PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • Zu diesem Teil der Gesellschaft gehöre ich gerne. Ein kleiner Nachtrag vielleicht noch. Was würde es besser machen wenn jeder sich nach diesem Gendersprech richten würde ? Das ist doch wieder nur Klientelbedienung.

    Einmal editiert, zuletzt von Markus Schneider ()

  • Der gute Herr Schneider wirbelt hier eine richtige Dinge in der falschen Reihenfolge durcheinander.


    Ludwig Wilhelm Erhard von 1945-1949 , tatsächlich parteilos.

    Über die Parteimitgliedschaft von Ludwig Erhard gibt es eine kontroverse wissenschaftliche Debatte. Es gibt zwar eine Parteikarte von Ludwig Erhard von 1949, allerdings hat er diese nie Unterschrieben, es lässt sich kein Eintrittsformular finden und es ist auch nicht nachweisbar, dass Erhard ab 1949 Mitgliedsbeiträge abgeführt hat. Es gibt hierzu verschiedene Meinungen:


    1) Erhard war ab 1949 CDU-Mitglied.

    2) Erhard war ab 1963 (Amtsantritt als Kanzler) CDU-Mitglied.

    3) Erhard war ab 1966 CDU-Mitglied (Wahl zum Vorsitzenden).
    4) Erhard war nie CDU-Mitglied.


    Hier einige Quellen:


    https://www.ludwig-erhard.de/s…udwig-erhard-und-die-cdu/ (Artikel der Ludwig-Erhard-Stiftung mit offiziellen Dokumenten)


    https://www.kas.de/c/document_…68e555287b&groupId=252038 (Wissenschaftlicher Artikel von Günther Buchstab)


    https://web.archive.org/web/20…iloser-Bundeskanzler.html (Artikel der DIE WELT Online von 2002, leider nur noch über das Webarchiv verfügbar)


    https://web.archive.org/web/20…glied-587764.html?mobil=1 (Artikel des Stern von 2007, leider nur noch über das Webarchiv verfügbar)

    Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.


  • Also ich glaube eher an die 49-er These, da Dr. Adenauer, der Prf. Erhard nun nicht gerade sonderlich gewogen, kaum zu seinen Lebzeiten jemanden im Parteivorstand geduldet hätte der nicht Parteimitglied gewesen sei und schon gar nicht wenn er die Person nicht mochte.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Also ich glaube eher an die 49-er These, da Dr. Adenauer, der Prf. Erhard nun nicht gerade sonderlich gewogen, kaum zu seinen Lebzeiten jemanden im Parteivorstand geduldet hätte der nicht Parteimitglied gewesen sei und schon gar nicht wenn er die Person nicht mochte.

    Das ist jedem selbst überlassen, was er dazu glaubt. Ich denke es ist da etwas geschlampt worden bei der Mitgliedschaft. Aber naja, das wird man jetzt wohl nicht mehr klären können. Ich denke aber, dass es da nicht nur um Rivalität ging, sondern auch um das Wohl der CDU. Auch wenn Adenauer Erhard nicht mochte: Erhard war sehr beliebt als Wirtschaftsminister.

    Tom Schneider

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  • Die Ehe darf nicht abgeschafft werden, sie muss geschützt werden, allen voran, die wahre Ehe, die zwischen Mann und Frau!

    Daher sollte man dieses nicht in einen Topf werfen, sondern als Fragestellung teilen.

    -Ehe und Familie lt. GG schützen

    -Ehe abschaffen

    Was zum Teufel ist denn bitte der Unterschied zwischen der gleichgeschlechtlichen Ehe und der Ehe zwischen Mann und Frau? Und warum bezeichnet du letztere als "wahre" Ehe, wo doch beide Formen der Ehe auf das gleiche Prinzip der Liebe bauen?

  • Eine Ehe kann nur zwischen einen Mann und einer Frau existieren, das war und das bleibt auch so.

    Wenn zwei Männer oder zwei Frauen zusammen leben so ist es keine Ehe, sondern eine Lebensgemeinschaft.

    Mir geht es nicht darum wie die Leute leben, sondern um denn Schutz des althergebrachten Begriffs der Ehe.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

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    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Was in Bezug der staatlichen Ehe überhaupt geklärt werden sollte ist welchen Zweck sie erfüllen soll:

    Gemeinschaft zur Familiengründung?

    Primäre soziale Absicherung gegenseitig, bevor der Staat bemüht wird und in die Presche springt?

    Oder ganz andere?


    Falls Ersteres, dann müsste im Falle einer gleichgeschlechtlichen Ehe auch die Adoption ohne Vorbehalte möglich sein, sonst wird dieses staatliche Ziel nicht erreichbar.

    Falls Zweiteres, warum ist die Unterhaltspflicht bestehend, wenn der Staat im Falle der Auflösung als vorrangiger Fürsorgepart in der Pflicht wäre?


    Ansonsten noch: Inwieweit ist eine Familie, bei der die Elternteile miteinander verheiratet sind gegenüber einer Familie, in der dies nicht der Fall ist zu bevorzugen?


    Einfach mal aus Neugier gefragt :D

  • Tatsächlich ist die "Ehe" schlicht und ergreifend die Verbindung von Mann und Frau zu einer umfassenden Lebensgemeinschaft, die prinzipiell auf Lebenszeit geschlossen wird. Das kann man gut finden oder nicht. Es ist jedenfalls in Art. 6 Abs. 1 GG so angelegt und beruht auf der langen historisch gewachsenen Tradition.


    Ein Erklärungsansatz ist mE die - das klingt schlimmer als es gemeint ist - Reproduktionsfunktion der Ehe. Man muss die Ehe im engen Zusammenhang mit der Familie sehen, zu der jedenfalls zumindest ein Kind gehört. Mann und Mann oder Frau und Frau sind aber unfähig, ein Kind zu zeugen. Die Annahme als Kind steht einer Familiengründung insofern nicht gleich. Denn die Zeugung von Nachkommen ist ein - heute freilich in den Hintergrund gerückter, aber gleichwohl sicher in uns schlummender - Ausdruck des Überlebenstriebs der menschlichen Spezies. Dafür braucht es nun einmal Mann und Frau.


    Natürlich hat die Ehe nach wie vor auch eine Versorgungsfunktion, wenngleich diese erstens historisch bedingt deutlich kleiner geworden ist und zweitens in unserem Kulturkreis ohnehin nicht so verwurzelt ist, wie es etwa in China vor der Ein-Kind-Politik der Fall war. Warum sollte es immer der Staat richten? Das erzeugt nur unnötige Abhängigkeit. Abhängige Bürger sind tendenziell unmündige Bürger, weshalb es zuvörderst immer auf den einzelnen bzw. seine Gemeinschaft in Form seiner Familie ankommen sollte.


    Schließlich ist die Ehe aus einem weiteren, eher soziologischen, Grund schützenswert. Denn sie zwingt die Ehegatten wegen der mit der Scheidung verbundenen nachteilhaften Folgen, sich zusammenzureißen, Probleme zu lösen, anstatt den einfacheren Weg zu gehen und - was bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften relativ einfach möglich ist - die vorhandene Beziehung wegzuwerfen. Die Ehe ist unbequem, aber ermöglicht größere Intimität und Gemeinschaft, als lose Beziehungen es könnten.


    Damit ist natürlich nicht gesagt, dass die Eheschließung in allen Lebenslagen die beste Option ist. Allerdings zeigt die nach wie vor enorme Verbreitung und historische Verwurzelung, dass die Ehe notwendig ist. Wir müssen nicht immer genau wissen, warum etwas so ist. Fakt ist, dass die Ehe bereits in der Bibel Erwähnung findet. Es muss irgendeinen Grund haben, warum es die Institution der Ehe immer noch und - vor allem - nahezu über jeden Kulturkreis hinweg gibt.

  • Ich danke zuerst mal für die Ausführungen und finde sie sehr interessant! Ich würde mich freuen, wenn daraus eine unverbindliche lockere Diskussion folgt.


    Mir kommt die Frage auf, ohne jetzt direkt am Konzept der Ehe zu zweifeln, ob die Ehe, die ihr alleiniges Primat der Reproduktion schon vor über 40 Jahren auch gesetzlich eingebüßt hat, aus diesem Grunde alleine bevorzugter zu behandeln wäre gegenüber anderen Lebensformen oder ob sich der gesetzlich bestehende Vorrang noch halten lässt angesichts einer förderbedürftigen Masse an Menschen, die Nachkommen ohne Ehebund haben? Denn eine Gleichbehandlung von ehelichen und nicht-ehelichen Familienverhältnissen ist in meinen Augen durch Artikel 6 GG nicht möglich, da sonst der Schutzstatus lediglich nur noch zur Formsache würde.


    Daher greift, wie Sie bereits dargelegt haben, die Versorgungsfunktion hier als subsidiärer Sozialschutz am Ehesten, die den Zweck der Ehe unterstreicht. Ist die zivile Ehe hierbei aber dann alleinig auf eine romantische Beziehung alleine beschränkt? Klar ist, dass es der erste Gedanke ist, der einem in den Sinn kommt. Aber es gibt historische Beispiele, die eben begründet auf die Versorgungssicherheit eine Ehe als wirtschaftliche Zweckgemeinschaft aufgreift. Dieser Gedanke schwand mit der Zeit der Romantik und wandelte sich, jedoch ist der Gedanke durch die gesellschaftliche Liberalisierung des romantischen Verhaltens auch heute noch wandelbar. So könnten aus staatlicher Sicht durchaus auch enge Freunde ohne romantischen oder sexuellen Bezug den Bund eingehen. In den Vereinigten Staaten gibt es durchaus das Prinzip der Common-law marriage die zwar eheähnlich, aber ohne Trauschein vollzogen gültig sind. Diese sind jedoch nur in Iowa, Rhode Island und dem District of Columbia gleichgeschlechtlichen Partnern offenstehend, vermutlich weil sie auch noch auf den ersten Aspekt der Reproduktion anspielen.


    Für die künftige Erhaltung der Institution der zivilen Ehe muss, um sie erhalten zu können, in meinen Augen ein Interpretationswandel erfolgen, wenn sie vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels Bestand haben will.


    Davon unbenommen bleiben die religiösen Ehen, die auf andere Werte wie Liebe, Nachkommenszeugung etc. bauen können, als sie es der Staat tut.

  • Zitat

    Denn eine Gleichbehandlung von ehelichen und nicht-ehelichen Familienverhältnissen ist in meinen Augen durch Artikel 6 GG nicht möglich, da sonst der Schutzstatus lediglich nur noch zur Formsache würde.

    Es ist zutreffend, dass dem Art. 6 Abs. 1 GG ein - angelehnt an Art. 3 Abs. 2, 3 GG - besonderer Gleichheitssatz entnommen wird. Dieser Verbietet aber mE nur - untechnisch ausgedrückt - schlechtere Behandlungen gegenüber Nichtehen. Ob bereits die Gleichbehandlung einer Lebensform, die nicht Ehe ist, mit ebendieser zur Unvereinbarkeit mit Art. 6 Abs. 1 GG führt, wage ich zu bezweifeln, wenngleich es seit jeher umstritten ist, ob die Gleichheitssätze ein Begünstigungsverbot enthalten, in der Weise, dass die Nichtbegünstigung eines geeigneten Vergleichpaares zugleich eine Schlechterstellung begründet. Das wage ich zu bezweifeln und das ist im Übrigen auch der einzige Grund, mit dem man argumentieren kann, dass die Ehe für Alle nicht verfassungswidrig ist, weil Art. 6 Abs. 1 GG es wohl nicht verbietet andere Lebensformen, die nicht Ehen sind, mit der Ehe gleichzustellen.


    Andererseits kann man bei der Frage, ob die Besserstellung von Ehen gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften gerechtfertigt ist, nicht nur auf die ehelichen Privilegien schauen. Man muss vielmehr das Gesamtkonstrukt würdigen. Die Ehe bringt nämlich nicht nur deutlich mehr Rechte, wobei hier vermutlich aber zuvorderst auf die steuerliche Seite abgestellt wird, sondern vor allem auch viele Pflichten. Familienunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, Versorgungsausgleich im Todesfall. All das gibt es bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften nicht - mit Recht! Oder wollten Sie in einer Beziehung, deren Lebensdauer Sie nicht kennen, Ihren persönlichen Gewinn mit der Freundin teilen? Die Ehe ist insoweit mehr Solidargemeinschaft, was es auch rechtfertigt, sie in anderen Punkten zu begünstigen.


    Zitat

    So könnten aus staatlicher Sicht durchaus auch enge Freunde ohne romantischen oder sexuellen Bezug den Bund eingehen.

    Ehe ist meiner Meinung nach untrennbar mit der Familie verbunden. Sie dient neben der Versorgung auch der Ausbildung und Erziehung der Kinder. Sie ist, schon lange nicht mehr, keine wirtschaftliche Zweckgemeinschaft. Das war sie auch in den letzten Jahrhunderten nur begrenzt, weil beide Ehegatten andere Ziele verfolgten. Die Eltern der Braut wollten die wirtschaftliche Belastung - böse gesprochen - loswerden. Der Mann wollte eine soziale Legitimation, unter anderem für seine Erben.


    Wollen Freunde gemeinsam wirtschaften und sich dadurch versorgen, dann gibt es gewiss bessere Formen als die Ehe. Was Sie beschreiben ist eine Art Genossenschaft in kleiner Form.


    Im Übrigen wage ich es zu bezweifeln, dass sich in absehbarer Zeit ein derart dramatischer Wertewandel vollzieht, der mehrere tausend Jahre über Bord wirft. In der Mehrheit der Fälle wird die Ehe - dafür könnte man sich ggf. die Statistik anschauen - im Zusammenhang mit, zumeist, eigenen Kindern eingegangen. Ob sie vor oder nach Geburt der Kinder eingegangen wird, ist zweitrangig - darum geht es mE nicht.


    Davon mal abgesehen. Wie soll eine Gleichbehandlung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften überhaupt praktisch funktionieren? Eine Ehe muss vor dem Standesbeamten geschlossen werden. Der Staat weiß damit, dass Person X und Y verheiratet sind und kann ggf. das besondere Recht zur Anwendung bringen. In locker lösbaren nichtehelichen Lebensgemeinschaften besteht doch schon die Problematik, dass diese nicht "angezeigt" werden. Von der potentiellen Missbrauchsgefahr möchte ich gar nicht erst anfangen.

  • Zitat

    Denn eine Gleichbehandlung von ehelichen und nicht-ehelichen Familienverhältnissen ist in meinen Augen durch Artikel 6 GG nicht möglich, da sonst der Schutzstatus lediglich nur noch zur Formsache würde.

    Es ist zutreffend, dass dem Art. 6 Abs. 1 GG ein - angelehnt an Art. 3 Abs. 2, 3 GG - besonderer Gleichheitssatz entnommen wird. Dieser Verbietet aber mE nur - untechnisch ausgedrückt - schlechtere Behandlungen gegenüber Nichtehen. Ob bereits die Gleichbehandlung einer Lebensform, die nicht Ehe ist, mit ebendieser zur Unvereinbarkeit mit Art. 6 Abs. 1 GG führt, wage ich zu bezweifeln, wenngleich es seit jeher umstritten ist, ob die Gleichheitssätze ein Begünstigungsverbot enthalten, in der Weise, dass die Nichtbegünstigung eines geeigneten Vergleichpaares zugleich eine Schlechterstellung begründet. Das wage ich zu bezweifeln und das ist im Übrigen auch der einzige Grund, mit dem man argumentieren kann, dass die Ehe für Alle nicht verfassungswidrig ist, weil Art. 6 Abs. 1 GG es wohl nicht verbietet andere Lebensformen, die nicht Ehen sind, mit der Ehe gleichzustellen.


    Andererseits kann man bei der Frage, ob die Besserstellung von Ehen gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften gerechtfertigt ist, nicht nur auf die ehelichen Privilegien schauen. Man muss vielmehr das Gesamtkonstrukt würdigen. Die Ehe bringt nämlich nicht nur deutlich mehr Rechte, wobei hier vermutlich aber zuvorderst auf die steuerliche Seite abgestellt wird, sondern vor allem auch viele Pflichten. Familienunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, Versorgungsausgleich im Todesfall. All das gibt es bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften nicht - mit Recht! Oder wollten Sie in einer Beziehung, deren Lebensdauer Sie nicht kennen, Ihren persönlichen Gewinn mit der Freundin teilen? Die Ehe ist insoweit mehr Solidargemeinschaft, was es auch rechtfertigt, sie in anderen Punkten zu begünstigen.

    Die Schlechterbehandlung verbietet sich in jedem Fall, jedoch wäre in meinen Augen abseits der rein juristischen Betrachtung bei einer Gleichbehandlung mit nicht-eheähnlichen Gemeinschaften ein Schutzstatus lediglich nur noch auf die bloße Institution der Ehe beschränkt, nicht jedoch auf deren Inhalt. Explizit jedoch wurde historisch der Vorrang der Ehe aber deutlich, in dem 1969 bei den Nachkommen die Ungleichheit zwischen ehelich und nicht-ehelich gebrochen wurde. Dieser Absatz 5 in Artikel 6 GG stellt eine besondere Durchbrechung der sonst gesetzlichen Ungleichbehandlung dar, die ich aber noch außerhalb dieses Feldes nach wie vor gesetzt sehe zugunsten der ehelichen Gemeinschaft.


    Dass nun mit der Lebenspartnerschaft vor der "Ehe für alle" nahezu gleichrangig mit der Ehe war, ist, wie Sie richtig dargestellt haben, eine weitere gesetzliche Institution verfassungskonform existierte, mag sein. Ihr Schutzstatus ist jedoch nicht verfassungsrechtlich so als Abwehrrecht gegenüber dem Staat formuliert gewesen, sodass dieser normenhierarchisch gegenüber massiven Einschränkungen geschützt gewesen wäre. Ferner ist die Lebenspartnerschaft eine eigene explizit geschaffene Abgrenzung zu allgemeinen formlosen Verbindungen und somit objektivierbar gewesen.


    Klar ist, dass die Ehe und die Familie kleinste subsidiäre Einheiten des Sozialstaates begreifbar sind und, da stimme ich Ihnen besonders zu, hier ihre größte Legitimation zur Besserstellung aufweisen. In der Tagespolitik - und das ist die Herausforderung - wird dies besonders dann deutlich, wenn das Ehegattensplitting eingeschränkt oder gar abgeschafft werden soll.

    Aus Interesse: Wie betrachten Sie denn dann die Ehen, die (gewollt) kinderlos bleiben?


    Gewiss stünden wirtschaftliche Rechtsformen derlei zur Verfügung, jedoch ist es steuerrechtlich eine ganz andere Sache. Die zivile Ehe ist nämlich eine besondere Steuergemeinschaft; hier hat sie die Bedeutung als wirtschaftliche Zweckgemeinschaft teils dann doch behalten.


    Natürlich habe ich keine Kristallkugel und kann die Entwicklung auch nicht vorhersagen. Es ist einfach mal ein gedankliches Szenario, da die gesellschaftlichen Veränderungen immer beschleunigter Niederschlag in die Betrachtung traditioneller Handlungsweisen und Angelegenheiten finden und sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auch so wiedergefunden haben, wie man an familiären Bereichen der Stellung von Kindern oder der Gleichberechtigung der Frau (Kranzgeld etc.) sieht.


    Praktisch würde eine Gleichbehandlung nichtehelicher Lebensgemeinschaften tatsächlich nicht in allen Bereichen gänzlich funktionieren, in der Realität gibt es den Begriff der "eheähnlichen Gemeinschaft", der vom Staat zwar teils gegenseitige Unterhaltspflichten auferlegt wird, jedoch nicht die gleichen Rechte gegenüber der Ehe aufweist. Zwar wird diese Ungleichbehandlung gegenüber Ehen als ungerecht empfunden, aber die Gegnerschaft würde diese Gemeinschaft als Alternative zur Ehe befürchten.

  • Eine Ehe kann nur zwischen einen Mann und einer Frau existieren, das war und das bleibt auch so.

    Wenn zwei Männer oder zwei Frauen zusammen leben so ist es keine Ehe, sondern eine Lebensgemeinschaft.

    Mir geht es nicht darum wie die Leute leben, sondern um denn Schutz des althergebrachten Begriffs der Ehe.

    Sprache ist nur ein Abbild der Gesellschaft und wandelt sich mit dieser. Es ist schwachsinnig, „Ehe“ nur deswegen als Verbindung ausschließlich zwischen Mann und Frau zu definieren „weil es immer so war“. Das ist kein rationales Argument.

    Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.


  • Ich möchte mal hinzugeben, dass das Wort "Ehe" mit dem Wort "ewig" verwandt ist (ēwe wurde zu Eheund über ēwī zu ewig) daher kann bei der Begrifflichkeit keine Verbindung zu einer Vereinigung zwischen Mann und Frau hergestellt werden. Außer die Ewigkeit ist auch nur für Männer und Frauen vorbehalten.


    Sprache ist ein Werkzeug zur Kommunikation, übersteht jedoch meistens auch den meisten Trends die gesetzt werden. Ich kann jetzt klar sagen, dass sich niemals weitere Pronomen festsetzen werden, die von der LGBTQ+ Community verwendet werden. Einfach weil sie für die Sprache nicht dienlich sind. Und es geht mir dabei auch nicht um Ausschließung. Aber dass es gram. Geschlechter bspw. gibt ist kein Produkt des Sexismuses. Sondern schlicht ein grammatikalisches Mittel. Aber soziale Strukturen liegen immer unter der Definition der Gesellschaft. Und da würde ich auch anfassen;


    daher hat Tom ganz klar recht, wenn er sagt: "Es ist schwachsinnig, „Ehe“ nur deswegen als Verbindung ausschließlich zwischen Mann und Frau zu definieren „weil es immer so war“. Das ist kein rationales Argument."


    Der Begriff der Ehe meint sowohl "(Bund für) Ewigkeit" oder auch "Allianz". Dort ist jedoch nie der Begriff oder die Definition "nur zwischen Mann und Frau gefallen". Komischer Weise ist auch nur der 'moderne' Mensch gegen solche Formen. Es gab in der fernen Vergangenheit oft Zeiten, in denen solche Beziehungen offen oder als offenes Geheimnis ausgelebt worden sind, wo die Leute weniger angewidert drauf reagierten (Mitunter sogar in Hochchristlichen Zeiten). Jedenfalls gibt es kein Unterschied (vom Grundgedanken) zwischen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft und eine Ehe. Der Prozess ist nämlich eigentlich der selbe. Wieso also zwei einzelne Dinge haben und nicht einfach beides in einem zusammenfinden?


    Man darf auch nicht vergessen, dass es immer viele Weisenkinder gibt, die eine Familie suchen. Und wir müssen doch alle klar wissen: Alles ist besser als ohne Eltern im Weisenhaus zu leben. DAS macht jemand zum Mobbingopfer, nicht, dass man zwei Väter oder Mütter hätte. Wenn man es den Homo-Pärchen aber nicht so schwer machen würde, wäre der Punkt "Familie" ja auch abgedeckt. Wo liegt also das Problem?


    Diese Diskussion ist irgendwann wirklich ermüdent. Es kommt das ein und selbe Argument und die selben Gegenargumente werden gegeben. Thema beendet. So will man den Tag aber eigentlich nicht beginnen / bestreiten

    Anwalt ihres Vertrauens


    Verrückter Vogel

  • Wir sind uns in so allen Punkten einig. Ich wollte zur Sprache nur sagen, dass ich dennoch finde, dass jede sprachliche Neuerung die Chance haben sollte, sich durchzusetzen. Das heißt für mich nicht, dass alle jetzt versuchen sollten, irgendeiner sprachlichen Neuerung hinter her zu rennen, sondern nur, dass man in der Sprache den Dingen ihren Lauf lassen sollte. Und dann wird man ja sehen, ob sich etwas durchsetzt oder nicht. Und wenn ich finde meine Schreibweise schließt mehr ein, heißt es nicht, dass die bisherige Schreibweise aktiv ausschließt. Es ist einfach ein Status Quo.

    Tom Schneider

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  • Der BTP kann es am Ende auch einfach ablehnen. In den meisten Geschäftsordnungen steht, dass der BTP dort eine Art und Weise, wie es auszusehen hat / aussehen soll, vorschlagen kann. Es gibt dazu auch Regeln, wie ein Änderungsgesetz auszusehen hat. Und daran ist sich auch einfach schlichtweg zu halten, einfach auch des Realismus wegen.

    Anwalt ihres Vertrauens


    Verrückter Vogel

  • Ich bitte dich, das ist doch nicht der erste Änderungsantrag der so gestellt wurde. Wenn ihr Leute hier vergraulen wollt, mit eurem Detailwahnsinn, dann macht weiter so. Ich halte es wie immer, ein Antrag soll lesbar und verständlich sein und dem üblichem Aufbau (Titel, Antragsteller, Inhalt, Begründung) folgen und ansonsten ist niemanden vorzuschreiben wie er zu arbeiten hat.

  • Dass der Bundestagspräsident Anträge zurückweisen darf, die nicht seinen Formatierungswünschen entsprechen, zweifle ich vehement an.

  • Ich glaube hier geht es nicht um Detailwahn, sondern darum, dass diese Gesetze nach Beschlussfassung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und im Wiki archiviert werden müssen und dafür diese Form notwendig ist, der Übersicht halber.

    Tom Schneider

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