Anträge an das Präsidium der Hamburgischen Bürgerschaft

  • 42567175ln.jpg



    Sehr geehrter Herr Präsident,

    hiermit übersende ich Ihnen folgenden Antrag aus der Behörde für Inneres; Verkehr, Integration und Sport:


    DRS III/005

    3222-2000px-hamburgische-burgerschaft-logo-svg-1-png




    Antrag auf Aussetzung der Städtepartnerschaft mit St. Petersburg



    Die Bürgerschaft möge, auf Antrag der Behörde für Inneres, Verkehr, Integration und Sport, Folgendes beschließen:



    Aussetzung der Städtepartnerschaft mit St. Petersburg

    I. Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt die Städtepartnerschaft mit der russischen Stadt St. Petersburg aus.

    II. Bis auf weiteres werden vom Senat und von städtischen Behörden keine Kooperation im Rahmen der Städtepartnerschaft erfolgen.

    III. Davon ausgenommen sind Schulprojekte.

    Begründung: erfolgt mündlich


    Einsparung: ca. 980.000 Euro p.a.


    Inkrafttreten: Sofort


  • 2000px-Hamburgische_Burgerschaft_Logo.svg.pngHamburgische Bürgerschaft

    Dritte Legislaturperiode


    An den Präsidenten der Bürgerschaft

    Herrn Hajime Nagumo


    Drucksache III / XX



    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines landesweiten Personalschlüssels in der Pflege



    Antrag

    der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei und der Abgeordneten Sommer und Düvelskirchen


    Die Hamburger Bürgerschaft möge beschließen:


    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines landesweiten Personalschlüssels in der Pflege

    A. Problem

    Die Pflegekräfte in vielen Krankenhäusern sind überbelastet und können deswegen ihrer Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß nachkommen. Die Überlastungsanzeigen von Pflegekräften haben daher in den letzten Jahren stark zugenommen. Diese Situation birgt durch inakzeptable Arbeitsbedingungen in der Pflege eine Gefahr für die Gesundheit unserer Bevölkerung dar, wenn die gesundheitliche Versorgung durch Überlastung nicht mehr sichergestellt werden kann.

    B. Lösung

    Zur Lösung des Problems wird ein verbindlicher Personalschlüssel in der Pflege festgelegt, der die Anzahl der Patienten in ein Verhältnis zur erforderlichen Zahl von Pflegepersonal setzt.

    C. Alternativen

    Keine.

    D. Kosten

    Vorerst entfallen keine Kosten. Eventuell muss das Personal in den Gesundheitsämtern aufgestockt werden. Dies muss nach Inkrafttreten des Gesetzes überprüft werden.


    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    A n l a g e 1


    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines landesweiten Personalschlüssels in der Pflege
    (Landesweites-Pflegepersonalschlüssel-Gesetz - LPflepsG)

    vom XX.XX.2022


    § 1 Einführung eines landesweiten Pflegepersonalschlüssels

    Für das Land Thüringen gilt für alle Pflegeberufe ein landesweiter gesetzlicher Pflegepersonalschlüssel, der in diesem Gesetz für Pflegeberufe in verschiedenen Einsatzbereichen für jeden Einsatzbereich festgelegt wird.


    § 2 Pflegepersonalschlüssel in Krankenhäusern

    (1) Für die stationäre Regelbehandlung in der Zeit von 06 bis 22 Uhr gilt für alle Krankenhäuser in Hamburg für jede Station ein Pflegepersonalschlüssel von 7:1, das heißt auf sieben Patienten kommt eine Pflegekraft.

    (2) Für die stationäre Regelbehandlung in der Zeit von 22 bis 06 Uhr gilt für alle Krankenhäuser in Hamburg für jede Station ein Pflegepersonalschlüssel von 4:1, das heißt auf vier Patienten kommt eine Pflegekraft.

    (3) Für die stationäre Intensivbehandlung gilt für alle Krankenhäuser in Hamburg für jede Station ein Pflegepersonalschlüssel von 2:1, das heißt auf zwei Patienten kommt eine Pflegekraft.


    § 3 Pflegepersonalschlüssel in Pflegeheimen

    (1) Für die Pflege von Personen in Pflegeheimen gilt für die Zeit zwischen 06 und 22Uhr ein Pflegepersonalschlüssel von 7:1, das heißt auf sieben Heimbewohner kommt eine Pflegekraft.

    (2) Für die Pflege von Personen in Pflegeheimen gilt für die Zeit zwischen 22 und 06Uhr ein Pflegepersonalschlüssel von 4:1, das heißt auf vier Heimbewohner kommt eine Pflegekraft.


    § 4 Kontrolle der Einhaltung des Pflegepersonalschlüssels

    (1) Die Kontrolle der Einhaltung des Pflegepersonalschlüssels wird von den zuständigen Gesundheitsämtern vorgenommen.

    (2) Zur Kontrolle der Einhaltung des Pflegepersonalschlüssels führen die Gesundheitsämter mindestens einmal im halben Jahr unangemeldete Kontrollen in Krankenhäusern und Pflegeheimen zwischen 06 und 22Uhr durch. Mindestens einmal im Jahr werden überdies unangemeldete Kontrollen zwischen 22 und 06Uhr durchgeführt.

    (3) Pflegekräfte, Patienten, Heimbewohner und Angehörige von Patienten und Heimbewohnern sowie Gewerkschaften können eine Missachtung des Pflegepersonalschlüssels beim zuständigen Gesundheitsamt melden, dass in diesem Fall innerhalb von vierzehn Tagen eine unangemeldete Zusatzkontrolle durchführen muss.


    § 5 Folgen bei Missachtung des Pflegepersonalschlüssels

    (1) Bei Missachtung des Pflegepersonalschlüssels erhalten die Krankenhaus- und Pflegeheimbetreiber eine Rüge durch das zuständige Gesundheitsamt und müssen den Mangel bis zur nächsten Kontrolle beseitigen.

    (2) Kommt es wiederholt zu einer Missachtung des Pflegepersonalschlüssels, so müssen die Krankenhaus- und Pflegeheimbetreiber eine Strafe zwischen 10.000€ und 50.000€ zahlen. Die Festlegung der genauen Summe liegt im Ermessen der jeweiligen Gesundheitsämter.


    § 6 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Begründung
    Siehe oben. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.



    Hamburg, den 08.März 2022

    3954-cornelius-sommer-png

    Cornelius Sommer

    Fraktionsvorsitzender der SDP-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft

    3953-cornelius-sommer-rot-png

    Cornelius Sommer, MdHB, MdB

    Senator für Bildung und Berufsausbildung der Freien Hansestadt Hamburg

    Geschäftsführer der Regenbogenfreunde e.V.

    Mitglied des Bündnisses Deutschland bleibt bunt

    Einmal editiert, zuletzt von Cornelius Sommer ()

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    hiermit übersende ich Ihnen folgenden Antrag:


    DRS III/007

    3222-2000px-hamburgische-burgerschaft-logo-svg-1-png




    43200706en.png

    Gemeinsamer Antrag der Fraktionen "die Grünen", "Internationale Linke" und "vPiraten"



    Die Bürgerschaft möge Herrn Marius Wexler zum Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg wählen


    Wir bitten das Präsidium um Einleitung der Wahl.



    Für die Fraktionen:

    43200736gx.png

    Ernesto B. Dutschke
    Fraktionsvorsitzender der Internationalen Linken

  • 2000px-Hamburgische_Burgerschaft_Logo.svg.pngHamburgische Bürgerschaft

    Dritte Legislaturperiode



    Der Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg

    An den Präsidenten der Bürgerschaft



    Drucksache III/008



    Bestätigung des vom Ersten Bürgermeister berufenen Zweiten Bürgermeisters sowie der übrigen Senatorinnen und Senatoren




    Gemäß Artikel 34 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung habe ich zu Senatorinnen und Senatoren der Freien und Hansestadt Hamburg berufen:


    Herrn Ernesto B. Dutschke (Zweiter Bürgermeister)

    Frau Dr. Kerstin Siegmann
    Herrn Falko Hajduk

    Herrn Dr. Juan Pedro Aguilar Córdoba
    Herrn Hajime Nagumo


    Hiermit beantrage ich gemäß Artikel 34 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung die gemeinsame Bestätigung der Senatorinnen und Senatoren durch die Bürgerschaft.


    1671-download-png

    Marius Wexler

    Erster Bürgermeister


  • 43446224jo.png

    Fraktion in der Bürgerschaft
    Schulterblatt 71, 22769 Hamburg

    Antrag auf Annahme einer Geschäftsordnung (GO)


    des Abgeordneten Ernesto B. Dutschke (Linke)
    und der Fraktion der Internationalen Linken

    DRS IV/003

    Antrag auf Annahme einer Geschäftsordnung (GO)


    Die Bürgerschaft möge beschließen:


    I. Die Bürgerschaft übernimmt für die Legislaturperiode die am 12.09.2021 beschlossene Geschäftsordnung in ihrer Form vom 01.05.2022.

  • Logo_Hamburg.png

    Der Zweite Bürgermeister



    Hamburgische Bürgerschaft

    Vierte Legislaturperiode



    Der Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg

    An den Präsidenten der Bürgerschaft



    Drucksache IV/004



    Regierungserklärung des Zweiten Bürgermeisters




    Sehr geehrter Herr Präsident,

    mit dem Ausscheiden von Herrn Marius Wexler aus dem Senat, habe ich, als geschäftsführender Zweiter Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, die Amtsgeschäfte des geschäftsführenden Ersten Bürgermeisters übernommen

    In Ausübung dieser Amtsgeschäfte im Dienst unserer Stadt, bitte ich Sie darum die notwendigen organisatorischen Schritte zur Abgabe einer Regierungserklärung vor der Hamburgischen Bürgerschaft einzuleiten.
    Ich danke Ihnen im voraus.

    Hochachtungsvoll


    43200736gx.png

    Ernesto B. Dutschke

    Geschäftsführender Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg


  • Drs. IV/005

    Antrag der Abgeordneten Emilia von Lotterleben (PNS)


    Die Hammburgische Bürgerschaft möge folgendes Beschließen:


    Das offizielle Motto der Freien und Hansestadt Hamburg lautet "Hamburg. Tja."


    Inkrafttreten: Nach Beschluss


    Kosten: Keine.


    Begründung: Erfolgt Mündlich.

  • Drs. IV/006


    Antrag der Abgeordneten Emilia von Lotterleben (PNS)


    Die Hammburgische Bürgerschaft möge folgendes Beschließen:


    Der offizielle Landesvogel der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Lachmöwe (Chroicocephalus ridibundus)


    Inkrafttreten: Nach Beschluss


    Kosten: Keine.


    Begründung: Erfolgt Mündlich.

  • Drs. IV/007


    Antrag der Abgeordneten Emilia von Lotterleben (PNS)


    Die Hammburgische Bürgerschaft möge folgendes Beschließen:


    Der offizielle Landesgericht der Freien und Hansestadt Hamburg ist das Fischbrötchen.


    Inkrafttreten: Nach Beschluss


    Kosten: Keine.


    Begründung: Erfolgt Mündlich.

  • Sehr geehrte Kollegin von Lotterleben,


    das Präsidium weist Sie daraufhin, dass Ihr Wahlvorschlag für das Senatspräsidium ungültig ist (§ 47 Abs. 1, § 47 Abs. 2, sowie § 5 Abs. 1 BürgGO HA) und zurückgewiesen wird.


    Mit freundlichen Grüßen

    Hajime Nagumo

    Präsident der Hamburger Bürgerschaft


    Hajime Nagumo

    Mitglied der Hamburger Bürgerschaft

    Präsident der Hamburger Bürgerschaft

    Vorsitzender der vPiratenpartei

  • Kollegin Emilia von Lotterleben , das Präsidium bittet künftigen Anträgen einen Titel zu geben, damit das Präsidium sich keine ausdenken muss.

    Ich bitte um Verzeihung, das ist mir wohl entfleucht. Ich gelobe Besserung

    Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte darum Aufmerksamer zu lesen, ich habe überhaupt keinen Wahlvorschlag zum Senatspräsidium eingereicht - was ich eingereicht habe, ist ein Wahlvorschlag zum Posten des ersten Bürgermeisters.

  • Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte darum Aufmerksamer zu lesen, ich habe überhaupt keinen Wahlvorschlag zum Senatspräsidium eingereicht - was ich eingereicht habe, ist ein Wahlvorschlag zum Posten des ersten Bürgermeisters.

    Hajime Nagumo

    Mitglied der Hamburger Bürgerschaft

    Präsident der Hamburger Bürgerschaft

    Vorsitzender der vPiratenpartei

  • Sehr geehrte Kollegin Emilia von Lotterleben ,


    nach erneuter Prüfung der Geschäftsordnung, wird Ihr Antrag doch zugelassen.


    Nach § 49 finden §§ 15 - 17 Anwendung; Folglich wird eine Zweitägige Kandidaturenphase eingerichtet.


    Das Präsidium bittet die Umstände zu Entschuldigen.


    Mit kollegialen Grüßen


    Hajime Nagumo

    Präsident der Hamburger Bürgerschaft

    Hajime Nagumo

    Mitglied der Hamburger Bürgerschaft

    Präsident der Hamburger Bürgerschaft

    Vorsitzender der vPiratenpartei

  • Logo_Hamburg.png

    Der Erste Bürgermeister



    Hamburgische Bürgerschaft

    Vierte Legislaturperiode



    Der Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg

    An den Präsidenten der Bürgerschaft



    Drucksache IV/XXX



    Änderungsantrag zu DRS IV/005



    Sehr geehrter Herr Präsident,

    gemäß §20 der geltenden Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft reiche ich folgenden Änderungsantrag zur Drucksache IV/005 ein:


    Die Bürgerschaft möge folgendes beschließen:

    Das offizielle Motto der Freien und Hansestadt Hamburg lautet:
    "Hamburg ...ja, moin!



    Begründung: erfolgt mündlich


    Hochachtungsvoll


    43200736gx.png

    Ernesto B. Dutschke

    Geschäftsführender Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg


  • 2000px-Hamburgische_Burgerschaft_Logo.svg.png


    Hamburgische Bürger*innenschaft

    Dritte Legislaturperiode


    An den Präsidenten der Bürger*innenschaft

    Herrn Hajime Nagumo


    Drucksache IIII / XX



    Entwurf eines Gesetzes zur Verwendung geschlechtsgerechter Sprache durch die Stadt Hamburg



    Antrag

    der Fraktion der Grünen Partei und des Abgeordneten Enrico Meier


    Die Hamburger Bürgerschaft möge beschließen:


    Entwurf eines Gesetzes zur Verwendung geschlechtsgerechter Sprache durch die Stadt Hamburg

    A. Problem

    Hamburg ist eine fortschrittliche, butne Stadt, mit einer diversen Gesellschaft. In der deutschen Sprache werden LGBTIQ+-Personen und FLINTA-Personen in der Sprache systematisch diskriminiert und in der Alltagssprache gar nicht oder unzureichend erkenntlich gemacht. Dies fördert traditionelle Geschlechterbilder und unterdrückt die freie Entwicklung von Individuen.

    B. Lösung

    Ein Gesetz regelt die konsequente Verwendung von geschlechtergerechter Sprache in Behörden.


    C. Alternativen

    Wir leben in einer diskriminierungsfreien Welt, in der Sprache keine relevante Rückwirkung auf unsere Entscheidungen hat.

    D. Kosten

    Es sind keine Mehrkosten zu erwarten.


    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    A n l a g e 1





    Entwurf eines Gesetzes zur Verwendung geschlechtsgerechter Sprache durch die Stadt Hamburg


    (Landesweites-Geschlechtsgerechtigkeitsgesetz-Gesetz - LGGGes)

    vom 13.06.2022


    § 1 Einführung einer geschlechtergerechten Sprache in Behörden


    (1) Alle Behörden sind dazu verpflichtet, in öffentlichen Dokumenten und Formularen .eine geschlechterneutrale Ansprache zu wählen oder gegenbenenfalls alle vertretenen Geschlechter, an welche diese gerichtet sind zu nennen.


    (2) Alle Behörden sind dazu verpflichtet, in persönlichen Gesprächen Bürger*innen mit dem gewünschten Geschlecht anzusprechen.


    § 2 Inkrafttreten


    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



    Hamburg, den 13.06. 2022


    Enrico Meier

    Grüne Fraktion in der Hamburger Bürger*innenschaft

  • 3222-2000px-hamburgische-burgerschaft-logo-svg-1-png



    Hamburgische

    Bürgerschaft

    Vierte Legislaturperiode




    Kleine Anfrage

    von Ernesto B. Dutschke und Fraktion


    43446224jo.png

    Kleine Anfrage an den Ersten Bürgermeister

    Ich bitte den Ersten Bürgermeister folgende Fragen zu beantworten:


    Zur politischen Situation In Hamburg


    1. Ziele und Ansichten des Bürgermeisters

    1.1 Welche Ziele hat der Bürgermeister für diese Legislatur? (Bitte nach zuständiger Behörde ordnen)

    1.2 Was ist der Anspruch des ersten Bürgermeisters an das Amt und an den Senat?


    2. Hamburgischer Senat

    Mit der Vereidigung des ersten Bürgermeisters, wurde der bisherige geschäftsführende Senat entlassen
    2.1 Wer leitet zur Zeit die Behörden?

    2.2 Wie ist die (geplante) Zusammensetzung des Senats?

    2.3 An welchen Projekten arbeitet der Senat?







  • Hamburgische Bürgerschaft


    Vierte Legislaturperiode



    Der Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg


    An den Präsidenten der Bürgerschaft



    Drucksache IV/007



    Bestätigung des vom Ersten Bürgermeister berufenen Zweiten Bürgermeisters sowie der übrigen Senatorinnen und Senatoren




    Gemäß Artikel 34 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung habe ich zu Senatorinnen und Senatoren der Freien und Hansestadt Hamburg berufen:


    Herrn Dr. Artem Petruk (Zweiter Bürgermeister)


    Frau Katharina von Habsburg für Wirtschaft, Verkehr und Stadtentwicklung
    Herrn Dr. Artem Petruk für Inneres, Justiz und Sport
    Herrn Hajime Na
    gumo für Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung

    Herrn Lando Miller für Bildung

    Herrn Cornelius Sommer für Arbeit und Soziales


    Die Leitung der Senatskanzlei übernimmt Herr Jacob Kuehl.


    Hiermit beantrage ich gemäß Artikel 34 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung die gemeinsame Bestätigung der Senatorinnen und Senatoren durch die Bürgerschaft.



    Lando Miller

    Erster Bürgermeister


  • Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg

    2000px-Hamburgische_Burgerschaft_Logo.svg.png

    4. Wahlperiode

    An den Präsidenten der Bürger*innenschaft

    Herrn Hajime Nagumo


    Drucksache IV/08



    Gesetzentwurf


    des Senats, vertreten durch die Behörde für Bildung



    Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Bildungsplan Geschichte/Politik für die Jahrgänge 7-11


    (Ergänzung des Bildungsplan Geschichte/Politik für die Jahrgänge 7-11)



    A. Problem


    Im Unterricht werden die Themen im Geschichts- oder Politikunterricht häufig nur ausführlich bearbeitet und intensiv besprochen, ohne dass sich Schülerinnen und Schüler sich selbst ein Bild von den damaligen Begebenheiten vor Ort machen wie die Menschen gelebt oder gelitten haben.



    B. Lösung


    Wir wollen, dass die Schülerinnen und Schüler den Unterricht vor Ort erleben und die Schulen mit den Schülerinnen Gedenkstätten in der Region besuchen. Besonders in den Unterrichtsfeldern Minderheiten und Migration sowie Krieg und Frieden. Sie ergänzen durch die Anschauung vor Ort, die der Aufbereitung und Erklärung bedarf, die schulische historisch-politische Bearbeitung des Themas und können die Auseinandersetzung mit dem Thema in der Schule nicht ersetzen. Des Weiteren stellt die Behörde den Schulen einen Leitfaden zur Verfügung, wie der Besuch der Gedenkstätte inhaltlich organisiert und vorbereitet werden kann. Jeder Klasse stehen pro Schuljahr zwei Besuche einer Gedenkstätte frei.

    C. Alternativen


    Keine.



    D. Kosten


    Keine


    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------



    A n l a g e 1



    Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Bildungsplan Geschichte/Politik für die Jahrgänge 7-11


    27. Juni 2022


    Die Bürgerschaft hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Artikel 1


    (1) Der Senat ermöglicht den Besuch von Gedenkstätten für die Jahrgänge 7-11 der Freien und Hansestadt Hamburg.


    Artikel 2


    Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.



    Hamburg, den 27. Juni 2022