DEBATTE ANTRAG AUF DRUCKSACHE III/002
Wir kommen zur Debatte. Sie dauert gemäß Geschäftsordnung drei Tage.
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Dritte Wahlperiode
Drs. III/002
GESETZENTWURF
der Fraktion der VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten und des Abgeordneten Jan Friedländer
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3)
A. Problem und Ziel
Das Konstrukt der „Rasse“ dient seit dem 18. Jahrhundert als Rechtfertigung von Sklaverei und kolonialer Herrschaft. Schließlich wurden auch die „Rassentheorien“ als Zentrum der nationalsozialistischen Ideologie dazu verwendet, den planmäßigen Massenmord an Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma und zahlreichen anderen Menschengruppen zu rechtfertigen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert, dass die Verwendung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz Vorstellungen von der Existenz menschlicher „Rassen“ gesetzlich darstellt. Dem ist natürlich nicht so. Es gibt keine Menschlichen Rassen. Der Begriff Rasse muss demzufolge aus unseren Gesetzen verschwinden.
B. Lösung
Streichung des Begriffs „Rasse“ und Einfügung des Begriffs „rassistisch“ sowie einer Schutz- und Förderklausel gegen rassistische Diskriminierungen in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen und für die sonstigen Kosten haben die Grundgesetzänderungen keine unmittelbaren Folgen.
Anlage 1
Begründung
Durch die vorgeschlagene Änderung wird ein schon lange thematisierter Widerspruch im Grundgesetz aufgelöst. Denn nach dem gegenwärtigen Wortlaut von Artikel 3 Absatz 3 GG müssen Betroffene im Falle rassistischer Diskriminierung geltend machen, aufgrund ihrer „Rasse“ diskriminiert worden zu sein; sie müssen sich quasi selbst einer bestimmten „Rasse“ zuordnen und sind so gezwungen, rassistische Begrifflichkeiten zu verwenden. Damit wird die Vorstellung von der Existenz menschlicher Rassen rechtlich vorausgesetzt. Die bloße Streichung des Begriffs Rasse wäre nicht zielführend, da die Existenz von Rassismus es gerade erforderlich macht, diesen beim Namen zu nennen, um so gegen ihn vorgehen zu können. Damit die diskriminierende Wirkung des Wortes „Rasse“ vermieden wird, wird hier daher der Begriff der „rassistischen Benachteiligung“ vorgeschlagen. Dabei bietet das Wort „rassistisch“ den Vorteil, dass es im Gegensatz zum Wort „Rasse“ bereits ein Unwerturteil enthält. Es grenzt sich von der Vorstellung, es gäbe „Rassen“ von Menschen, deutlich ab und zugleich wird deutlich gemacht, dass derartige Fehlvorstellungen gesellschaftlich nicht akzeptiert werden.