DEBATTE VII/015 | Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Familie

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    DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE VII/015

    Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Familie


    Die Debattendauer beträgt gemäß unserer Geschäftsordnung drei Tage.


  • Herr Präsident,

    werte Herrschaften,

    deutsches Volk,


    es reicht. Tagtäglich wird der aufrechte Deutsche von neuen obskuren Minderheiten und ihren Scheinproblemen belästigt. Die derzeitig stattfindende Europameisterschaft ist nur ein weiteres Beispiel dafür, dass einem mittlerweile bei jedem noch so unpolitischen Großereignis das Bekenntnis zu irgendeiner anormalen Sexualität abverlangt wird. Wer sich dem verblendeten Mainstream nicht beugt, wird gesellschaftlich verstoßen. Ich rede heute für die große Mehrheit des deutschen Volkes und fordere ein Ende der sexuellen Indoktrination unserer Bevölkerung!


    Vor einiger Zeit hat der Gesetzgeber den folgenschweren Fehler begangen und die Ehe auch für anormale Lebensgemeinschaften eröffnet. Damit missachtete er nicht nur den Ehebegriff unseres Grundgesetzes. Der Gesetzgeber entzog der Ehe gar ihren durch Art. 6 Abs. 1 GG gebotenen besonderen Schutz. Diese Verschandelung des Ehebegriffs muss rückgängig gemacht werden! Die Ehe ist eine besondere Beziehung zwischen Mann und Frau. Nur aus dem Bund zwischen Mann und Frau kann Nachwuchs entstehen und das langfristige Überleben der Menschheit gesichert werden. Deshalb muss die Institution Ehe besonders geschützt und gefördert werden! Von "homosexuellen Ehen" ist das nicht zu erwarten. Soll jeder lieben, wen er will: Die Ehe steht nur Mann und Frau zu! Es ist schlimm genug, dass unsere Kinder heutzutage schon in der Schule indoktriniert und nachhaltig in ihrer Entwicklung gestört werden. Die Verschandelung der Ehe sollte diese Entwicklung nicht noch bekräftigen. Langfristig muss sich Deutschland den Verhältnissen in Ungarn anpassen!


    Dem Antrag ist zuzustimmen. Lang lebe Deutschland!

  • Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    es reicht. Tagtäglich werden die Bürgerinnen und Bürger von neuen obskuren Minderheiten und ihren Scheinproblemen belästigt. Ein Beispiel dafür ist die heutige Debatte. Es widert mich an, dass es noch immer Leute gibt, die ihren Mitmenschen keine Lebensfreude gönnen. Der Antrag befördert uns gedanklich zurück ins 19. Jahrhundert, als Minderheiten noch unterdrückt wurden und als selbst innerhalb der Ehe Gewalt und Missbrauch keine Seltenheit waren. Diese Zeiten möchte der BUW wieder auferstehen lassen. Ich frage mich: Warum?


    Dass Homosexualität keine Krankheit ist, sollte spätestens seit 1992 klar sein. Damals wurde Homosexualität viel zu spät von der Liste der Krankheiten gestrichen. Homosexuelle sind Menschen, die eine Gleichbehandlung in allen Punkten verdienen. In allen Punkten! Die Vertreter des BUW sind leider noch nicht in der Gegenwart angekommen, sie klammern sich verzweifelt an die Relikte der Vergangenheit. Angeblich "neue" Erscheinungen machen ihnen Angst, sie möchten sie mit allen Mitteln bekämpfen. Da Ihr Parteivorsitzender, dessen Anwesenheit uns hier glücklicherweise erspart bleibt, ja so gern mit "Gott schütze Deutschland" schließt: Glauben Sie, es gäbe Homosexuelle, wenn Gott sie nicht gewollt hätte? Es unsere Pflicht, als Abgeordnete für die Rechte aller Menschen einzustehen, nicht nur für Mehrheiten. Seien Sie selbst lieber froh, dass es Minderheitenrechte gibt, sonst wären Sie vom BUW ganz schnell die Entrechteten. Die Offenheit unserer Gesellschaft nimmt eben fast jeden mit und toleriert sie. Darauf können wir stolz sein!


    Und noch einmal ganz konkret: Die Ehe für alle nimmt niemandem etwas weg. Sie gibt denjenigen, die sich lieben und diese Liebe zum Ausdruck bringen möchten, die Möglichkeit dazu. Die Liebe, egal zwischen welchen Geschlechtern, hat stets den gleichen, hohen Wert. Sie ist zu achten und ich bin stolz darauf, dass wir als Gesetzgeber uns damals entschieden haben, die Ehe für alle Menschen zu öffnen. Das nenne ich Fortschritt, der Ihnen vom BUW ja zuwider ist. Aber wissen Sie was? Ich rege mich gar nicht auf. Ich weiß, dass Ihr menschenverachtender und hasserfüllter Antrag durch die demokratischen Fraktionen abgeschmettert wird. Denn wir Demokratinnen und Demokraten stehen auf der Seite der Menschlichkeit, während Sie in Ihrem brauchen Tümpel hassend vor sich hin schmoren. Freunden Sie sich lieber mit der Realität an, denn diesen Fortschritt geben wir und die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr her. Falls Sie wider erwarten jemanden finden, der Sie heiraten möchte, tun Sie das bitte. Aber hören Sie auf, dieses Privileg anderen Menschen, mit denen Sie nichts zu tun haben, wegnehmen zu wollen.


    Vielen Dank!

  • betritt das Rednerpult in seiner Funktion als Bundesminister des Inneren und der Justiz


    Sehr geehrter Herr Präsident,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich freue mich über meine erste Rede als Bundesminister des Inneren und der Justiz vor diesem Hohen Haus! Wir diskutieren heute die Rückgängigmachung der Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Dabei täte diese Debatte gut daran, wenn wir zwischen zwei Dingen differenzieren würden. Auf der einen Seite steht die gleichgeschlechtliche Ehe, über die man durchaus zweierlei Meinung sein kann. Meine Partei, die Konservative Partei, hat da auch kein heterogenes Bild zu. Es gibt Abgeordnete, die haben der Öffnung der Ehe zugestimmt, es gibt einige, die nicht zugestimmt haben. Auf der anderen Seite steht der unbedingte Schutz von LSBTI gegen Diskriminierung, Hass und Hetze. Ich habe das Gefühl, dass der BUW hier gerade mit dieser Grenzverschwimmung kokettiert und das möchte ich Ihnen nicht durchgehen lassen.

    Die Bundesregierung wird in der kommenden Legislaturperiode einiges im Bereich der Maßnahmen gegen Homo- und Transfeindlichkeit anstoßen. Diskriminierung und Gewalterfahrungen von Gruppen dürfen so einfach nicht hingenommen werden. Gewalt und Feindlichkeit ist auch nicht zu rechtfertigen. Wir müssen damit leben können, dass wir in einem Land leben, in dem sexuelle Vielfalt herrscht. Man darf lieben, wen man will und man darf auch öffentlich lieben. Es ist nicht darstellbar, warum in der Alltagspraxis hier Unterschiede zwischen homosexuellen und heterosexuellen Paaren gemacht werden sollte. Wir werden hier einen bundesweiten Aktionsplan mit vielen richtigen Maßnahmen auflegen. Dazu dann aber an anderer Stelle mehr.


    Die Mehrheit des Deutschen Bundestages entschied sich 2017 für die Eheöffnung. Dieses Votum ist zu akzeptieren. Die Bundesregierung und die darin vertretenen Fraktionen werden den hier gemachten Vorschlag folgerichtig ablehnen. Alles andere wäre unlogisch. Es erscheint wenig opportun, politisch unliebsame Entscheidungen sekündlich zu korrigieren. Mit der Eheöffnung traten weitreichende Konsequenzen in Kraft. Der Antrag findet keine Lösung, wie mit bestehenden Eheschliessungen umzugehen ist und es wurde keine Lösungen für eine Vielzahl bestehender Probleme geliefert. Ich maße mir nicht an weitergehende Anmerkungen in meiner Rolle als Bundesminister zu machen. Als Bundestagsabgeordneter gebe ich aber zu Protokoll: Ich hätte in jedem Fall gegen dieses Gesetz gestimmt.


    Polemisieren ist das eine, zulasten immer anderer Menschen das andere. Ich halte dieses Politikverständnis für zersetzend. Der Antrag wird abgelehnt und das ist auch richtig so.


    Herzlichen Dank!

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Geht mit ihrem Manuskript von ihrem Abgeordnetenplatz aus zum Redepult und setzt ihre FFP2 Maske ab


    Sehr geehrter Herr Präsident,
    geschätzte Kolleg*innen,

    Eine Umfrage aus dem Jahr 2015 mit dem Titel “Umfrage in Deutschland zu homosexuellen Erfahrungen (Küssen, Sex) ergab, dass 26% der befragten weiblich gelesenen Teilnehmenden bereits eine ebenfalls weibliche Person geküsst hat. Zu sexuellen Handlungen bekannten sich 8 Prozent der Befragten. Bei männlich gelesenen Teilnehmenden wurden 13 Prozent ermittelt, welche eine andere männlich gelesene Person geküsst haben. Ebenso groß war der Anteil bei der Frage nach gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr. Bis zu 10% der Gesamtbevölkerung bezeichnet sich selbst als Bi-, Homo-, Poly-, oder Pansexuell. Ich frage mich also, vor allem weil der Kollege Dregger den Begriff „obskure Minderheit“ in den Mund genommen hat, was dann der Bund unabhängiger Wähler darstellt, welcher bei der vergangenen Bundestagswahl doch ganze 5,26 Prozent der Gesamtstimmen erhalten hat, darstellt? Immerhin, es ist zu konstatieren. Es gibt mehr Menschen in diesem Land, welche Zuneigungen zum eigenen, sozial und biologisch hier außer acht gelassen, Geschlecht empfindet, als Personen, die bei einer Partei, welche Rückschritt dem Fortschritt vorzieht, ihr Kreuz machen.

    Eine Zustimmung für den vorliegenden Antrag würde im übrigen nicht die gesellschaftliche Position zu dieser wichtigen Frage der Gleichstellung entsprechen. Eine große Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung ist positiv gegenüber der Ehe für Alle eingestellt. Hier schwanken die Werte von 60 bis 83 Prozent zwar, die Zustimmung ist dennoch eindeutig. Auch sprechen sich meist 70 Prozent der Bevölkerung dafür aus, dass sexuelle Vielfalt Teil des Bildungsplanes ist oder sein sollte. Ich frage mich also in diesem Zusammenhang wie der Kollege einer Partei, welcher es nur um Haaresbreite gelungen ist, in den Deutschen Bundestag einzuziehen, davon zu sprechen, dass ein solcher Antrag der Majoritätsmeinung der Bevölkerung entspräche. Wenn dem so wäre, würden Umfragen andere Bilder vorweisen. Wir müssen also festhalten. Die subjektive Wahrnehmung des Kollegen vom BUW ist nicht in Übereinstimmung mit der objektiven Realität zu bringen.


    Es ist mir auch nicht ersichtlich, inwiefern die Entscheidung zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe, im Widerspruch zu Artikel 6 des Grundgesetzes stehen soll. Hier postuliert Kollege Dregger einen Verfassungsbruch, belegen tut er seine Aussage hingegen nicht, wobei dies festzustellen weder seine Aufgabe, noch meine, noch die des Bundestages ist, sondern einzig und alleine beim Obersten Gericht liegt. Der Ehebegriff unterliegt nämlich seit der Einführung der Zivilehe durch Otto von Bismarck der staatlichen Definition.


    Im weiteren hängt die Rede des Kollegen Dregger auch an seiner Definition der Ehe. Wenn sie die Ehe auf den Fortpflanzungsaspekt reduzieren, kann ich dazu auch sagen, dass Fortpflanzung auch auf anderen Wege geschehen kann. Jetzt werden sie mir sicherlich damit kommen, dass eine Frau und ein Mann dafür sicherlich von Nöten sind, doch zeigt es doch eher auf, dass der wissenschaftliche Fortschritt es nebensächlich macht in welcher Form die Fortpflanzung geschieht. Die Existenz der Menschheit würde selbst in einer Weltgemeinschaft mit ausschließlich homosexuellen Menschen überleben. Bei der Konzeption zu meiner Rede hatte ich eigentlich noch vor auf das Problem einer Überpopulation aufgrund von Kapazitätsgrenzen einzugehen, welches sich in Teilen konstatieren lässt, doch wäre dies zu weit von der Thematik weg.


    Es überrascht mich und damit komme ich auch zum Schluss, dass Herr Dregger eben nicht die weiteren Attribute, welche in einer Ehe gelebt werden sollten, zur Sprache bringt, welche wichtiger sind, als der reine Fortpflanzungsprozess. Solidarität in Gesundheit und Krankheit, guten und schlechten Zeiten, Zusammenhalt, Vermittlung von Werten und Normen. Sie zeigen hier auf, dass es ihnen nur um eines geht. Fortschritt nimmer, rückwärts immer. Ein kleiner Rat zum Schluss: Lernen Sie doch endlich die wandelnden gesellschaftlichen Realitäten zur Kenntnis zu nehmen. Es würde den Diskurs besonders erleichtern.


    Der Antrag ist abzulehnen.


    Herzlichen Dank.