PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • Trotzdem hat der Monarch keine Absolute Macht da die meisten Monarchien Konstitutionelle oder eine Parlamentarische Monarchie ist.

    Außer Saudi Arabien und die golfstadten aber auch die haben Berater.

    Welche Art der Monarchie vertreten Sie denn und wie möchten Sie diese mit dem Republikprinzip vereinbaren?

    Ich vertrete eine Konstitutionelle Monarchie mit einem Monarchen an der Spitze aus dem Haus Hohenzollern, aber mit Parlament und keinen Klassenwahlrecht jeder der 18 ist kann wählen auch Frauen, aber der König/ Kaiser kann das Parlament auflösen und die Regierung aber der Bundestag hat ein Veto recht kann den Kaiser Blockieren

    Das Haus Hohenzollern hat , meines Erachtens den Anspruch auf die Reichskrone ( Dt. Kaiser) durch die Flucht Wilhelms als amtirender OB nach Holland verwirkt, da man es als Verrat ansah. Dem Haus Hohenzollern bliebe die Krone Preißens. Da die Häuser Wettin(Sachsen, Thüringen), Anhalt und Obotrit ( Mecklenburg) als faktisch ausgestorben gelten, das Haus Wittelbach nur in Nebenlienien existiert , blieben die Häuser Zähringen(Baden, Württemberg), Welf ( Hannover) Oldenburg( Schleswig-Holstein) als Nachfolger.

    Theoretisch können man Prinz Heinrich von Battenberg ( Harry Windsor-Mountbatton) als Nachfahre der Häuser Sachsen-Coburg-Gotha und Battenberg oder eben Graf Vinzent de Monpezat ( V. von Dänemark) , als Nachahre des Haus Oldenburg und Holstein-Sonderburg-Glücksburg die Reichskrone anbieten.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Also Wikipedia klassifiziert das auch als parlamentarische Monarchie, wie ich das jetzt auch gesehen hätte.

  • Es ist immer wieder bemerkenswert, wie über eine eigentlich so einfach Unterscheidung stundenlang diskutiert wird.

    Republik und Monarchie schließen sich aus. Demokratie und Monarchie nicht.

  • Trotzdem hat der Monarch keine Absolute Macht da die meisten Monarchien Konstitutionelle oder eine Parlamentarische Monarchie ist.

    Außer Saudi Arabien und die golfstadten aber auch die haben Berater.

    Welche Art der Monarchie vertreten Sie denn und wie möchten Sie diese mit dem Republikprinzip vereinbaren?

    Ich vertrete eine Konstitutionelle Monarchie mit einem Monarchen an der Spitze aus dem Haus Hohenzollern, aber mit Parlament und keinen Klassenwahlrecht jeder der 18 ist kann wählen auch Frauen, aber der König/ Kaiser kann das Parlament auflösen und die Regierung aber der Bundestag hat ein Veto recht kann den Kaiser Blockieren

    Entscheidend ist bei hierbei das Demokratieprinzip in Art. 20 Abs. 2 GG

    "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt"


    in Verbindung mit Art 79 Abs. 3 GG

    Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.


    Eine monarchische Staatsform ist also nicht zu lässig, da der Monarch nicht auf eine demokratisch legitimierte Weise in sein Amt kommt. In diesem Fall ist es völlig unerheblich, ob es ein demokratisches Parlament gibt oder nicht, da alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und nicht nur ein bestimmter Teil der Staatsgewalt. Nachdem Art. 79 Abs. 3 GG das Demokratieprinzip bis auf alle Ewigkeit festschreibt, besteht der einzige Weg darin, die alte Verfassung zu stürzen.


    Zusammengefasst heißt das, dass Monarchisten gegen die freie demokratische Grundordnung verstoßen und dementsprechend von der wehrhaften Demokratie und ihren Instrumenten sanktioniert werden müssen. Sie dürfen sich also höchst offiziell auf die selbe Stufe mit Faschisten und Stalinisten oder Reichsbürger stellen ^^

  • Trotzdem hat der Monarch keine Absolute Macht da die meisten Monarchien Konstitutionelle oder eine Parlamentarische Monarchie ist.

    Außer Saudi Arabien und die golfstadten aber auch die haben Berater.

    Welche Art der Monarchie vertreten Sie denn und wie möchten Sie diese mit dem Republikprinzip vereinbaren?

    Monarchie heißt das es einen Monarchen gibt und Republik heißt, dass das Volk (egal ob alle Bürger oder der Adel oder Oligarchen, wobei es aber in diesen geschlossen Kreisen schon halbwegs demokratische Methoden zur Besetzung von bestimmten Posten gibt ) sich selbst regiert, zumindest, wenn man den klassische Republikbegriff bemüht. Der Unterschied liegt also in der Selbst oder Fremdregierung, sodass sich die Begriffe Monarchie und Republik ausschließen.

  • Es ist immer wieder bemerkenswert, wie über eine eigentlich so einfach Unterscheidung stundenlang diskutiert wird.

    Republik und Monarchie schließen sich aus. Demokratie und Monarchie nicht.

    Wobei man aber auch sagen muss, dass in den klassischen parlamentarischen Monarchien, ja der Monarch und seine Befugnisse in der Regel, dass einzige Element im Staatswesen ist, das nicht demokratisch legitimiert ist. Ansonsten gibt es in Spanien oder im vereinigten Königreich (mir ist bewusst, dass in UK das Parlament der Souverän ist, was ich aber vernachlässige, weil dass in der Praxis nur einen geringen Unterschied macht) ja keine demokratieprinzipiellen Unterschiede im Vergleich zu Deutschland oder Frankreich.

  • Bitte versucht das zu dejuristifizieren. Oder fügt wenigstens ein TLDR für Nichtjuristen an. Dem Text ist mit dem Rechtslatein und den ganzen unerläuterten Paragraphen/Verklausulierungen einfach unglaublich schwer zu folgen, besonders für eine SIM-OFF-Entscheidung! Vielleicht ist das aber auch nur ein persönliches Problem.

  • Dafür haben wir den Thread "Mitteilungen", wo wir das ganze in kurzer und verständlicher Form zusammenfassen. Normalerweise bereitet jemand die Zusammenfassung auch kurz vorher vor, das haben wir hier etwas vergessen, weil das gegen Ende kurzfristig entschieden worden ist. Dr. Viktoria Christ-Mazur könnte das vielleicht noch schnell nachliefern?

    Danke für die schnelle Rückmeldung, der Thread war mir persönlich ehrlich gesagt nicht mehr bewusst. Und tut mir leid für die übermäßig schnelle Entrüstung, ihr seid ja auch nur Menschen. Aber auf der anderen Seit stellt sich dann nicht die Frage, ob man die Entscheidung nicht generell so veröffentlichen kann (evtl. halt mit den Stellen im vDGB, ModAdminG und OGG). Dann spart man sich doch massiv Zeit.

  • Ist aber bei Wikipedia auf der Karte der Regierungssysteme im Vergleich zu Großbritannien in einer anderen Farbe markiert. Nämlich als konstitutionelle Monarchie.

  • Also bei dem Grundartikel zu politischen Systemen wird Spanien als parlamentarische Monarchie bezeichnet.

    Hier mal der Link
    Politisches System – Wikipedia

  • Ja tatsächlich, dann haben Sie recht. Dann hatte ich das falsch in Erinnerung. Verzeihung.


    Aber gut - mich würde nun wirklich interessieren wie genau Frau Lang ihre bevorzugte Monarchie beschreiben würde. Vorhin hat sie ja die DVP erwähnt - diese vertritt laut Wikipedia eine konstitutionelle Monarchie. Was würde das Frau Langs Sicht nach für die Demokratie bedeuten?

  • Herr Fürst, eine Frage weshalb soll hier , in diesem Punkt, am GG NICHTS geändert werden?
    Schließlich wurde am GG in den letzten Jahrzenten so ofr herumgeschmiert, das es nicht mehr wiederzu erkennen ist und mit dem alten GG nichts mehr zu tun hat ,ebenso wenig mit dem deutschen Volk!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

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    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Herr Fürst, eine Frage weshalb soll hier , in diesem Punkt, am GG NICHTS geändert werden?
    Schließlich wurde am GG in den letzten Jahrzenten so ofr herumgeschmiert, das es nicht mehr wiederzu erkennen ist und mit dem alten GG nichts mehr zu tun hat ,ebenso wenig mit dem deutschen Volk!

    Das Demokratieprinzip und das Republikprinzip werden beide in Art 20 GG festgeschrieben. Eine Änderung ist daher nach der Ewigkeitsklausel (Art 79 III GG) unzulässig.


    Des Weiteren spiegelt das Grundgesetz die Wertevorstellungen des deutschen Staatsvolkes wieder. Dadurch, dass alle Änderungen durch in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählte Volksvertreter:innen verabschiedet wurden, sind auch jene Änderungen auf den Willen des deutschen Staatsvolkes zurückzuführen.

  • Herr Fürst, eine Frage weshalb soll hier , in diesem Punkt, am GG NICHTS geändert werden?
    Schließlich wurde am GG in den letzten Jahrzenten so ofr herumgeschmiert, das es nicht mehr wiederzu erkennen ist und mit dem alten GG nichts mehr zu tun hat ,ebenso wenig mit dem deutschen Volk!

    Das Demokratieprinzip und das Republikprinzip werden beide in Art 20 GG festgeschrieben. Eine Änderung ist daher nach der Ewigkeitsklausel (Art 79 III GG) unzulässig.

    Dan wir eben 79/III, abgeändert , es wurde wie gesagt soviel zum Nachteil des dt. Volkes verändert , da kann man auch einzelne Sätze z. B in Art. 20 abändern.

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  • Herr Fürst, eine Frage weshalb soll hier , in diesem Punkt, am GG NICHTS geändert werden?
    Schließlich wurde am GG in den letzten Jahrzenten so ofr herumgeschmiert, das es nicht mehr wiederzu erkennen ist und mit dem alten GG nichts mehr zu tun hat ,ebenso wenig mit dem deutschen Volk!

    Das Demokratieprinzip und das Republikprinzip werden beide in Art 20 GG festgeschrieben. Eine Änderung ist daher nach der Ewigkeitsklausel (Art 79 III GG) unzulässig.

    Dan wir eben 79/III, abgeändert , es wurde wie gesagt soviel zum Nachteil des dt. Volkes verändert , da kann man auch einzelne Sätze z. B in Art. 20 abändern.

    Nach herkömmlicher Auslegung ist auch eine Änderung des Art 79 III GG unzulässig.


    Was wurde Ihrer Ansicht nach denn konkret zum Nachteil des "deutschen Volkes" verändert?

  • Wenn man das Ur-GG ( gut deutsch) neben das umgeänderte GG ( deutschfeindlich ) hält erkennt man de Unterschied.

    Ich achte das GG , aber nur das Original!!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

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  • Wenn man das Ur-GG ( gut deutsch) neben das umgeänderte GG ( deutschfeindlich ) hält erkennt man de Unterschied.

    Ich achte das GG , aber nur das Original!!

    Ich finde es persönlich super, dass Sie die Asylreform der 90er Jahre damit auch so kritisch sehen. Hätte ich Ihnen jetzt nicht zugetraut.

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    Mitglied des Deutschen Bundestages |12., 16., 20. und 21. Legislaturperiode |

    Vizepräsidentin des XX. Deutschen Bundestages

    Ehemalige Fraktionsvorsitzende der Internationalen Linke im Bundestag


    Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

    Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft

    Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Soziales, Kultur und Finanzen


    Generalsekretärin der I:L

    Ehemalige Parteivorsitzende der I:L



  • Wenn man das Ur-GG ( gut deutsch) neben das umgeänderte GG ( deutschfeindlich ) hält erkennt man de Unterschied.

    Ich achte das GG , aber nur das Original!!

    Abgesehen davon, dass das eine ziemlich antidemokratische Aussage ist: Können Sie bitte eine konkrete Änderung nennen, die "deutschfeindlich" sein soll?

  • Guter Mann, weder hab ich Lust noch Zeit das gesamte GG durchzugehen, mir genügt das gute alte von 1949!

    Dieses war von Deutschen für Deutsche!

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