PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • Die jüngsten Neumitglieder - v.a. Frau Trautwein - haben Ihnen gegenüber also nicht für einen Parteiausschluss geworben?

    Vizepräsident

    des Obersten Gerichts

  • Ja, das ist korrekt. Deshalb bitte ich Sie auch von solchen Unterstellungen Abstand zu nehmen. Parteiinterne Maßnahmen habe ich sogar angekündigt zu prüfen und das wurde dann im Bundesvorstand beraten. Und jetzt möchte ich nochmals betonen das ich satzungskonform gehandelt habe. der Bundesvorstand wollte eine Anhörung durchführen und hat Frau Lang gebeten die Fragen des Bundesvorstands zu beantworten und konnte sich jederzeit selbst erklären. Sie hat diese Möglichkeit nicht genutzt und hat von sich aus die Partei selbst verlassen, was ihr gutes Recht ist.

    Dr. Carmen Schmidt, MdL, MdBR

    Ministerialrätin a.D.

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    Die Ministerin

    Völklinger Straße 49 | 40221 Düsseldorf

    Carmen.Schmidt@bm.nrw-regierung.de

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    Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen
    Platz des Landtags 1 | 40221 Düsseldorf

    Carmen.Schmidt@landtag.nrw.de

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  • Sag ausgerechtnet jene Frau , welche die Welt durch ihre "Rosarote Brille" betrachte und die für ein kommunistisches Wolkenkuckucksheim hält.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • SELBER!

  • Sehr erwachsen.

  • Hat dieser Clown van der Speed mich eben als KOMMMUNIST bezeichnet?

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Ich habe nur das geschwafel von Fantasieadel zusammengefasst. :)

  • Mag sein. Das Grundgesetz als höherrangiges Gesetz verdrängt diese allerdings - die Antragsteller könnten ihre verfassungsgemäßen Rechte daher unter Umständen sogar durch das Verfassungsgericht einklagen.


    EDIT: Ich würde nicht einmal sagen, dass § 18 BT-GO dem Art. 44 I GG widerspricht. Eine verfassungskonforme Auslegung dahingehend, dass sich das Erfordernis der absoluten Mehrheit nur auf „normale“ Ausschüsse und nicht für Untersuchungsausschüsse bezieht, reicht ja.

    Vizepräsident des Obersten Gerichts

  • Der Antrag wird schon jetzt mit der absoluten unumstößlichen Mehrheit abgelehnt. Das Abstimmen ist aber weiterhin möglich.

    Andere Ansicht: Art. 44 I GG

    Art. 44 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 GG steht der Entscheidung nicht entgegen. Der Bundestag ist verpflichtet, einen U-Ausschuss einzusetzen, wenn dies wenigstens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages beantragt haben. Die Einsetzung ist also nur verpflichtend, wenn dieses Antragsquorum (kein Abstimmungsquorum) erfüllt ist. Der U-Ausschuss wurde hier lediglich von einem Abgeordneten beantragt.

  • Art. 44 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 GG steht der Entscheidung nicht entgegen. Der Bundestag ist verpflichtet, einen U-Ausschuss einzusetzen, wenn dies wenigstens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages beantragt haben. Die Einsetzung ist also nur verpflichtend, wenn dieses Antragsquorum (kein Abstimmungsquorum) erfüllt ist. Der U-Ausschuss wurde hier lediglich von einem Abgeordneten beantragt.

    Zustimmung. Sowohl SimOn (obviously) als auch SimOff. Art. 44 Abs. 1 Satz 1 spricht von einem Antrag durch ein Viertel der Mitglieder, einen solchen in einer Zustimmung zu einem Antrag zu sehen ist doch eine weit hergeholte Interpretation und hat nach (zugegeben kurzer) Recherche auch im rL keine Anhänger oder Anwendung in der Praxis gefunden.

    Aber mich würde das Argument interessieren, weshalb eine Bejahung eines Antrages dem Stellen eines solchen gleichkommt.

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Der Antrag wird schon jetzt mit der absoluten unumstößlichen Mehrheit abgelehnt. Das Abstimmen ist aber weiterhin möglich.

    Andere Ansicht: Art. 44 I GG

    Art. 44 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 GG steht der Entscheidung nicht entgegen. Der Bundestag ist verpflichtet, einen U-Ausschuss einzusetzen, wenn dies wenigstens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages beantragt haben. Die Einsetzung ist also nur verpflichtend, wenn dieses Antragsquorum (kein Abstimmungsquorum) erfüllt ist. Der U-Ausschuss wurde hier lediglich von einem Abgeordneten beantragt.

    Beantragt wird der U-Ausschuss durch die Abstimmung. Wofür ist sie sonst da? Versuchen Sie bitte nicht ständig unsere Verfassung zu untergraben, nur weil Ihnen etwas nicht passt.

  • Beantragt wird der U-Ausschuss durch die Abstimmung. Wofür ist sie sonst da? Versuchen Sie bitte nicht ständig unsere Verfassung zu untergraben, nur weil Ihnen etwas nicht passt

    Falsch, eine Beantragung geschieht durch einen Antrag. Steckt schon im Wort. Denkt man diese Auslegung durch, dann werden auch Gesetze durch Abstimmungen über Gesetzesanträge erst beantragt und nicht etwa beschlossen. Das ist richtiggehend absurd.

    Der U-Ausschuss wird im Übrigen durch die Abstimmung eingesetzt. Um diese Unklarheit nicht nur zu benennen, sondern auch aufzulösen.

    Müllers Interpretation kommt im Gegensatz dazu immerhin intelligent rüber und begründet sich lediglich auf einer Umdeutung des Wortes "Antrag" im Gesetzestext.

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Beantragt wird der U-Ausschuss durch die Abstimmung. Wofür ist sie sonst da? Versuchen Sie bitte nicht ständig unsere Verfassung zu untergraben, nur weil Ihnen etwas nicht passt

    Falsch, eine Beantragung geschieht durch einen Antrag. Steckt schon im Wort. Denkt man diese Auslegung durch, dann werden auch Gesetze durch Abstimmungen über Gesetzesanträge erst beantragt und nicht etwa beschlossen. Das ist richtiggehend absurd.

    Der U-Ausschuss wird im Übrigen durch die Abstimmung eingesetzt. Um diese Unklarheit nicht nur zu benennen, sondern auch aufzulösen.

    Müllers Interpretation kommt im Gegensatz dazu immerhin intelligent rüber und begründet sich lediglich auf einer Umdeutung des Wortes "Antrag" im Gesetzestext.

    Haben Sie ein Problem mit einem solchen Untersuchungsausschuss, weil Sie sich so mit Händen und Füßen dagegen zur Wehr setzen? Kein Bock auf Aufklärung und Transparenz?

  • Beantragt wird der U-Ausschuss durch die Abstimmung. Wofür ist sie sonst da? Versuchen Sie bitte nicht ständig unsere Verfassung zu untergraben, nur weil Ihnen etwas nicht passt

    Falsch, eine Beantragung geschieht durch einen Antrag. Steckt schon im Wort. Denkt man diese Auslegung durch, dann werden auch Gesetze durch Abstimmungen über Gesetzesanträge erst beantragt und nicht etwa beschlossen. Das ist richtiggehend absurd.

    Der U-Ausschuss wird im Übrigen durch die Abstimmung eingesetzt. Um diese Unklarheit nicht nur zu benennen, sondern auch aufzulösen.

    Müllers Interpretation kommt im Gegensatz dazu immerhin intelligent rüber und begründet sich lediglich auf einer Umdeutung des Wortes "Antrag" im Gesetzestext.

    Haben Sie ein Problem mit einem solchen Untersuchungsausschuss, weil Sie sich so mit Händen und Füßen dagegen zur Wehr setzen? Kein Bock auf Aufklärung und Transparenz?

    Man kann sich jetzt auch dagegen wehren wie man will, die erforderlichen 25% der Mitglieder des Bundestags haben wir zusammen. Im Zweifel kann ich den Antrag gerne mit den betreffenden Personen erneut stellen. Fakt ist, der U-Ausschuss wird kommen.

  • Der Antrag wird schon jetzt mit der absoluten unumstößlichen Mehrheit abgelehnt. Das Abstimmen ist aber weiterhin möglich.

    Andere Ansicht: Art. 44 I GG

    Art. 44 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 GG steht der Entscheidung nicht entgegen. Der Bundestag ist verpflichtet, einen U-Ausschuss einzusetzen, wenn dies wenigstens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages beantragt haben. Die Einsetzung ist also nur verpflichtend, wenn dieses Antragsquorum (kein Abstimmungsquorum) erfüllt ist. Der U-Ausschuss wurde hier lediglich von einem Abgeordneten beantragt.

    Beantragt wird der U-Ausschuss durch die Abstimmung. Wofür ist sie sonst da? Versuchen Sie bitte nicht ständig unsere Verfassung zu untergraben, nur weil Ihnen etwas nicht passt.

    Meine Güte, Ihre ständigen Diffamierungsversuche langweilen mich. Lesen Sie Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG. Der Untersuchungsausschuss wird beantragt und über ebenjenen Antrag wird dann abgestimmt. Es ist herrschende, wenn nicht sogar einhellige Meinung, dass ein Anspruch auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nur besteht, wenn er von wenigstens 1/4 der Mitglieder des Deutschen Bundestages beantragt wurde. Das können Sie in jedem ordentlichen Grundgesetzkommentar nachlesen. Umstritten ist hingegen, ob über einen mit dem erforderlichen Quorum gestellten Antrag noch abgestimmt oder der Ausschuss auch ohne Abstimmung konstituiert werden muss. Dass ein Antrag erst durch die nachfolgende Abstimmung gestellt werden soll - wie Sie es behaupten -, ist denklogisch jedenfalls nur schwer vermittelbar - ich würde sogar sagen abwegig.


    Nach Ihrer Lesart bliebe Art. 44 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 GG, wonach auch ein Einsetzungsantrag von weniger als 1/4 der Mitglieder des Bundestages möglich ist, ohne jeden Anwendungsbereich. Denn nach Art. 42 Abs. 1 Satz 2 GG wäre eine einfache Mehrheit erforderlich. Würde aber schon eine Zustimmung von 1/4 der Abgeordneten reichen, wäre die 1. Alternative überflüssig.


    Der Wortlaut der Norm ist eindeutig und wird auch durch die Gesetzessystematik bekräftigt, daran ändern auch Ihre billigen Diffamierungsversuche nichts. Der Versuch ist auch in der Sache dumm, weil nicht überzeugend. Grüne und I:L können jederzeit das erforderliche Quorum erreichen. Das habe ich nie in Abrede gestellt.

    Vizepräsident

    des Obersten Gerichts