ANTRÄGE AN DAS BUNDESTAGSPRÄSIDIUM
Andere Beiträge sind zu unterlassen.
ANTRÄGE AN DAS BUNDESTAGSPRÄSIDIUM
Andere Beiträge sind zu unterlassen.
Deutscher Bundestag
2. Wahlperiode
Antrag
der Fraktion VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten, vertreten durch den Abgeordneten Jan Friedländer.
Änderung des Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
das Gesetz wird wie folgt geändert:
Begründung:
Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,19 Euro pro Stunde ist zu niedrig. Er verhindert keine Niedriglohnbeschäftigung, da er weit unterhalb der
Niedriglohnschwelle liegt. Diese Schwelle, die zwei Drittel des mittleren Einkommens in Deutschland markiert, lag bereits 2010 bei 10,36 Euro pro Stunde, 2014 bei 11,09
Euro. Der Mindestlohn muss weiterhin so bemessen sein, dass nach einem vollen Arbeitsleben eine armutsfeste Rente erreicht wird. Die Bundesregierung selbst berechnet, dass das derzeit 12,63 Euro pro Stunde sind. Deshalb muss der Mindestlohn perspektivisch auf 13 Euro pro Arbeitsstunde erhöht werden. Dies soll bis zum Jahr 2023 erfolgen.
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2. Wahlperiode
Antrag
der Fraktion VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten, vertreten durch den Abgeordneten Jan Friedländer.
Änderung des Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
das Gesetz wird wie folgt geändert:
Begründung:
Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,19 Euro pro Stunde ist zu niedrig. Er verhindert keine Niedriglohnbeschäftigung, da er weit unterhalb der
Niedriglohnschwelle liegt. Diese Schwelle, die zwei Drittel des mittleren Einkommens in Deutschland markiert, lag bereits 2010 bei 10,36 Euro pro Stunde, 2014 bei 11,09
Euro. Der Mindestlohn muss weiterhin so bemessen sein, dass nach einem vollen Arbeitsleben eine armutsfeste Rente erreicht wird. Die Bundesregierung selbst berechnet, dass das derzeit 12,63 Euro pro Stunde sind. Deshalb muss der Mindestlohn perspektivisch auf 13 Euro pro Arbeitsstunde erhöht werden. Dies soll bis zum Jahr 2023 erfolgen.
Ich stelle dies so zur Debatte, bitte aber derweil um eine korrigierte Fassung, die den Anforderungen des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit des BMJ entspricht ( http://hdr.bmj.de/page_f.3.html ).
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2. Wahlperiode
Antrag
der Fraktion VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten, vertreten durch den Abgeordneten Jan Friedländer.
Änderung des Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
das Gesetz wird wie folgt geändert:
Begründung:
Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,19 Euro pro Stunde ist zu niedrig. Er verhindert keine Niedriglohnbeschäftigung, da er weit unterhalb der
Niedriglohnschwelle liegt. Diese Schwelle, die zwei Drittel des mittleren Einkommens in Deutschland markiert, lag bereits 2010 bei 10,36 Euro pro Stunde, 2014 bei 11,09
Euro. Der Mindestlohn muss weiterhin so bemessen sein, dass nach einem vollen Arbeitsleben eine armutsfeste Rente erreicht wird. Die Bundesregierung selbst berechnet, dass das derzeit 12,63 Euro pro Stunde sind. Deshalb muss der Mindestlohn perspektivisch auf 13 Euro pro Arbeitsstunde erhöht werden. Dies soll bis zum Jahr 2023 erfolgen.
Ich stelle dies so zur Debatte, bitte aber derweil um eine korrigierte Fassung, die den Anforderungen des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit des BMJ entspricht ( http://hdr.bmj.de/page_f.3.html ).
Was geändert werden soll wird auch in dieser Formatierung klar und deutlich. Wer sich an die Formulierungsvorschläge halten will kann das ja gerne machen, vorgeschrieben werden kann es hier aber nicht. Jeder soll es so handhaben wie er möchte.
Deutscher Bundestag
2. Wahlperiode
Antrag
der Fraktion VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten, vertreten durch den Abgeordneten Jan Friedländer.
Änderung des Grundgesetzes
das Gesetz wird wie folgt geändert:
Alte Fassung:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert:
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Begründung:
erfolgt mündlich im Plenum
Ich weiß leider gerade nicht ob dieser Antrag noch im alten Forum beschlossen und verkündet wurde. Sollte das der Fall sein, ziehe ich ihn natürlich zurück.
Da die Zeit bis zum Ende der Wahlperiode leider drängt, würde ich doch um Bearbeitung meines zweiten Antrags bitten. Vielen Dank.
Deutscher Bundestag
2. Wahlperiode
Kleine Anfrage
von Christopher Heusinger, Konservative Partei
an den Bundesminister der Verteidigung Charly Roth
Zur Lage der Luftwaffe
2. Flugzeugtyp spezifische Fragen
Vielen Dank!