Beiträge von Frank Kerstenbaum
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Auch ich trete aufgrund persönlicher Vorkommnisse als Richter zurück.
Leider keine Zeit und Muse
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Kurze Frage, sind die alten Gesetze denn irgendwo einsehbar oder sind die auch weg?
Darüber reden wir ja gerade, was mit denen passiert
Schon verstanden, ich will nur wissen wo sie aktuell sind.
Genau einen Überblick über die im Wiki gespeicherten Gesetze findest du mit der Suche "Kategorie:Gesetz"
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Was die alten Gesetze betrifft, gibt es bislang folgende Vorschläge:
- Alle alten Gesetze werden gelöscht. Da die Gesetze automatisch durch Verwendung der Infobox kategorisiert werden kann anhand der Kategorienseite eine Löschung abgearbeitet werden. Die Wikiadministration kann eine Massenlöschung unkompliziert durchführen. Benutzer könnten bis zu einer gewissen Frist alte Gesetzentwürfe privat für sich archivieren.
-> Wäre der schnellste Weg. - Das Wikiprovisorium besteht noch, aktuell ist hier nur eine Weiterleitung auf das aktuelle Wiki. Dieses könnte als Archiv nur noch mit Lesezugriff benutzt werden. Ich müsste, was ich zwar ungern machen würde, aber tun würde, wieder mein Impressum setzen.
-> Wäre der faulste Weg. - Alle bisherigen Gesetze im Wiki werden mit einem Hinweis "Vor dem Reset verabschiedet und somit nie gültig gewesen." oder so ähnlich versehen und abseits der üblichen Kategorie sortiert.
-> Wäre der integrativste Weg.
Neu aufgekommen ist nun die Frage auch, inwieweit die Arbeitsfähigkeit des Obersten Gerichts noch gewährleistet ist, da das betreffende Gesetz (OGG) ein Gesetz der Simulation war/ist. Ich möchte nochmal eine Diskussion innerhalb der Spielerschaft starten, damit man auch hier auf eine Lösung käme.
- Alle alten Gesetze werden gelöscht. Da die Gesetze automatisch durch Verwendung der Infobox kategorisiert werden kann anhand der Kategorienseite eine Löschung abgearbeitet werden. Die Wikiadministration kann eine Massenlöschung unkompliziert durchführen. Benutzer könnten bis zu einer gewissen Frist alte Gesetzentwürfe privat für sich archivieren.
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Ich fände es auch gut, wenn es zu jeder These auch eine kleine Erklärung gibt.
Inwiefern?
Bspw. die Hintergründe der Russlandssanktionen erklären, die aktuelle Eigentumsverhältnisse der Bahn erklären.
Also nicht viel, aber ich könnte mir vorstellen, dass jemand, der nicht viel von einem Thema gehört hat, auf ein kleines i klicken könnte, um eine kleine Info eingeblendet zu bekommen. In Schweizer Volksabstimmungen ist eine solche kleine Erklärung übrigens üblich
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Ich fände es auch gut, wenn es zu jeder These auch eine kleine Erklärung gibt.
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Ein Wiki ist per se ein Gemeinschaftsprojekt, es sind keine bestimmten Leute dafür zuständig. Du kannst dir einfach einen Account erstellen und loslegen.
Das stimmt schon. Aber an bestimmte Artikel gehe ich besipielsweise nicht ran, weil ich nicht den Wikiartikel zu einer Person beispielsweise bearbeiten will oder so.
Artikeln von anderen Benutzern ist ja an sich auch kein schwerwiegender Eingriff, also wenn es darum ginge, die aktuellen Amtspositionen anzupassen
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Was die alten Gesetze betrifft, habe ich folgende Vorschläge:
- Alle alten Gesetze werden gelöscht. Da die Gesetze automatisch durch Verwendung der Infobox kategorisiert werden kann anhand der Kategorienseite eine Löschung abgearbeitet werden. Die Wikiadministration kann eine Massenlöschung unkompliziert durchführen. Benutzer könnten bis zu einer gewissen Frist alte Gesetzentwürfe privat für sich archivieren.
-> Wäre der schnellste Weg. - Das Wikiprovisorium besteht noch, aktuell ist hier nur eine Weiterleitung auf das aktuelle Wiki. Dieses könnte als Archiv nur noch mit Lesezugriff benutzt werden. Ich müsste, was ich zwar ungern machen würde, aber tun würde, wieder mein Impressum setzen.
-> Wäre der faulste Weg. - Alle bisherigen Gesetze im Wiki werden mit einem Hinweis "Vor dem Reset verabschiedet und somit nie gültig gewesen." oder so ähnlich versehen und abseits der üblichen Kategorie sortiert.
-> Wäre der integrativste Weg.
Mir sind die alten Gesetz relativ egal, ich habe sie nicht bearbeitet, daher halte ich mich bei dieser Diskussion eher zurück.
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Allgemein zum Wiki, jeder der Vorschläge hat, was man noch technischerseits verbessern kann, kann sich gerne auch auf unserem Discord-Wikiserver melden, dort erfolgt die Antwort am Schnellsten. Link auf der Wikihauptseite oder im allgemeinen Discordchannel der Simulation unter "Arbeitsgruppen>Wiki".
Änderungen inhaltlichseits und Ergänzungen können frei von den Benutzern selbst vorgenommen werden, es gibt entsprechende Artikelskelette, die man unkompliziert bei der Erstellung reinladen und ausfüllen kann. Auch bei Fragen, wie das genau funktioniert kann man sich gerne melden.
- Alle alten Gesetze werden gelöscht. Da die Gesetze automatisch durch Verwendung der Infobox kategorisiert werden kann anhand der Kategorienseite eine Löschung abgearbeitet werden. Die Wikiadministration kann eine Massenlöschung unkompliziert durchführen. Benutzer könnten bis zu einer gewissen Frist alte Gesetzentwürfe privat für sich archivieren.
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Zitat
Denn eine Gleichbehandlung von ehelichen und nicht-ehelichen Familienverhältnissen ist in meinen Augen durch Artikel 6 GG nicht möglich, da sonst der Schutzstatus lediglich nur noch zur Formsache würde.
Es ist zutreffend, dass dem Art. 6 Abs. 1 GG ein - angelehnt an Art. 3 Abs. 2, 3 GG - besonderer Gleichheitssatz entnommen wird. Dieser Verbietet aber mE nur - untechnisch ausgedrückt - schlechtere Behandlungen gegenüber Nichtehen. Ob bereits die Gleichbehandlung einer Lebensform, die nicht Ehe ist, mit ebendieser zur Unvereinbarkeit mit Art. 6 Abs. 1 GG führt, wage ich zu bezweifeln, wenngleich es seit jeher umstritten ist, ob die Gleichheitssätze ein Begünstigungsverbot enthalten, in der Weise, dass die Nichtbegünstigung eines geeigneten Vergleichpaares zugleich eine Schlechterstellung begründet. Das wage ich zu bezweifeln und das ist im Übrigen auch der einzige Grund, mit dem man argumentieren kann, dass die Ehe für Alle nicht verfassungswidrig ist, weil Art. 6 Abs. 1 GG es wohl nicht verbietet andere Lebensformen, die nicht Ehen sind, mit der Ehe gleichzustellen.
Andererseits kann man bei der Frage, ob die Besserstellung von Ehen gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften gerechtfertigt ist, nicht nur auf die ehelichen Privilegien schauen. Man muss vielmehr das Gesamtkonstrukt würdigen. Die Ehe bringt nämlich nicht nur deutlich mehr Rechte, wobei hier vermutlich aber zuvorderst auf die steuerliche Seite abgestellt wird, sondern vor allem auch viele Pflichten. Familienunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, Versorgungsausgleich im Todesfall. All das gibt es bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften nicht - mit Recht! Oder wollten Sie in einer Beziehung, deren Lebensdauer Sie nicht kennen, Ihren persönlichen Gewinn mit der Freundin teilen? Die Ehe ist insoweit mehr Solidargemeinschaft, was es auch rechtfertigt, sie in anderen Punkten zu begünstigen.
Die Schlechterbehandlung verbietet sich in jedem Fall, jedoch wäre in meinen Augen abseits der rein juristischen Betrachtung bei einer Gleichbehandlung mit nicht-eheähnlichen Gemeinschaften ein Schutzstatus lediglich nur noch auf die bloße Institution der Ehe beschränkt, nicht jedoch auf deren Inhalt. Explizit jedoch wurde historisch der Vorrang der Ehe aber deutlich, in dem 1969 bei den Nachkommen die Ungleichheit zwischen ehelich und nicht-ehelich gebrochen wurde. Dieser Absatz 5 in Artikel 6 GG stellt eine besondere Durchbrechung der sonst gesetzlichen Ungleichbehandlung dar, die ich aber noch außerhalb dieses Feldes nach wie vor gesetzt sehe zugunsten der ehelichen Gemeinschaft.
Dass nun mit der Lebenspartnerschaft vor der "Ehe für alle" nahezu gleichrangig mit der Ehe war, ist, wie Sie richtig dargestellt haben, eine weitere gesetzliche Institution verfassungskonform existierte, mag sein. Ihr Schutzstatus ist jedoch nicht verfassungsrechtlich so als Abwehrrecht gegenüber dem Staat formuliert gewesen, sodass dieser normenhierarchisch gegenüber massiven Einschränkungen geschützt gewesen wäre. Ferner ist die Lebenspartnerschaft eine eigene explizit geschaffene Abgrenzung zu allgemeinen formlosen Verbindungen und somit objektivierbar gewesen.
Klar ist, dass die Ehe und die Familie kleinste subsidiäre Einheiten des Sozialstaates begreifbar sind und, da stimme ich Ihnen besonders zu, hier ihre größte Legitimation zur Besserstellung aufweisen. In der Tagespolitik - und das ist die Herausforderung - wird dies besonders dann deutlich, wenn das Ehegattensplitting eingeschränkt oder gar abgeschafft werden soll.
ZitatSo könnten aus staatlicher Sicht durchaus auch enge Freunde ohne romantischen oder sexuellen Bezug den Bund eingehen.
Ehe ist meiner Meinung nach untrennbar mit der Familie verbunden. Sie dient neben der Versorgung auch der Ausbildung und Erziehung der Kinder. Sie ist, schon lange nicht mehr, keine wirtschaftliche Zweckgemeinschaft. Das war sie auch in den letzten Jahrhunderten nur begrenzt, weil beide Ehegatten andere Ziele verfolgten. Die Eltern der Braut wollten die wirtschaftliche Belastung - böse gesprochen - loswerden. Der Mann wollte eine soziale Legitimation, unter anderem für seine Erben.
Wollen Freunde gemeinsam wirtschaften und sich dadurch versorgen, dann gibt es gewiss bessere Formen als die Ehe. Was Sie beschreiben ist eine Art Genossenschaft in kleiner Form.
Im Übrigen wage ich es zu bezweifeln, dass sich in absehbarer Zeit ein derart dramatischer Wertewandel vollzieht, der mehrere tausend Jahre über Bord wirft. In der Mehrheit der Fälle wird die Ehe - dafür könnte man sich ggf. die Statistik anschauen - im Zusammenhang mit, zumeist, eigenen Kindern eingegangen. Ob sie vor oder nach Geburt der Kinder eingegangen wird, ist zweitrangig - darum geht es mE nicht.
Davon mal abgesehen. Wie soll eine Gleichbehandlung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften überhaupt praktisch funktionieren? Eine Ehe muss vor dem Standesbeamten geschlossen werden. Der Staat weiß damit, dass Person X und Y verheiratet sind und kann ggf. das besondere Recht zur Anwendung bringen. In locker lösbaren nichtehelichen Lebensgemeinschaften besteht doch schon die Problematik, dass diese nicht "angezeigt" werden. Von der potentiellen Missbrauchsgefahr möchte ich gar nicht erst anfangen.
Aus Interesse: Wie betrachten Sie denn dann die Ehen, die (gewollt) kinderlos bleiben?
Gewiss stünden wirtschaftliche Rechtsformen derlei zur Verfügung, jedoch ist es steuerrechtlich eine ganz andere Sache. Die zivile Ehe ist nämlich eine besondere Steuergemeinschaft; hier hat sie die Bedeutung als wirtschaftliche Zweckgemeinschaft teils dann doch behalten.
Natürlich habe ich keine Kristallkugel und kann die Entwicklung auch nicht vorhersagen. Es ist einfach mal ein gedankliches Szenario, da die gesellschaftlichen Veränderungen immer beschleunigter Niederschlag in die Betrachtung traditioneller Handlungsweisen und Angelegenheiten finden und sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auch so wiedergefunden haben, wie man an familiären Bereichen der Stellung von Kindern oder der Gleichberechtigung der Frau (Kranzgeld etc.) sieht.
Praktisch würde eine Gleichbehandlung nichtehelicher Lebensgemeinschaften tatsächlich nicht in allen Bereichen gänzlich funktionieren, in der Realität gibt es den Begriff der "eheähnlichen Gemeinschaft", der vom Staat zwar teils gegenseitige Unterhaltspflichten auferlegt wird, jedoch nicht die gleichen Rechte gegenüber der Ehe aufweist. Zwar wird diese Ungleichbehandlung gegenüber Ehen als ungerecht empfunden, aber die Gegnerschaft würde diese Gemeinschaft als Alternative zur Ehe befürchten.
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Tatsächlich ist die "Ehe" schlicht und ergreifend die Verbindung von Mann und Frau zu einer umfassenden Lebensgemeinschaft, die prinzipiell auf Lebenszeit geschlossen wird. Das kann man gut finden oder nicht. Es ist jedenfalls in Art. 6 Abs. 1 GG so angelegt und beruht auf der langen historisch gewachsenen Tradition.
Ein Erklärungsansatz ist mE die - das klingt schlimmer als es gemeint ist - Reproduktionsfunktion der Ehe. Man muss die Ehe im engen Zusammenhang mit der Familie sehen, zu der jedenfalls zumindest ein Kind gehört. Mann und Mann oder Frau und Frau sind aber unfähig, ein Kind zu zeugen. Die Annahme als Kind steht einer Familiengründung insofern nicht gleich. Denn die Zeugung von Nachkommen ist ein - heute freilich in den Hintergrund gerückter, aber gleichwohl sicher in uns schlummender - Ausdruck des Überlebenstriebs der menschlichen Spezies. Dafür braucht es nun einmal Mann und Frau.
Natürlich hat die Ehe nach wie vor auch eine Versorgungsfunktion, wenngleich diese erstens historisch bedingt deutlich kleiner geworden ist und zweitens in unserem Kulturkreis ohnehin nicht so verwurzelt ist, wie es etwa in China vor der Ein-Kind-Politik der Fall war. Warum sollte es immer der Staat richten? Das erzeugt nur unnötige Abhängigkeit. Abhängige Bürger sind tendenziell unmündige Bürger, weshalb es zuvörderst immer auf den einzelnen bzw. seine Gemeinschaft in Form seiner Familie ankommen sollte.
Schließlich ist die Ehe aus einem weiteren, eher soziologischen, Grund schützenswert. Denn sie zwingt die Ehegatten wegen der mit der Scheidung verbundenen nachteilhaften Folgen, sich zusammenzureißen, Probleme zu lösen, anstatt den einfacheren Weg zu gehen und - was bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften relativ einfach möglich ist - die vorhandene Beziehung wegzuwerfen. Die Ehe ist unbequem, aber ermöglicht größere Intimität und Gemeinschaft, als lose Beziehungen es könnten.
Damit ist natürlich nicht gesagt, dass die Eheschließung in allen Lebenslagen die beste Option ist. Allerdings zeigt die nach wie vor enorme Verbreitung und historische Verwurzelung, dass die Ehe notwendig ist. Wir müssen nicht immer genau wissen, warum etwas so ist. Fakt ist, dass die Ehe bereits in der Bibel Erwähnung findet. Es muss irgendeinen Grund haben, warum es die Institution der Ehe immer noch und - vor allem - nahezu über jeden Kulturkreis hinweg gibt.
Ich danke zuerst mal für die Ausführungen und finde sie sehr interessant! Ich würde mich freuen, wenn daraus eine unverbindliche lockere Diskussion folgt.
Mir kommt die Frage auf, ohne jetzt direkt am Konzept der Ehe zu zweifeln, ob die Ehe, die ihr alleiniges Primat der Reproduktion schon vor über 40 Jahren auch gesetzlich eingebüßt hat, aus diesem Grunde alleine bevorzugter zu behandeln wäre gegenüber anderen Lebensformen oder ob sich der gesetzlich bestehende Vorrang noch halten lässt angesichts einer förderbedürftigen Masse an Menschen, die Nachkommen ohne Ehebund haben? Denn eine Gleichbehandlung von ehelichen und nicht-ehelichen Familienverhältnissen ist in meinen Augen durch Artikel 6 GG nicht möglich, da sonst der Schutzstatus lediglich nur noch zur Formsache würde.
Daher greift, wie Sie bereits dargelegt haben, die Versorgungsfunktion hier als subsidiärer Sozialschutz am Ehesten, die den Zweck der Ehe unterstreicht. Ist die zivile Ehe hierbei aber dann alleinig auf eine romantische Beziehung alleine beschränkt? Klar ist, dass es der erste Gedanke ist, der einem in den Sinn kommt. Aber es gibt historische Beispiele, die eben begründet auf die Versorgungssicherheit eine Ehe als wirtschaftliche Zweckgemeinschaft aufgreift. Dieser Gedanke schwand mit der Zeit der Romantik und wandelte sich, jedoch ist der Gedanke durch die gesellschaftliche Liberalisierung des romantischen Verhaltens auch heute noch wandelbar. So könnten aus staatlicher Sicht durchaus auch enge Freunde ohne romantischen oder sexuellen Bezug den Bund eingehen. In den Vereinigten Staaten gibt es durchaus das Prinzip der Common-law marriage die zwar eheähnlich, aber ohne Trauschein vollzogen gültig sind. Diese sind jedoch nur in Iowa, Rhode Island und dem District of Columbia gleichgeschlechtlichen Partnern offenstehend, vermutlich weil sie auch noch auf den ersten Aspekt der Reproduktion anspielen.
Für die künftige Erhaltung der Institution der zivilen Ehe muss, um sie erhalten zu können, in meinen Augen ein Interpretationswandel erfolgen, wenn sie vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels Bestand haben will.
Davon unbenommen bleiben die religiösen Ehen, die auf andere Werte wie Liebe, Nachkommenszeugung etc. bauen können, als sie es der Staat tut.
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Was in Bezug der staatlichen Ehe überhaupt geklärt werden sollte ist welchen Zweck sie erfüllen soll:
Gemeinschaft zur Familiengründung?
Primäre soziale Absicherung gegenseitig, bevor der Staat bemüht wird und in die Presche springt?
Oder ganz andere?
Falls Ersteres, dann müsste im Falle einer gleichgeschlechtlichen Ehe auch die Adoption ohne Vorbehalte möglich sein, sonst wird dieses staatliche Ziel nicht erreichbar.
Falls Zweiteres, warum ist die Unterhaltspflicht bestehend, wenn der Staat im Falle der Auflösung als vorrangiger Fürsorgepart in der Pflicht wäre?
Ansonsten noch: Inwieweit ist eine Familie, bei der die Elternteile miteinander verheiratet sind gegenüber einer Familie, in der dies nicht der Fall ist zu bevorzugen?
Einfach mal aus Neugier gefragt
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Ich gebe hier nur meinen Input, nicht meine Meinung, das sollen dann die Parteien ausformulieren
- Ausweitung des Freihandels / Protektionismus (TTIP, CETA, aber auch in Bezug zu afrikanische Staaten)
- Ausweitung der Entwicklungshilfe / Einschränkung bzw. nur projektbezogene Hilfen
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Ehe und Familie lt. GG schützen / Ehe abschaffen
Die beiden finde ich sehr interessant und daher gut
Gibt es denn ernsthafte politische Akteure, welche die Abschaffung der Ehe fordern?
Es ist gesellschaftlich durchaus ein Thema, dass das Konzept der Ehe als veraltet betrachtet wird, ferner spielt dies in der politischen Arbeit eine Rolle, inwieweit man Eheprivilegien zugunsten anderer Familienformen abbaut.
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Laut Spiegel 1966 wollte Erhard zu Beginn übrigens zuerst in die FDP, aber Heuss riet ihm zu einer größeren Partei.
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- NATO-Austritt
- Extremistische Meinungen im Netz einschränken/verbieten
- Bundestrojaner und Vorratsdatenspeicherung
- Ehe und Familie lt. GG schützen / Ehe abschaffen
- Resozialisierung / Schutz der Bevölkerung vor Straftätern (härtere Strafen?)