Alles anzeigenWerter Herr Präsident,
werte Abgeordnete des Hauses,
Herr Speed und die I:L-Fraktion,
zunächst einmal möchte ich das Haus darauf aufmerksam machen, wie frech dieser Antrag und das Verhalten des Herrn Speed ist. Anstatt einen Gesetzentwurf einzubringen und dazu Rede und Antwort in diesem Haus zu stehen, haut man lieber kurz in die Tasten und fordert die Bundesregierung auf für einen zu arbeiten. Im übrigen auch noch fachlich falsch: Im Koalitionsvertrag wurde kein Exportverbot von Pflanzenschutzmitteln vereinbart. Obendrein besitzt der Herr dann auch noch die Dreistigkeit, das nicht mal vor diesem Haus mündlich zu erklären, sondern verweist nur auf seinen Wisch. Der Parlamentarismus liegt am Boden, meine Damen und Herren.
Aber kommen wir zum Antrag. Machen wir es kurz: die Bundesregierung lehnt diesen Antrag ab. Die Gründe hierfür möchte ich kurz anreißen.
Der Herr hat insoweit recht, daß es sich bei den Stoffen, um die es geht, um gefährliche Chemikalien handelt. Nicht ohne Grund ist ihr Einsatz in der EU verboten. Jedoch soll mit diesem Antrag ein nationales Exportverbot für diese Stoffe in Drittländer einhergehen. Ein einseitiges Handeln ohne unsere EU-Partner wäre allerdings falsch, da er mehr Risse in der Union fördert, einen Flickenteppich an Regularien erzeugt und somit die Einheitlichkeit und Stärke des Wirtschaftsblocks EU schadet.
Des Weiteren fällt der Antrag in eine weitere Falle: Es soll der Export von HHPs in Drittländer unterbunden werden, dennoch fragt der Antrag nicht, warum Drittländer wie Brasilien und Südafrika diese Stoffe nicht ebenfalls verbieten? Aus Sicht des Gesundheitsschutzes und des Welthandels wäre es sehr zu begrüßen, wenn weitere Staaten die europäischen landwirtschaftlichen Standards übernehmen würden. Das liegt allerdings nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung oder der EU, und sollte es auch nicht. Was in unserer Verantwortung liegt, ist die Entwicklungszusammenarbeit, bei welcher Ihnen der Kollege Minister Fadi von Schöneberg sicherlich mehr Auskunft geben kann. Aber um es in diesem Zusammenhang einmal kurz zu kommentieren: Ihre Fraktion wäre wohl die erste, die von "Neokolonialismus" schwadronieren würde, wenn Länder des globalen Nordens den Ländern des globalen Südens Vorschriften machen würde.
Daran anknüpfend möchte ich skizzieren, was wohl passieren wird, wenn der Antrag so durchgehen würde und die Bundesregierung tatsächlich einen Exportstopp verhängen würde. Was werden wohl die Unternehmen wie Bayern und BASF machen? Wie Sie schon sagten, es ist ein lukratives Geschäft. Sicherlich würden die Unternehmen nicht die Produktion einstellen und Umsatzeinbußen hinnehmen. Die Produktion würden Sie daher wohl nur in Deutschland einstellen und woandershin verlagern. Die brasilianische, südafrikanische und indische Wirtschaft danken für die Unterstützung durch Ihre Partei. Wer Ihnen nicht danken wird sind die Arbeiter in Deutschland, die um Ihre Stelle bangen müssen, und auch nicht die Arbeiter der anderen Länder, in den deutlich niedrigere Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz und mit Gefahrstoffen herrschen.
Zuletzt bietet sich auch beim geforderten Gesetzentwurf ein Problem: Sie fordern eine Melde- und Dokumentationspflicht für die Ausfuhr von reinen Wirkstoffen. Es scheint, als hätte sich der Antragsteller nicht mit der Materie befaßt, wie schon im Eingang mit der Erwähnung eines nichtexistenten Punktes im Koalitionsvertrages offensichtlich wurde. Aber, Herr Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed, Sie werden doch sicherlich erklären können, wie die Melde- und Dokumentationspflicht nicht bereits längst durch REACH abgedeckt ist?
Vielen Dank!
Und wie dreist ist dann das Verhalten der Bundesregierung dem Bundesrat gegenüber? Dort gibt es wenn überhaupt Antragsbegründungen, wenn die zuständigen Minister herbeizitiert werden (und selbst dann nicht immer) und teilweise Anträge von der Bundeskanzlerin dem Bundestag zugeleitet werden, bei denen der Bundesrat noch zu einer Stellungnahme debattiert. Herr Kollege, ich schätze sie ja wirklich, aber wer im Glashaus sitzt und so.