sollten jetzt zumindest bei einer derart krassen Äußerung den Mumm haben, dazu zu stehen, was Sie gesagt haben, anstatt es zu leugnen.

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Ach so, dann möchte ich mich entschuldigen

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

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    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Weil ich dazu stehe, was ich gesagt habe, weise ich Sie darauf hin, dass Sie hier eine Falschaussage treffen. Zumindestens ist es eine krasse Fehlinterpretation. Es ist keine Straftat, seinem Beruf nicht oder nur unzureichend nachzugehen. Das mag ein Kündigungsgrund (beidseitig) sein, aber keine Straftat. Und ich habe nirgendwo gesagt, wie die Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden umgehen sollen, um keine Abschiebungen durchzuführen. Dafür ist aber schlicht keine Straftta notwenidg, nein, es ist sogar sehr schwer, dadurch eine Straftat zu begehen.

  • Stimmt, niemand müsse Polizist sein, entscheidet man sich aber dazu Polizist zu sein, ist die Entscheidungsmöglichkeit über die Durchführung von Abschiebungen passé. Weil das kann ich dann nicht mehr entscheiden. Erst recht nicht, bei juristisch entschiedenen Abschiebungen.

  • Ja, diese Ansicht teile ich auch und das sage ich auch offen.

  • Auch Polizist*innen können aufhören, ihren Beruf auszüben. Servicetweet by Enrico Meier.

  • Nö - Polizisten können nicht kündigen. Sie können allenfalls um Entlassung bitten. Und damit kann ausschließlich der Dienstherr über Fortführung oder eben Nicht-Fortführung des Berufs entscheiden. Servicetweet mit sachlich korrektem Inhalt by Wilhelm Montgomery - gern geschehen.

  • Selbstverständlich darf ein Polizist (Beamte allgemein) Kündigen, nur verlieren diese dann auch die Privilegien des Beamtenstatus

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Erstens. Nicht alle befinden sich in einem Beamtenverhältnis. Angestellte können kündigen. Zweitens. Dass Beamte nicht easy kündigen können, ändert nichts an meiner Darstellung/Forderung und daran, dass sie aufhören können, ihren Beruf auszuüben.

  • Nein .... sie können Ihre Entlassung beantragen. Ob dem aber entsprochen wird, obliegt dem Dienstherrn.

    Denn den Eid, den man geleistet hat, kann nur der Eidnehmer als erledigt oder beendet ansehen, nicht der Eidgeber.

  • Erstens: Angestellte sind keine Vollzungsbeamte und dürften es dann so oder so nicht durchführen. Zweitens: Auch wieder falsch, denn ein Polizist darf nicht streiken. Er darf remonstrieren und das war es dann auch.

  • Ob dem aber entsprochen wird, obliegt dem Dienstherrn.

    Das würde mich jetzt mal interessieren: wo steht denn, das der Dienstherr über das "ob" der Entlassung entscheiden kann? In §§ 23 BeamtStG, 33 BBG sehe ich jedenfalls keinen Ermessensspielraum darüber.

    Es war im Bezug auf eine Kündigung. Ein Angestellter kann von seiner Seite aus kündigen. Ein Beamter kann das nicht. Er kann, wie im Gesetz ja steht, die Entlassung schriftlich verlangen. Natürlich wird dem grundsätzlich entsprochen.

    Aber - und das war damit im Wesentlichen gemeint - der Dienstherr entscheidet abschließend. Das man sich natürlich niemanden an die Hacken bindet, der weg will ist auch klar. Aber die Kernaussage: Ein Beamter kann kündigen ist sachlich falsch.

  • Sofern keine Staatsgefährdung darin besteht das der Beamte entlassen wird MUSS dem Antrag stattgegeben werden. Der Staat darf wegen einem Eid auf die Verfassung nämlich nicht die Verfassung brechen und diese sieht vor das JEDER freie Berufswahl hat und das nicht einmalig sondern IMMER und JEDERZEIT

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

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  • Ob dem aber entsprochen wird, obliegt dem Dienstherrn.

    Das würde mich jetzt mal interessieren: wo steht denn, das der Dienstherr über das "ob" der Entlassung entscheiden kann? In §§ 23 BeamtStG, 33 BBG sehe ich jedenfalls keinen Ermessensspielraum darüber.

    Es war im Bezug auf eine Kündigung. Ein Angestellter kann von seiner Seite aus kündigen. Ein Beamter kann das nicht. Er kann, wie im Gesetz ja steht, die Entlassung schriftlich verlangen. Natürlich wird dem grundsätzlich entsprochen.

    Aber - und das war damit im Wesentlichen gemeint - der Dienstherr entscheidet abschließend. Das man sich natürlich niemanden an die Hacken bindet, der weg will ist auch klar. Aber die Kernaussage: Ein Beamter kann kündigen ist sachlich falsch.

    Die Begriffe im "normalen" Arbeitsverhältnis und bei einem Beamtenverhältnis mögen andere seien, vom Grundsatz aber hat auch ein Beamter das recht zu kündigen da dagegen nicht gehandelt werden darf. Der Staat kann niemanden zwingen weiterhin für Ihn zu arbeiten, so einfach ist das

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


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