Beiträge von Frank Kerstenbaum

    Was die alten Gesetze betrifft, gibt es bislang folgende Vorschläge:

    1. Alle alten Gesetze werden gelöscht. Da die Gesetze automatisch durch Verwendung der Infobox kategorisiert werden kann anhand der Kategorienseite eine Löschung abgearbeitet werden. Die Wikiadministration kann eine Massenlöschung unkompliziert durchführen. Benutzer könnten bis zu einer gewissen Frist alte Gesetzentwürfe privat für sich archivieren.

      -> Wäre der schnellste Weg.
    2. Das Wikiprovisorium besteht noch, aktuell ist hier nur eine Weiterleitung auf das aktuelle Wiki. Dieses könnte als Archiv nur noch mit Lesezugriff benutzt werden. Ich müsste, was ich zwar ungern machen würde, aber tun würde, wieder mein Impressum setzen.

      -> Wäre der faulste Weg.
    3. Alle bisherigen Gesetze im Wiki werden mit einem Hinweis "Vor dem Reset verabschiedet und somit nie gültig gewesen." oder so ähnlich versehen und abseits der üblichen Kategorie sortiert.

      -> Wäre der integrativste Weg.

    Neu aufgekommen ist nun die Frage auch, inwieweit die Arbeitsfähigkeit des Obersten Gerichts noch gewährleistet ist, da das betreffende Gesetz (OGG) ein Gesetz der Simulation war/ist. Ich möchte nochmal eine Diskussion innerhalb der Spielerschaft starten, damit man auch hier auf eine Lösung käme.

    Ich fände es auch gut, wenn es zu jeder These auch eine kleine Erklärung gibt.

    Inwiefern?

    Bspw. die Hintergründe der Russlandssanktionen erklären, die aktuelle Eigentumsverhältnisse der Bahn erklären.


    Also nicht viel, aber ich könnte mir vorstellen, dass jemand, der nicht viel von einem Thema gehört hat, auf ein kleines i klicken könnte, um eine kleine Info eingeblendet zu bekommen. In Schweizer Volksabstimmungen ist eine solche kleine Erklärung übrigens üblich :D

    Ein Wiki ist per se ein Gemeinschaftsprojekt, es sind keine bestimmten Leute dafür zuständig. Du kannst dir einfach einen Account erstellen und loslegen.

    Das stimmt schon. Aber an bestimmte Artikel gehe ich besipielsweise nicht ran, weil ich nicht den Wikiartikel zu einer Person beispielsweise bearbeiten will oder so.

    Artikeln von anderen Benutzern ist ja an sich auch kein schwerwiegender Eingriff, also wenn es darum ginge, die aktuellen Amtspositionen anzupassen :)


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    Was die alten Gesetze betrifft, habe ich folgende Vorschläge:

    1. Alle alten Gesetze werden gelöscht. Da die Gesetze automatisch durch Verwendung der Infobox kategorisiert werden kann anhand der Kategorienseite eine Löschung abgearbeitet werden. Die Wikiadministration kann eine Massenlöschung unkompliziert durchführen. Benutzer könnten bis zu einer gewissen Frist alte Gesetzentwürfe privat für sich archivieren.

      -> Wäre der schnellste Weg.
    2. Das Wikiprovisorium besteht noch, aktuell ist hier nur eine Weiterleitung auf das aktuelle Wiki. Dieses könnte als Archiv nur noch mit Lesezugriff benutzt werden. Ich müsste, was ich zwar ungern machen würde, aber tun würde, wieder mein Impressum setzen.

      -> Wäre der faulste Weg.
    3. Alle bisherigen Gesetze im Wiki werden mit einem Hinweis "Vor dem Reset verabschiedet und somit nie gültig gewesen." oder so ähnlich versehen und abseits der üblichen Kategorie sortiert.

      -> Wäre der integrativste Weg.

    Mir sind die alten Gesetz relativ egal, ich habe sie nicht bearbeitet, daher halte ich mich bei dieser Diskussion eher zurück.


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    Allgemein zum Wiki, jeder der Vorschläge hat, was man noch technischerseits verbessern kann, kann sich gerne auch auf unserem Discord-Wikiserver melden, dort erfolgt die Antwort am Schnellsten. Link auf der Wikihauptseite oder im allgemeinen Discordchannel der Simulation unter "Arbeitsgruppen>Wiki".


    Änderungen inhaltlichseits und Ergänzungen können frei von den Benutzern selbst vorgenommen werden, es gibt entsprechende Artikelskelette, die man unkompliziert bei der Erstellung reinladen und ausfüllen kann. Auch bei Fragen, wie das genau funktioniert kann man sich gerne melden.

    Zitat

    Denn eine Gleichbehandlung von ehelichen und nicht-ehelichen Familienverhältnissen ist in meinen Augen durch Artikel 6 GG nicht möglich, da sonst der Schutzstatus lediglich nur noch zur Formsache würde.

    Es ist zutreffend, dass dem Art. 6 Abs. 1 GG ein - angelehnt an Art. 3 Abs. 2, 3 GG - besonderer Gleichheitssatz entnommen wird. Dieser Verbietet aber mE nur - untechnisch ausgedrückt - schlechtere Behandlungen gegenüber Nichtehen. Ob bereits die Gleichbehandlung einer Lebensform, die nicht Ehe ist, mit ebendieser zur Unvereinbarkeit mit Art. 6 Abs. 1 GG führt, wage ich zu bezweifeln, wenngleich es seit jeher umstritten ist, ob die Gleichheitssätze ein Begünstigungsverbot enthalten, in der Weise, dass die Nichtbegünstigung eines geeigneten Vergleichpaares zugleich eine Schlechterstellung begründet. Das wage ich zu bezweifeln und das ist im Übrigen auch der einzige Grund, mit dem man argumentieren kann, dass die Ehe für Alle nicht verfassungswidrig ist, weil Art. 6 Abs. 1 GG es wohl nicht verbietet andere Lebensformen, die nicht Ehen sind, mit der Ehe gleichzustellen.


    Andererseits kann man bei der Frage, ob die Besserstellung von Ehen gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften gerechtfertigt ist, nicht nur auf die ehelichen Privilegien schauen. Man muss vielmehr das Gesamtkonstrukt würdigen. Die Ehe bringt nämlich nicht nur deutlich mehr Rechte, wobei hier vermutlich aber zuvorderst auf die steuerliche Seite abgestellt wird, sondern vor allem auch viele Pflichten. Familienunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, Versorgungsausgleich im Todesfall. All das gibt es bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften nicht - mit Recht! Oder wollten Sie in einer Beziehung, deren Lebensdauer Sie nicht kennen, Ihren persönlichen Gewinn mit der Freundin teilen? Die Ehe ist insoweit mehr Solidargemeinschaft, was es auch rechtfertigt, sie in anderen Punkten zu begünstigen.

    Die Schlechterbehandlung verbietet sich in jedem Fall, jedoch wäre in meinen Augen abseits der rein juristischen Betrachtung bei einer Gleichbehandlung mit nicht-eheähnlichen Gemeinschaften ein Schutzstatus lediglich nur noch auf die bloße Institution der Ehe beschränkt, nicht jedoch auf deren Inhalt. Explizit jedoch wurde historisch der Vorrang der Ehe aber deutlich, in dem 1969 bei den Nachkommen die Ungleichheit zwischen ehelich und nicht-ehelich gebrochen wurde. Dieser Absatz 5 in Artikel 6 GG stellt eine besondere Durchbrechung der sonst gesetzlichen Ungleichbehandlung dar, die ich aber noch außerhalb dieses Feldes nach wie vor gesetzt sehe zugunsten der ehelichen Gemeinschaft.


    Dass nun mit der Lebenspartnerschaft vor der "Ehe für alle" nahezu gleichrangig mit der Ehe war, ist, wie Sie richtig dargestellt haben, eine weitere gesetzliche Institution verfassungskonform existierte, mag sein. Ihr Schutzstatus ist jedoch nicht verfassungsrechtlich so als Abwehrrecht gegenüber dem Staat formuliert gewesen, sodass dieser normenhierarchisch gegenüber massiven Einschränkungen geschützt gewesen wäre. Ferner ist die Lebenspartnerschaft eine eigene explizit geschaffene Abgrenzung zu allgemeinen formlosen Verbindungen und somit objektivierbar gewesen.


    Klar ist, dass die Ehe und die Familie kleinste subsidiäre Einheiten des Sozialstaates begreifbar sind und, da stimme ich Ihnen besonders zu, hier ihre größte Legitimation zur Besserstellung aufweisen. In der Tagespolitik - und das ist die Herausforderung - wird dies besonders dann deutlich, wenn das Ehegattensplitting eingeschränkt oder gar abgeschafft werden soll.

    Aus Interesse: Wie betrachten Sie denn dann die Ehen, die (gewollt) kinderlos bleiben?


    Gewiss stünden wirtschaftliche Rechtsformen derlei zur Verfügung, jedoch ist es steuerrechtlich eine ganz andere Sache. Die zivile Ehe ist nämlich eine besondere Steuergemeinschaft; hier hat sie die Bedeutung als wirtschaftliche Zweckgemeinschaft teils dann doch behalten.


    Natürlich habe ich keine Kristallkugel und kann die Entwicklung auch nicht vorhersagen. Es ist einfach mal ein gedankliches Szenario, da die gesellschaftlichen Veränderungen immer beschleunigter Niederschlag in die Betrachtung traditioneller Handlungsweisen und Angelegenheiten finden und sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auch so wiedergefunden haben, wie man an familiären Bereichen der Stellung von Kindern oder der Gleichberechtigung der Frau (Kranzgeld etc.) sieht.


    Praktisch würde eine Gleichbehandlung nichtehelicher Lebensgemeinschaften tatsächlich nicht in allen Bereichen gänzlich funktionieren, in der Realität gibt es den Begriff der "eheähnlichen Gemeinschaft", der vom Staat zwar teils gegenseitige Unterhaltspflichten auferlegt wird, jedoch nicht die gleichen Rechte gegenüber der Ehe aufweist. Zwar wird diese Ungleichbehandlung gegenüber Ehen als ungerecht empfunden, aber die Gegnerschaft würde diese Gemeinschaft als Alternative zur Ehe befürchten.

    Ich danke zuerst mal für die Ausführungen und finde sie sehr interessant! Ich würde mich freuen, wenn daraus eine unverbindliche lockere Diskussion folgt.


    Mir kommt die Frage auf, ohne jetzt direkt am Konzept der Ehe zu zweifeln, ob die Ehe, die ihr alleiniges Primat der Reproduktion schon vor über 40 Jahren auch gesetzlich eingebüßt hat, aus diesem Grunde alleine bevorzugter zu behandeln wäre gegenüber anderen Lebensformen oder ob sich der gesetzlich bestehende Vorrang noch halten lässt angesichts einer förderbedürftigen Masse an Menschen, die Nachkommen ohne Ehebund haben? Denn eine Gleichbehandlung von ehelichen und nicht-ehelichen Familienverhältnissen ist in meinen Augen durch Artikel 6 GG nicht möglich, da sonst der Schutzstatus lediglich nur noch zur Formsache würde.


    Daher greift, wie Sie bereits dargelegt haben, die Versorgungsfunktion hier als subsidiärer Sozialschutz am Ehesten, die den Zweck der Ehe unterstreicht. Ist die zivile Ehe hierbei aber dann alleinig auf eine romantische Beziehung alleine beschränkt? Klar ist, dass es der erste Gedanke ist, der einem in den Sinn kommt. Aber es gibt historische Beispiele, die eben begründet auf die Versorgungssicherheit eine Ehe als wirtschaftliche Zweckgemeinschaft aufgreift. Dieser Gedanke schwand mit der Zeit der Romantik und wandelte sich, jedoch ist der Gedanke durch die gesellschaftliche Liberalisierung des romantischen Verhaltens auch heute noch wandelbar. So könnten aus staatlicher Sicht durchaus auch enge Freunde ohne romantischen oder sexuellen Bezug den Bund eingehen. In den Vereinigten Staaten gibt es durchaus das Prinzip der Common-law marriage die zwar eheähnlich, aber ohne Trauschein vollzogen gültig sind. Diese sind jedoch nur in Iowa, Rhode Island und dem District of Columbia gleichgeschlechtlichen Partnern offenstehend, vermutlich weil sie auch noch auf den ersten Aspekt der Reproduktion anspielen.


    Für die künftige Erhaltung der Institution der zivilen Ehe muss, um sie erhalten zu können, in meinen Augen ein Interpretationswandel erfolgen, wenn sie vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels Bestand haben will.


    Davon unbenommen bleiben die religiösen Ehen, die auf andere Werte wie Liebe, Nachkommenszeugung etc. bauen können, als sie es der Staat tut.

    Was in Bezug der staatlichen Ehe überhaupt geklärt werden sollte ist welchen Zweck sie erfüllen soll:

    Gemeinschaft zur Familiengründung?

    Primäre soziale Absicherung gegenseitig, bevor der Staat bemüht wird und in die Presche springt?

    Oder ganz andere?


    Falls Ersteres, dann müsste im Falle einer gleichgeschlechtlichen Ehe auch die Adoption ohne Vorbehalte möglich sein, sonst wird dieses staatliche Ziel nicht erreichbar.

    Falls Zweiteres, warum ist die Unterhaltspflicht bestehend, wenn der Staat im Falle der Auflösung als vorrangiger Fürsorgepart in der Pflicht wäre?


    Ansonsten noch: Inwieweit ist eine Familie, bei der die Elternteile miteinander verheiratet sind gegenüber einer Familie, in der dies nicht der Fall ist zu bevorzugen?


    Einfach mal aus Neugier gefragt :D

    Ich gebe hier nur meinen Input, nicht meine Meinung, das sollen dann die Parteien ausformulieren ^^


    • Ausweitung des Freihandels / Protektionismus (TTIP, CETA, aber auch in Bezug zu afrikanische Staaten)
    • Ausweitung der Entwicklungshilfe / Einschränkung bzw. nur projektbezogene Hilfen

    Ehe und Familie lt. GG schützen / Ehe abschaffen

    Die beiden finde ich sehr interessant und daher gut :)

    Gibt es denn ernsthafte politische Akteure, welche die Abschaffung der Ehe fordern?

    Es ist gesellschaftlich durchaus ein Thema, dass das Konzept der Ehe als veraltet betrachtet wird, ferner spielt dies in der politischen Arbeit eine Rolle, inwieweit man Eheprivilegien zugunsten anderer Familienformen abbaut.

    • NATO-Austritt
    • Extremistische Meinungen im Netz einschränken/verbieten
    • Bundestrojaner und Vorratsdatenspeicherung
    • Ehe und Familie lt. GG schützen / Ehe abschaffen
    • Resozialisierung / Schutz der Bevölkerung vor Straftätern (härtere Strafen?)