WAHL | Bundeskanzler

  • Wählen sie Herrn Thomas Merz zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland? 15

    1. Ja (9) 60%
    2. Nein (6) 40%
    3. Enthaltung (0) 0%

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    WAHL DES BUNDESKANZLERS


    Werte Kolleginnen und Kollegen,


    der Herr Bundespräsident hat mir mittgeteilt:

    Zur Wahl sind die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, das heißt mindestens acht Stimmen, erforderlich. Nach unserer Geschäftsordnung wird der Bundeskanzler geheim gewählt. Die Wahl wird 72 Stunden andauern.


    Der Wahlgang ist hiermit eröffnet, ich bitte um die Abgabe Ihrer Stimme.

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    Werte Kolleginnen und Kollegen,


    wir kommen nun zur vorzeitigen Ergebnisfeststellung, da alle Mitglieder des Bundestags an dieser Wahl bereits teilgenommen haben. Es wurden 15 Stimmen abgegeben. Mit Ja gestimmt haben neun Abgeordnete, mit Nein sechs. Niemand hat sich enthalten. Damit hat Herr Dr. Thomas Merz die erforderliche Mehrheit von mindestens acht Ja-Stimmen erreicht und ist gemäß Artikel 63 Absatz 2 des Grundgesetzes zum Bundeskanzler gewählt worden.


    Herr Abgeordneter Dr. Thomas Merz, ich frage Sie deshalb: Nehmen Sie die Wahl an?

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    Herr Bundeskanzler,


    ich gratuliere Ihnen im Namen des ganzen Hauses zu Ihrer Wahl. Ich wünsche Ihnen von Herzen Kraft und Erfolg bei der Bewältigung Ihrer großen Aufgabe. Ich werde das Ergebnis der Wahl unverzüglich dem Herrn Bundespräsidenten mitteilen, damit wir voraussichtlich nach ihrer Ernennung gemäß Artikel 63 Absatz 2 des Grundgesetzes zur Eidesleistung fortschreiten können.


    Bis dahin ist die Sitzung unterbrochen.

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    Herr Bundeskanzler,

    werte Kolleginnen und Kollegen,


    die unterbrochene Sitzung ist hiermit wieder eröffnet. Meiner Kenntnis nach hat der Bundespräsident den Herrn Abordneten Dr. Thomas Merz gemäß Artikel 63 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zum Bundeskanzler ernannt. Nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes leistet der Bundeskanzler bei der Amtsübernahme vor dem Deutschen Bundestag den in Artikel 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Eid.


    Ich bitte den Herrn Bundeskanzler zur Eidesleistung zu mir zu kommen und bitte ihn den vorgesehenen Eid zu sprechen:


    "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."


    Der Eid kann selbstverständlich auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

  • Tritt nach vorne und spricht


    Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

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    Herr Bundeskanzler,


    Ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen.


    werte Kolleginnen und Kollegen,


    Ich stelle somit fest, dass der Herr Bundeskanzler den vorgeschriebenen Eid vor dem Deutschen Bundestag geleistet hat. Herr Bundeskanzler, ich darf Ihnen noch einmal alle guten Wünsche auf Ihren schweren Weg mitgeben.