Wildungen besucht Kitas in Berlin

  • Ohne mich damit intensiver beschäftigt zu haben, gehe ich davon aus, dass ein nicht gewähltes Staatsoberhaupt nicht mit dem Demokratieprinzip des Art. 20 GG vereinbar wäre.

  • Klar und das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Schweden und Norwegen sind ja auch so undemokratisch.

  • Ich wusste gar nicht, dass das Demokratieprinzip des deutschen Grundgesetzes auch dort gilt.

  • Ich wollte damit eigentlich nur ausdrücken, dass Monarchie und Demokratie nicht zwingend widersprüchlich sein müssen. Gemäß dem Demokratieindex befinden sich unter den 5 demokratischsten Staaten der Erde 4 Monarchien (also 80%) - darunter Norwegen das demokratischste Land der Welt - unter den Top 10 7 Monarchien (70%). Sie sehen Monarchie und Demokratie können sehr gut miteinander verbunden werden und schaden nicht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

  • Das hat nach wie vor nichts damit zu tun, was unser Grundgesetz in Art. 20 als Demokratie definiert. Natürlich sind Norwegen, Schweden etc. keine undemokratischen Staaten, eine solche Behauptung wurde auch nicht aufgestellt.

  • Herr Wexler,was sind Sie doch für ein elender Heuchler, gehören Sie doch einer Partei an die seit Jahrzenten am GG herumschraubt.

    Als ob Sie oder ihre Partei sich für das GG interessieren würden.

    Der Art. 20 wid halt anders ausgelegt.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Sehen Sie. Was meinen Sie dann damit, dass ein monarchisches Staatsoberhaupt im Widerspruch zum GG stehen würde?

  • Herr Wexler,was sind Sie doch für ein elender Heuchler, gehören Sie doch einer Partei an die seit Jahrzenten am GG herumschraubt.

    Als ob Sie oder ihre Partei sich für das GG interessieren würden.

    Der Art. 20 wid halt anders ausgelegt.

    so funktioniert das nicht, Herr von Wildungen. Zumal der Art. 20 durch die Ewigkeitsklausel in seinem Wesen geschützt ist. Da kommt eine Änderung generell nicht in Betracht, da können selbst wir nicht „herumschrauben“. Im Übrigen ändern sich Gegebenheiten mit der Zeit, notwendige Änderungen an der Verfassung sind weder verwerflich, noch unangebracht und eigentlich weltweit gängige Praxis. Ihre Empörung ist daher vollkommen überzogen, aber das kennt man ja schon.

    Ein Blick in die Norm würde da eventuell Abhilfe verschaffen. Art. 20 II 1 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Bei einem Staatsoberhaupt, das weder direkt durch das Volk noch durch dessen gewählte Repräsentanten gewählt wird, ist dieser Grundsatz schlicht nicht mehr erfüllt.

  • 1. Kann die royale Familie durch den Bundestag entschieden werden.

    2. stellt sich die Frage inwiefern der Bundespräsident wirkliche Staatsgewalt hat.

    3. Gibt es immer die Option das monarchische Staatsoberhaupt abzuwählen (zur Not kann die Staatsform geändert werden)

    4. Kann das GG auch verändert werden (wäre nötig, weil der Staatsname geändert werden müsste, da eine Republik niemals ein monarchisches Staatsoberhaupt haben kann)

  • Also nochmal:


    1. Muss jedes Staatsoberhaupt demokratisch legitimiert werden. Ich sehe die demokratische Legitimation schon bei der ersten Amtsübergabe an den Nachkommen nicht mehr als gegeben an.
    2. Der Bundespräsident fertigt Gesetze aus, ernennt die Regierung und Bundesbeamte etc. Diese Frage stellt sich mir hier in keiner Hinsicht.

    3. Wieso sollte eine demokratische Legitimation dadurch hergestellt werden können, dass man diese Person wieder abwählen kann? Sie ist ja in erster Linie nicht demokratisch legitimiert in dieses Amt gelangt.

    4. Nochmal: Art. 20 ist in seinem Wesen durch Art. 79 III geschützt. Da kann nichts geändert werden.

  • Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es aus meiner Sicht durchaus möglich und nicht automatisch antidemokratisch wäre aus Deutschland wieder eine Monarchie zu machen und dass es eine legitime Meinung ist, für die Wiedererrichtung eines deutschen Kaiserreiches einzutreten. Wie konkret so etwas aussehen soll, damit es funktioniert, kann besprochen werden, falls es dazu kommen sollte.

  • Da liegen Sie falsch. Aus juristischer Sicht ist es absolut unmöglich, aus Deutschland wieder eine Monarchie zu machen. Ich erkläre Ihnen auch gern, warum. Das Grundgesetz kennt das sogenannte Republikprinzip aus Art. 20 iVm. Art. 28 GG. Dieses sieht vor, dass alle Staatsgewalt demokratisch legitimiert sein muss und dementsprechend durch Wahlen bestimmt werden muss. Das schließt eine Umwandlung der Bundesrepublik in einer Monarchie zunächst einmal aus. Auch eine Änderung des Grundgesetzes kommt hier nicht in Betracht, weil auch das Republikprinzip durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) geschützt ist, was eine Änderung dieses Prinzips unmöglich macht. Und auch die Option, das Grundgesetz nach Art. 146 GG durch eine neue, monarchistische Verfassung abzulösen ist nicht praktikabel, da sich nach herrschender Lehre auch diese Verfassung an das Republikprinzip halten muss.

  • Kann ja sein, aber das GG kann ja durch eine neue - parlamentarisch-monarchische - Verfassung ersetzt werden. Zumindest finde ich in Art. 146 GG keine Einschränkung diesbezüglich.

  • Sie haben insoweit recht, als dass sich in Art. 146 GG keine direkte Einschränkung finden lässt. Allerdings ist im Schrifttum die Meinung vorherrschend, dass die Ewigkeitsklausel auch analog auf die neue Verfassung anzuwenden ist, da dieses sonst ad absurdum geführt würde. So könnte man ganz einfach einen totalitären Staat errichten, was ja die Ewigkeitsklausel obsolet machen würde. Es wird angenommen, dass in freier Abstimmung de lege late keine andere Staatsform als die Republik angenommen werden kann. Dementsprechend kann es nie wieder eine Monarchie auf deutschem Boden geben.