ANTRÄGE AN DAS BUNDESTAGSPRÄSIDIUM
Themenfremde Beiträge sind bitte zu unterlassen.
ANTRÄGE AN DAS BUNDESTAGSPRÄSIDIUM
Themenfremde Beiträge sind bitte zu unterlassen.
Deutscher Bundestag
Siebte Wahlperiode
DrucksacheVII/I
Antrag
der Abgeordneten Magnus Gruensen, Theresa Wiedmann und der Fraktion Die Grünen
Geschäftsordnung für den siebten Deutschen Bundestag
Anlage 1
Theresa Wiedmann und Fraktion
Begründung
[optional]
Deutscher Bundestag
Siebte Wahlperiode
Parlamentarische Anfrage
des Abgeordneten Dr. Benedikt Dregger (BUW)
An den Bundesminister des Auswärtigen, für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Entwicklung und der Verteidigung, Frau Maria Cortez
Sehr geehrte Frau Bundesminister,
ich bitte um die Beantwortung der folgenden Fragen durch Ihr Haus.
1. Wie würden Sie die militärische Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel beschreiben? Bitte wesentliche Projekte benennen.
2. Erachtet die Bundesregierung eine engere militärische Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel für sinnvoll?
2.1. Wenn nein: Wieso nicht?
2.2. Wenn ja: Bitte beschreiben Sie die Vorstellung der Bundesregierung diesbezüglich. Welche militärischen Kooperationen hält die Frau Bundesminister für erstrebenswert? Bitte Beispiele nennen.
3. Erachtet die Frau Bundesminister die Sicherheit Israels als elementaren Teil der deutschen Staatsräson?
4. Sollte Deutschland nach Ansicht der Frau Bundesminister Israel im Verteidigungsfall auch militärisch beistehen?
Deutscher Bundestag
Siebte Wahlperiode
Drucksache VII/003
Änderungsantrag
des Abgeordneten Florentin Plötz und Fraktion der Sozialdemokratischen Partei
zum Antrag auf Drs. VII/001
Anlage 1
Änderungsantrag zum Beschluss der Geschäftsordnung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:
1. § 6 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 wird dem Satz 2 folgender Satz 2 vorangestellt:
"Die Mitteilung hat öffentlich zu erfolgen."
b) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
2. In § 14 werden die Sätze 2 und 3 angefügt und wie folgt gefasst:
"Die Abstimmung darüber wird für die Dauer von maximal 24 Stunden umgehend und ohne Aussprache eröffnet. Die Debatte wird für die Dauer der Abstimmung unterbrochen."
3. § 25 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird ein Satz 2 angefügt und wie folgt gefasst:
"Sie können mit einer Begründung versehen werden."
b) Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
"Gesetzentwürfe und Anträge sollen durch den Antragsteller in der entsprechenden Debatte mündlich begründet werden."
4. § 27 wird folgender Absatz 3 angefügt:
"Der Antragsteller des Erstentwurfs kann den Änderungsvorschlag jederzeit übernehmen, dann ist eine Abstimmung obsolet."
Florentin Plötz und Fraktion
Deutscher Bundestag
Siebte Wahlperiode
Drucksache VII/004
Parlamentarische Anfrage
der Fraktion des Liberalen Forums
An den Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
die Fraktion des Liberalen Forums bittet Sie um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Was haben Sie zur Bewältigung der Corona-Pandemie und damit zur Dämpfung deren wirtschaftlichen Folgen getan?
2. Wie soll der Mittelstand diese Krise bewältigen?
3. Haben Sie sich mit dem Arbeitsminister über die derzeitige Entwicklung am Arbeitsmarkt ausgetauscht? Was könnten folglich Maßnahmen einer antizyklischen Wirtschaftspolitik sein, damit dieser negative Trend gestoppt wird?
4. Wird sich die deutsche Wirtschaft durch Ihre Politik wieder schnell erholen können? Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang das schrumpfende Bruttoinlandsprodukt?
5. Was für ein Wachstum erwarten Sie voraussichtlich in den Jahren 2022 und 2023?
Deutscher Bundestag
Siebte Wahlperiode
Parlamentarische Anfrage
des Abgeordneten Dr. Benedikt Dregger (BUW)
An den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland
Ich frage den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland:
1. Welche Erkenntnisse haben das Bundeskanzleramt und der ihm nachgeordnete Bundesnachrichtendienst hinsichtlich der Herkunft des Virus SARS-CoV-2) (China-Virus)?
2. Kann das Bundeskanzleramt samt nachgeordneter Behörden ausschließen, dass das China-Virus von staatlichen Stellen der Volksrepublik China entwickelt und - vorsätzlich oder fahrlässig - freigesetzt wurde?
2.1. Wenn ja: Wie kommt das Bundeskanzleramt zu dieser Erkenntnis?
3. Welche Bemühungen gibt es auf nachrichtendienstlicher Ebene, um die Herkunft des China-Virus aufzuklären?
4. Wie bewertet der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland die Weigerung der Volksrepublik China, an der Erforschung des Ursprungs des China-Virus mitzuwirken?
5. Zieht die Bundesregierung Sanktionen gegen die Volksrepublik China in Erwägung, um das Land zur Mitarbeit an der Aufklärung zu drängen?
5.1. Wenn ja: Welche Sanktionen sind vorstellbar?
5.2. Wenn nein: Welche milderen, gleich geeigneten Alternativen sieht die Bundesregierung zu Sanktionen?
6. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Volksrepublik China für die durch das China-Virus verursachten Schäden haftbar zu machen?
Deutscher Bundestag
Siebte Wahlperiode
Drucksache VII/V
Gesetzentwurf
der Abgeordneten Theresa Wiedmann, Magnus Gruensen und der Fraktion Die Grünen
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung von Adelstiteln und -prädikaten als Namensbestandteil
A. Problem und Ziel
102 Jahre nach der Abschaffung der Monarchie und der Gleichstellung aller Menschen vor Recht und Gesetz ist diese noch immer nicht beendet. Durch die Festschreibung von ehemaligen Adelstiteln und -Prädikaten als Bestandteil des Namens wird noch immer das Bild einer besseren Stellung von ‚adelig‘ geborenen Menschen suggeriert. Durch die Zunahme von Titelverleihungen in den vergangenen Tagen, wird das staatliche Ordenswesen, welches der Würdigung besonderer Verdienste dient, untergraben und monarchistischen Tendenzen, welche dem Grundgesetz zuwiderlaufen, gestärkt.
B. Lösung
Durch die Abschaffung von Adelstitel und -Prädikaten wird die Gleichstellung aller Menschen vor Recht und Gesetz vollständig abgeschlossen und korrigiert eine Fehlentscheidung des letzten Jahrhunderts.
C. Alternativen
Kein
D. Kosten
Geringfügige Kosten für die Verwaltung sind zu erwarten.
Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung von Adelstiteln und -prädikaten als Namensbestandteil
Vom ...
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Abschaffung von Adelstiteln und Prädikaten als Namensbestandteil
(1) Die Führung von Adelsbezeichnungen, Titeln und Adelsprädikaten ist untersagt.
(2) Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen bis zu 20.000 Euro bestraft.
§ 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Theresa Wiedmann und Fraktion
Begründung
Optional
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Siebte Wahlperiode
Parlamentarische Anfrage
des Abgeordneten Dr. Benedikt Dregger (BUW)
An den Bundesminister des Auswärtigen, für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Entwicklung und der Verteidigung, Frau Maria Cortez
Sehr geehrte Frau Bundesminister,
ich bitte um die Beantwortung der folgenden Fragen durch Ihr Haus.
1. Wie würden Sie die militärische Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel beschreiben? Bitte wesentliche Projekte benennen.
2. Erachtet die Bundesregierung eine engere militärische Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel für sinnvoll?
2.1. Wenn nein: Wieso nicht?
2.2. Wenn ja: Bitte beschreiben Sie die Vorstellung der Bundesregierung diesbezüglich. Welche militärischen Kooperationen hält die Frau Bundesminister für erstrebenswert? Bitte Beispiele nennen.
3. Erachtet die Frau Bundesminister die Sicherheit Israels als elementaren Teil der deutschen Staatsräson?
4. Sollte Deutschland nach Ansicht der Frau Bundesminister Israel im Verteidigungsfall auch militärisch beistehen?
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Siebte Wahlperiode
Parlamentarische Anfrage
des Abgeordneten Dr. Benedikt Dregger (BUW)
An den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland
Ich frage den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland:
1. Welche Erkenntnisse haben das Bundeskanzleramt und der ihm nachgeordnete Bundesnachrichtendienst hinsichtlich der Herkunft des Virus SARS-CoV-2) (China-Virus)?
2. Kann das Bundeskanzleramt samt nachgeordneter Behörden ausschließen, dass das China-Virus von staatlichen Stellen der Volksrepublik China entwickelt und - vorsätzlich oder fahrlässig - freigesetzt wurde?
2.1. Wenn ja: Wie kommt das Bundeskanzleramt zu dieser Erkenntnis?
3. Welche Bemühungen gibt es auf nachrichtendienstlicher Ebene, um die Herkunft des China-Virus aufzuklären?
4. Wie bewertet der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland die Weigerung der Volksrepublik China, an der Erforschung des Ursprungs des China-Virus mitzuwirken?
5. Zieht die Bundesregierung Sanktionen gegen die Volksrepublik China in Erwägung, um das Land zur Mitarbeit an der Aufklärung zu drängen?
5.1. Wenn ja: Welche Sanktionen sind vorstellbar?
5.2. Wenn nein: Welche milderen, gleich geeigneten Alternativen sieht die Bundesregierung zu Sanktionen?
6. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Volksrepublik China für die durch das China-Virus verursachten Schäden haftbar zu machen?
Sehr geehrter Herr Dregger,
ich komme nicht drumherum Ihre beiden Anfragen zu kommentieren. In den beiden Fällen handelt es sich sowohl um die Außenministerin als auch um die Bundeskanzlerin - beide weiblich. Insbesondere der Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland mit einem Desinteresse an dem Mindeststandard der Höflichkeit entgegenzutreten ist in einer Art und Weise Respektlos, welche ich in diesem Hause für unangemessen halte. Da ich Ihnen keine böse Absicht unterstellen möchte, belasse ich es bei dem Hinweis, mache aber darauf aufmerksam, dass bei der wiederholten Verwendung der falschen Anrede Ordnungsmaßnahmen folgen.
Deutscher Bundestag
Siebte Wahlperiode
Drucksache VII/XXX
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Dr. Benedikt Dregger
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes –
Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs
Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes
Vom ...
Der Bundestag hat (mit Zustimmung des Bundesrates) das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Asylgesetzes
Die Anlage II des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I
S. 1798), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2780) geändert worden ist, wird
wie folgt gefasst:
„Anlage II
(zu § 29a)
Albanien
Demokratische Volksrepublik Algerien
Bosnien und Herzegowina
Ghana
Kosovo
Königreich Marokko
Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik
Montenegro
Senegal
Serbien
Tunesische Republik“.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Dr. Benedikt Dregger
Deutscher Bundestag
Siebte Wahlperiode
Drucksache VII/XXX
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Dr. Benedikt Dregger
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs
Vom ...
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das
zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 218b Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
"Ein Arzt darf Feststellungen nach § 218a Abs. 2 oder 3 nicht treffen, wenn ihm die zuständige Stelle dies untersagt hat, weil er wegen einer rechtswidrigen Tat nach Absatz 1, den §§ 218, 219a oder 219b oder wegen einer anderen rechtswidrigen Tat, die er im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch begangen hat, rechtskräftig verurteilt worden ist."
2. Nach § 219 wird ein § 219a mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu drei Jahren bestraft.
(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.
(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Dr. Benedikt Dregger
Deutscher Bundestag
Siebte Wahlperiode
Parlamentarische Anfrage
des Abgeordneten Dr. Benedikt Dregger (BUW)
An den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland
Ich frage den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland:
1. Welche Erkenntnisse haben das Bundeskanzleramt und der ihm nachgeordnete Bundesnachrichtendienst hinsichtlich der Herkunft des Virus SARS-CoV-2) (China-Virus)?
2. Kann das Bundeskanzleramt samt nachgeordneter Behörden ausschließen, dass das China-Virus von staatlichen Stellen der Volksrepublik China entwickelt und - vorsätzlich oder fahrlässig - freigesetzt wurde?
2.1. Wenn ja: Wie kommt das Bundeskanzleramt zu dieser Erkenntnis?
3. Welche Bemühungen gibt es auf nachrichtendienstlicher Ebene, um die Herkunft des China-Virus aufzuklären?
4. Wie bewertet der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland die Weigerung der Volksrepublik China, an der Erforschung des Ursprungs des China-Virus mitzuwirken?
5. Zieht die Bundesregierung Sanktionen gegen die Volksrepublik China in Erwägung, um das Land zur Mitarbeit an der Aufklärung zu drängen?
5.1. Wenn ja: Welche Sanktionen sind vorstellbar?
5.2. Wenn nein: Welche milderen, gleich geeigneten Alternativen sieht die Bundesregierung zu Sanktionen?
6. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Volksrepublik China für die durch das China-Virus verursachten Schäden haftbar zu machen?
Deutscher Bundestag
Siebte Wahlperiode
Drucksache VII/009
Antrag
des Abgeordneten Alex Regenborn und der Fraktion der SDP
Inklusion vorantreiben - Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte der Gesellschaft!
Anlage 1
Inklusion vorantreiben - Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte der Gesellschaft!
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:
Alex Regenborn und Fraktion
Begründung
folgt mündlich
Deutscher Bundestag
Siebte Wahlperiode
Drucksache VII/XXX
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Theresa Klinkert und der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei
Amtsantritt voller Tatendrang? Pläne des neuen Bundesministers für Bildung und Forschung
Anlage 1
Amtsantritt voller Tatendrang? Pläne des neuen Bundesministers für Bildung und Forschung
Wir fragen den Bundesminister für Bildung und Forschung:
Wir bedanken und bereits im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
Theresa Klinkert und Fraktion
Deutscher Bundestag
Siebte Wahlperiode
Drucksache VII/XXX
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Dr. Benedikt Dregger
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Unabhängigkeiten der Staatsanwaltschaften
Vom ...
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:
1. dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.
(2) Die Landesjustizverwaltung übt das Recht der Aufsicht und Leitung nachfolgenden Maßgaben aus:
1. Sie kann allgemeine Weisungen erteilen und Berichte auch zu Einzelfällen anfordern.
2. Im Übrigen kann sie in Einzelfällen dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten Weisungen erteilen, wenn er gegen eine rechtswidrige oder sonst fehlerhafte staatsanwaltschaftliche Entscheidung oder Sachbehandlung nicht einschreitet. Der erste Beamte ist zuvor anzuhören. Die Landesjustizverwaltung erteilt Weisungen nach Satz 1 in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch), begründet sie und macht sie aktenkundig.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats
in Kraft.
Dr. Benedikt Dregger
Die Fraktion des Forums beantragt eine aktuelle Stunde zur Abgabe einer Regierungserklärung durch Bundeskanzler Dr. Thomas Merz.
Gez.
Carsten Müller
Fraktionsvorsitzender
Deutscher Bundestag
Siebte Wahlperiode
Drucksache VII/XXX
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Dr. Benedikt Dregger
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Familie
Vom ...
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(1) § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird wie folgt neu gefasst:
"§ 1353 - Eheliche Lebensgemeinschaft
(1) Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Dr. Benedikt Dregger
Deutscher Bundestag
Siebte Wahlperiode
Drucksache VII/XXX
Antrag
des Abgeordneten Dr. Benedikt Dregger
[legend]
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung dazu auf:
1. die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Bundeswehr schnellstmöglich über bewaffnete Drohnen verfügt und diese einsetzen kann;
2. die dafür notwendigen personellen und materiellen Voraussetzungen bei Ausbildung, Infrastruktur und Bewaffnung schnellstmöglich zu schaffen;
3. entsprechende Einsatzgrundsätze und -regeln für den operationellen Betrieb von bewaffneten UAV auszuarbeiten und zu implementieren;
4. die Eurodrohne nicht allein als Aufklärungsmittel, sondern auch als Kampfdrohne zu entwickeln.
Dr. Benedikt Dregger und Fraktion
Deutscher Bundestag
Siebte Wahlperiode
Drucksache VII/017
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Theresa Klinkert und der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei
Krisenherd Litauen - Menschenrechte, Diplomatie, politische Ohnmacht?
Anlage 1
Krisenherd Litauen - Menschenrechte, Diplomatie, politische Ohnmacht?
Wir fragen die Bundesministerin des Auswärtigen, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:
Wir bedanken uns bereits im Voraus für die Beantwortung der Anfrage.
Theresa Klinkert und Fraktion
Deutscher Bundestag
Siebte Wahlperiode
Drucksache VII/XXX
Antrag
des Abgeordneten Dr. Benedikt Dregger
Solidarität mit Litauen - Grenzschutz ist Vaterlandsschutz!
Anlage 1
Solidarität mit Litauen - Grenzschutz ist Vaterlandsschutz!
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Deutsche Bundestag verurteilt die von Weißrussland ausgehende hybride Aggression gegenüber der Republik Litauen.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
Dr. Benedikt Dregger
Deutscher Bundestag
Siebte Wahlperiode
Drucksache VII/XXX
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Alex Regenborn und der Fraktion der SDP
Welche Position hat die Regierung bei automatisierter Überwachung?
Anlage 1
Welche Position hat die Regierung bei automatisierter Überwachung?
Wir fragen den Bundesminister für Inneres und Justiz, Elias Jakob Lewerentz:
Alex Regenborn und Fraktion