Debatte zur Zweitaccountregelung bzgl. Ämter

  • §2 Absatz 5

    (5) Jede Person ist berechtigt einen zweiten Account, welcher kein Medienaccount ist, anzulegen. Dieser ist nicht wahlberechtigt, darf sich nicht an Parteigründungen beteiligen, nicht Mitglied einer Partei sein und kein Landtagsmandat wahrnehmen. Er ist nicht wahlberechtigt bei SimOff-Abstimmungen. Hiervon unberührt bleibt das passive Wahlrecht von Zweitaccounts für Richter am Obersten Gericht.


    Ich möchte gerne mal in den Raum werfen, ob man diese Regelung des passiven Wahlrechts als Richter, nicht auch für den Bundespräsidenten in Erwägung ziehen sollte.


    Das Amt des Bundespräsidenten ist ein gestalterisches und der Präsentation. Sicherlich kann dies zu besonderen Anlässen und Tagen ein gut ausgefülltes Amt sein, jedoch schließt es damit aus in der Alltagspolitik mitzuspielen. Ich könnte mir vorstellen das der ein oder andere dieses Amt gut ausfüllen würde, wenn er nebenbei mit einer anderen ID auch als aktiver Politiker debattieren dürfte.

    Bisher ist sonst immer nur jemand Bundespräsident geworden der semiaktiv ist, weil was soll er denn so machen außer 1x die Woche eine Rede halten, in Parlamenten darf er ja nicht mit diskutieren.


    Bundespräsidenten sollten schon bekanntere Persönlichkeiten sein, aber so bestünde die Möglichkeit, seine bisherige ID zum Bundespräsidenten wählen zu lassen und zeitgleich mit einer neuen ID ins politische Leben neu zu starten.


    Was haltet ihr davon?


    5 Tage wie immer.

  • Ich finde den Ansatz in der Tat interessant, allerdings vorschlagen eine Unvereinbarkeitsklausel mit bestimmten anderen Ämter einzuführen, um nicht die Situation zu haben das Bundeskanzler und Bundespräsident nicht eigentlich die gleiche Person ist zum Beispiel.

  • Ich begrüße den Vorschlag von der Kollegin Kanis.

    Bezüglig der Bedenken des Kollegen Rütt kann eine eindeutige Regelung geschaffen werden, welche auschliesst , dass hinter Kanzler und Präsident die selbe Person steht.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Nur der Bundeskanzler, oder allgemein kein Regierungsamt auf Bundesebene?


    Wer Bundespräsident ist, darf einen weiteren Account erstellen, der dann sämtliche Ämter auf Landesebene besetzen darf, im Bundestag und Bundesrat sitzen, jedoch nicht Bundeskanzler oder Bundesminister sein darf.

  • Also ich bin gegen diese Lösung. Für mich wäre das eine Entwertung des höchsten Staatsamtes, wenn man es nur noch nebenher mitnimmt um es in der Vita zu haben. Sich dafür zu bewerben sollte eine bewusste Entscheidung sein und wenn man es auch wirklich will, hat man auch genug Gestaltungsspielraum um in der Sim etwas zu bewegen. Sei es auf Probleme aufmerksam machen. Konflikte ansprechen etc.... Ich finde wir sollten das nicht dadurch entwerten, dass es nur noch ein Beiwerk ist. Es ist keiner gezwungen es zu werden, wenn er lieber im Land oder Bund aktiv ist. Und wer es übernehmen will, der soll es auch aus Überzeugung ausfüllen.

  • Wen man die gesamte Bundesregierung aber mit dem Bundespräsidenten für unvereinbar erklärt, dann sollte das auch für den BR-Präsidenten gelten, welcher den BP ja vetritt.


    Finde es einfach ein bisschen komisch, dass man dann kein Regierungsamt auf Bundesebene haben darf, aber gleichzeitig seinen eigenen Stellvertreter stellen könnte.

  • Nur der Bundeskanzler, oder allgemein kein Regierungsamt auf Bundesebene?


    Wer Bundespräsident ist, darf einen weiteren Account erstellen, der dann sämtliche Ämter auf Landesebene besetzen darf, im Bundestag und Bundesrat sitzen, jedoch nicht Bundeskanzler oder Bundesminister sein darf.

    Mit dieser Lösung wäre ich einverstanden + den Bundesratspräsidenten.

  • Also ich bin gegen diese Lösung. Für mich wäre das eine Entwertung des höchsten Staatsamtes, wenn man es nur noch nebenher mitnimmt um es in der Vita zu haben. Sich dafür zu bewerben sollte eine bewusste Entscheidung sein und wenn man es auch wirklich will, hat man auch genug Gestaltungsspielraum um in der Sim etwas zu bewegen. Sei es auf Probleme aufmerksam machen. Konflikte ansprechen etc.... Ich finde wir sollten das nicht dadurch entwerten, dass es nur noch ein Beiwerk ist. Es ist keiner gezwungen es zu werden, wenn er lieber im Land oder Bund aktiv ist. Und wer es übernehmen will, der soll es auch aus Überzeugung ausfüllen.

    Richtig, das ist die andere Seite, die ich auch verstehen kann, weshalb ich die Debatte hier angestoßen habe.



    Nur der Bundeskanzler, oder allgemein kein Regierungsamt auf Bundesebene?


    Wer Bundespräsident ist, darf einen weiteren Account erstellen, der dann sämtliche Ämter auf Landesebene besetzen darf, im Bundestag und Bundesrat sitzen, jedoch nicht Bundeskanzler oder Bundesminister sein darf.

    Mit dieser Lösung wäre ich einverstanden + den Bundesratspräsidenten.

    Logisch, den BRP hab ich vergessen, danke Lukas+Jan xD

  • Man könnte dem Bundespräsidenten unter Umständen erlauben, einen Zweitaccount, der als Bürger im Landtag oder eventuell sogar auch Mitglied des Landtags ist, zu führen. Alles andere würde ich persönlich eher ablehnen. Auch die Beteiligung an Landesregierungen. Ob das attraktiv genug wäre, wäre dann eine andere Frage.

  • Werte Frau Kanis ich sehe es so, wer Bundespräsident ist, darf einen weiteren Account haben , jener er darf Ministerämter auf Landesebene besetzen , im Bundestag sitzen, jedoch darf er nicht Monisterpräsident, Bundeskanzler oder Bundesminister sein, eben sowenig im Bundesrat sitzen.

    Das wäre mein Vorschlag.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Ich finde den Ansatz in der Tat interessant, allerdings vorschlagen eine Unvereinbarkeitsklausel mit bestimmten anderen Ämter einzuführen, um nicht die Situation zu haben das Bundeskanzler und Bundespräsident nicht eigentlich die gleiche Person ist zum Beispiel.

    Stellt sich die Frage nach dem wieso. Der Sim-Charakter soll doch von der realen Person getrennt behandelt werden. Dann stellt sich die Frage, wenn reale Personen zwei verschiedene Politiker simulieren, warum diese nicht auch eigenständige Karrieren vollziehen können dürfen?

  • Naja, also ich persönlich könnte nicht ein Gesetz verweigern bzw. die Ausfertigung, wenn ich als Minister das gleiche ausgearbeitet habe. So gut bin ich in Rollenspielen nicht . Insgesamt sollte man ja schon schauen das eben so viele Ämter wie möglich von unterschiedlichen Personen bespielt werden. Gleichzeitig müssen wir aber auch schauen alles besetzt zu kriegen, der Nachwuchs-Andrang ist ja nicht der größte.

  • Man könnte dem Bundespräsidenten unter Umständen erlauben, einen Zweitaccount, der als Bürger im Landtag oder eventuell sogar auch Mitglied des Landtags ist, zu führen. Alles andere würde ich persönlich eher ablehnen. Auch die Beteiligung an Landesregierungen. Ob das attraktiv genug wäre, wäre dann eine andere Frage.

    Ich würde hier die Landesebene von der Bundesebene trennen. Der Zweitaccount eines BP sollte meiner Meinung nach ruhig Mitglied einer Landesregierung sein können, solange das Regierungsmitglied nicht Mitglied im Bundesrat ist. Der Hintergrund ist, dass bereits heute Leute für Landesregierungen (im Vergleich zum RL) rar sind.

  • Ich stelle mal folgende Optionen fest:


    1. Es bleibt alles wie bisher

    2. Zweitaccount darf nicht Bundeskanzler, Bundesminister und Bundesratspräsident sein

    3. Zweitaccount darf nur im Landtag sitzen

    4. Zweitaccount darf im Bundestag und Landtag sitzen sowie Landesminister sein

    5. Zweitaccount darf alles auf Landesebene


    Richtig? Dann stelle ich dazu erstmal ein Votum ein bevor wir das ausformulieren.

  • Zwischenvotum 26

    1. Es bleibt alles wie bisher (10) 38%
    2. Zweitaccount darf nicht Bundeskanzler, Bundesminister und Bundesratspräsident sein (4) 15%
    3. Zweitaccount darf nur im Landtag sitzen (3) 12%
    4. Zweitaccount darf im Bundestag und Landtag sitzen sowie Landesminister sein (5) 19%
    5. Zweitaccount darf alles auf Landesebene (4) 15%

    Hier das Zwischenvotum, Stimmen dürfen verändert werden. Offenes Ende.