Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich Ihnen folgenden Antrag aus der Behörde für Inneres; Verkehr, Integration und Sport:
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Hamburgische Bürgerschaft
Dritte Legislaturperiode
An den Präsidenten der Bürgerschaft
Herrn Hajime Nagumo
Drucksache III / XXEntwurf eines Gesetzes zur Einführung eines landesweiten Personalschlüssels in der Pflege
Antrag
der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei und der Abgeordneten Sommer und Düvelskirchen
Die Hamburger Bürgerschaft möge beschließen:
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines landesweiten Personalschlüssels in der Pflege
A. Problem
Die Pflegekräfte in vielen Krankenhäusern sind überbelastet und können deswegen ihrer Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß nachkommen. Die Überlastungsanzeigen von Pflegekräften haben daher in den letzten Jahren stark zugenommen. Diese Situation birgt durch inakzeptable Arbeitsbedingungen in der Pflege eine Gefahr für die Gesundheit unserer Bevölkerung dar, wenn die gesundheitliche Versorgung durch Überlastung nicht mehr sichergestellt werden kann.
B. Lösung
Zur Lösung des Problems wird ein verbindlicher Personalschlüssel in der Pflege festgelegt, der die Anzahl der Patienten in ein Verhältnis zur erforderlichen Zahl von Pflegepersonal setzt.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Vorerst entfallen keine Kosten. Eventuell muss das Personal in den Gesundheitsämtern aufgestockt werden. Dies muss nach Inkrafttreten des Gesetzes überprüft werden.
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A n l a g e 1
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines landesweiten Personalschlüssels in der Pflege
(Landesweites-Pflegepersonalschlüssel-Gesetz - LPflepsG)vom XX.XX.2022
§ 1 Einführung eines landesweiten Pflegepersonalschlüssels
Für das Land Thüringen gilt für alle Pflegeberufe ein landesweiter gesetzlicher Pflegepersonalschlüssel, der in diesem Gesetz für Pflegeberufe in verschiedenen Einsatzbereichen für jeden Einsatzbereich festgelegt wird.
§ 2 Pflegepersonalschlüssel in Krankenhäusern
(1) Für die stationäre Regelbehandlung in der Zeit von 06 bis 22 Uhr gilt für alle Krankenhäuser in Hamburg für jede Station ein Pflegepersonalschlüssel von 7:1, das heißt auf sieben Patienten kommt eine Pflegekraft.
(2) Für die stationäre Regelbehandlung in der Zeit von 22 bis 06 Uhr gilt für alle Krankenhäuser in Hamburg für jede Station ein Pflegepersonalschlüssel von 4:1, das heißt auf vier Patienten kommt eine Pflegekraft.
(3) Für die stationäre Intensivbehandlung gilt für alle Krankenhäuser in Hamburg für jede Station ein Pflegepersonalschlüssel von 2:1, das heißt auf zwei Patienten kommt eine Pflegekraft.
§ 3 Pflegepersonalschlüssel in Pflegeheimen
(1) Für die Pflege von Personen in Pflegeheimen gilt für die Zeit zwischen 06 und 22Uhr ein Pflegepersonalschlüssel von 7:1, das heißt auf sieben Heimbewohner kommt eine Pflegekraft.
(2) Für die Pflege von Personen in Pflegeheimen gilt für die Zeit zwischen 22 und 06Uhr ein Pflegepersonalschlüssel von 4:1, das heißt auf vier Heimbewohner kommt eine Pflegekraft.
§ 4 Kontrolle der Einhaltung des Pflegepersonalschlüssels
(1) Die Kontrolle der Einhaltung des Pflegepersonalschlüssels wird von den zuständigen Gesundheitsämtern vorgenommen.
(2) Zur Kontrolle der Einhaltung des Pflegepersonalschlüssels führen die Gesundheitsämter mindestens einmal im halben Jahr unangemeldete Kontrollen in Krankenhäusern und Pflegeheimen zwischen 06 und 22Uhr durch. Mindestens einmal im Jahr werden überdies unangemeldete Kontrollen zwischen 22 und 06Uhr durchgeführt.
(3) Pflegekräfte, Patienten, Heimbewohner und Angehörige von Patienten und Heimbewohnern sowie Gewerkschaften können eine Missachtung des Pflegepersonalschlüssels beim zuständigen Gesundheitsamt melden, dass in diesem Fall innerhalb von vierzehn Tagen eine unangemeldete Zusatzkontrolle durchführen muss.
§ 5 Folgen bei Missachtung des Pflegepersonalschlüssels
(1) Bei Missachtung des Pflegepersonalschlüssels erhalten die Krankenhaus- und Pflegeheimbetreiber eine Rüge durch das zuständige Gesundheitsamt und müssen den Mangel bis zur nächsten Kontrolle beseitigen.
(2) Kommt es wiederholt zu einer Missachtung des Pflegepersonalschlüssels, so müssen die Krankenhaus- und Pflegeheimbetreiber eine Strafe zwischen 10.000€ und 50.000€ zahlen. Die Festlegung der genauen Summe liegt im Ermessen der jeweiligen Gesundheitsämter.
§ 6 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Begründung
Siehe oben. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.Hamburg, den 08.März 2022
Cornelius Sommer
Fraktionsvorsitzender der SDP-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft
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Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich Ihnen folgenden Antrag:Gemeinsamer Antrag der Fraktionen "die Grünen", "Internationale Linke" und "vPiraten"
Die Bürgerschaft möge Herrn Marius Wexler zum Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg wählenWir bitten das Präsidium um Einleitung der Wahl.
Für die Fraktionen:
Ernesto B. Dutschke
Fraktionsvorsitzender der Internationalen Linken -
Hamburgische Bürgerschaft
Dritte Legislaturperiode
Der Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg
An den Präsidenten der Bürgerschaft
Drucksache III/008
Bestätigung des vom Ersten Bürgermeister berufenen Zweiten Bürgermeisters sowie der übrigen Senatorinnen und Senatoren
Gemäß Artikel 34 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung habe ich zu Senatorinnen und Senatoren der Freien und Hansestadt Hamburg berufen:
Herrn Ernesto B. Dutschke (Zweiter Bürgermeister)
Frau Dr. Kerstin Siegmann
Herrn Falko HajdukHerrn Dr. Juan Pedro Aguilar Córdoba
Herrn Hajime NagumoHiermit beantrage ich gemäß Artikel 34 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung die gemeinsame Bestätigung der Senatorinnen und Senatoren durch die Bürgerschaft.
Marius Wexler
Erster Bürgermeister
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Fraktion in der Bürgerschaft
Schulterblatt 71, 22769 HamburgAntrag auf Annahme einer Geschäftsordnung (GO)
des Abgeordneten Ernesto B. Dutschke (Linke)
und der Fraktion der Internationalen LinkenAntrag auf Annahme einer Geschäftsordnung (GO)
Die Bürgerschaft möge beschließen:
I. Die Bürgerschaft übernimmt für die Legislaturperiode die am 12.09.2021 beschlossene Geschäftsordnung in ihrer Form vom 01.05.2022. -
Der Zweite Bürgermeister
Hamburgische Bürgerschaft
Vierte Legislaturperiode
Der Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg
An den Präsidenten der Bürgerschaft
Drucksache IV/004
Regierungserklärung des Zweiten Bürgermeisters
Sehr geehrter Herr Präsident,
mit dem Ausscheiden von Herrn Marius Wexler aus dem Senat, habe ich, als geschäftsführender Zweiter Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, die Amtsgeschäfte des geschäftsführenden Ersten Bürgermeisters übernommen
In Ausübung dieser Amtsgeschäfte im Dienst unserer Stadt, bitte ich Sie darum die notwendigen organisatorischen Schritte zur Abgabe einer Regierungserklärung vor der Hamburgischen Bürgerschaft einzuleiten.
Ich danke Ihnen im voraus.
HochachtungsvollErnesto B. Dutschke
Geschäftsführender Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg
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Antrag der Abgeordneten Emilia von Lotterleben (PNS)
Die Hammburgische Bürgerschaft möge folgendes Beschließen:
Das offizielle Motto der Freien und Hansestadt Hamburg lautet "Hamburg. Tja."
Inkrafttreten: Nach Beschluss
Kosten: Keine.
Begründung: Erfolgt Mündlich.
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Antrag der Abgeordneten Emilia von Lotterleben (PNS)
Die Hammburgische Bürgerschaft möge folgendes Beschließen:
Der offizielle Landesvogel der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Lachmöwe (Chroicocephalus ridibundus)
Inkrafttreten: Nach Beschluss
Kosten: Keine.
Begründung: Erfolgt Mündlich.
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Antrag der Abgeordneten Emilia von Lotterleben (PNS)
Die Hammburgische Bürgerschaft möge folgendes Beschließen:
Der offizielle Landesgericht der Freien und Hansestadt Hamburg ist das Fischbrötchen.
Inkrafttreten: Nach Beschluss
Kosten: Keine.
Begründung: Erfolgt Mündlich.
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Sehr geehrtes Präsidium,
die PNS schlägt Emilia von Lotterleben als erste Bürgermeisterin vor.
Mit freundlichem Gruß,
Emilia von Lotterleben
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Kollegin Emilia von Lotterleben , das Präsidium bittet künftigen Anträgen einen Titel zu geben, damit das Präsidium sich keine ausdenken muss.
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Sehr geehrte Kollegin von Lotterleben,
das Präsidium weist Sie daraufhin, dass Ihr Wahlvorschlag für das Senatspräsidium ungültig ist (§ 47 Abs. 1, § 47 Abs. 2, sowie § 5 Abs. 1 BürgGO HA) und zurückgewiesen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hajime Nagumo
Präsident der Hamburger Bürgerschaft
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Kollegin Emilia von Lotterleben , das Präsidium bittet künftigen Anträgen einen Titel zu geben, damit das Präsidium sich keine ausdenken muss.
Ich bitte um Verzeihung, das ist mir wohl entfleucht. Ich gelobe Besserung
Sehr geehrte Kollegin von Lotterleben,
das Präsidium weist Sie daraufhin, dass Ihr Wahlvorschlag für das Senatspräsidium ungültig ist (§ 47 Abs. 1, § 47 Abs. 2, sowie § 5 Abs. 1 BürgGO HA) und zurückgewiesen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hajime Nagumo
Präsident der Hamburger Bürgerschaft
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte darum Aufmerksamer zu lesen, ich habe überhaupt keinen Wahlvorschlag zum Senatspräsidium eingereicht - was ich eingereicht habe, ist ein Wahlvorschlag zum Posten des ersten Bürgermeisters.
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Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte darum Aufmerksamer zu lesen, ich habe überhaupt keinen Wahlvorschlag zum Senatspräsidium eingereicht - was ich eingereicht habe, ist ein Wahlvorschlag zum Posten des ersten Bürgermeisters.
Sind nach Art. 33 der Verfassung von Hamburg das gleiche Amt.
(1) Die Erste Bürgermeisterin (Präsidentin des Senats) oder der Erste Bürgermeister (Präsident des Senats) und die Senatorinnen und Senatoren bilden den Senat.
(2) Der Senat ist die Landesregierung. Er führt und beaufsichtigt die Verwaltung.
(3) Das Gesetz bestimmt die Höchstzahl der Senatsmitglieder.
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Sehr geehrte Kollegin Emilia von Lotterleben ,
nach erneuter Prüfung der Geschäftsordnung, wird Ihr Antrag doch zugelassen.
Nach § 49 finden §§ 15 - 17 Anwendung; Folglich wird eine Zweitägige Kandidaturenphase eingerichtet.
Das Präsidium bittet die Umstände zu Entschuldigen.
Mit kollegialen Grüßen
Hajime Nagumo
Präsident der Hamburger Bürgerschaft
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Der Erste Bürgermeister
Hamburgische Bürgerschaft
Vierte Legislaturperiode
Der Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg
An den Präsidenten der Bürgerschaft
Drucksache IV/XXX
Änderungsantrag zu DRS IV/005
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß §20 der geltenden Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft reiche ich folgenden Änderungsantrag zur Drucksache IV/005 ein:
Die Bürgerschaft möge folgendes beschließen:
Das offizielle Motto der Freien und Hansestadt Hamburg lautet:
"Hamburg ...ja, moin!
Begründung: erfolgt mündlich
HochachtungsvollErnesto B. Dutschke
Geschäftsführender Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg
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Hamburgische Bürger*innenschaft
Dritte Legislaturperiode
An den Präsidenten der Bürger*innenschaft
Herrn Hajime Nagumo
Drucksache IIII / XXEntwurf eines Gesetzes zur Verwendung geschlechtsgerechter Sprache durch die Stadt Hamburg
Antrag
der Fraktion der Grünen Partei und des Abgeordneten Enrico Meier
Die Hamburger Bürgerschaft möge beschließen:
Entwurf eines Gesetzes zur Verwendung geschlechtsgerechter Sprache durch die Stadt Hamburg
A. Problem
Hamburg ist eine fortschrittliche, butne Stadt, mit einer diversen Gesellschaft. In der deutschen Sprache werden LGBTIQ+-Personen und FLINTA-Personen in der Sprache systematisch diskriminiert und in der Alltagssprache gar nicht oder unzureichend erkenntlich gemacht. Dies fördert traditionelle Geschlechterbilder und unterdrückt die freie Entwicklung von Individuen.
B. Lösung
Ein Gesetz regelt die konsequente Verwendung von geschlechtergerechter Sprache in Behörden.
C. Alternativen
Wir leben in einer diskriminierungsfreien Welt, in der Sprache keine relevante Rückwirkung auf unsere Entscheidungen hat.
D. Kosten
Es sind keine Mehrkosten zu erwarten.
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A n l a g e 1
Entwurf eines Gesetzes zur Verwendung geschlechtsgerechter Sprache durch die Stadt Hamburg
(Landesweites-Geschlechtsgerechtigkeitsgesetz-Gesetz - LGGGes)vom 13.06.2022
§ 1 Einführung einer geschlechtergerechten Sprache in Behörden
(1) Alle Behörden sind dazu verpflichtet, in öffentlichen Dokumenten und Formularen .eine geschlechterneutrale Ansprache zu wählen oder gegenbenenfalls alle vertretenen Geschlechter, an welche diese gerichtet sind zu nennen.
(2) Alle Behörden sind dazu verpflichtet, in persönlichen Gesprächen Bürger*innen mit dem gewünschten Geschlecht anzusprechen.
§ 2 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Hamburg, den 13.06. 2022
Enrico Meier
Grüne Fraktion in der Hamburger Bürger*innenschaft
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Bürgerschaft
Vierte Legislaturperiode
Kleine Anfrage
von Ernesto B. Dutschke und Fraktion
Kleine Anfrage an den Ersten Bürgermeister
Ich bitte den Ersten Bürgermeister folgende Fragen zu beantworten:
Zur politischen Situation In Hamburg
1. Ziele und Ansichten des Bürgermeisters
1.1 Welche Ziele hat der Bürgermeister für diese Legislatur? (Bitte nach zuständiger Behörde ordnen)
1.2 Was ist der Anspruch des ersten Bürgermeisters an das Amt und an den Senat?
2. Hamburgischer Senat
Mit der Vereidigung des ersten Bürgermeisters, wurde der bisherige geschäftsführende Senat entlassen
2.1 Wer leitet zur Zeit die Behörden?2.2 Wie ist die (geplante) Zusammensetzung des Senats?
2.3 An welchen Projekten arbeitet der Senat?
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Hamburgische Bürgerschaft
Vierte Legislaturperiode
Der Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg
An den Präsidenten der Bürgerschaft
Drucksache IV/007
Bestätigung des vom Ersten Bürgermeister berufenen Zweiten Bürgermeisters sowie der übrigen Senatorinnen und Senatoren
Gemäß Artikel 34 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung habe ich zu Senatorinnen und Senatoren der Freien und Hansestadt Hamburg berufen:
Herrn Dr. Artem Petruk (Zweiter Bürgermeister)
Frau Katharina von Habsburg für Wirtschaft, Verkehr und Stadtentwicklung
Herrn Dr. Artem Petruk für Inneres, Justiz und Sport
Herrn Hajime Nagumo für Wissenschaft, Forschung und DigitalisierungHerrn Lando Miller für Bildung
Herrn Cornelius Sommer für Arbeit und Soziales
Die Leitung der Senatskanzlei übernimmt Herr Jacob Kuehl.
Hiermit beantrage ich gemäß Artikel 34 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung die gemeinsame Bestätigung der Senatorinnen und Senatoren durch die Bürgerschaft.
Lando Miller
Erster Bürgermeister
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
4. Wahlperiode
An den Präsidenten der Bürger*innenschaft
Herrn Hajime Nagumo
Drucksache IV/08
Gesetzentwurf
des Senats, vertreten durch die Behörde für Bildung
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Bildungsplan Geschichte/Politik für die Jahrgänge 7-11
(Ergänzung des Bildungsplan Geschichte/Politik für die Jahrgänge 7-11)
A. ProblemIm Unterricht werden die Themen im Geschichts- oder Politikunterricht häufig nur ausführlich bearbeitet und intensiv besprochen, ohne dass sich Schülerinnen und Schüler sich selbst ein Bild von den damaligen Begebenheiten vor Ort machen wie die Menschen gelebt oder gelitten haben.
B. Lösung
Wir wollen, dass die Schülerinnen und Schüler den Unterricht vor Ort erleben und die Schulen mit den Schülerinnen Gedenkstätten in der Region besuchen. Besonders in den Unterrichtsfeldern Minderheiten und Migration sowie Krieg und Frieden. Sie ergänzen durch die Anschauung vor Ort, die der Aufbereitung und Erklärung bedarf, die schulische historisch-politische Bearbeitung des Themas und können die Auseinandersetzung mit dem Thema in der Schule nicht ersetzen. Des Weiteren stellt die Behörde den Schulen einen Leitfaden zur Verfügung, wie der Besuch der Gedenkstätte inhaltlich organisiert und vorbereitet werden kann. Jeder Klasse stehen pro Schuljahr zwei Besuche einer Gedenkstätte frei.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Keine
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A n l a g e 1
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Bildungsplan Geschichte/Politik für die Jahrgänge 7-11
27. Juni 2022
Die Bürgerschaft hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
(1) Der Senat ermöglicht den Besuch von Gedenkstätten für die Jahrgänge 7-11 der Freien und Hansestadt Hamburg.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.
Hamburg, den 27. Juni 2022