DEBATTE VII/001 | Beschluss einer Geschäftsordnung für die siebte Wahlperiode

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    DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE VII/001


    Die Debattendauer beträgt gemäß unserer Geschäftsordnung drei Tage.



  • Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    Sehr geehrte Kolleg*innen,


    viele Worte müssen zu diesem Antrag nicht verloren werden. Der Deutsche Bundestag benötigt als Arbeitsgrundlage eine Geschäftsordnung. Die aus der vergangenen Legislaturperiode hat sich als besonders praktikabel erwiesen, weswegen wir als Grüne diese als Geschäftsordnung für die 7. Legislaturperiode wiedereingereicht haben.

    Herzlichen Dank!

  • Sehr geehrte Präsidentin,

    werte Kolleginnen und Kollegen,


    die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei kann sich der Begründung der Antragsteller nur anschließen. Die Geschäftsordnung der vergangen Wahlperiode hat bewiesen, das sie ein gutes Fundament für die Arbeit in diesem hohem Hause dargestellt hat. Allerdings möchten wir anmerken, das es sich hier nicht um die Geschäftsordnung aus der letzten Legislatur handelt. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag gestellt, um dies zu korrigieren. Wir bitten um dessen Übernahme!


    Vielen Dank!

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    da die Antragstellerin der Übernahme des Änderungsantrags zugestimmt hat, wird die Debatte fortgesetzt und hat fortan diesen angepassten Antrag zum Gegenstand. Die Änderungen wurden im folgenden Text bereits eingepflegt. Ich mache die Kollegin Wiedmann jedoch darauf aufmerksam, dass hier oben derzeit eine Frau Präsidentin sitzt, die bitte auch so anzusprechen ist. Danke!


  • Präsidium des Deutschen Bundestages,

    werte Herrschaften!


    Gestatten Sie mir die Frage, wie viele Mitglieder zur Gründung einer Fraktion vorgesehen sind. Zum Teil stellt der vorliegende Entwurf einer Fraktion zwei Abgeordneten gleich, zum Teil jedoch auch nur einem. Sollte die Fraktionsgründung mindestens zweier Abgeordneter bedürfen, spreche ich mich gegen diese Verengung aus! In Anbetracht der geringen Abgeordnetenzahl (15) erscheint es abwegig, bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten nur Fraktionen mit der Begründung zu gewähren, die Arbeitsfähigkeit des Bundestages wäre andernfalls bedroht. Hierfür sind - mit Blick auf die vergangenen Legislaturperioden - keinerlei Indizien ersichtlich, weshalb man zu dem Schluss kommen muss, dass die Benachteiligung sog. "Alleinkämpfer" ein unzulässiger Eingriff in die Abgeordnetenrechte wäre!


    Danke!

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Benedikt Dregger ()

  • Tritt ans Redepult


    Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    sehr geehrte Kolleg*innen,


    zu Ihrer ersten Frage, Herr Kollege Dregger, kann ich nur sagen, dass durch die Verwendung des Plurals sowohl bei „Mitgliedern“ als auch „angehören“, ausdrücklich impliziert, dass mindestens 2 Abgeordnete für die Bildung von Fraktionen notwendig ist. Allerdings haben Sie wohl dahingehend recht, dass dies ausdrücklich so gekennzeichnet werden sollte, wenn hierüber jetzt ein Diskurs entfacht.

    Die Unterscheidung, ob für einen Antrag ein oder zwei Mitglieder von Nöten sind, beschränken sich in der Arbeit des Gesamtplenums auf folgende Punkte:


    - Herbeizitierung eines Mitgliedes der Bundesregierung

    - Antrag auf Fragestunde

    - Konstruktives Misstrauensvotum gegen den*die Bundeskanzler*in.


    Herr Kollege Dregger,

    es ist nun einmal festzuhalten, dass die Hürden zur Herbeizitierung eines Mitgliedes der Bundesregierung einer gewissen Hürde bedarf und die Regelung, dass dafür die Mitglieder mindestens einer Fraktion von Nöten waren, einen langen Bestand in der Geschäftsordnung hat und dieser sich als praktikabel erwiesen hat.


    Bei der Fragestunde der Bundesregierung sollte meines Erachtens nach sowieso ein interfraktioneller Beschluss bestehen, da ansonsten das Recht auf Große und Kleine Anfragen, welches auch Einzelabgeordneten zusteht, als Alternative besteht.


    Zum letzten Punkt. Die Hürde für ein konstruktives Misstrauensvotum muss hoch gehalten sein. Ich persönlich habe nämlich keine Lust, dass der Bundestag sich nach der Wahl eines neuen Bundeskanzlers wöchentlich mit einem solchen Antrag befassen muss, nur weil einzelne Mitglieder des Hauses, welche für ihre Destruktivität bekannt sind, in dem gewählten Regierungschef eine Bedrohung fürs Vaterland sehen.


    Herzlichen Dank.

  • Wertes Präsidium,

    Herrschaften,


    die Ausführungen meines Vorredners verwundern, wären die für ihre Destruktivität bekannten Parteien in dieser Legislaturperiode doch durchaus in der Lage, eine Fraktion zu bilden. Ich weise zudem darauf hin, dass die Äußerung, eine Regel sei erforderlich, keine inhaltliche Begründung ersetzt. Wieso der Antrag auf Herbeizitierung eines Mitglieds der Bundesregierung, der in jedem Fall mit Mehrheit beschlossen werden muss, zwingend eine Hürde erforderlich sein soll, ist den Ausführungen meines Vorredners nicht zu entnehmen. Im Übrigen steht hier nicht zur Debatte, ob eine Regelung praktikabel ist, sondern ob sie sachlich zu rechtfertigen ist. Auch diesbezüglich bringen die Grünen nichts vor. Zuletzt kann aus meiner Sicht die Regelung zur Ausschussbesetzung keineswegs aufrechterhalten werden. § 20 der vorgeschlagenen Geschäftsordnung ist so zu lesen, dass einzelnen Abgeordneten die Mitgliedschaft in Ausschüssen gänzlich verwehrt bleiben soll. Gleiches gilt gem. § 4 GeschO für den Ältestenrat. Dies ist insbesondere für letzteres Gremium nicht zu akzeptieren, weil dem einzelnen Abgeordneten so die Partizipation an intraorganischen Angelegenheiten vollends verwehr würde.

  • Florentin Plötz

    Hat den Titel des Themas von „ANTRAG VII/001 | Beschluss einer Geschäftsordnung für die siebte Wahlperiode“ zu „DEBATTE VII/001 | Beschluss einer Geschäftsordnung für die siebte Wahlperiode“ geändert.